Deutsche Post AG Briefzustellung in Berlin, 2006UPS AirlinesPostbank Centerfiliale Berlin-Charlottenburg, Goethestr. 2-3, 2006PIN Briefzustellung in Leipzig, 2005DHL Paketzustellung, Post in neuem DHL-Design, 1.4.2003Deutsche Telekom, Gebäudekennung, Digi Park Flughafen Köln/Bonn, 2006Vodafone Gebäude Am Seestern Düsseldorf, 2004

Post und Telekommunikation

Der Gastbeitrag

Stand der EU-Rechtsvorschriften für den Postsektor

Stand Oktober 2014

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Quelle: http://ec.europa.eu/internal_market/post/legislation/index_de.htm#maincontentSec2

 

 

 

 

Einleitung

Der Zweck der Gemeinschaftspolitik im Postsektor besteht darin, den Binnenmarkt für Postdienste zu vollenden und durch einen geeigneten Regulierungsrahmen dafür zu sorgen, dass unionsweit allen Bürgern effiziente, zuverlässige Qualitätspostdienste zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen. Die Bedeutung der Postdienste sowohl für den wirtschaftlichen Wohlstand als auch das soziale Gefüge und den Zusammenhalt in der EU machen den Postsektor zu einem gemeinschaftspolitischen Maßnahmenschwerpunkt.

Ziele der gemeinschaftlichen Postpolitik

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Zur Erreichung dieses allgemeinen Zwecks sind eine Reihe von Zielmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene festgelegt worden:

Richtlinie 97/67/EG

Die oben genannten Ziele der Gemeinschaft sind mit der Rahmenrichtlinie für den Postsektor in das Gemeinschaftsrecht übernommen worden. Die Richtlinie bildet den Gesamtrahmen für die Regulierung des europäischen Postsektors.

Die Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 enthält gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen.

Die Postrichtlinie

Richtlinie 2002/39/EG

Am 10. Juni 2002 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/39/EG förmlich verabschiedet, durch die die ursprüngliche Postrichtlinie (97/67/EG) geändert wird; die Änderungen betreffen die weitere Vorgehensweise zur schrittweisen, kontrollierten Marktöffnung, ferner die weitere Einschränkung der Bereiche.

Entsprechend der neuen Richtlinie können die Mitgliedstaaten folgende Briefsendungen vom Wettbewerb ausschließen:

Des Weiteren ist die gesamte abgehende grenzüberschreitende Post seit dem 1. Januar 2003 für den Wettbewerb geöffnet, was einer zusätzlichen Marktöffnung von 3 Prozent entspricht. Ausnahmen hiervon sind dort möglich, wo sie zur Aufrechterhaltung des Universaldienstes erforderlich sind, also beispielsweise, wenn die Einnahmen aus dem grenzüberschreitenden Postverkehr notwendig sind, um den Universaldienst im Bereich der Inlandssendungen zu finanzieren, oder wo die nationalen Postdienste eines Mitgliedstaates Besonderheiten aufweisen.

In der Richtlinie wird darüber hinaus der 1. Januar 2009 als provisorisches Datum für die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste genannt. Dieser Termin muss allerdings noch im sogenannten Mitentscheidungsverfahren durch das Europäische Parlament und den Rat bestätigt (oder geändert) werden. Gemäß der Richtlinie muss die Kommission einen diesbezüglichen Vorschlag unterbreiten, und zwar auf der Grundlage einer Studie, die die Auswirkungen der weiteren Marktöffnung auf die Universaldienste der einzelnen Mitgliedstaaten bewertet.

Die Kommission muss gleichzeitig das Europäische Parlament und den Rat über die Entwicklung des Binnenmarkts für Postdienste auf dem Laufenden halten. In der Praxis erfolgt dies alle 2 Jahre durch einen Bericht über die Anwendung der Postrichtlinie, worin die Kommission insbesondere auf die wirtschaftlichen, sozialen und technologischen Entwicklungen sowie den Beschäftigungsaspekt und die Qualität der Dienste einzugehen hat.

Richtlinie 2008/06/EG

Am 20. Februar 2008 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat formell die Richtlinie 2008/06/EG zur Änderung der ursprünglichen Postrichtlinie (97/67/EG), geändert durch die Richtlinie 2002/39/EG, und legten damit das Jahr 2010 (für einige Mitgliedstaaten das Jahr 2012) als Frist für den letzten Schritt im Prozess der schrittweisen Marktöffnung fest.

Laut der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis 2010 alle verbleibenden reservierten Bereiche abschaffen, wobei einigen Mitgliedstaaten ein weiterer Aufschub von 2 Jahren eingeräumt wird. Für die Mitgliedstaaten, die diesen Übergangszeitraum nutzen wollen, kann eine befristete Gegenseitigkeitsklausel gelten.

In der Zwischenzeit wird die Kommission die Mitgliedstaaten aktiv bei der Umsetzung der neuen Postrichtlinie unterstützen und dabei gleichzeitig den Markt und die regionalen Entwicklungen im Postsektor genau beobachten, um die Verwirklichung der Ziele der EU-Postpolitik zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wird die Kommission ferner Ende 2008 ihren 4. Bericht über die Anwendung der Postrichtlinie vorlegen, um das Europäische Parlament und den Rat über die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich zu informieren.

Zeitlicher Ablauf der Liberalisierung
1992 Grünbuch über die Entwicklung des Binnenmarktes für Postdienste (KOM(1991) 476). Dieser Text ist in elektronischer Form nicht verfügbar.
1994 Entschließung des Rates vom 7. Februar 1994 über die Entwicklung der Postdienste in der Gemeinschaft (KOM(1993)247)
1997 1. Postrichtlinie (97/67/EC)
1998 Bekanntmachung der Kommission über die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Postsektor und über die Beurteilung bestimmter staatlicher Maßnahmen, betreffend Postdienste (98/C39/02)
1999 Erste Einschränkung des „reservierten Bereichs”
2002 2. Postrichtlinie (2002/39/EG).
1. Kommissionsbericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Postrichtlinie (KOM(2002) 632)
2003 2. Einschränkung des „reservierten Bereichs”
2004 2. Kommissionsbericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Postrichtlinie (KOM(2005) 102)
2006 3. Einschränkung des „reservierten Bereichs”
2006 Prospektivstudie der Kommission über die Auswirkungen der Vollendung des Postbinnenmarktes im Jahr 2009 auf die Universaldienste
2006 3. Kommissionsbericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Postrichtlinie
2006 Entwurf der 3. Postrichtlinie (KOM(2006) 594 endg.). Diesem Vorschlag liegt eine Prospektivstudie der Kommission über die Auswirkungen der Vollendung des Postbinnenmarktes im Jahr 2009 auf den Universaldienst (KOM(2006) 596 endg.), eine Folgenabschätzung &xnbsp;und der 3. Bericht über die Anwendung der Postrichtlinie (KOM(2006) 595 endg.) bei.
2008 3. Postrichtlinie (2008/06/EG)
2008 4. Kommissionsbericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Postrichtlinie.
2010 Volle Marktöffnung für 16 Mitgliedsstaaten, die 95 Prozent des innergemeinschaftlichen Postmarktes repräsentieren.
  Beschluss der Kommission zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsbehörden für Postdienste, ERGP (2010/C 217/07)
2012 Volle Marktöffnung für die verbliebenen Mitgliedsstaaten, die die Möglichkeit einer Übergangsperiode genutzt haben.

Häufig gestellte Fragen zur Postpolitik der EU

Stand 2002

Quelle: Website der EU-Kommission

Weshalb ist die Schaffung eines Binnenmarkts für den Postsektor erforderlich?

Die Postdienste sind ein zentraler Bestandteil der sogenannten netzgebundenen Wirtschaftszweige (Energie, Verkehr und Telekommunikation, die in den 1990er-Jahren gemäß den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr für den Wettbewerb geöffnet wurden. Vor der Richtlinie aus dem Jahr 1997 waren die Postdienste in der EU häufig zersplittert. Eigentümer waren in der Regel öffentliche Unternehmen, und nur in manchen Bereichen (Kurierdienste) war Wettbewerb möglich, in anderen hingegen nicht (Briefpost). Gleichzeitig entstanden im gesamten Sektor Verluste, und weite Teile seiner Infrastruktur waren modernisierungsbedürftig, sodass Investitionsbedarf bestand.

Um dieser Probleme Herr zu werden und den Sektor auf eine solidere Grundlage zu stellen, war ein neuer Ansatz erforderlich. Eine Beibehaltung des Status quo erschien nicht als praktikable Lösung, da dadurch die Marktzersplitterung weiter bestanden hätte und es möglicherweise im Postsektor zu einer Stagnation gekommen wäre. Hinter der Idee des Postbinnenmarktes hingegen stand das Bestreben, ähnliche Initiativen in Parallelsektoren (netzgebundene Wirtschaftszweige) zu ergänzen, die Interessen der Postnutzer mit denen der Postbetreiber in Einklang zu bringen und den Weg für einen nachhaltigeren, anpassungsfähigeren und innovativeren Postsektor zu ebnen.

Welche wirtschaftliche Bedeutung hat der Postsektor?

Im Jahr 2002 wurden in der EU mit Postdiensten Einnahmen von insgesamt etwa 88 Milliarden Euro erzielt - das entspricht rund 1 Prozent des BIP der Union. Was die Zahl der Beschäftigten anbelangt, so sind Schätzungen zufolge über 5 Millionen Arbeitsplätze direkt vom Postsektor abhängig oder eng damit verknüpft. Die größten Arbeitgeber der Branche sind mit 1,85 Millionen Beschäftigten (Stand: 2002) die Universaldienstanbieter.

Ganz allgemein gesehen sind die Infrastrukturleistungen der Postunternehmen unentbehrlich für Wirtschaft und Staat sowie für das gesellschaftliche Leben in der EU. Viele Universaldienstanbieter spielen darüber hinaus mit ihren Postbanken eine wichtige Rolle bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen.

Wird die Leistungsfähigkeit des Postsektors durch die Schaffung eines Binnenmarkts für Postdienste nicht eher beeinträchtigt oder verzerrt?

Der Binnenmarkt nimmt allmählich Gestalt. Geht man davon aus, dass er 2009 vollendet sein wird, hatten die Postbetreiber insgesamt 12 Jahre Zeit, um die erforderlichen Änderungen vorzunehmen. Alle wesentlichen Änderungen werden nach und nach eingeführt und ihre Auswirkungen sorgfältig beobachtet.

Die Gemeinschaftspolitik führt also nicht zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Sektors, sondern versucht, die Interessen vieler zentraler Akteure (nationale Postbetreiber, derzeitige Postbetreiber, mögliche neue Markteilnehmer und die Nutzer/Verbraucher) miteinander in Einklang zu bringen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem zunehmenden Wettbewerb und der Einschränkung bestehender Monopole zu finden.

Die derzeitigen Vorschriften für den Zugang der Nutzer (zu den Postdiensten), die Qualitätsnormen und die Preisniveaus sollen gewährleisten, dass Bürger wie Unternehmen eine gute Leistung für ihr Geld erhalten und dass gleichzeitig die Postunternehmen stabile Rahmenbedingungen vorfinden und die Möglichkeit haben, in neue Produkte und Dienstleistungen zu investieren.

Welche Vorteile hat der Binnenmarkt den Bürgern gebracht?

Die Bürger nutzen die Postdienste nach wie vor intensiv, und ihre Interessen werden auf verschiedene Art und Weise geschützt. Was etwa die Postgebühren angeht, so ist in der Richtlinie 97/67/EG festgelegt, dass die Preise einerseits erschwinglich sein müssen, um maximale Zugangsmöglichkeiten sicherzustellen, dass sie sich andererseits aber auch an den Kosten orientieren müssen. Damit reduziert sich die Möglichkeit zur Erhebung überzogener Gebühren auf ein Minimum, gleichzeitig wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Dienstes gesichert. Ferner dürfen Postbetreiber, die Universaldienstleistungen erbringen, nach der Richtlinie keine diskriminierenden Tarife anwenden; die Anwendung von Einheitstarifen dagegen ist möglich.

Hinsichtlich der Qualität sind die Mitgliedstaaten nach der Richtlinie von 1997 zur Festlegung von Normen verpflichtet, die den Zugang zu den Postdiensten regeln und Zielgrößen für die Zustellungszeiten festschreiben. Werden die vorgegebenen Zustellzeiten nicht eingehalten, können die Mitgliedstaaten eingreifen und gegebenenfalls sogar Geldbußen verhängen. Qualitätsnormen für den grenzüberschreitenden Postverkehr sind in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegt. Darüber hinaus ist für die Postnutzer ein einfaches und kostengünstiges Schlichtungsverfahren vorgesehen, in dem etwaige Beschwerden über schlechte Zugangsmöglichkeiten oder die Qualität der Dienste bearbeitet werden können. Dieses Schlichtungsverfahren muss außerdem effektiv und transparent sein.

Wie Erhebungen belegen, sind 3 von 4 Bürgern/Verbrauchern mit der Qualität der Postdienste zufrieden (in den 10 neuen Mitgliedstaaten 78 Prozent), womit sie unter den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse den ersten Platz einnehmen.

In der Richtlinie aus dem Jahr 1997 werden die Schlüsselbegriffe zwar erklärt, aber einige Fachbegriffe/Merkmale bleiben schwer verständlich. 2 Beispiele hierfür sind der Universaldienst und der reservierte Bereich.

Universaldienst

Wenn etwas „universal” ist, dann ist es für jeden überall zu den gleichen Bedingungen erhältlich oder zugänglich. In diesem konkreten Fall ist ein relativ leichter Zugang zu bestimmten Postdiensten gemeint, wovon die bekanntesten die Brief- und die Paketpost sind. Mit anderen Worten, Bürger und Unternehmen in ländlichen Gegenden sollten weitgehend die gleichen oder zumindest vergleichbare Zugangsmöglichkeiten haben wie die Stadtbevölkerung.

Im Postwesen beinhalten Universaldienste die ständige und obligatorische Erbringung bestimmter Dienstleistungen, wobei die Zahl der inländischen Zugangspunkte den Bedürfnissen der Nutzer angepasst sein muss. Diese Dienstleistungen müssen auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen. Der neue Kommissionsvorschlag hält diese Verpflichtungen aufrecht. Er verstärkt den Verbraucherschutz und erweitert die Rolle der Nationalen Regulierungsbehörden.

Reservierter Bereich

Hierbei handelt es sich um jenes Segment der Postdienste, das (öffentlichen oder auch privaten) Postbetreibern vorbehalten ist, die innerhalb der nationalen Grenzen Universaldienste erbringen. In der Praxis bedeutet dies, dass Brief und Paketsendungen unterhalb gewisser Gewichts und Preisgrenzen nur von den Unternehmen zugestellt werden dürfen, die den oben dargelegten Universaldienstverpflichtungen unterliegen. Der reservierte Bereich soll einen angemessenen Ausgleich für den u. U. unrentablen Universaldienst schaffen. Der reservierte Bereich wird in seinem Umfang nach und nach verringert und im Rahmen der vollständigen Liberalisierung des Sektors möglicherweise ganz abgeschafft. In Übereinstimmung mit dem Zieldatum, das in der derzeitigen Richtlinie festgelegt ist, bestätigt der der Kommissionsvorschlag den letzten Schritt in diesem langen Reformprozess und empfiehlt die Abschaffung von verbliebenen reservierten Bereichen in allen Mitgliedsstaaten bis 2009.

Die Reform des Postsektors ist bereits einige Zeit im Gange. Welche Ergebnisse wurden seit der Verabschiedung der Postrichtlinie im Jahr 1997 erzielt?

Zunächst ist festzuhalten, dass die Reform nach Plan verläuft. Der Sektor ist bei zunehmender Öffnung der Märkte vorangekommen und wird in Schlüsselbereichen wettbewerbsfähiger und effizienter. Die anspruchsvollen Universaldienstverpflichtungen werden weiterhin erfüllt, und die Kunden sind weitgehend mit der Dienstqualität zufrieden. Der in der Postrichtlinie festgelegte Regulierungsrahmen ist mittlerweile geschaffen, und die nationalen Regulierungsbehörden sind in der Lage, die Befolgung der Vorschriften durch die Postbetreiber sicherzustellen.

Der Markteintritt neuer Wettbewerber vollzieht sich dagegen nicht so schnell wie ursprünglich geplant, so dass die nationalen Postbetreiber auch in liberalisierten Marktsegmenten nach wie vor eine beherrschende Stellung einnehmen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten entdecken noch immer Marktschranken und unterbreiten Vorschläge zu deren Beseitigung. Erst kürzlich wurde von externen Beratern eine Studie zu diesem Thema vorgelegt.

Sind die Preise der Postdienste durch die EU-Postpolitik gestiegen oder gesunken?

Die Preise für private Briefsendungen sind in den letzten Jahren im Allgemeinen gestiegen, während die Preise für Geschäftskunden (auf die 3 Viertel des Postvolumens entfallen) insgesamt zurückgegangen sind. Allerdings sind die Verbraucher mit der Qualität der Postdienste weitgehend zufrieden und halten die Preise trotz ihres Anstiegs im Großen und Ganzen für akzeptabel. Indessen gibt es in Europa beim Porto große Unterschiede. So reichte Anfang 2004 der durchschnittliche Briefmarkenpreis für Briefsendungen bis 20 Gramm von 0,15 EUR in Malta bis 0,65 EUR in Finnland. In der Regel halten überdurchschnittliche Portopreise die Kunden jedoch nicht von der Nutzung der Postdienste ab, und im Durchschnitt belaufen sich die jährlichen Postausgaben pro Verbraucher (in den 6 teuersten Mitgliedstaaten) lediglich auf etwa 47 EUR oder 0,1 Prozent des durchschnittlichen Jahreseinkommens.

Wie begegnen die Briefpostdienste der Herausforderung durch neue Kommunikationsformen wie z. B. E-Mail?

Die Postdienste entwickeln sich ständig weiter und werden dabei durch Veränderungen bei den eng mit dem Postsektor verknüpften Bereichen Kommunikation, Werbung und Logistik beeinflusst. Die Verwendung von E-Mails hat zwar in den letzten Jahren in der Tat zugenommen und der Prozentsatz der Briefe ist rückläufig, gleichwohl sind viele Schlüsselbereiche wie E-Commerce, Verlagswesen, Versandhandel, Versicherungswirtschaft, Bankensektor und Werbewirtschaft auf die Postinfrastruktur angewiesen. Die Wirtschaft setzt in zunehmendem Maße auf die Post als außerordentlich effektives Mittel zum Aufbau und zur Festigung von Geschäftsbeziehungen. So entfällt heute das Gros der Zustellungen nicht mehr auf den privaten Postverkehr, sondern auf die Kommunikation zwischen Unternehmen bzw. die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Kunden. Mit einem Wort: Die Post behält ihre Schlüsselstellung im Bereich der Kommunikation.

Welche Rolle spielen die nationalen Postregulierungsbehörden bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen Postpolitik?

Die nationalen Regulierungsbehörden sind mit einer ganzen Reihe von Aufgaben betraut, die sich aus gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften ergeben. Diese reichen von Spezialaufgaben wie der Gewährleistung der Einhaltung der Qualitätsnormen und der Preisgestaltung bis hin zu allgemeineren und weitreichenderen Aufgaben wie der Schaffung wettbewerbsfördernder Bedingungen und der Erleichterung des Markteintritts neuer Akteure.

Die Postregulierungsbehörden sind mittlerweile in der ganzen EU etabliert und die meisten verfügen über ausreichende Mittel und Befugnisse. So können sie kontrollieren, ob die Postbetreiber ihren Verpflichtungen nachkommen und andernfalls Sanktionen gegen sie verhängen.