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Allgemeines Januar - Dezember 1995
Bundesregierung ernennt Mitglieder des Regulierungsrates14.03.1995 Der mit der Postreform II geschaffene Regulierungsrat ist Nachfolgeorgan des bisherigen Infrastrukturrates. Kuratorium der Museumsstiftung für Post und Telekommunikation15.03.1995 Das Kuratorium - bestehend aus 12 Mitgliedern - beschließt über alle grundsätzlichen Fragen der Stiftung. Liberalisierungsfahrplan stehtJuni 1995 Der Fahrplan in den Wettbewerb I (Telekommunikation) sieht vor, den Referentenentwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz bis Ende Juli 1995 fertigzustellen. Er soll nach Abstimmung mit den beteiligten Bundesressorts noch im Dezember 1995 dem Kabinett zur Entscheidung vorliegen. Auch die „gelbe Post” bekommt bald Konkurrenz. Nach dem Fahrplan in den Wettbewerb II (Postdienste) des Postministers soll noch im Herbst 1995 ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regulierung des Postmarktes erarbeitet werden. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren soll bis Herbst 1996 abgeschlossen sein. Bis Herbst 1997 wird dann das Bundespostministerium Musterlizenzen und Rechtsverordnungen vorbereiten, sodass ab 1. Januar 1998 das Gesetz in Kraft treten kann. Am 16. Juni 1995 stellte Bötsch ein Eckpunktepapier für einen ab 1998 liberalisierten und dem Wettbewerb unterworfenen Markt für die Beförderung von Briefen, Päckchen und Paketen vor. Nach dem Eckpunktepapier umfasst der lizenzierte Bereich die Beförderung adressierter schriftlicher Mitteilungen bis zu einem Gewicht bis 2.000 Gramm. Keine Lizenzen sind erforderlich für die Beförderung Innerhalb des lizenzierten Bereichs sollen 3 Lizenzklassen gebildet werden und zwar: Die Anzahl der zu vergebenden Lizenzen ist nach den vorgelegten Eckpunkten grundsätzlich nicht begrenzt. Die Deutsche Post AG soll aber nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (1998) bis zum Ablauf des 5. Jahres (also bis Ende 2002) eine Exklusivlizenz für die Lizenzklasse A erhalten. Der Postminister unterstrich, dass es sich dabei nicht um eine Fortschreibung des bestehenden Postmonopols handele, weil durch die Lizenzierung mit weitgehenden Eingriffen im lizenzierten Bereich eine andere Rechtsqualität entstehe. Die Lizenzklasse A wird den Eckpunkten zufolge auch nach Auslaufen der Ausnahmeregelung für die Deutsche Post AG besonderen Vorschriften unterworfen sein. So sollen alle A-Lizenz-Nehmer gesamtschuldnerisch verpflichtet werden, bundesweit flächendeckend Briefsendungen bis 2.000 Gramm zu befördern. Lizenznehmer, die dazu nicht beitragen, müssen eine Ausgleichsabgabe leisten. Diese Abgabe soll über einen Infrastrukturfond demjenigen zufließen, der den flächendeckenden Dienst tatsächlich erbringt. Postminister lehnt SPD-Forderung nach Festschreibung des Postmonopols abNovember 1995 Anstelle des heutigen wenig kundenorientierten Postmonopols wird nach den Vorstellungen des Postministers zukünftig ein Lizenzsystem den postalischen Infrastrukturauftrag sicherstellen. Lizenznehmer werden - so Bötsch - zur Übernahme direkter Leistungen oder zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet. So könne die Infrastruktursicherung mit dem Wettbewerbsgedanken in Einklang gebracht werden. Ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Postreform II11.12.1995 Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung bringt u.a. Neuerungen und Verbesserungen für den Kunden. So ist z.B. der Kunde künftig bereits bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit seiner Telefonrechnung berechtigt, nur den durchschnittlichen Rechnungsbetrag der letzten Monate zu zahlen. Es muss also nicht mehr feststehen, dass die Rechnung fehlerhaft ist. Die Post-Kundenschutzverordnung legt Mindestqualitäten für Laufzeiten sowie die Ausstattung mit Postfilialen und Briefkästen fest. Kernpunkte der Qualitätsvorgaben sind:
Der neuen Datenschutzverordnung, die das Kabinett ebenfalls verabschiedet hat, muss noch der Bundesrat zustimmen. Sie regelt den Umfang der zulässigen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der am Postverkehr Beteiligten. Der Geltungsbereich wurde über die bisherigen Regelungen hinaus auf sämtliche Anbieter von Postdienstleistungen aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit ausgedehnt. ◊ |