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Allgemeines Januar - Dezember 1994
Bundesdruckerei wird GmbH26.04.1994 Zunächst ist die Bundesrepublik Deutschland Alleingesellschafter; die Beteiligung Privater ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Postreform II nahm die parlamentarischen Hürden29.06.1994
Eine abweichende Namensgebung durch die Satzungen der Aktiengesellschaften ist möglich. Mit der Eintragung der Aktiengesellschaften in das Handelsregister werden die Beamten, deren Beschäftigungsbehörde am Tag zuvor ein Unternehmen der Deutschen Bundespost war, bei der diesem Unternehmen nachfolgenden Aktiengesellschaft beschäftigt. Die Beamten bleiben unmittelbare Bundesbeamte. Als Dach über den Aktiengesellschaften fungiert eine Holding: die der Aufsicht des Bundesministers für Post und Telekommunikation unterstehende Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. Die Bundesanstalt nimmt die dem Bund zustehenden Aktionärsrechte wahr, schließt für die Aktiengesellschaften Manteltarifverträge ab und wirkt mit u.a. bei Disziplinarverfahren gegen die bei den Aktiengesellschaften beschäftigten Bundesbeamten. Die Versorgungs- und Beihilfeleistungen an Ruhestandsbeamte und deren Hinterbliebene erbringen die Unterstützungskassen, die bei jeder Aktiengesellschaft gegründet werden. Die postgeschichtlichen Sammlungen gehen in eine „Museumsstiftung Post und Telekommunikation” mit Sitz in Bonn ein. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts und entsteht mit dem Inkrafttreten des Postneuordnungsgesetzes am 1. Januar 1995. ![]() Quelle: Bundesministerium für Post und Telekommunikation Postneuordnungsgesetz verabschiedet14.09.1994 Die 15 Artikel des PTNeuOG regeln die umfassende Neustrukturierung der bisherigen Behörde Deutsche Bundespost.
Die übrigen Artikel des PTNeuOG enthalten Änderungen geltender Gesetze und Übergangsvorschriften. Postreform II: Errichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche BundespostNovember 1994 Sie nimmt für den Bund als Eigentümer die sich aus dem Bundesanstalt Post-Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten in Bezug auf die aus den Teilsondervermögen der Deutschen Bundespost hervorgehenden Aktiengesellschaften wahr. Außerdem sind der BAnst PT einzelne Aufgaben der Aktiengesellschaften überwiegend aus dem Sozialbereich übertragen worden. Unternehmensbezogene Aufgaben der BAnst PT sind u.a. die Prüfung von Entscheidungen der Bundespost-Unternehmen im Personalbereich. Die BAnst PT wirkt auch mit bei der Genehmigung der Stellenpläne der Aktiengesellschaften. Soziale Aufgaben der BAnst PT: Weiterführung der Sozialeinrichtungen der ehemaligen Deutschen Bundespost, nämlich Postbeamtenkrankenkasse, Erholungswerk der Deutschen Bundespost, Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost und Betreuungswerk Post - Postbank - Telekom. Zudem erstellt die BAnst PT Grundsätze der Wohnungsfürsorge. Am operativen Geschäft der Aktiengesellschaften ist die BAnst PT nicht beteiligt. Postreform II: Errichtung der Unfallkasse Post und TelekomNovember 1994 |
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Postreform II: Errichtung der Museumsstiftung Post und TelekommunikationNovember 1994 Bundesregierung entscheidet über Aufsichtsräte07.12.1994 Bötsch bestellt Vorstand für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation29.12.1994 Der Bundesanstalt werden 3.758 Mitarbeiter angehören, die bisher bei der Dienststelle für Sozialangelegenheiten beim Direktorium der Deutschen Bundespost in Bonn sowie beim Sozialamt der Deutschen Bundespost in Stuttgart beschäftigt waren. Aktiengesellschaften aus der Taufe gehoben20.12.1994 „Wir haben es uns als Gesetzgeber nicht leicht gemacht und die Deutsche Post AG, die Deutsche Postbank AG und die Deutsche Telekom AG einfach durch Gesetz geschaffen, sondern das ganz normale Gründungsverfahren durchlaufen lassen”, sagte Bundespostminister Dr. Wolfgang Bötsch in seiner Festrede. So waren zunächst mit der Ausfertigung der Gründungsurkunden die neuen Aufsichtsräte bestellt worden. Die bereits mit der Postreform II (Postneuordnungsgesetz) ergangenen Satzungen wurden verlesen und vom Postminister ein Gründungsbericht abgegeben. Nach Überprüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Gründungsunterlagen sowie der Bescheinigung der „Werthaltigkeit” durch die Vorstände, Aufsichtsräte und Gründungsprüfer wurde die Gründung der 3 Aktiengesellschaften, die bis zur Eintragung ins Handelsregister noch als Vorgesellschaften, also als „AG in Gründung”, firmieren, unter Aufsicht der Kölner Notarin Dr. Ingrid Doye förmlich vollzogen. Das Postneuordnungsgesetz selbst - Grundlage des Gründungsaktes - wird am 1. Januar 1995 gültiges Recht. Aktiengesellschaften ins Handelsregister eingetragen02.01.1995
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