Allgemeines Januar - Dezember 1994

Bundesdruckerei wird GmbH

26.04.1994
Das Bundeskabinett hat am 26. April 1994 beschlossen, die bisher im Geschäftsbereich des Bundesministers für Post und Telekommunikation als obere Bundesbehörde geführte Bundesdruckerei mit Wirkung vom 1. Juli 1994 in eine GmbH umzuwandeln. Begründung: Die Rechtsform der GmbH schaffe die notwendigen unternehmerischen Freiheiten, garantiere aber gleichzeitig, staatliche Aufträge mit hoher Priorität ausführen zu lassen.

Zunächst ist die Bundesrepublik Deutschland Alleingesellschafter; die Beteiligung Privater ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Postreform II nahm die parlamentarischen Hürden

29.06.1994
Am 29. Juni 1994 verabschiedete der Deutsche Bundestag nach langen kontroversen Diskussionen zwischen den Koalitions- (CDU/CSU und FDP) und Oppositionsparteien das Postneuordnungsgesetz und - damit verbunden - die notwendige Änderung des Grundgesetzes mit der nötigen Zweidrittel-Mehrheit. Da auch der Bundesrat am 8. Juli 1994 der Gesetzesvorlage zustimmte, ist der Weg frei für die Umwandlung der 3 Bundespost-Unternehmen POSTDIENST, POSTBANK und TELEKOM in Aktiengesellschaften (AG) zum 1. Januar 1995. Das Gesetz legt als Firmenbezeichnungen zunächst fest:

  • Deutsche Post AG,
  • Deutsche Postbank AG,
  • Deutsche Telekom AG.

Eine abweichende Namensgebung durch die Satzungen der Aktiengesellschaften ist möglich.

Mit der Eintragung der Aktiengesellschaften in das Handelsregister werden die Beamten, deren Beschäftigungsbehörde am Tag zuvor ein Unternehmen der Deutschen Bundespost war, bei der diesem Unternehmen nachfolgenden Aktiengesellschaft beschäftigt. Die Beamten bleiben unmittelbare Bundesbeamte.

Als Dach über den Aktiengesellschaften fungiert eine Holding: die der Aufsicht des Bundesministers für Post und Telekommunikation unterstehende Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. Die Bundesanstalt nimmt die dem Bund zustehenden Aktionärsrechte wahr, schließt für die Aktiengesellschaften Manteltarifverträge ab und wirkt mit u.a. bei Disziplinarverfahren gegen die bei den Aktiengesellschaften beschäftigten Bundesbeamten.

Die Versorgungs- und Beihilfeleistungen an Ruhestandsbeamte und deren Hinterbliebene erbringen die Unterstützungskassen, die bei jeder Aktiengesellschaft gegründet werden.

Die postgeschichtlichen Sammlungen gehen in eine „Museumsstiftung Post und Telekommunikation” mit Sitz in Bonn ein. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts und entsteht mit dem Inkrafttreten des Postneuordnungsgesetzes am 1. Januar 1995.

Organigramm nach Postreform II
Quelle: Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Postneuordnungsgesetz verabschiedet

14.09.1994
Die Weichen für die Postreform II sind gestellt: Am 14. September 1994 beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation”, kurz „Postneuordnungsgesetz - PTNeuOG”. Es wurde am 22. September 1994 im Bundesgesetzblatt I veröffentlicht. Nach Artikel 15 tritt es am 1. Januar 1995 in Kraft.

Die 15 Artikel des PTNeuOG regeln die umfassende Neustrukturierung der bisherigen Behörde Deutsche Bundespost.

  • Artikel 1: Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Bundesanstalt Post-Gesetz - BAPostG)
  • Artikel 2: Gesetz über die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung im Bereich der früheren Deutschen Bundespost (Postsozialversicherungsorganisationsgesetz - PostSVOrgG)
  • Artikel 3: Gesetz zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft (Postumwandlungsgesetz - PostUmwG) und als Anlagen die Satzungen der neuen Unternehmen
  • Artikel 4: Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG)
  • Artikel 5: Änderung des Gesetzes über Fernmdeldeanlagen
  • Artikel 6: Änderung des Gesetzes über das Postwesen
  • Artikel 7: Gesetz über die Regulierung der Telekommunikation und des Postwesens (PTRegG)
  • Artikel 8: Änderung des Telegraphenwegegesetzes
  • Artikel 9: Änderung des Gesetzes zur Vereinfachung des Planverfahrens für Fernmeldelinien
  • Artikel 10: Gesetz zur Sicherstellung des Postwesens und der Telekommunikation (PTSG)
  • Artikel 11: Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation (PTStiftG)

Die übrigen Artikel des PTNeuOG enthalten Änderungen geltender Gesetze und Übergangsvorschriften.

Postreform II: Errichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

November 1994
Aus dem Amtsblatt des Bundesministers für Post und Telekommunikation, Verfügung 262/1994:
Aufgrund des Postneuordnungsgesetzes wird zum 1. Januar 1995 die „Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost” (BAnst PT) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn errichtet.

Sie nimmt für den Bund als Eigentümer die sich aus dem Bundesanstalt Post-Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten in Bezug auf die aus den Teilsondervermögen der Deutschen Bundespost hervorgehenden Aktiengesellschaften wahr. Außerdem sind der BAnst PT einzelne Aufgaben der Aktiengesellschaften überwiegend aus dem Sozialbereich übertragen worden.

Unternehmensbezogene Aufgaben der BAnst PT sind u.a. die Prüfung von Entscheidungen der Bundespost-Unternehmen im Personalbereich. Die BAnst PT wirkt auch mit bei der Genehmigung der Stellenpläne der Aktiengesellschaften.

Soziale Aufgaben der BAnst PT: Weiterführung der Sozialeinrichtungen der ehemaligen Deutschen Bundespost, nämlich Postbeamtenkrankenkasse, Erholungswerk der Deutschen Bundespost, Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost und Betreuungswerk Post - Postbank - Telekom. Zudem erstellt die BAnst PT Grundsätze der Wohnungsfürsorge.

Am operativen Geschäft der Aktiengesellschaften ist die BAnst PT nicht beteiligt.

Postreform II: Errichtung der Unfallkasse Post und Telekom

November 1994
Aus Amtsblatt-Verfügung 263/1994 des Bundesministers für Post und Telekommunikation:
Zum 1. Januar 1995 errichtet die Bundesrepublik Deutschland die Unfallkasse Post und Telekom (UK PT) als rechtlich selbstständige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Sitz in Tübingen. Die Unfallkasse Post und Telekom ist Nachfolgerin der Bundespost-Ausführungsbehörde für Unfallversicherung sowie der Zentralstelle Arbeitsschutz beim Bundesamt für Post und Telekommunikation und führt als Träger der Versicherung alle Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung weiter.

Postreform II: Errichtung der Museumsstiftung Post und Telekommunikation

November 1994
Aus Amtsblatt-Verfügung 276/1994 des Bundesministers für Post und Telekommunikation:
Nach Artikel 11 des Postneuordnungsgesetzes wird zum 1. Januar 1995 die Museumsstiftung Post und Telekommunikation (MusStiftPT) als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn errichtet. Sie führt das bisher der Deutschen Bundespost TELEKOM zugeordnete Museumswesen der Deutschen Bundespost einschließlich des von der Deutschen Bundespost POSTDIENST betreuten Postwertzeichenarchivs im Sinne der Erschließung, Sammlung und Darstellung der gesamten Entwicklung der Nachrichtenübermittlung und des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und Fernmeldewesen weiter.

Bundesregierung entscheidet über Aufsichtsräte

07.12.1994
Die Bundesregierung hat am 7. Dezember 1994 - dem Vorschlag des Bundespostministers folgend - über die Besetzung der ersten Aufsichtsräte der 3 Bundespost-Aktiengesellschaften entschieden. Nach dem Postumwandlungsgesetz, das am 1. Januar 1995 in Kraft tritt, werden die Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST, Deutsche Bundespost POSTBANK und Deutsche Bundespost TELEKOM in Aktiengesellschaften umgewandelt. Die hierfür zu bildenden Aufsichtsräte bestehen aus 20 Mitgliedern, die je zur Hälfte vom Anteilseigner und von den Arbeitnehmern bestimmt werden. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite werden Anfang des Jahres 1995 nach der Gründung der Unternehmen gerichtlich bestellt.

Bötsch bestellt Vorstand für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation

29.12.1994
Bundespostminister Dr. Wolfgang Bötsch hat am 29. Dezember 1994 mit Wirkung vom 1. Januar 1995 Hans Gottfried Bernrath, MdB, zum Vorsitzenden und Wolfgang Reimann, Ministerialdirigent im Bundespostministerium, zum weiteren Mitglied des Vorstands der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost bestellt. Die Anstellungsverträge sind für Bernrath zunächst auf 4 Jahre und für Reimann auf 5 Jahre befristet.

Der Bundesanstalt werden 3.758 Mitarbeiter angehören, die bisher bei der Dienststelle für Sozialangelegenheiten beim Direktorium der Deutschen Bundespost in Bonn sowie beim Sozialamt der Deutschen Bundespost in Stuttgart beschäftigt waren.

Aktiengesellschaften aus der Taufe gehoben

20.12.1994
Mit einem Festakt wurde am 20.Dezember 1994 in Köln die Deutsche Bundespost mit ihren Teilsondervermögen POSTDIENST, POSTBANK und TELEKOM in die unternehmerische Wettbewerbswirtschaft entlassen.

„Wir haben es uns als Gesetzgeber nicht leicht gemacht und die Deutsche Post AG, die Deutsche Postbank AG und die Deutsche Telekom AG einfach durch Gesetz geschaffen, sondern das ganz normale Gründungsverfahren durchlaufen lassen”, sagte Bundespostminister Dr. Wolfgang Bötsch in seiner Festrede.

So waren zunächst mit der Ausfertigung der Gründungsurkunden die neuen Aufsichtsräte bestellt worden. Die bereits mit der Postreform II (Postneuordnungsgesetz) ergangenen Satzungen wurden verlesen und vom Postminister ein Gründungsbericht abgegeben. Nach Überprüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Gründungsunterlagen sowie der Bescheinigung der „Werthaltigkeit” durch die Vorstände, Aufsichtsräte und Gründungsprüfer wurde die Gründung der 3 Aktiengesellschaften, die bis zur Eintragung ins Handelsregister noch als Vorgesellschaften, also als „AG in Gründung”, firmieren, unter Aufsicht der Kölner Notarin Dr. Ingrid Doye förmlich vollzogen. Das Postneuordnungsgesetz selbst - Grundlage des Gründungsaktes - wird am 1. Januar 1995 gültiges Recht.

Aktiengesellschaften ins Handelsregister eingetragen

02.01.1995
Die Aktiengesellschaften Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutschen Telekom AG wurden am 2. Januar 1995 beim Amtsgericht Bonn in das Handelsregister eingetragen:

  • Deutsche Post AG unter HRB Nr. 6792,
  • Deutsche Postbank AG unter HRB Nr.6793,
  • Deutsche Telekom AG unter HRB Nr.6794.

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