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Allgemeines Januar - Dezember 2006
Post-Museumsstiftung bleibt in Bonn
Januar 2006 Bund verkauft weitere Post-PensionsforderungenApril 2006 Durchgeführt wird die Emission vom Bundes-Penions-Service für Post und Telekommunikation e.V. (BPS-PT) und ihre britische Tochtergesellschaft German Postal Pension Securisations Plc. Der Verein ist eine Unterstützungskasse, die ehemaligen Beamten der Bundespost und ihrer Nachfolgeunternehmen die Pensionen auszahlt. Die Pensionen werden nur zum kleineren Teil von Telekom, Post und Postbank erbracht. Die Unternehmen zahlen jährlich 33 Prozent der Bezüge der jeweils noch aktiven Beamten an die Pensionskasse, 2005 1,576 Milliarden Euro (Deutsche Post 650 Millionen Euro, Deutsche Postbank 64 Millionen Euro, Deutsche Telekom 862 Millionen Euro). Der Rest – rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr – zahlt der Bund. Dank des Verkaufs der Forderungen an die 3 Nachfolgeunternehmen benötigt die Unterstützungskasse vorerst kein Geld vom Bund. Diese neue Transaktion soll es dem Bund erleichtern, wieder einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen und nach Jahren wieder die Einhaltung des EU-Stabilitätspakts anzusteuern. Der Pakt (Maastricht-Vertrag) erlaubt Staaten der Euro-Zone eine jährliche Neuverschuldung von maximal 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Der Erlös aus der Verbriefungsaktion soll nach Angaben des BPS-PT ausreichen, die fälligen Pensionszahlungen für rund 271.000 Post-Pensionisten bis zum 3. Quartal 2007 abzudecken. Einige Medien – u.a. der Spiegel – wollen inzwischen erfahren haben, der Bundesrechnungshof habe wegen der Spätfolgen für den Bundeshaushalt bei der Bundesregierung Alarm geschlagen. Man stehe „;einer solchen Verschiebung von Lasten in die Zukunft kritisch gegenüber”;, schrieb der Bundesrechnungshof angeblich in einem Bericht. Die Kontroller sollen errechnet haben, dass die 2005 emittierten 3 Anleihen mit Laufzeiten bis 2021 zwar den Bund in den Jahren 2005 und 2006 um 7 Milliarden Euro entlastet hätten. Von 2007 bis 2021 entstünden dem Bund aber zusätzliche Belastungen von über 9 Milliarden Euro. Mit der Verbriefung von Forderungen folgt die deutsche Bundesregierung dem Beispiel anderer europäischer Staaten. Damit versuchen die Finanzminister, Einnahmen vorzuziehen und damit ihr Haushaltsdefizit zu verringern. Die EU-Kommission sieht diese Praxis allerdings kritisch. Bundesregierung beschließt Gesetz zur Vorruhestandsregelung für Bundespost-Nachfolgeunternehmen31.05.2006 Für das Gesetz hat sich in erster Linie die Deutsche Telekom eingesetzt, um den geplanten Personalabbau – 32.000 Stellen bis 2008 - sozialverträglicher zu gestalten. Nach eigenen Angaben der Telekom sollen dabei auch 10.000 Beamte den Konzern verlassen. Die von der geplanten Vorruhestandsregelung betroffenen Beamten verlassen das Unternehmen im Alter ab 55 Jahren. Bei der Deutschen Telekom sind noch 45.000 Beamte beschäftigt. Die Telekom hat für den geplanten Personalabbau 3,3 Milliarden Euro unter anderem für Abfindungen, Vorruhestandsregelungen und Altersteilzeit bereitgestellt. Die Beamten, die sich für einen Vorruhestand entscheiden, müssen keine Abschläge auf ihre Pensionen in Kauf nehmen. Ein Sprecher der Deutschen Post AG kommentierte das Gesetzesvorhaben: „;Aus unserer Sicht ist die Regelung nicht erforderlich.”; Bei der Deutschen Post AG arbeiten noch 60.000 Beamte. Matthias Kurth bleibt Chef der Bundesnetzagentur12.12.2006 Kurth hatte sich vergeblich für den Chefposten der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), Sitz Genf, beworben. In Politiker-Fachkreisen der Großen Koalition (CDU/CSU und SPD) genießt Kurth (SPD) einen ausgezeichneten Ruf. Trotzdem wollte die Union zunächst einen Kandidaten aus ihren Reihen als Nachfolger Kurths durchsetzen. In einem Spitzengespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich SPD-Chef Kurt Beck für eine weitere 5-jährige Amtszeit Kurths stark gemacht. Merkel setzte im Gegenzug durch, dass der derzeitige Gruppenleiter im Bundeskanzleramt, Johannes Kindler, Vizepräsident und damit Nachfolger von Martin Cronenberg (65) wird, der am Jahresende 2006 in Pension geht. „Vorruhestandsgesetz” für Beamte der Bundespost-Unternehmen in Kraft16.11.2006 Nach dem Gesetz können nun Beamtinnen und Beamte der Eisenbahn und der Bundespost-Unternehmen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ihre vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragen. Die Regelungen des Gesetzes sind bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Das Gesetz verpflichtet alle beteiligten Unternehmen zur Übernahme der durch den Vorruhestand entstehenden Kosten. Die Deutsche Telekom, die das Gesetz initiiert hatte, hat ein Budget von 3,3 Milliarden Euro bereitgestellt, um die Kosten für vorzeitig gezahlte Pensionen und Beihilfezahlungen für ihre ehemaligen Beamten zu übernehmen. Laut Gesetz dürfen der Bundeshaushalt und damit der Steuerzahler nicht durch die Kosten für den Vorruhestand belastet werden. Während die Deutsche Telekom mithilfe des Gesetzes ihren Personalabbau auch im Kreis ihrer Beamten voranbringen will, sieht die Deutsche Post derzeit keinen Bedarf. Dazu der Personalvorstand der Deutschen Post AG, Walter Scheurle, am 17. Oktober 2006 in einem Gespräch mit dem Verbandsvorstand des Bundesverbandes von Fach- und Führungskräften bei Post und Telekom - Deutsche Postgilde e.V. (BFPT): „Die Deutsche Telekom hat das Gesetzesvorhaben aufgrund eines großen Personalüberhangs initiiert. Die Personalsituation der Deutsche Post AG unterscheidet sich grundlegend. Der Vorruhestand ist für uns die ultima ratio, d.h. vorher müssen alle anderen Möglichkeiten der Verwendung der Beamten einschließlich des vorübergehenden Einsatzes auf Personalposten von geringerer Bewertung nach § 6 Postpersonalrechtsgesetz ausgeschöpft worden sein. Eine Vorruhestandsregelung für Beamte wird daher bei der Deutschen Post AG in absehbarer Zeit keine Anwendung finden.” Postbeamte können allerdings von sich aus Vorruhestand nach Vollendung des 55. Lebensjahres beantragen. Nach den Gesetzesbestimmungen gilt aber das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Das bedeutet: Solchen Anträgen muss in jedem Einzelfall die Deutsche Post zustimmen. ◊ |