Deutsche Post AG Briefzustellung in Berlin, 2006UPS AirlinesPostbank Centerfiliale Berlin-Charlottenburg, Goethestr. 2-3, 2006PIN Briefzustellung in Leipzig, 2005DHL Paketzustellung, Post in neuem DHL-Design, 1.4.2003Deutsche Telekom, Gebäudekennung, Digi Park Flughafen Köln/Bonn, 2006Vodafone Gebäude Am Seestern Düsseldorf, 2004

Post und Telekommunikation

Der Gastbeitrag

Der folgende Beitrag von Franz Schöll ist veröffentlicht in der Zeitschrift Postpraxis, Jahrgang 1993, Nr. 1 bis 5, aus dem Keller-Verlag Starnberg/Bonn. Die „Postpraxis - Zeitschrift für den Postbetriebsdienst”, herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundespost, hat ihr Erscheinen mit Ausgabe 46/1995 eingestellt. Der Keller-Verlag veröffentlichte den Beitrag Anfang der 1990er-Jahre auch als Sonderdruck mit „geringfügigen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen”. Hier finden Sie die Fassung des Sonderdrucks.

Der Autor ist 2011 verstorben. Mit freundlicher Zustimmung der Witwe von Franz Schöll und des Sohnes und des Keller-Verlages kann die postgeschichtlich höchst interessante und wichtige Arbeit von Franz Schöll diese Dokumentation bereichern. Dafür herzlichen Dank.

Zum Autor:
Dipl.-Volkswirt Franz Schöll war vor der Postreform 1989 als Ministerialdirektor Abteilungsleiter V (Hochbau/Organisation) im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen. Nach Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes wurde er 1989 auf Vorschlag des „Bundesministers für Post und Telekommunikation” entsprechend dem Beschluss der Bundesregierung vom Bundespräsidenten in den neu gebildeten Vorstand der Deutschen Bundespost POSTDIENST berufen. Als Vorstand V6 war er bis Ende 1991 für den Aufgabenbereich Finanzen und Recht zuständig.

Er vertrat das Unternehmen in der gemeinsamen Regierungskommission, leitete die Projektorganisation Postunion und ab Oktober 1990 die Außenstelle der Generaldirektion POSTDIENST in Berlin. Der Aufsatz wurde im Frühjahr 1992 abgeschlossen und behandelt im Wesentlichen die Ereignisse der Jahre 1990/1991.

 

Die Vereinigung der Postdienste der Deutschen Bundespost und der Deutschen Post der DDR
Entwicklung, Stand, Perspektiven

von Franz Schöll

Gliederung

1 Organisation und Organe des Zusammenschlusses

1.1 Die politischen Phasen der Wiedervereinigung

1.2 Die Schritte auf dem Weg zur Vereinigung der Postdienste

1.2.1 Regierungskommission; Arbeitsgruppe deutsch-deutscher Postverkehr

1.2.2 Projektorganisation Postunion

1.2.3 Außenstelle Berlin

2 Ausgangslage und Randbedingungen

3 Entwicklung von Nachfrage und Markt; die Währungs- und Wirtschaftsunion

4 Der Umbau der Deutschen Post; Integration nach dem 3.10.1990

4.1 Produkte

4.1.1 Briefsendungen; Frachtsendungen

4.1.2 Laufzeitqualität im Brief- und Frachtverkehr

4.1.3 Zeitungsdienst

4.1.4 Rentendienst

4.1.5 Sonstige Produkte

4.1.5.1 Einziehen von Rundfunkgebühren und von Zeitungsbezugsgeld

4.1.5.2 Wettspieldienst

4.1.5.3 Verkauf von Kfz-Steuermarken

4.2 Für Postbank und Telekom erbrachte Leistungen

4.3 Probleme des Zahlungsverkehrs

5 Aufbau- und Ablauforganisation

5.1 Aufbauorganisation

5.1.1 Probleme der Aufbauorganisation der Ämter

5.1.2 Zustellung

5.1.3 Arbeitsabläufe

6 Personal

6.1 Bedarf und Bestand

6.2 Arbeits- und Tarifrecht

6.3 Eingruppierung der Beschäftigten

6.4 Besetzung von Führungspositionen

6.5 Politische Verstrickungen

6.6 Zusammenwachsen im menschlichen Bereich

6.7 Berufliche Bildung; Aus- und Fortbildung

7 Sozialwesen

8 Rechnungswesen; wirtschaftliche Ergebnisse, Finanzlage

8.1 Rechnungswesen

8.2 Struktur der Erlöse und Kosten der Deutschen Post

8.3 D-Mark Eröffnungsbilanz; Bilanz zum 31.12.1990

8.4 Wirtschaftsplan 1991

8.5 Ausblick

9 Schluss

1 Organisation und Organe des Zusammenschlusses

Die Vereinigung Deutschlands hat für das Postwesen in Ost und West die größten Veränderungen seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gebracht. Ab 3. Oktober 1990 musste, nach 45-jähriger Trennung, auch im Postwesen zusammenwachsen, was einst zusammengehörte. Diese Aufgabe war zu bewältigen im Westen von den eben erst durch die Postreform selbstständig gewordenen 3 Teilbereichen der Deutschen Bundespost: Postdienst, Postbank und Telekom. Für die 3 Unternehmen bedeutete dies im Jahre 1 ihrer Neustrukturierung eine geradezu historische Herausforderung. Im Beitrittsgebiet brachte die Fusion beider deutscher Postverwaltungen eine radikale Umformung der bisher in das System der totalitären zentralen sozialistischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung eingebundenen Postorganisation.

1.1  Die politischen Phasen der Wiedervereinigung 

Die politischen Phasen des Prozesses der Einigung bildeten den Rahmen für die Modalitäten und den Ablauf der Zusammenarbeit der beiden deutschen Postverwaltungen; sie bestimmten Inhalt und Zielrichtung der Aktivitäten der in den einzelnen Phasen ins Leben gerufenen Organisationsformen. Es lassen sich 3 Phasen unterscheiden:

'Mauerspecht', von Briefzusteller beobachtet

1990: „Mauerspecht”, von einem Briefzusteller der Deutschen Bundespost beobachtet
© Museumsstiftung Post und Telekommunikation/Foto: Fred Peer

1.2  Die Schritte auf dem Weg zur Vereinigung der Postdienste 

In seiner Regierungserklärung vom 17. November 1989 sprach der Ministerpräsident der DDR, Hans Modrow, von einer Vertragsgemeinschaft zwischen den deutschen Staaten in der erkennbaren Absicht, die DDR auf absehbare Zeit als selbstständigen Staat zu erhalten. Ein engeres Vertragsverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland sollte helfen, die finanziellen Mittel zum Aufbau der Wirtschaft in der DDR locker zu machen.

Bundeskanzler Kohl nahm in seiner 10-Punkte-Erklärung vom 28. November 1989 diesen Vorschlag auf, entwickelte ihn aber weiter über konföderative Strukturen bis zu einer bundesstaatlichen Ordnung. Es war von vornherein klar, dass die Neuordnung der Wirtschaft ein zentrales Element jeder Vereinbarung sein müsse und für die DDR eine Wirtschaftsreform anzustreben war, die sich an Marktbedingungen orientiert. Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow kamen am 20. Dezember 1989 in Dresden überein, zur Vorbereitung der Sachregelungen 11 gemeinsame Kommissionen und Fachgruppen einzurichten. Über eine Vertragsgemeinschaft bzw. weitergehende Formen des Zusammenschlusses sollte aber erst nach freien Wahlen in der DDR entschieden werden.

1.2.1  Regierungskommission, Arbeitsgruppe deutsch-deutscher Postverkehr 

Noch im Dezember 1989 vereinbarten die Minister Schwarz-Schilling und Wolff einen Rahmen der Zusammenarbeit der Deutschen Bundespost (DBP) mit dem Post- und Fernmeldewesen der DDR in Form einer gemeinsamen Regierungskommission. Für den Bereich Postdienst wurde im Januar 1990 eine Arbeitsgruppe „deutsch-deutscher Postverkehr” gebildet, deren Aufgabe es war, Regelungen zur Anpassung des Dienstleistungsangebots im gegenseitigen Postverkehr zu erarbeiten und Vorschläge zur Optimierung der Bearbeitungsverfahren und des Transports sowie zur Verbesserung der Sicherheit der den beiden Postverwaltungen anvertrauten Sendungen zu unterbreiten.

Der sich beschleunigende Prozess der Vereinigung beider deutscher Staaten erforderte jedoch alsbald eine umfassendere Zusammenarbeit.

1.2.2  Projektorganisation Postunion   

Nach den Wahlen zur Volkskammer im März 1990 wurde parallel zur politischen Entwicklung eine weitere Stufe der Zusammenarbeit konzipiert und als „Projektorganisation Postunion” am 2. Mai 1990 vom Vorstand des Unternehmens Deutsche Bundespost POSTDIENST und der Leitung des Postdienstes im Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR beschlossen. Die Arbeitsgruppe „deutsch-deutscher Postverkehr” wurde in die Projektorganisation integriert.

Die Projektorganisation konnte sich bereits auf die neue Struktur der Deutschen Post (DP) stützen.

Aufgrund Art. 26 Abs. 2 des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion („Erster Staatsvertrag” BGBl. 1990 II S. 537) wurde nämlich das Zwecken der Deutschen Post dienende Vermögen aus dem Staatshaushalt der DDR ausgegliedert und als „Sondervermögen Deutsche Post” begründet.

Nach Ziffer 8 des gemeinsamen Protokolls über die Leitsätze zum ersten Staatsvertrag sind die ordnungspolitischen und organisatorischen Grundsätze des Poststrukturgesetzes der Bundesrepublik Deutschland schrittweise zu verwirklichen. Demzufolge bildete das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR 3 Postunternehmen, wobei die Postbank aus Kapazitätsgründen die Aufgabe Unternehmensfinanzen (Wirtschaftsführung und Wirtschaftsplanung umfassend) auch für die Unternehmen Deutsche Post Postdienst und Deutsche Post Telekom wahrgenommen hat.

Abb.1 Projektorganisation Postunion

Die Projektorganisation befasste sich mit der gesamten Breite der Probleme des Zusammenschlusses in 36, jeweils aus Vertretern beider Unternehmen gebildeten Arbeitsgruppen (Organigramm Abb. 1). Zielsetzung war, möglichst schnell die Voraussetzungen für eine reibungslose Zusammenführung beider Unternehmen zu schaffen. In der Projektorganisation waren über 400 Fachleute der Deutschen Bundespost und der Deutschen Post tätig. In den Überlappungsbereichen - Aufbauorganisation der Direktionen und der Ämter, Personal, Rechnungswesen und Finanzen, Liegenschaften - arbeiteten Vertreter der anderen beiden DBP-Unternehmen sowie der Deutschen Post in den entsprechenden Arbeitsgruppen mit. Desgleichen war das Direktorium der Deutschen Bundepost in den Arbeitsgruppen, die sich mit Sozialangelegenheiten befassten, vertreten.

Es ist nicht möglich, im Rahmen dieser Abhandlung die Beiträge einzelner Gruppen und von Personen zu beschreiben und zu würdigen. Aber eines verdient hervorgehoben zu werden: Die Integration des Postwesens war und ist ein Gemeinschaftswerk der Postler in Ost und West. Die Kolleginnen und Kollegen im VGO1) haben entscheidende Beiträge geleistet, um das Postwesen im VGO in kritischen Phasen und mitten in einem bisher beispiellosen Umbruch funktionsfähig zu erhalten. Dem Prozess der Vereinigung sahen sie mit Hoffnungen und Wünschen, aber durchaus realistisch entgegen2).

Vfg MinPF-DDR-1
Vfg MinPF-DDR-2

Abb. 2

Durch die Projektorganisation „Postunion” wurden in wenigen Monaten in nahezu allen Aufgabenfeldern Grundlagen zur Integration der Postverwaltungsn beider deutscher Staaten erarbeitet und wesentliche kundendienstliche, betriebliche, organisatorische und finanzielle Maßnahmen vorbereitet, die zum Teil noch vor dem staatsrechtlichen Zusammenschluss am 3. Oktober 1990 von der Leitung der Deutschen Post umgesetzt bzw. eingeleitet worden sind. Es wurde aber nicht nur geplant, sondern es wurden erste Zeichen für den Neuaufbau der Post gesetzt. Bereits im 1. Halbjahr 1990 wurde mit der Angleichung des Dienstleistungsprogramms begonnen; es kam die Sachmittelhilfe des VGW1), unbürokratisch und oft im Direktverkehr auf operativer Ebene geleistet, in Gang (Bahnpostwagen, Kfz, Abbindemaschinen, Fahrräder, Verteilspinde, Zustellwagen, Ausschüttetische, im Zusammenhang mit der Währungsumstellung Geldzählmaschinen, Münzzählbretter usw.).

Ein gemeinsames Verzeichnis der Postleitzahlen wurde herausgegeben. Zur Vermeidung von Problemen mit identischen Postleitzahlen für Orte in Ost und West wurde der Code durch Kennbuchstaben (O für Orte im Osten, W für Orte im Westen) erweitert.

Mit dem Beitritt der Länder der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland ging das Sondervermögen „Deutsche Post” gemäß Art. 27 (1) des Einigungsvertrages (BGBl. 1990 II S. 889) auf das Vermögen der Bundesrepublik Deutschland über und wurde mit dem Sondervermögen Deutsche Bundespost vereinigt. Gleichzeitig wurden die mit den Vermögensrechten in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten und Forderungen auf das Sondervermögen Deutsche Bundespost übertragen. Ausgenommen von dieser Regelung ist das hoheitlichen und politischen Zwecken dienende Vermögen.

Art. 27 (2) des Einigungsvertrages bestimmt, dass der Bundesminister für Post und Telekommunikation die Aufteilung des Sondervermögens „Deutsche Post” in die Teilsondervermögen der 3 Unternehmen der Deutschen Bundespost regelt und zwar nach Anhörung der Unternehmen der Deutschen Bundespost.

Bezüglich der Überleitung des Personals enthält der Einigungsvertrag (Anlage I unter Kapitel XIII, Sachgebiet A, Abschnitt III) u.a. folgende Regelung: „Die Zuordnung des Personals der auf der Grundlage von Art. 13 Abs.2 des Vertrages überführten Einrichtungen der Deutschen Post zu den einzelnen Unternehmen der Deutschen Bundespost obliegt als gemeinsame Aufgabe den Vorständen der Unternehmen der Deutschen Bundespost, in Streitfällen entscheidet der Bundesminister für Post und Telekommunikation.”

Die Aufteilung des Vermögens, der Forderungen und Verbindlichkeiten war - von geringen Ausnahmen abgesehen - Ende 1990 abgeschlossen. Die Zuordnung des Personals war im Wesentlichen bis Ende 1990 vollzogen mit Ausnahme der Zuordnungen, die aufgrund der schrittweisen Umsetzung der Neugliederung der Ämter erst 1991 vorgenommen werden konnten.

1.2.3  Außenstelle Berlin 

Mit dem Übergang der Leitung und Verantwortung für das Post- und Fernmeldewesen in den neuen Bundesländern auf die Unternehmen der Deutschen Bundespost veränderte sich auch der organisatorische Rahmen der Zusammenführung des Postdienstes in Deutschland. Als organisatorischer Hebel der Integration wurde dle Außenstelle der Generaldirektinn in Berlin gebildet. Die zeitlich begrenzte Einrichtung einer besonderen Organisationseinheit mit weitgehenden Zuständigkeiten vor allem im betriebslenkenden Bereich bot sich an wegen der für eine Übergangszeit geltenden Sonderregelungen für die Post im Beitrittsgebiet in den Bereichen

ferner wegen der Unterschiede und Abweichungen bei der Betriebsabwicklung sowie der Dienstvorschriften, die für eine gewisse Zeit eine organisatorisch getrennte Aufgabenerfüllung erforderlich machte. Vor allem war es notwendig, vor Ort präsent zu sein und das Know-how der Fachkräfte der Deutschen Post zu nutzen (Abb.3).

Aufgaben und Kompetenzen der Außenstelle der Generaldirektion POSTDIENST in Berlin
  • Schaltstelle zwischen der Zentrale der Generaldirektion POSTDIENST und den Organisationseinheiten des Beitrittsgebiets
  • Funktion als „Katalysator” des Prozesses der Fusion
  • Nimmt für Übergangszeit Funktion der Generaldirektion POSTDIENST für das Beitrittsgebiet wahr
  • Befugnisse:
    • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Deutschen Bundespost POSTDIENST im Beitrittsgebiet,
    • trifft im Rahmen des Haushaltsrechts und der Wirtschaftsplanung für das Beitrittsgebiet finanzielle Entscheidungen,
    • entscheidet über die Einrichtung oder Aufhebung von Dienstposten,
    • entscheidet im Einzelfall über eine Übernahme in ein Angestellten- oder Arbeitsverhältnis sowie über Eingruppierung in eine Tarifgruppe und befindet über Abordnungen und Versetzungen, soweit sie das Beitrittsgebiet betreffen,
    • erlässt Verfügungen operativen Charakters für das Beitrittsgebiet,
    • zeichnet Verfügungen der Zentrale der Generaldirektion POSTDIENST mit grundsätzlichem Entscheidungscharakter mit, soweit sie das Beitrittsgebiet betreffen.


Abb. 3

Generelles Ziel der Außenstelle der Generaldirektion war, die postalischen Verhältnisse im VGO möglichst rasch den Verhältnissen im VGW anzugleichen, um eine einheitliche und gemeinsame Leitung zu ermöglichan. In 6 Geschäftsbereichen, deren Zuständigkeiten jeweils spiegelbildlich Vorstandsressorts des POSTDIENSTES entsprachen, arbeiteten 86 Beschäftigte, unterstützt durch das angegliederte „Zentrum für Postdienste”, eine Einrichtung der Deutschen Post, deren Aufgaben vergleichbar sind mit denen des Posttechnischen Zentralamts (PTZ) im V 64.

Die öfter gestellte Frage, ob eine schnelle, kritiklose Übernahme der westlichen Systeme der Weisheit letzter Schluss sei, beantwortet sich für das Postwesen wie folgt:

Die Reformbedürftigkeit des Postwesens auch in den alten Bundesländern steht außer Frage. Der Vorstand betrachtet es als seine wichtigste Aufgabe, neue Konzepte in nahezu allen Bereichen zu erarbeiten. Ihre Umsetzung wird aber geraume Zeit in Anspruch nehmen. Es geht jedoch weder aus kundendienstlicher noch aus betrieblicher Sicht an, im gemeinsamen Postgebiet nicht nur vorübergehend unterschiedliche Verhältnisse bestehen zu lassen. Das effizientere System ist, bei allen Mängeln, das westliche. Im Übrigen partizipiert das VGO von Anfang an an den zu implementierenden neuen Systemen, z.B. im Frachtdienst.

Zusammenfassend bleibt festzustellen: Mit dem Inkrafttreten der Verträge, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen DDR geschlossen worden sind, also des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 15. Mai 1990 (Staatsvertrag, BGBl. 1990 II S. 537) und des Vertrages über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 (Einigungsvertrag, BGBl. 1990 II S. 889) wurde die rechtliche und institutionelle Wiedervereinigung vollzogen. Das eigentliche Zusammenwachsen Deutschlands brachte trotz beträchtlicher Solidarleistungen des Westens wahre Berge von politischen, wirtschaftlichen, finanziellen, sozialen, ökologischen und gesellschaftlichen Problemen mit sich, die vielfach noch der Lösung harren. Es ist hier nicht der Ort, auf die mit der Systemtransformation von einer Diktatur zur freiheitlichen demokratischen Ordnung verbundenen Brüche und Veränderungen einzugehen, obwohl das Tempo und die Intensität, mit der sich der Umbau vollzog und vollzieht, die Entwicklung bei der Post wesentlich beeinflusst haben. Es ist nur möglich, eine knappe Beschreibung der bei der Deutschen Post angetroffenen Verhältnisse zu geben, um den Rahmen der notwendigen organisatorischen, betrieblichen, personellen usw. Veränderungen und der daraus folgenden Maßnahmen abzustecken. In diesem Zusammenhang sei auf die erheblichen Informationsdefizite hingewiesen, die in Ost und West über die jeweiligen Verhältnisse im anderen Land bestanden. Zu ihren Lasten gehen manche Irritationen, die im Verlauf des Integrationsprozesses aufgetreten sind.

 2 Ausgangslage und Randbedingungen der Integration der Postdienste 

Der sozialistischen Planwirtschaft wesenseigen sind eine geringe, erhebliche Lücken aufweisende Breite des Angebots an Gütern und Dienstleistungen, lange Modernisierungszyklen, die Vernachlässigung der Infrastruktur sowie fehlende Motivation der Arbeitskräfte trotz zahlreicher Prämiensysteme und eine relativ geringe Produktivität. Nicht die Knappheit eines Gutes bestimmt seinen Preis, sondern die zentrale Wirtschaftsführung, die damit politische Ziele verfolgt. Die mangelnde Flexibilität der Planwirtschaft führte dazu, dass vor allem größere Unternehmen nach Autarkie strebten, d.h. Güter und Dienstleistungen, die nicht oder nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig verfügbar waren, möglichst selbst herzustellen. Die Deutsche Post bildete hier keine Ausnahme. Wirtschaftspolitische Entscheidungen mit verbindlicher Wirkung für die Unternehmen traf das Politbüro der SED, dessen Beschlüsse über Ziele, Prioritäten und Ressourcen bei der Ausarbeitung der Pläne für die Volkswirtschaft vom Ministerrat und der ihm zugeordneten Staatlichen Planungskommission umgesetzt wurden. Die Entscheidungen, die die Unternehmen selbst zu treffen hatten, betrafen vorwiegend Planumsetzungs- und -durchführungsaufgaben.

Das Postwesen hatte, was private Kommunikationsbedürfnisse angeht, nur nachrangige Bedeutung im Wirtschaftssystem der DDR. Private unkontrollierte Kommunikation war der SED suspekt; sie war bedacht auf Überwachung, nicht auf Förderung und Ausweitung der privaten Kommunikation. Im Gegensatz zur Marktwirtschaft war der für die Steuerung der zentralgeplanten Befehlswirtschaft benötigte Austausch von Informationen per Post gering. Er stützte sich auf das periodische interne Berichtswesen der Betriebe und Kombinate. Der Warenaustausch mittels Paket und Päckchen war ein Spiegelbild der Mangelsituation. Entsprechend dünn war die Angebotspalette der postalischen Dienstleistungen. Mit einer Ausnahme: dem Postzeitungsdienst. Das allumfassende Meinungsmonopol des Staates erstreckte sich nicht nur auf die Produktion von Nachrichten, die Auswahl der zur Mitteilung vorgesehenen Ereignisse und ihre Kommentierung, sondern auch auf ihre Verbreitung. Die Post besaß ein Vertriebsmonopol für alle in der DDR erscheinenden Presseprodukte sowie für importierte Zeitungen und Zeitschriften.

Befehl MinRat DDR v. 07.12.1967

Abb. 4

In einem ersten Zugriff wird die Struktur des Post- und Fernmeldewesens der DDR deutlich anhand der Struktur der Gesamtleistungen im Jahre 1989, dem letzten Jahr, auf das die neuen Entwicklungen noch keinen Einfluss hatten (Abb. 5/1). Auffällig sind der relativ hohe Anteil der industriellen Produktion sowie der Handelsleistungen an den Gesamtleistungen. Die industrielle Produktion umfasste: Sprechstellenbau, Netzbau, Anlagenbau, Instandsetzungswerkstätten, Rationalisierungsmittelbau (Produktion von halbautomatischen Briefverteilanlagen, Rollbehältern, Handwagen, Briefstempeln usw.). Im Bereich der industriellen Produktion waren 1989 im Jahresdurchschnitt rd. 8.000 Kräfte beschäftigt ohne anteiliges Personal aus dem Produktionshilfsbereich, den produktionsvorbereitenden und den produktionssichernden Bereichen in der Größenordnung von 3.000 Kräften. Der innerbetriebliche Verbrauch wurde den Bedarfsträgern in Rechnung gestellt. Ein Teil der industriellen Produktion wurde in die RGW-Länder3) exportiert.

Abb. 5/1

Abb. 5/1

Die Handelsleistungen betreffen vornehmlich den Warenein- und -umsatz des Postzeitungsvertriebs. (Die Post kaufte und vertrieb Gesamt- oder Teilauflagen von Zeitungen und Zeitschriften.) Zusammen mit den „Sonstigen Produkt-Leistungen” - Projektierungs-, Software- und DV-Verarbeitungsleistungen sowie der bauwirtschaftlichen Warenproduktion (Baubrigaden) - entfallen im Jahre 1989 rund 1 Viertel der Gesamtleistungen des Post- und Fernmeldewesens auf Eigenproduktion und Handelsleistungen. Demgegenüber beliefen sich die hier vergleichsweise in Ansatz zu bringenden zu aktivierenden Eigenleistungen der Deutschen Bundespost lediglich auf rd. 4 v.H. der Gesamtleistungen der Deutschen Bundespost. Unter den „Nichtproduktiven Leistungen” sind erfasst u.a. die Leistungen der Postscheckämter, Zinserlöse, Geldübermittlungs- und Wettspieldienst sowie das Bildungs-, Gesundheits-, Sozial- und Erholungswesen.

Aufgrund von teilweise unterschiedlichen Begriffen und - bei gleichlautenden Begriffen -unterschiedlichen Begriffsinhalten (man beachte die Subsumtion der Postbankdienstleistungen unter die „Nichtproduktiven Leistungen”) besteht nur eine eingeschränkte Vergleichbarkeit zu den Leistungen der Deutschen Bundespost im Jahre 1989. Trotzdem ist eine Gegenüberstellung geeignet, die strukturellen Unterschiede zwischen den beiden Unternehmen in Ost und West zu verdeutlichen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit werden in das Leistungsspektrum der Deutschen Bundespost einbezogen die periodisch abgegrenzten und um die neutralen Erträge bereinigten buchmäßigen Leistungen ohne kalkulatorische Ansätze (s. Abb. 5/2).

Abb. 5/2

Abb. 5/2

Die Struktur der Deutschen Post Postdlenst unterschied sich wesentlich vom Erscheinungsbild westlicher Postverwaltungen. Nicht Brief- und Frachtdienst waren die dominierenden Dienstleistungen, sondern der Postzeitungsdienst. 1989 wurden 3.810 Millionen Zeitungen, im Abonnement 3.280 Millionen und im Einzelverkauf 530 Millionen (über Kioske, Schalter und Bahnhofsbuchhandlungen) vertrieben. Demgegenüber wurden im Briefdienst 1.365 Millionen Sendungen befördert, im Frachtdienst rd. 74 Millionen Pakete und Päckchen. Das Volumen des Zeitungsdienstes betrug somit rein stückzahlenmäßig das Dreifache des Briefdienstes. Wegen des Vollabonnements und der Grossofunktion beinhaltete der Zeitungsdienst im VGO im Vergleich zum VGW ein umfangreicheres Spektrum von Aufgaben. Auch ertragsmäßig war der Postzeitungsdienst der mit Abstand größte Leistungsbereich (1989 rd. 475 Millionen Mark Umsatzerlöse, darunter allerdings rd. 230 Millionen Mark staatliche Subventionen; Briefdienst rd. 286 Millionen Mark; Frachtdienst 376 Millionen Mark einschließlich der von der Bundesrepublik gezahlten Postpauschale in Höhe von 150 Millionen DM. Die DDR-Post erhielt diesen Betrag 1:1 in Ostmark). Der Zeitungsdienst bestimmte weitgehend die Transport- und Zustellorganisation. Darüber hinaus umfasst das Spektrum der Dienstleistungen den Einzug von Rundfunkgebühren, das Wettspielgeschäft (Toto, Lotto) und den Verkauf von Kfz-Steuermarken. Eine Besonderheit war der sogenannte Freizügigkeitsverkehr im Spar- und Zahlungsverkehrsgeschäft.

Die Produktivität des Postwesens lag im allgemeinen Trend der Gesamtwirtschaft der DDR. Im längerfristigen Vergleich betrug die Produktivität der industriellen Arbeitskräfte allenfalls 50 v.H. der Produktivität der Arbeitskräfte in der Bundesrepublik4). Im Dienstleistungsbereich dürfte der Vergleich eher noch ungünstiger ausfallen. Wie in der gesamten Wirtschaft der ehemaligen DDR wurde auch im Postsektor das Problem eines vergleichsweise niedrigen Produktivitätsniveaus mit entsprechenden Konsequenzen für die Beschäftigung nach der Wiedervereinigung sichtbar (s. Abschnitt 6).

Es gab bei der Post der DDR zahlreiche Beschäftigungen in betrieblichen Sozial- und Kultureinrichtungen, die mit postalischen Aufgaben weder unmittelbar noch mittelbar etwas zu tun hatten (Physiotherapeut, Kosmetikerin, Fußpflege, Friseur, Arbeit in Nähstuben, Sportler Kulturbeauftragter, Chorleiter u. ä.). Unzulängliche Raumverhältnisse, eine völlig unzureichende Ausstattung mit Sachmitteln, mangelhafte volkswirtschaftliche Arbeitsteilung, bürokratisch-zentralisierte Planung sowie das Phänomen einer verdeckten Arbeitslosigkeit5), das Streben nach Autarkie - Versorgungssicherheit geht vor Rentabilität - waren für den niedrigen Produktivitätsgrad ursächlich.

Die Aufbauorganisation der Deutschen Post korrelierte weitgehend zur Staatsorganisation. Die ursprünglich bestehenden Länder wurden 1952 aufgelöst, das Gebiet der DDR in 15 Bezirke als Mittelinstanzen der staatlichen Organisation gegliedert. Die nächsten Ebenen der Verwaltung waren Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden.

Obwohl die Dienststellen der Post als nachgeordnete Dienststellen zentraler Staatsorgane, nämlich des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen, den fachlichen Weisungen des Ministeriums unterstanden, übten die Räte der Bezirke, der Kreise und Gemeinden sowie die Funktionäre der parallel hierzu bestehenden Parteiorganisation der SED erheblichen Einfluss aus auf die postalischen Entscheidungen vor Ort (z.B. Einrichtung und Aufhebung von Postämtern und Amtsstellen, Festlegung von Schalteröffnungszeiten, Personalentscheidungen).

 3 Entwicklung von Nachfrage und Markt; die Währungs- und Wirtschaftsunion 

Für die Überführung der sozialistischen Planwirtschaft in eine Marktwirtschaft und den damit verbundenen Umbau der Wirtschaft (Beseitigung der zentralen Wirtschaftsplanung, Transformation der Eigentumsordnung, Installierung von Märkten und Marktpreisbildung, Veränderung des Rechtssystems) wurden im Bereich von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft mehrere Modelle vorgeschlagen. Die Modelle einer im Rahmen von mittelfristigen Stufenplänen zu verwirklichenden allmählichen Heranführung von Wirtschaft und Gesellschaft der DDR an das westliche Wirtschaftssystem (Gradualismus) sowie das damit verbundene Modell eines Zweiwährungssystems mit realistischem Wechselkurs6) wurde zugunsten einer Entscheidung für eine schnelle Wirtschafts- und Währungsunion verlassen.

Statt einer durch realistische Wechselkurse abgepufferten graduellen Anpassung wurde mit der von der Bevölkerung der DDR gewünschten - und politisch gebotenen - Währungsumstellung der Weg der Schocktherapie beschritten, um die nach Jahrzehnten der Trennung völlig gegensätzlichen Wirtschafts- und Sozialordnungen der beiden deutschen Staaten zu vereinen.

Der mit der Währungsumstellung verbundene Systemwechsel, nämlich

bereiteten sehr viele Schwierigkeiten. Ihre Lösung dauert sehr viel länger als zunächst angenornmen.

Mit der Währungsumstellung zum 1. Juli 1990 war eine weitgehende Preisfreigabe verbunden. Das Preisgefüge der DDR war bisher durch staatliche Eingriffe massiv verzerrt: Güter des täglichen Bedarfs wurden subventioniert, höherwertige Ge- und Verbrauchsgüter dagegen durch indirekte Steuern verteuert. Für nahezu alle Gütergruppen bestand eine strikte Preisbindung.

Nach dem Inkrafttreten der Währungsunion führte der Fortfall von Subventionen dazu, dass die Preise vieler Grundnahrungsmittel kräftig stiegen. Demgegenüber standen durchwegs niedrigere Preise für Ge- und Verbrauchsgüter wegen des Wegfalls der staatlichen Abschöpfungen und des nun verfügbaren Angebots an preiswerter Westware. Nachdem die Wirtschaft der neuen Bundesländer voll in den Wettbewerb integriert wurde, haben viele Arbeitsplätze ihre Wettbewerbsfähigkeit verloren, die sie vorher durch Subventionen und Abschottung vom Weltmarkt scheinbar hatten. Trotz vergleichsweise niedriger Lohnkosten waren zahlreiche Betriebe der DDR aufgrund des Produktivitätsgefälles, das sich als größer herausstellte als ursprüngiich erwartet, sowie unzureichender Produktqualität und Unzulänglichkeiten im Design nicht mehr konkurrenzfähig. Es kam zu einem umfangreichen Transfer von zahlungsfähiger Nachfrage von Ost nach West mit Auswirkungen auf Produktion, Warenströme, Gewinne und Beschäftigung. Der Gegentransfer von Investitionsmitteln als Bedingung für die Modernisierung von Produktionsstätten, der Erhöhung von Leistungsfähigkeit und Produktivität und damit der Selbsterwirtschaftung der Mittel für Sozialleistungen ist bis heute noch nicht recht in Gang gekommen.

1991 investierten westdeutsche Unternehmen im VGO rd. 25,5 Milliarden DM. Nach einer Erhebung des Münchener Ifo-Instituts beabsichtigen die Unternehmen 1992 rd. 43,5 Milliarden DM in den Beitrittsländern zu investieren. Einschließlich der Ausgaben der Wohnungswirtschaft für neue Mietwohnungen und des Staates für den Ausbau der Verkehrswege und für den Umweltschutz wird eine Größenordnung von 70 Milliarden DM erreicht. Der mit Abstand wichtigste Einzelinvestor ist die Deutsche Bundespost mit rd. 10 Milliarden DM, insbesondere im Telekombereich. Als Gründe der zögerlichen Entwicklung werden Investitionshemmnisse genannt wie ungeklärte Eigentumsverhältnisse im Immobilienbereich, unzureichendes Funktionieren der öffentlichen Verwaltung sowie Mängel der Infrastruktur.

Die Einführung der DM brachte nicht nur den Binnenmarkt der DDR zum Einsturz, sondern auch den Export, insbesondere in die Staatshandelsländer, die in harter Währung nicht bezahlen können.

Die hier skizzierte Entwicklung war auch von erheblichem Einfluss auf das Postwesen. Die Binnennachfrage nach den Dienstleistungen des Postwesens wurde gebremst. Der dennoch zu verzeichnende Zuwachs bei den im Bereich der DDR 1990 eingelieferten Briefsendungen ist beeinflusst durch Remailingprozesse. Im Frachtdienst ist der Nachfragerückgang augenfällig. Dagegen nahmen die Verkehrsströme aus dem Verkehrsgebiet West beträchtlich zu (siehe Abb.6).

Verkehrsmengenentwicklung im Verkehrsgebiet Ost 1989/90/91
eingelieferte und bearbeitete Sendungen
Art 1989
Mio. Stück
1990
Mio. Stück
1991
Mio. Stück
Veränderungen
89/90 in vH
Veränderungen
90/91 in vH
Veränderungen
89/91 in vH
1 2 3 4 5 6 7

Briefsendungen

Eingeliefert im VGO
darunter VGO - VGO
darunter VGO - VGW
Eingegangen aus dem VGW

bearbeitete Sendungen insgesamt
 

1.261,4
1.131,8
129,6
74,3

1.335,7
 

1.590,9
1.313,3
277,6
275,5

1.866,4
 

1.692,7
1.415,1
277,6
767,3

2.459,8
 

+ 26,1
+ 16,0
+ 114,2
+ 270,8

+ 39,7
 

+6,4
+ 7,7
0,0
+ 178,5

+ 31,8
 

+ 34,2
+ 25,0
+ 114,2
+ 932,7

+ 84,2

Päckchen

Eingeliefert im VGO
darunter VGO - VGO
darunter VGO - VGW
Eingegangen aus dem VGW

bearbeitete Sendungen insgesamt
 

12,4
9,7
2,7
2,9

15,3
 

10,3
6,3
4,0
17,5

27,8
 

15,8
10,1
5,7
33,6

49,5
 

- 16,9
- 35,1
+ 48,1
+ 503,5

+ 81,7
 

+ 54,1
+ 60,0
+ 40,9
+ 92,6

+ 78,4
 

+ 27,4
+ 4,1
+ 111,1
+ 1.058,6

+ 223,5

Eingeliefert im VGO
darunter VGO - VGO
darunter VGO - VGW
Eingegangen aus dem VGW

bearbeitete Sendungen insgesamt

 

39,5
32,2
7,3
19,6

59,1
 

22,3
17,3
5,0
20,7

43,0
 

15,2
8,9
6,3
59,3

74,5
 

- 43,5
- 46,3
- 31,5
+ 5,6

- 27,2
 

- 31,8
- 48,6
+ 27,2
+ 185,9

+ 73,2
 

- 61,5;
- 62,4
- 13,7
+ 302,5

+ 26,1

Abonnementstücke und
bis März 1991 Einzelverkauf

Zeitungsdrucksachen*)

bearbeitete Sendungen

 

3.810,4


---

3.810,4
 

2.758,4


---

2.758,4
 

1.132,3


274,4

1.406,7
 

- 27,6


---

- 27,6
 

- 58,9


--- *)

- 48,9
 

- 70,3


--- *)

- 70,3
*) Zugelassen in der Verkehrsrichtung VGO - VGO und VGO - VGW ab 03.10.1991, in Verkehrsrichtung VGW - VGO seit 01.01.1991

Abb. 6

Mit der Währungsunion stellte sich auch die Frage nach den Entgelten für Postdienstleistungen. Im nunmehr gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsgebiet konnte es im Prinzip für postalische Dienstleistungen nur einen Preis geben. Es existierten aber im Währungsgebiet nach wie vor 2 Postverwaltungen mit regionaler Zuständigkeit und eigener Preisbildungskompetenz.

Die Leitung der Deutschen Post sah sich aus sozialpolitischen Erwägungen und mit der Begründung einer relativ niedrigen Dienstleistungsqualität im VGO (Breite des Dienstleistungsangebots, Laufzeiten, Zustellung) sowie mit Rücksicht auf internationale Abmachungen bezüglich der Auslandsgebühren nicht in der Lage, die Gebühron für Postsendungen innerhalb des VGO, im Verkehr mit dem VGW und nach dem Ausland auf das Niveau der für die Bundesrepublik geltenden Sätze anzuheben. Die ungewöhnliche Situation von unterschiedlichen Tarifzonen in einem Währungsgebiet führte zu einem völlig legalen Remailing innerhalb des Währungsgebietes. Eine Harmonisierung der Entgelte konnte erst zum 1. April 1991 (für Briefsendungen In- und Ausland; Paketsendungen Ausland; Wegfall der Gebührenvergünstigungen für Berlin; Erhöhung der Abonnementgebühren im Postzeitungsdienst) bzw. zum 1. Juli 1991 (Paketsendungen Inland) erreicht werden.

 4 Der Umbau der Deutschen Post; Integration nach dem 3. Oktober 1990 

Die bisherigen Ausführungen zeigen, dass in nahezu allen neu zugewachsenen Bereichen des Unternehmens Eingriffe und spürbare Veränderungen notwendig wurden. Abgesehen von den Aufgaben, die in Verbindung mit Transformation von Bundesrecht und der gesamtwirtschaftlichen Strukturanpassung auf die Post zukamen, stellten sich folgende Ziele:

Die hierzu getroffenen Maßnahmen in den wichtigsten Bereichen und der bis Ende 1991 erreichte Stand werden nachfolgend kurz dargestellt.

4.1  Produkte 

4.1.1  Briefsendungen; Frachtsendungen 

Laut Einigungsvertrag Anlage I, Kapitel XIII, Sachgebiet B, Abschnitt I (BGBl. 1990 II S. 889) galten die bisher im Bereich der Deutschen Post geltenden Bestimmungen (Postanordnung, Anlage zur Postanordnung, Anordnung über den Vertrieb von Presseerzeugnissen einschließlich der zugehörigen Anlage, die Auslandsgebührenregelungen und die Betriebsversuchsregelungen) über die Nutzung der Dienstleistungen und über die Benutzung der Einrichtungen der Deutschen Post weiter. Diese Regelung wurde getroffen, da - aufgrund der im § 7 des Postgesetzes vom 28. Juli 1969, geändert durch Artikel 2 Poststrukturgesetz vom 8. Juni 1989, enthaltenen Bestimmung über die privatrechtliche Natur der Rechtsbeziehungen zwischen der Post und ihren Kunden - die bisher im VGW geltenden öffentlich-rechtlichen Benutzungsverordnungen bis 1. Juli 1991 abgelöst werden mussten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren Geltung sich auf den Gesamtbereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST erstreckt. Eine Übertragung der im VGW nur noch einige Monate geltenden Benutzungsverordnungen auf das VGO schien auch deswegen nicht opportun, weil es schon bisher möglich war, neue Dienstleistungen durch eine entsprechende Erweiterung bzw. Ergänzung der Postanordnung im VGO einzuführen.

Im Briefdienst bot die Deutsche Post ihren Kunden folgende Sendungsarten an: Briefe bis 500 g, Postkarte, Drucksache und als besondere Versendungsformen Einschreiben, Wert- und Eilsendung. Die Sendungsart „Wirtschaftsdrucksache” war ein Kommunikationsmittel insbesondere für Organisationen. Ferner gab es noch die Sendungsarten Postwurfdrucksachen und Blindensendung.

Im Frachtdienst beschränkte sich der deutsch-deutsche Verkehr auf Päckchen, gewöhnliche Pakete und Wertpakete. Innerhalb der DDR gab es die Sendungsarten Päckchen, Wirtschaftspäckchen, Pakete, Wirtschaftspakete und Poststücke (Poststücke wurden mit Landkraftposten befördert und grundsätzlieh durch den Fahrer an der Haltestelle ausgeliefert). Als besondere Versendungsformen waren zugelassen: Wertpakete, Eilzustellung, Rückschein, Eigenhändig.

Wirtschaftspakete, Wirtschaftspäckchen und Poststücke sind am 1. Juli 1991 weggefallen. Die schrittweise Ausweitung des Dienstleistungsangebots im Brief- und Frachtdienst ist in nachstehenden Bildern dargestellt.

Produkt Brief
Verkehsrichtung VGW - VGO
  • Briefdrucksachen
  • Büchersendung
  • Warensendung
  • Massendrucksachen
  • Wurfsendungen
ab 01.04.1990
ab 01.04.1990
ab 01.04.1990
ab 26.04.1990
ab 01.06.1990
im gegenseitigen Postverkehr
  • Briefe mit Wertangabe bis 500 DM
  • EMS/Datapost
  • Nachnahmedienst
ab 01.04.1990
ab 01.04.1990
ab 02.07.1990
Verkehrsrichtung VGO - VGW
  • Werbeantworten
ab 26.04.1990
innerhalb VGO
  • Massendrucksache
  • Postprotestauftrag
  • Postzustellungsauftrag
  • Datapostsendunen
ab 02.10.1990
ab 02.10.1990
ab 02.10.1990
ab 02.10.1990
Abb. 7/1: Ausweitung des Dienstleistungsangebots in den einzelnen Verkehrsrichtungen

 

Internationaler Briefdienst
im VGO werden angeboten
  • unversiegelte Wertbriefe
  • Verkauf Internationaler Antwortscheine
  • Anerkennung Postausweiskarte
  • Drucksachen zu ermäßigter Gebühr
  • Massendrucksachen zu ermäßigter Gebühr
  • Internationale Werbeantwort
  • Ausgabe von Postausweiskarten
ab 01.01.1991
ab 01.01.1991
ab 01.01.1991
ab 01.04.1991
ab 01.04.1991
ab 01.04.1991
ab 01.04.1991
Abb. 7/2: Internationaler Briefdienst

 

Produkt Fracht
im gegenseitigen Postverkehr wurden eingeführt
  • Nachnahmedienst
  • Versand unfreier Pakete bzw. Wirtschaftspakete
  • Vorausentrichtung der Zustellgebühr für freigemachte Pakete bzw. Wirtschaftspakete
  • Versand unversiegelter Pakete bzw. Wirtschaftspakete bis zum Höchstbetrag von 3.000 DM
  • Nach- und Rücksendung von Paketen bzw. Wirtschaftspaketen gegen Entgelt
ab 02.07.1990
ab 02.07.1990
ab 02.07.1990
ab 02.07.1990

ab 02.07.1990
Abb. 7/3: Produkt Fracht

 

Produkt Fracht: Verkehrsrichtungen
Verkehrsrichtung VGW - VGO
  • Zulassung des Versands von Postgut
ab 02.07.1990
Verkehrsrichtung VGO - VGW
  • Zulassung der besonderen Versendungsform „Eigenhändig” für Pakete und Wirtschaftspakete
  • Zulassung von Postgut
  • Zulassung Schnellsendung
  • Zulassung Selbstbucherpakete
  • Zulassung Versand von Fahrrädern
  • Einführung Postkurierdienst
  • Luftpost
ab 02.10.1990
ab 01.07.1991
ab 01.07.1991
ab 01.07.1991
ab 01.07.1991
ab 01.07.1991
ab 01.07.1991
Abb. 7/4: Produkt Fracht

 

Zum 1. Januar 1991 wurden die Höchstmaße, die Höchstgewichte und die Höhe der Wertangabe für Paketsendungen aus den alten und neuen Bundesländern in das Ausland vereinheitlicht.

Ab 1. Juli 1991 werden nachstehende, im VGW bereits angebotenen Sonderdienste auch in den neuen Bundesländern (in abgehender und in ankommender Richtung) angeboten:

  • Europaket
  • Nachnahme
  • Gebührenzettel
  • Antrag auf Zurückziehung, Änderung und Berichtigung der Aufschrift

Abb. 7/5: Frachtdienst Ausland

 

4.1.2  Laufzeitqualität im Brief- und Frachtverkehr 

Nachstehende Ergebnisse beziehen sich auf 1989.

Die im Wege betriebsinterner Stichproben ermittelten Laufzeitergebnisse der Deutschen Post für gewöhnliche Briefsendungen wurden für 5 Verkehrsrelationen ausgewiesen:

Als Laufzeit für Eilbriefe im zwischenbezirklichen Verkehr einschließlich Berlin wird E+1: 95,4 v.H. ausgewiesen.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass Betriebsorganisation und Logistik der Deutschen Post ausreichten, im Gesamtgebiet der DDR eine Laufzeit von E+1/E+2 = 90 v.H. sicherzustellen.

Die betriebsinternen Stichproben wurden nach dem 3. Oktober 1990 fortgeführt unter Wegfall der Bezirksergebnisse (Bezirke wurden 1990 aufgelöst). 1991 erreichten in Verkehrsrichtung VGO - VGO

Die Laufzeiten in den Verkehrsrichtungen VGW-VGO und VGO-VGW waren in den ersten Monaten nach der Wiedervereinigung negativ beeinflusst durch die außergewöhnlich starken Verkehrszuwächse, den Streik bei der Reichsbahn im November 1990, den Streik bei der Post im Januar 1991 sowie die Umstellungsprobleme durch die Auflösung der bisherigen 4 Auswechslungsämter im VGW. Obwohl die Streiks von verhältnismäBig kurzer Dauer waren, beeinträchtigten sie die Laufzeit erheblich. Die Abarbeitung der Rückstände mit einer Transport- und Betriebslogistik, die dem Normalverkehr kaum gewachsen war, dauerte entsprechend.

Nach Auflösung der Auswechslungsämter hatten die Briefabgangsämter in Ost und West eine sehr viel höhere Zahl von Direktausscheidungen zu fertigen, was vielfach zu Umstellungsproblemen (neue Verteilprogramme) und nicht sofort behebbaren Kapazitätsengpässen (räumlich, personell) führte. Bei der Zustellung machten sich die Unzulänglichkeiten bei den Anschriften im VGO (Untergang vieler Betriebe, Änderung von Firmennamen, ungeklärte Vertretungsbefugnisse, Umbenennung zahlreicher Straßen) negativ bemerkbar. Das Problem identischer Postleitzahlen in Ost und West wurde durch die Empfehlung, im innerdeutschen Verkehr vor die Postleitzahl ein W (für Orte im VGW) bzw. ein O (für Orte im VGO) zu setzen, gelöst. Die Einführung eines neuen gesamtdeutschen Leitzahlsystems ist vorbereitet. Engpässe ergaben sich ferner im Transportbereich auf Schiene und Straße. Bei den Ämtern im VGO kam hinzu die Misere mit dem schon für das relativ niedrige Verkehrsniveau der DDR unzureichenden Technisierungsgrad sowie Organisationsmängel. Die maschinelle Bearbeitungskapazität ist unzureichend (15 Briefverteilämter mit halbautomatischen Briefverteilmaschinen, 26 Briefverteilämter mit Handverteilung, Unterwegsbearbeitung in Bahnposten, ca. 320 Bahnpostbegleiter). Mit der Anbindung der Leitregion 1 des VGO an das Nachtluftpostnetz über Flughafen Berlin-Tegel (21. Januar 1991), der Leitregion 2 über Flughafen Hamburg, der Leitregion 3 über Flughafen Hannover (21. Januar 1991) sowie der Leitregionen 4-9 über die Flughäfen Leipzig und Dresden (2. April 1991), dem Ausbau der Schienen- und Straßenverkehrsverbindungen sowie einer schrittweise verbesserten Sachmittelausstattung konnten die in den ersten Monaten nach dem Zusammenschluss äußerst unbefriedigenden Laufzeiten nachhaltig verbessert werden. Ende 1991 wurden erreicht für E+1-Post:

Im Frachtdienst ist das im VGO generierte Verkehrsaufkommen seit der Währungsunion rückläufig. In der Verkehrsbeziehung VGW - VGO hat es sich seither jedoch nahezu vervierfacht. Als negative Begleiterscheinung ergaben sich auch hier lange Laufzeiten. Flächendeckende und statistisch abgesicherte Ermittlungen über Laufzeiten im Frachtdienst werden vorbereitet. Die infrastrukturellen Mängel im VGO (Förder- und Verteilanlagen sind auf die aufkommenden Verkehrsmengen, Höchstgewichte und -maße nicht ausgelegt; in Einzelfällen sind derzeit bis zu 40 v.H. der Sendungen sperrig; das Transportkettennetz mit Paketrollbehältern konnte wegen Behältermangel bisher nur auf die Leitregionen 1 und 2 ausgedehnt werden) sind im Frachtdienst mit seiner relativ hohen technischen Ausstattung besonders spürbar. Sie werden durch die im neuen Frachtkonzept vorgesehenen Einrichtungen von 8 Quelle-Ziel-Ämtern im VGO mit entsprechenden Zustellbasen mittel- bis langfristig abgebaut. Mit der Einrichtung von 9 Päckchensammelstellen und 12 Päckchenauffangstellen zum 1. September 1991 wurde die Päckchenbearbeitung im VGO an das im VGW praktizierte Verfahren angeglichen.

4.1.3  Zeitungsdienst 

Während der Postzeitungsdienst im VGW lediglich die Beförderung und Zustellung von Presseerzeugnissen vorsieht, beinhaltete der Postzeitungsdienst im VGO in Ausübung des Vertriebsmonopols ein umfassendes Leistungspaket. Geregelt war die Stellung des Postzeitungsvertriebs (PZV) durch die Anordnung über den Postzeitungsvertrieb - PZV-AO, die letzte vom 28. Februar 1986 (GBL. I Nr. 9 S. 96). Mit Beschluss der Volkskammer vom 5. Februar 1990 über dle Gewährleistung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit (GBL. I Nr.7 S.39) und der Verordnung über den Vertrieb von Presseerzeugnissen in der DDR vom 2. Mai 1990 (GBL. I Nr. 26 S. 245) war das Monopol endgültig aufgehoben.

1989 waren 7.230 Presseerzeugnisse zum Vertrieb zugelassen, darunter 783 Presseerzeugnisse der DDR, 6.257 des sozialistischen Währungsgebiets und 193 der übrigen Länder.

Die Post übte im VGO die Grossofunktion aus; sie erwarb die Gesamtauflage einer Zeitung und vertrieb sie über eigene Absatzkanäle sowie über Angebotsstellen anderer Handelsorgane.

Das Abonnement umfasste die Leistungen Bestellung, Inkasso, Adressenverwaltung, Beanschriftung, Zustellung.

In jedem der rd. 220 politischen Kreise waren bei einem größeren Postamt Dienststellen des Postzeitungsvertriebs eingerichtet, die für ihren Bereich alle Funktionen der Abo-Verwaltung und des Einzelverkaufs von Presseerzeugnissen ausübten. Auf zentraler Ebene wurde die Funktion des Großhandels durch das bereits im August 1948 gegründete Zeitungsvertriebsamt (ZVA) wahrgenommen. Das ZVA war deshalb dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen (MPF) direkt unterstellt und stand somit mit den Direktionen auf gleicher Stufe.

Alle Kundendaten des Postzeitungsvertriebs und die Daten der Rundfunkteilnehmer waren in komplexen EDV-Verfahren erfasst. Die Beanschriftung der abonnierten Zeitschriften wurde zentral im Postzeitungsvertriebsamt vorgenommen. Die Anschrift war jedoch aufgrund der enormen Datenmenge (über 22 Millionen Anschriften) in gekürzter Form (nur Postleitzahl, Straßenbezeichnung mit maximal 4 Zeichen) auf Magnetbänder gespeichert und als Postanschrift intern zugelassen. Wegen der Masse nicht beanschrifteter Zeitungen und Zeitschriften wurde nach einem Zustellbuch zugestellt.

Tageszeitungen wurden in 224 Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern in der Zeit von 05.00 bis 07.00 Uhr zugestellt. Diese Frühzustellung war organisatorisch und zeitlich von der Zustellung der übrigen Postsendungen getrennt, aber personell mit der Hauptzustellung verbunden.

Das Handelsnetz des Postzeitungsvertriebs umfasste 1989

1 Eigenes Handelsnetz: Verkaufsstellen
darunter
6.231
1.1 Verkaufsstellen des Postzeitungsvertriebs
davon
1.697
  • Kioske
• Läden
1.282
415
1.2 Schalter der Postämter/Poststellen, die mindestens 12 Presseerzeugnisse der Warengruppen 1 und 2 führen
davon
4.534
  • Schalter, die ausschließlich Presseerzeugnisse anbieten
• Verkaufswagen in Postämtern
176
72
2 Angebotsstellen anderer Handelsorgane
darunter
9.777
  • HO und Konsum
• Privater Sektor und Buchhandlungen
• Sonstige Handelseinrichtungen (Mitropa; Reisebüros der DDR)
8.427
924
426

Rund 2 Drittel der Umsätze im Postzeitungsvertrieb wurden im Abonnement, 1 Drittel über das Einzelverkaufsnetz erzielt. Im Zeitungsdienst wurden 1989 über 161.000 t transportiert; rd. 22.700 vollbeschäftigte Kräfte waren im Postzeitungsdienst tätig. Davon im Vertrieb und der Abrechnung rd. 5.580, im Zeitungsvertriebsamt 650, bei den Direktionen 120, Beförderung/Umschlag 1.300, Zustellung 8.000, Inkasso 1.200, Schalter/Kassendienst 720, Innendienste, Leitung 1.500 sowie in den Querschnittbereichen der Planung, Finanzen, Statistik, Lohnbuchhaltung 900, Beschaffung 100, Kultur-Sozialwesen/Betreuungseinrichtungen 250, Kader und Bildung 200, Betriebssicherheit 130, Gebäude und bautechnische Anlagen 500.

Für ihre Leistungen erhielt die Deutsche Post eine Vergütung in Höhe von 42 v.H. des Warenumsatzes und zwar bei den Zeitungen 20 v.H. des Warenumsatzes von den Verlagen und 22 v.H. seitens des Staates, bei den Zeitschritten 23-27 v.H. des Warenumsatzes von den Verlagen und 15-19 v.H. seitens des Staates. Der Zeitungsdienst war somit - wie viele andere Artikel des täglichen Lebensbedarfs - hoch subventioniert und als produktgebundene Preisstützung bezeichnet.

Entscheidende Veränderungen im Pressevertrieb der Deutschen Post traten mit der Aufhebung des Pressevertriebsmonopols der Post durch den Medienbeschluss der Volkskammer vom 6. Februar 1990 ein. Damit wurde der von der Deutschen Post angestrebten Bildung eines Joint Venture mit den 4 westdeutschen Großverlegern (Springer, Bauer, Burda, Gruner + Jahr) der Boden entzogen. Die westdeutschen Verlage begannen eigene Vertriebsorganisationen aufzubauen. Der Versuch des Medienkontrollrates der DDR, ein duales Grosso-System von verlagsunabhängigen privaten Grossisten und dem Zeitungsvertrieb der Deutschen Post bei möglicher Gebiets- und Sortimentsteilung zu tolerieren, wurde durch die Schaffung verlagsabhängiger Grossisten und einem weitgehenden Lieferembargo gegenüber der Deutschen Post unterlaufen. Wettbewerbshemmend für diese war weiterhin, dass die DDR-Verlage dem Postzeitungsvertrieb kein Remissionsrecht eingeräumt hatten.

Ein einschneidender Rückgang im Abonnement und Einzelverkauf ergab sich, beginnend ab 1.April 1990, mit einer Preiserhöhung für DDR-Presseerzeugnisse durch die Verlage auf etwa das Dreifache.

Bereits 1990 sank das Leistungsvolumen des Postzeitungsdienstes um rd. 30 v.H.; es wurde deutlich, dass der Zeitungsdienst in seiner bisherigen Form keine Zukunft haben und abgelöst würde durch die im Westen bekannte Form des Postzeitungsdienstes. Die Umpolung des Postzeitungsdienstes brachte den Wegfall der Funktionen Grosso, Abonnement, Frühzustellung, Einzelverkauf mit sich und bedeutete aufgrund des Gewichts dieses Leistungsbereichs einen tiefen Einschnitt in die bisherige Struktur des gesamten Postwesens im VGO (Schalter, stationäre Bearbeitung, Transport, Zustellung, Gebäude- und Sachanlagen, Leistungen, Kosten, Personal) mit entsprechend langen Anpassungs- und Übergangsfristen.

Um die umfangreichen Aufgaben und Arbeiten der Umpolung des Postzeitungsdienstes übergreifend in geordnete Bahnen zu lenken, richtete der Vorstand eine besondere Arbeitsgruppe ein, die sich am 14. März 1991 konstituierte. Ein Beispiel für das interne Procedere bei der Integration der Postdienste zeigt Abbildung 8: sie zeigt eine komprimierte Aufgabenbeschreibung der Arbeitsgruppe „Abwicklung Postzeitungsvertrieb VGO” über Zielsetzung, Problemfelder und Zeitplan. Entsprechend wurde das zeitliche und sachliche Vorgehen für andere Problembereiche festgetegt.


Abb. 8 Abwicklung Zeitungvertrieb

Abb. 8 Aufgabenbeschreibung „Abwicklung Postzeitungsvertrieb VGO”


Am 1. April 1991 wurden die Dienstleistungen im Rahmen des Grosso eingestellt. Der Einzelverkauf von Zeitungen wurde am 1. Januar 1991 auf die Post-Service GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bundespost POSTDIENST, überführt und der Einzelverkauf über Postdienststellen am 1. April 1991 eingestellt.

Bereits in der 2. Jahreshälfte 1990 hatten die Verleger mit dem Aufbau des Eigenvertriebs von Zeitungen und Zeitschriften begonnen. Die führenden Regionalzeitungen hatten dieses Vorhaben Ende 1991 abgeschlossen. Für überregionale Zeitungen und Zweit- und Drittzeitungen wird die Frühzustellung auslaufend bis 1. Juli 1992 aufrechterhalten.

Alle Verträge im Rahmen des „Abonnementverfahrens Zeitschriften” wurden zum 30. Juni 1992 gekündigt. Ende 1991 befanden sich noch 81 Verlage mit 147 Titeln im Abonnementverfahren. Es ist davon auszugehen, dass der VGO-spezifische Postzeitungsdienst Mitte 1992 beendet ist.

Für die Verlage im VGO, die zum Eigenvertrieb übergegangen sind und denen ein Dienstleistungspaket à la West noch nicht angeboten werden kann, wird die verbilligte Sendungsart „Zeitungsdrucksache” ab 3. Oktober 1990 ängeboten. Dieses Angebot gilt seit 1. Januar 1991 auch in der Verkehrsrelation VGW - VGO.

Ab dem 3. Oktober 1990 wurde in den Direktionsbezirken je ein Verlagspostamt als Ansprech- und Vertragspartner der Verlage eingerichtet. Sobald die produktionstechnischen Bedingungen der Post eine Harmonisierung der Konditionen zulassen, ist beabsichtigt, aus den Konditionen für das Postvertriebsstück und für die Zeitungsdrucksache ein Gesamtpaket zu schnüren, das das zukünftige Produktangebot der Post im Zeitungsdienst für Gesamtdeutschland beinhaltet.

4.1.4  Rentendienst 

Der Vertrag über die Schaffung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 verpflichtete die DDR, ein gegliedertes System der Sozialversicherung einzuführen (Art. 18) und alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um ihr Renten- und Unfallversicherungsrecht an das der Bundesrepublik anzugleichen (Art.20 und 23). Damit verbunden war die Auflösung der Einheitssozialversicherung der DDR und die Einrichtung von Landesversicherungsanstalten, die Einführung der Rentenversicherung der Angestellten und einer eigenständigen Unfallversicherung.

Das komplexe Rentenversicherungssystem in der Bundesrepublik funktioniert nur mit den Leistungen des Postrentendienstes. Die Anrechnungsvorschriften unseres Sozialrechts gehen davon aus, dass beim Postrentendienst ein zentraler Zahldatenbestand existiert, über den verschiedene Renten miteinander verknüpft werden. Nur so können Überzahlungen bei Rentenanpassungen verhindert werden. Das Führen und Ändern der Zahlbestände, die jährliche Rentenanpassung, die Berechnung und Zahlung von Kindererziehungsleistungen, das Einbehalten von Krankenkassenbeiträgen der Rentner, die Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen, das Erteilen automationsgerechter Auskünfte an andere Leistungsträger, das Abrechnen der ausgezahlten Renten mit den Versicherungsträgern usw. musste bis zu Beginn des Jahres 1991 für rd. 4,5 Millionen Renten im Beitrittsgebiet mit monatlichen Auszahlungsbeträgen in Höhe von rd. 2,5 Milliarden DM sichergestellt werden. Zu diesem Zweck wurde eine neue Rentenrechnungsstelle in Leipzig eingerichtet (zuständig für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) und die Rentenrechnungsstelle in Berlin (zuständig für den Ostteil der Stadt und für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) erweitert einschließlich der zugehörigen DV-Ressourcen. Zu organisieren war die Schulung von Personal der Deutschen Post für die neuen Aufgaben bei den Rentenrechnungsstellen im VGW und der vorübergehende Einsatz von Personal der Deutschen Bundespost POSTDIENST zur Hilfestellung in den neuen Dienststellen nach Betriebsaufnahme.

Der Postrentendienst bietet den Rentnern einen unverzichtbaren Kontaktservice. Bei allen Postämtern und Poststellen können die Rentner Rat und Hilfe in Rentenfragen erhalten (z.B. bei Wohnungs- und Kontoänderungen, Nachforschungen über den Verbleib überfälliger Rentenbeträge, Annahme von Beschwerden etc.). Das Personal der Ämter und Amtsstellen war auf die neuen Aufgaben vorzubereiten.

Die successive Übernahme des Rentenbestandes von der Überleitungsanstalt Sozialversicherung war im Juni 1991 abgeschlossen.

Der Rentendienst ist politisch und betrieblich eine äußerst sensible Aufgabe. Im Hinblick

bildete der mit Kräften aus dem VGO und mit West-Verfahren arbeitende Rentendienst der Post einen ruhenden Pol in einer Zeit des Umbruchs aller Behördenstrukturen und DV-Organisationsmethoden. Die 4,2 Millionen monatliche Zahlungen können nur pünktlich gezahlt werden, weil der Postrentendienst die Geldinstitute DV-technisch auch nach den alten Verfahren aus der DDR-Zeit bedient. Deshalb gab es auch - im Gegensatz zum Uberweisungsverkehr in der Wirtschaft - keine Klagen über lange Laufzeiten.

Die Zusammenarbeit mit den neu aufgebauten Landesversicherungsanstallen im VGO, den Meldebehörden in den neuen Bundesländern, der Datenaustauschzentrale der neuen Bundesländer für die Anrechnung von Renten auf Leistungen der Landes- und Kommunalbehörden hat sich mittlerweile gut eingespielt. Die Systemtransformation der sozialen Sicherung im Bereich der Renten ist in erstaunlich kurzer Zeit gelungen. Der Rentendienst unseres Unternehmens hat hierzu einen beachtlichen Beitrag geteistet.

4.1.5  Sonstige Produkte 

4.1.5.1  Einziehen von Rundfunkgebühren und von Zeitungsbezugsgeld 

Aufgrund der Rechtslage in der ehemaligen DDR war die Deutsche Post zum Inkasso der Rundfunkgebühren und zur Schwarzhörerbekämpfung verpflichtet. Nach dem Einigungsvertrag (Kap. Xlll Anl.ll, Sachgebiet C Abschnitt lll Nummer4) sind die Befugnisse zur Schwarzhörerbekämpfung sowie von Zwangsbeitreibungsmaßnahmen gegenüber säumigen Schuldnern entfallen. Der Gebühreneinzug wurde bis zum 31. Dezember 1991 weiter durchgeführt. Gläubiger der Rundfunkgebühren sind der Deutsche Fernsehfunk und das Funkhaus Berlin.

Aufgaben im Rahmen des Rundfunk-Gebühreneinzugs:

Im Jahre I991 waren rd. 6,5 Millionen Rundfunkteilnehmer erfasst, darunter rd. 1,5 Millionen von der Zahlung der Gebühr aus sozialen Gründen befreite Teilnehmer.

Die Rundfunk-Gebühren wurden zusammen mit dem Zeitungsgeld monatlich kassiert (80 v.H. im Lastschriftverfahren; Rest durch Zusteller bzw. durch Einzahlung am Schalter).

Als Besonderheit sei noch erwähnt, dass je Einziehungsvorgang 5 Pfennige als „Kulturfondsabgabe” eingezogen und den Kulturfonds zugeführt wurden (rd. 3 Millionen Mark per anno).

Vom 1. Januar 1992 an übernahm die Gebühreneinzugszentrale der öffentlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland das Inkasso der Rundfunkgebühren.

Aufgaben im Rahmen des Einzugs von Zeitungsbezugsgeldern:

Im VGO war das Abonnement als Vertrag zwischen Post und Abonnenten (kein Vertrag zwischen Verlag und Kunden!) unbefristet. Eine Kündigung musste schriftlich erfolgen und der zuständigen Dienststelle spätestens bis zum 10. des letzten Monats eines Inkassozeitraums zugehen, in dem das Abo enden sollte. Die Abo-Auflage für alle Abonnenten, für die keine Kündigung vorlag, wurde am 20. des Monats beim Verlag bestellt. Die Deutsche Post musste die bestellten und gelieferten Zeitungsexemplare an den Verlag bezahlen. Das Abonnementsgeld war erst am 1. Tag des Inkassozeitraums fällig und wurde daher am Beginn des Inkassozeitraums eingezogen. Das wirtschaftliche Risiko für verspätete oder Nichtzahlung trug die Postkasse. Auf eine Nichtzahlung konnte die Post erst für die Zukunft bei der nächsten Bestellung reagieren.

Nach den Bestimmungen der Postzeitungsvertriebs-Anordnung war das Abonnementsgeld der Aushändigung entsprechend, d.h. bei Aushändigung der Presseerzeugnisse in der Wohnung auch in der Wohnung zu bezahlen. Bei Aushändigung über Hausbriefkästen oder Briefzustellanlagen konnte vereinbart werden, dass das Abonnementsgeld am Schalter des zuständigen Postamtes bezahlt wird. Wurde eine entsprechende Vereinbarung nicht getroffen, blieb es bei der Wohnung als Erfüllungsort für die Zahlung.

Bel dieser Regelungslage war die Post auf ein Inkassoverfahren mit Aussicht auf einen hohen Einziehungserfolg angewiesen. Diese Aussicht war während des üblichen Zustellgangs wegen der hohen Beschäftigungsquote von Frauen während des üblichen Zustellganges nicht gegeben. Aus Rücksicht auf die Berufstätigen wurde deshalb das Einziehgeschäft getrennt von der üblichen Zustellung in Zeitlagen verlegt, in denen die Wahrscheinlichkeit, einen Haushaltsangehörigen anzutreffen, besonders groß war.

Von einer Änderung des Systems - Änderung der Zahlungspflicht von einer Holschuld (Wohnung) in eine Bringschuld (Postschalter bzw. Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren), Vorverlegung der Zahlungspflicht in den Vormonat, um auf Nichtzahlung reagieren zu können, Neuplanung und Änderung von DV-Verfahren, Ablaufplänen etc. - wurde Abstand genommen, da eine möglichst schnelle Abwicklung des Vollabo-Service im Postzeitungsdienst vorgesehen war (Endtermin 30. Juni 1992). Deshalb und wegen der formalen Prozeduren (bis 31. Dezember 1991 Änderungen durch Rechtsverordnungen des Bundesministers für Post und Telekommunikation, danach durch entsprechende AGB) waren von einem Systemwechsel ohnehin nur mehr geringe wirtschaftliche Resultate zu erwarten. Ein Versuch, den Gebühreneinzug auf die Postservicegesellschaft zu übertragen, scheiterte.

Die Überleitung des Einzugs der Rundfunkgebühren und der Abonnementsgelder für Presseerzeugnisse auf die Gebühreneinzugszentrale und die Verlage stellte hohe Anforderungen an Organisatoren, Programmierer und sonstige Kräfte in der DV-Organjsation.

4.1.5.2  Wettspieldienst 

Seit 1972 nahm die Deutsche Post an ihren Schaltern Spieleinsätze des Toto-Lotto-Dienstes an und verkaufte Lotterielose und Losbriefe. Zentrale Postämter fungierten als Hauptannahmestellen für den Bereich der jeweiligen Bezirksstellen der Lottogesellschaften. 1989 betrugen die Wettspielbruttoeinnahmen rd. 900 Millionen Mark. An Vergütung erhielt die Deutsche Post 53,4 Millionen Mark. Nach den Berechnungen der Deutschen Post war dieser Bereich 1989 mit rd. 11 Millionen Mark defizitär. Nach Berechnungen des Controlling dürfte sich das Defizit 1991 auf rd. 50 Millionen DM belaufen.

Der von dem ehemaligen VEB Vereinigte Wettspielbetriebe (jetzt Ostdeutsche Lotto-GmbH) getragene Wettspieldienst geht successive auf die neu gegründeten Lottogesellschaften der Länder über, die im Rahmen des „Deutschen Lottoblocks” über private Annahmestellen die westdeutschen Spielformen anbieten. Die Spielarten der Ostdeutschen Lotto-GmbH werden voraussichtlich 1992 eingestellt (Einstellung in Ostberlin bereits per 31. Januar 1991). Damit entfällt diese Ende 1991 noch an rd. 1.300 Toto-Lotto-Schaltern bei Postämtern angebotene Dienstleistung.

4.1.5.3  Verkauf von Kfz-Steuermarken 

Laut Einigungsvertrag wurde ab 1. Januar 1991 in den neuen Bundesländern das Steuerrecht der bisherigen Bundesrepublik eingeführt. Beim Kfz-Steuerrecht war eine vollständige Überleitung zum 1. Januar nicht möglich, da die erforderliche Unterstützung durch die Zulassungsstellen noch nicht gewährleistet werden konnte. Für eine Übergangszeit von 2 Jahren, also bis Ende 1992, werden daher die im VGO angemeldeten Fahzeuge nach dem bisherigen Recht, d.h. über ein Markenverfahren besteuert.

Die Post hat den Verkauf der Steuermarken über ihre Schalterorganisation gegen Entgelt (2,5 v.H. Provision vom Umsatz) übernommen.

4.2  Für Postbank und Telekom erbrachte Leistungen 

Während des gesamten Jahres 1990 wurden im VGO noch die alten Produkte der DDR-Postbank bedient und auslaufend vertrieben.

Im Rahmen des sogenannten Freizügigkeitsverkehrs nahm die Post Einzahlungen und Rückzahlungen nicht nur auf eigene, sondern auch auf Sparbücher anderer Institute vor. Ebenso löste die Post Schecks anderer Kredit- und Zahlungsverkehrsinstitute ein. Die Umsätze an Ein- und Auszahlungen im freizügigen Buchsparen betrugen 1989 rd. 900 Millionen Mark und erreichten damit einen Umfang wie die Umsätze im Postsparbereich. Rd. 65 Millionen Schecks der Kreditinstitute wurden im gleichen Zeitraum von der Post ausgezahlt.

Im Zusammenhang mit der völligen Neuordnung des Bank- und Kreditwesens im VGO wurde der Freizügigkeitsverkehr zum 1. April 1991 eingestellt.

Die Neuausstellung von gelben Sparbüchern des ehemaligen DDR-Standards wurde mit Wirkung vom 2. Juli 1990 eingestellt; die bestehenden gelben Sparbücher blieben jedoch bis zum 31. Dezember 1991 mit Einschränkungen in Funktion.

Ab 1. Januar 1991 wurden die gelben Sparbücher in blaue Sparbücher mit gesetzlicher Kündigungsfrist der Deutschen Bundespost POSTBANK umgetauscht (Endtermin: 31. Dezember 1991).

Beginnend mit dem 2. Juli 1990 wurde in den 5 neuen Bundesländem der Vertrieb des blauen Postsparbuches mit gesetzlicher Kündigungsfrist und das Sparen mit festem Zins aufgenommen.

Die Postscheckkonten und Postgirosparkonten des ehemaligen DDR-Standards wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1991 auf Postgirokonten des Standards der Deutschen Bundespost POSTBANK umgestellt (allerdings mit eingeschränkten Leistungen für Barauszahlungen).

Als weiteres Produkt wird ab 1. Januar 1991 das Sparen mit wachsendem Zins vertrieben.

Mit dem Wechsel auf Weststandard im Zahlungsverkehr hat die Deutsche Bundespost POSTBANK Schritt für Schritt im Inlandsdienst schalterrelevante Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs eingeführt (ec-Schecks und Reiseschecks). Lücken im Angebot im Postsparverkehr und im Auslandszahlungsverkehr sollen in 1992 nachgesteuert werden.

An den Postschaltern werden ferner Telegramme angenommen, Telefongespräche vermittelt und Telefonkarten verkauft.

4.3  Probleme des Zahlungsverkehrs in der Phase der Überleitung 

Die Währungsumstellung in der DDR zum 1. Juli 1990 führte zu einer Intensivierung der Nachfrage und damit des Zahlungsverkehrs, insbesondere der Zahlungsverkehrsströme in Richtung VGW. In der Abwicklung des Zahlungsverkehrs kam es zeitweilig zu erheblichen Stauungen wegen

Das die Schnittstelle zum Kunden bildende Unternehmen POSTDIENST sah sich einer massiven Kritik ausgesetzt: von Unternehmen, die sich über schleppende Zahlungseingänge und die damit verbundenen Liquiditätsprobleme beklagten sowie von Bürgern, die mehrfach Mahnungen von Firmen, insbesondere Versandhäusern, zur Bezahlung von Lieferungen erhielten.

In Zusammenarbeit mit der POSTBANK gelang es, den Zahlungsverkehr bis Ende 1990 weitgehend zu normalisieren. Allerdings führte der Poststreik im VGO im Januar 1991 wieder zu einem kurzfristigen Anwachsen der Rückstände.

5  Aufbau- und Ablauforganisation 

5.1  Aufbauorganisation 

Die Arbeiten im Rahmen der „Projektorganisalion Postunion” waren innerhalb kurzer Zeit soweit gediehen, dass die Administration der Deutschen Post im September 1990 die Auflösung der 15 Bezirksdirektionen und ihre Überführung in jeweils 5 Fachdirektionen Post und Telekom anordnen konnte, ebenso die Neuorganisation der Ämter. Die bisherige Landespostdirektion in Berlin (West) und die Post- und Fernmeldedirektion Berlin (Ost) fusionierten zur Oberpostdirektion Berlin am 1. Februar 1991. In der DDR wurden die Aufgaben des Post- und Fernmeldewesens vielfach auch auf der operativon Ebene vereint wahrgenommen. Von den 119 dienstleitenden Ämtern gehörten 81 zur Kategorie der Post- und Fernmeldeämter. Ferner gab es 32 Hauptpostämter, ein Postfuhramt und 5 Bahnpostämter. Postseits wurden aus diesem Bestand 65 Postämter (V) [Postämter mit Verwaltung] eingerichtet.

In einem ersten Schritt war es erforderlich, Personal, Sachmittel und Liegenschaften zu trennen, sie den Unternehmen der Deutschen Bundespost zuzuordnen und im übergreifenden Leitungs- und Verwaltungsbereich der Direktionen wie der Ämter dafür Sorge zu tragen, dass die jeweils neuen Einheiten funktionsfähig waren. Diese Aufgabe wurde, auch unter dem Druck finanzwirtschaftlicher Erfordernisse wie der Aufstellung von Eröffnungsbilanzen für die Teilunternehmen sowie für die Erarbeitung gesonderter Wirtschaftspläne der 3 Unternehmensbereiche für das VGO, bis Ende 1990 weitgehend gelöst.

Zur Struktur der Dlenststellen der Deutschen Post im VGO ist generell anzumerken, dass neben der sachbezogenen Kompetenzverteilung ein gesellschaftspolitisches Netz existierte, an dem Betriebsleitung, Betriebsgewerkschaftsleitung und die Betriebsparteiorganisation Anteil hatten. In einem weiteren Schritt ging es darum, diesen Zusammenhang aufzulösen und die sachbezogene Arbeit in den Mittelpunkt des betrieblichen Geschehens zu stellen. U.a. wurden die leitenden Stellen auf allen Ebenen der Verwaltung zunächst nur kommissarisch besetzt, politisch bedingte Anweisungen und Richtlinien außer Kraft gesetzt und die Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen auf der Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetzes neu geordnet.

Die Anpassung der inneren Strukturen der Direktionen und der Ämter, die Bildung von Abteilungen, Fachbereichen, Dienststellen, die Überleitung der bisher selbstständigen Bezirke und Ämter in die neue Organisationsform, die Bemessung und Bewertung der Arbeitsplätze reichte bis in den Mai 1991. Unterstützt wurde die Neuorganisation durch westliche Berater und die den Postämtern mit Verwaltungsdienst - PÄ (V) - im VGO zugeordneten Partnerämter aus dem VGW. Die Ämter können im Rahmen der Partnerschaftshilfe Kräfte bis zu 4 Wochen in eigener Zuständigkeit abordnen. Der Austausch von Kräften ist dabei keine Einbahnstraße. Zahlreiche Kräfte des VGO wurden bisher in das VGW abgeordnet bzw. versetzt.

Die innere Organisation der Direktionen und der Ämter der Deutschen Post basierte auf relativ kleinen Dienststellen, deren Leiter in „kollektivleitender Funktion” andere Aufgabenschwerpunkte hatten, als sie den Fachbereichen und Stellenleitungskräften der erheblich größeren Dienststellen der Deutschen Bundespost POSTDIENST übertragen sind. Allerdings führte auch das insgesamt niedrige Lohnniveau der Deutschen Post zu einer künstlichen Erhöhung des Anteils von Beschäftigten in Führungspositionen und damit zur Bildung relativ kleiner Dienststellen. Die Neuorganisation konnte erst mit der Besetzung der Dienstposten der Stellenleitungen usw. als abgeschlossen gelten. Dies war bis Ende 1991 der Fall.

5.1.1  Probleme der Aufbauorganisation der Ämter 

Sie ergaben sich aus nachstehenden Fakten:

Nach Abschluss der Sollplanung war eine Personaleinsparung durch die Ämterorganisation - Reduzierung der betriebsleitenden Ämter auf 65 Postämter (V) - im VGO von rd. 1.700 Personalposten im Postbereich erwartet worden, die bis Ende 1991 größtenteils realisiert werden konnte.

Mit 2.532 Postämtern und 9.501 Poststellen (ohne Kategorisierung in I und II wie im Westen) hatte sich bei der Deutschen Post ein Netz von Amtsstellen herausgebildet, das sich hinsichtlich seiner Dichte, seiner Struktur und seines Leistungsangebots wesentlich von der Situation in den alten Bundesländern unterscheidet. Im VGW kommen im Durchschnitt 3.120 Einwohner und 14,7 km2 auf eine Amtsstelle, im VGO 1.410 Einwohner auf 9,2 km2.

Die Ursachen für diese Unterschiede sind zu suchen in der dünneren Besiedlung der ehemaligen DDR, dem relativ geringen Grad an Motorisierung der Bevölkerung wie auch der Post (keine motorisierte Landzustellung), in den Mängeln der Infrastruktur im Bereich der Telekommunikation - die Poststelle bot als gemeindeöffentliche Fernsprechstelle in zahlreichen Gemeinden oft die einzige Möglichkeit zu telefonieren - sowie in Infrastrukturmängeln in anderen Bereichen: Als „Lückenbüßer” nahm die Deutsche Post im Rahmen des freizügigen Zahlungsverkehrs Schecks anderer Zahlungsverkehrsinstitute an und bediente die Sparbücher anderer Sparkassen, verkaufte am Schalter Presseerzeugnisse und nahm den Wettspieldienst {Lotto-Toto) wahr. Nicht umsonst wurden die Amtsstellen der Post als Kommunikationszentren bezeichnet. Oft wurden Postämter und Poststellen durch politische Entscheidungen von Staats- und Parteiorganen eingerichtet, ohne dass dazu eine politische oder versorgungspolitische Notwendigkeit bestand.

Mit der Verbesserung der Infrastruktur der Telekommunikation, dem Wegfäll bestimmter Dienstleistungen (Verkauf von Presseerzeugnissen, Toto/Lotto usw.), dem zunehmenden Motorisierungsgrad der Bevölkerung entfallen nach und nach die meisten Gründe für die Vorhaltung der bisherigen Netzstruktur. Die Reorganisation des Amtsstellennetzes mit dem Ziel, im VGO annähernd gleiche Verhältnisse zu schaffen wie im VGW begann in der 2. Jahreshälfte 1991. Die Reorganisation hat nicht nur den Abbau von Postämtern und Poststellen zum Ziel. Sie schließt mit ein

5.1.2  Zustellung 

Die Zustellung bildet den größten Organisations- und Leistungsbereich der Post. In ihm überlappen sich Brief-, Fracht- und Zeitungsdienst sowie besondere, für Dritte wahrgenommene Leistungen, im VGO insbesondere der Einzug von Zeitungs- und Rundfunkgebühren. Die monatlich über den Zustelldienst abgewickelten Inkassovorgänge beliefen sich 1989 auf rd. 1 Million Einziehungen.

Neben der Ämterorganisation war die Neuordnung der Zustellung das größte organisatorische Vorhaben. Sie erforderte einen Neuzuschnitt Tausender von Zustellbezirken, Entscheidungen über Zustellformen und technische Hilfsmittel sowie eine Neugestaltung der Arbeitsabläufe. Zugleich waren die Konsequenzen aus der Ausweitung der Dienstleistungen und die Umstellung vom bisherigen Benutzungsrecht auf die Bestimmungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” {AGB) zu bewältigen.

Naoh den Organisationsrichtlinien der Deutschen Post erhielt das Gros der privaten Haushalte gewöhnliche Briefsendungen durch Hausbriefkästen zugestellt, die nachzuweisenden Sendungen waren beim Zustellpostamt abzuholen. Rd. 285.000 Briefzustellanlagen (Kästen und Schränke) mit rd. 1,45 Millionen Briefzustellfächern für eine entsprechende Zahl von Haushalten (Zahl der Gesamthaushalte: 6,7 Millionen) waren in ländlichen Ortschaften und am Stadtrand vorhanden. In Mittel- und Großstädten wurde über Zustellstützpunkte zugestellt. Die Stützpunkte befanden sich überwiegend in Privatwohnungen (Problem: Postgeheimnis!). Die Zustellkräfte {Wohnblockzusteller) werden durch Hauptzusteller betreut (Zuführung der Sendungen usw.).

Frachtsendungen wurden mit wenigen Ausnahmen (Magdeburg) nicht zugestellt, sondern zur Abholung benachrichtigt bzw. über Zustellanlagen mit ca. 72.000 Zustellfächern dem Empfänger übermittelt.

Das Monopol im Zeitungsvertrieb erforderte eine besondere Frühzustellung der Tageszeitungen. Diese war zwar organisatorisch von der Hauptzustellung getrennt, aber personell mit ihr verbunden. D.h. das Gros der Zusteller nahm in der Zeit von 05.00 Uhr bis 07.00 Uhr die Frühzustellung in den o.a. Betriebsformen vor. Dieses Verfahren implizierte relativ kleine Zustellbezirke und große Wegeleistungen. Ferner war der geringe Grad der Motorisierung sowie die mangelhafte Ausstattung des Zustelldienstes z. B. mit Zustellwagen, Ursache unwirtschaftlicher Zustellverfahren.

In diesem hier skizzierten Leistungsbereich der Zustellung und Auslieferung waren 1989 rd. 23.000 vollbeschäftigte Kräfte tätig. Sie stellten zu bzw. führten den Ausgabestellen und Zeitungsverkaufsstellen zu rd. 1,3 Milliarden Briefsendungen, 75 Millionen Frachtsendungen, 3,8 Milliarden Zeitungssendungen und besorgten 12 Millionen Bareinziehungen.

Wegen des unterschiedlichen Leistungsspektrums kann ein exakter Vergleich mit dem Zustelldienst im VGW nicht vorgenommen werden. Aber ein auch nur überschläglicher Vergleich zeigt die Diskrepanz der Produktivität.

Im VGW waren im Vergleichszeitraum etwa das Dreifache an Zustellkräften tätig. Es wurden zugestellt bzw für die Abholung bereit gestellt rd. 13 Milliarden Briefsendungen, 550 Millionen Frachtsendungen und 2 Milliarden Zeitungen (Postvertriebsstücke und Streifbandzeitungen). Hinzu kommen die Leistungen des Annahmedienstes der Landzusteller.

Mit dem Abbau der Frühzustellung, der Motorisierung des Dienstes sowie der Einführung und Vermehrung sonstiger Ausrüstungsgegenstände wurde 1991 begonnen, die bisherige Zustellorganisation Schritt für Schritt in kundenfreundlichere und effizientere Betriebsformen zu überführen. Der Aufbau von Zustellbasen für den Frachtdienst führt mittelfristig zu einer ausgeprägten Spartenorganisation in der Zustellung.

Im Briefdienst ist die Hauszustellung nachzuweisender Sendungen, von Nachnahmesendungen sowie von Barbeträgen zu Post- und Zahlungsanweisungen, von Postzustellungs- und Postprotestaufträgen bereits flächendeckend realisiert, ebenso im Eilzustelldienst. Ende 1991 waren noch 135.000 Briefzustellanlagen mit ca. 675.000 Zustellfächern für eine entsprechende Zahl von Haushalten in Betrieb. Der weitere Abbau von Zustellanlagen hängt u.a. davon ab, dass die Haus- und Wohnungseigentümer für zustellgerecht positionierte DIN-Hausbrielkästen sorgen. Eine entsprechende Werbekampagne ist angelaufen.

Für Abholer auf Antrag werden (fahrbare) Postfachschränke bei Postämtern bereitgestellt, um insbesondere den Firmen morgens eine zeitgerechte Abholung der Briefsendungen zu ermöglichen.

Rd. 80 v.H. der Haushalte sind (Ende 1991) in die regelmäßige Paketzustellung einbezogen. Problematisch ist zurzeit der Umstand, dass viele Sendungen beim ersten Zustellversuch nicht zugestellt werden können und die Lagerkapazitäten bei den Postämtern für eine geordnete Lagerung der Sendungen nicht ausreichen.

Mit der Neuorganisation der Zustellung ging einher ein umfangreiches Beschaffungs- und Ausstattungsprogramm von Kfz, Zustellwagen, Taschen und sonstigen Ausrüstungsgegenständen, etwa am Arbeitsplatz des Zustellers, von Paketlagergestellen, von Dienst- und Schutzkleidung usw. Es würde zu weit führen, auf die hiermit verbundenen Maßnahmen bei Hilfseinrichtungen wie den Kfz-Werkstätten und dem Einkaufswesen einzugehen. Es sei nur vermerkt, dass mit der Umrüstung auf neue Kfz erhebliche Investitionen in den Werkstätten und durch den Wegfall der Eigenproduktion sowie durch Konzentration der Wartung und Instandhaltung erhebliche Rationalisierungsreserven aktiviert werden konnten.

5.1.3  Arbeitsabläufe 

An verschiederren Stellen wurde bereits auf die ungünstigen materiellen Randbedingungen des Arbeitsprozesses hingewiesen. Es gab aber auch andere Mängelursachen. Hierzu einige Zitate aus den den Ämtern aufgrund von Feststellungen zugeleiteten Mängellisten:

Die von Arbeitsgruppen für die Erarbeitung personalwirtschaftlicher Maßnahmen festgestellten Mängel bilden die Grundlage für die Verbesserung der Arbeitsabläufe und die unumgängliche Verminderung des Arbeitskräftebestandes.

Die Neugestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation wurde vor Ort gesteuert durch die Bestellung von Organisationsbeauftragten im VGO im Oktober 1990 und unterstützt durch die Partnerämter.

6  Personal 

6.1  Bedarf und Bestand 

Bei der Deutschen Post gab es Regelungen zur Ermittlung des Personalbedarfs für den Produktionsbereich, die vielfach auf Zeitmessungen beruhten. Die Zeitaufnahmen wurden durch den jeweiligen Stellenvorsteher durchgeführt und sind insoweit problematisch. Für die Leitung und Verwaltung wurde der Personalbedarf zumeist gesetzt. Im Vergleich zum VGW ergaben sich in der Regel überhöhte Werte.

Dem gemessenen Personalbedarf wurden die Ausfallzeiten zugeschlagen. Das Ergebnis waren die Vollbeschäftigteneinheiten (VbE). Eine Trennung in Arbeitseinheiten (ArbE) und in Vertretereinheiten (VE) war nicht vorgesehen.

Bei den Vollbeschäftigteneinheiten wurde unterschieden zwischen

  1. Soll-VbE lt. Stellenplan = technologischer (aus der Bemessung) und gesetzter Bedarf (für Leitung und Verwaltung),
  2. Plankennziffer VbE = Haushaltsvorgabe des Ministeriums,
  3. Ist-VbE = tatsächlicher Verbrauch in der Nachschau.

Das Ministerium war bei der Festsetzung der Obergrenzen für VbE großzügig. Die Planansätze lagen durchwegs über dem technologischen Bedarf. Das Ist dagegen unterschritt das Soll lt. Stellenplan und - in entsprechend größerem Umfang - die Planansätze. Begründet wurde dies damit, dass nur wenige Arbeitskräfte bereit waren, bei der Post eine Beschäftigung anzunehmen.

Die Plankennziffer wurde mit dem durchschnittlichen Lohnbetrag multipliziert und ergab amtsbezogen den jeweiligen Lohnfonds, über den der Amtsleiter im Rahmen eigener Zuständigkeit verfügen konnte. Aus ihm wurden u.a. auch Leistungszulagen gezahlt. Aus o.a. Ausführungen ist ersichtlich, dass die Amtsvorsteher aufgrund des Unterschieds zwischen den Planzahlen und den Istzahlen einen beachtlichen finanziellen Handlungsspielraum hatten.

Im Jahresdurchschnitt des Jahres 1989 waren bei der Deutschen Post rd. 129.000 Arbeitskräfte ständig beschäftigt, umgerechnet auf VbE rd. 121.000 Kräfte. Aushilfskräfte (Stundenlöhner) sind in dieser Zahl nicht enthalten. Bemerkenswert ist der hohe Anteil der Beschäftigung von Frauen (68,5 v.H.).

Die für das Jahr 1990 geplanten und im Ist sich ergebenden Personalzahlen sind aufgrund besonderer EinflussgröBen - Währungsumstellung, drastische Veränderungen im Dienstleistungs- sowie im administrativen Bereich mit den damit einhergehenden Anpassungsproblemen, der Aufteilung des Personals auf Unternehmensbereiche - nur beschränkt aussagefähig. Jedenfalls hat im Jahre 1990 eine beachtliche Personalvermehrung stattgefunden. Im 2. Halbjahr waren bei der Deutschen Post rd. 139.300 Kräfte (Kopfzahl) beschäftigt, auf VbE umgerechnet rd. 126.000 (ohne Stundenlöhner). Auf die nach Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit stattgefundene Einschleusung von Kräften aus diesem Bereich wird an anderer Stelle noch einzugehen sein. Die Ämter nutzten das nach der Währungsreform zutage tretende Arbeitsangebot, um den angeblichen bisherigen Arbeitskräftemangel - die Lücke zwischen Ist und den Planziffern - zu schließen.

Am 3. Oktober 1990 gingen die Verwaltungseinrichtungen der ehemaligen Deutschen Post und das in diesen Verwaltungseinrichtungen beschäftigte Personal gem. Art. 13 Abs. 2 Einigungsvertrag auf die Deutsche Bundespost über, von wenigen Ausnahrnen abzuwickelnder Verwaltungseinrichtungen - Generaldirektion der Deutschen Post, Zentralamt für Funkkontrolle, Zentralamt für Bildung und Unternehmensführung, Einrichtung des Studiotechnischen Rundfunks und Fernsehens, Betrieb Philatelie Wermsdorf sowie einzelne Abteilungen bestimmter Organisationseinheiten - abgesehen.

Erste Maßnahmen nach dem 3. Oktober 1990 zielten darauf ab, die Personalentwicklung in den Griff zu bekommen: Einstellungsstopp für ständig beschäftigte Kräfte, Einführung neuer Personalstatistiken, um Klarheit zu erhalten über die Zahl der Kräfte und ihre Beschäftigung, Vorgaben für die Zuordnung von Kräften zum Postdienst im Rahmen der Aufteilung des Personals nach Unternehmensbereichen.

Nach der Datenlage waren am 1. Januar 1991 rd. 75.500 VbE im Dienst der Deutschen Bundespost POSTDIENST. Diese Zahl bildete auch das Aufsetzdatum für den Wirtschaftsplan 1991. Es stellt sich aber heraus, dass in dieser Zahl die Stundenlöhner (Aushilfskräfte) nicht erfasst waren. Die successive Erfassung dieser Kräfte in den folgenden Monaten führte zu einem statistischen - nicht einem tatsächlichen - Zuwachs bis Ende April auf rd.79.270 Kräfte, die wohl zum größten Teil schon im Januar 1991 vorhanden waren. In dieser Zahl enthalten waren aber auch die ohne Bezüge beurlaubten Kräfte in einer Größenordnung von rd. 1.700, die für die Finanzplanung keine Relevanz besaßen.

Es konnte keinen Zweifel darüber geben, dass ein Personalbestand von 75.000 bis 79.000 Kräften in keiner Weise bedarfsgerecht war. Wegen

konnte die Außenstelle der Generaldirektion in Berlin keinen genauen Überblick über den aktuellen und künftig erforderlichen Personalbedarf gewinnen. Hinzu kam, dass ein exaktes Planungsinstrumentarium mangels hinreichender DV-Ausstattung noch nicht vorhanden war. Für die Definition des Personalbedarfs für 1991 war man daher weitgehend auf Schätzungen angewiesen.

Die Schätzungen setzten an bei der zu erwartenden Menge der in 1991 zu bearbeitenden Sendungen im VGO. Aufgrund der weitgehenden Harmonisierung des Dienstleistungsangebots im Brief- und Frachtdienst und der schrittweise sich vollziehenden Angleichung der Betriebsabläufe schien es gerechtfertigt, Verkehrsmengen und Personalbedarf im Brief- und Frachtdienst unter Anlegung westlicher Maßstäbe in Relation zu bringen. Im Zeitungsdienst waren die Bemessungswerte des VGW für Zeitungen (Streifbandzeitungen, Postvertriebsstücke und Postzeitungsgut) wegen der unterschiedlichen Behandlungsweise der Zeitungen im VGO nicht anwendbar. Der Personalbedarf wurde daher über modifizierte Äquivalenzziffern des Briefdienstes errechnet7).

Das Arbeiten mit Vergleichsdaten des VGW schließt Arbeitszeit, Urlaub etc. nach den im VGW geltenden Regelungen mit ein. Es wurden daher die für 1991 im VGO insoweit noch anzutreffenden besonderen Verhältnisse - z.B. längere wöchentliche Arbeitszeit, niedrigerer Krankenstand - ferner die VGO-spezifischen Dienstleistungen (Lotto, Toto, Verkauf von Kfz-Steuermarken) besonders berücksichtigt. Für 1991 ergab sich ein jahresdurchschnittlicher Personalbedarf in Höhe von rd. 51.000 VbE.

Monat
1991
Kräfte insgesamt unbefristete Kräfte befristete Kräfte
Zahl Veränderungen Zahl Veränderungen
kumuliert
ab 01.01.1991
Zahl Veränderungen
kumuliert
ab 01.01.1991
kumuliert
ab 01.01.1991
zum Vormonat
Anfang Januar 75.496     70.948   4.548  
Ende Januar 76.806 + 1.310 + 1.310 70.426 - 522 6.380 + 1.832
Ende Februar 77.923 + 2.427 + 1.117 70.017 - 931 7.906 + 3.358
Ende März 78.323 + 2.827 + 400 69.379 - 1.569 8.944 + 4.396
Ende April 79.273 + 3.777 + 950 69.727 - 1.221 9.546 + 4.998
Ende Mai 78.876 + 3.380 - 397 68.938 - 2.010 9.938 + 5.390
Ende Juni 77.717 + 2.221 - 1.159 68.222 - 2.726 9.495 + 4.947
Ende Juli 77.257 + 1.761 - 460 67.802 - 3.146 9.455 + 4.907
Ende August 75.380 - 116 - 1.877 67.292 - 3.656 8.088 + 3.540
Ende September 72.610 - 2.886 - 2.770 66.966 - 3.982 5.644 + 1.096
Ende Oktober 70.331 - 5.165 - 2.279 64.879 - 6.069 5.452 + 904
Ende November 70.599 - 4.897 + 268 64.301 - 6.647 6.298 + 1.750
Ende Dezember 70.290 - 5.206 - 309 63.800 - 7.148 6.490 + 1.942
Quelle: Generaldirektion POSTDIENST P 511 / Stand 22.01.1992

Abb. 9 Personalentwicklung VGO 1991
(vollbeschäftigte Einheiten, ohne Mehrarbeit und Überzeitarbeit)

Die an den Verhältnissen im VGW gespiegelten Ergebnisse für das VGO mussten aber noch korrigiert werden aufgrund der ungünstigen Raumverhältnisse, der völlig unzulänglichen Sachausstattung sowie der damit zusammenhängenden unrationellen Produktionsverfahren, die nicht in einem einzigen Jahr zu normalisieren waren. Schließlich durfte die Arbeitsfähigkeit einer durch vielfache Umstellungsprozesse ohnehin stark strapazierten Organisation nicht durch zu radikale Einschnitte gefährdet wrerden. Der Vorstand entschied daher, das unumgängliche Rationalisierungsprogramm in 2 Stufen durchzuführen und den Personalbestand von 75.500 im Januar 1991 um 8.100 auf 67.400 Ende 1991 abzusenken. Die hierzu erforderlichen personalwirtschaftlichen Maßnahmen mit konkreten Zielvorgaben für Direktionen und Ämter, die einzuhaltenden Verfahren, Zurückziehen von Personalposten, Besetzungssperre usw. wurden von der Außenstelle der Generaldirektion in Berlin am 10. April 1991 (Verabschiedung des Wirtschaftsplans durch den Aufsichtsrat am 23. Februar 1991, Genehmigung durch den Minister Ende März) verfügt und darauf hingewiesen, dass nicht erfasste VbE für Stundenlöhner die Zielvorgabe unberührt lassen. Mit anderen Worten: Es war de facto zur Zielerreichung nicht nur ein Abbau von 8.100, sondern von über 10.000 VbE im Jahre 1991 erforderlich.

Die Reduzierung des Personalbestandes setzte im Mai 1991 ein und verlief diskontinuierlich (Urlaubsmonat Juli, Weihnachtsverkehr November/Dezember; siehe Abb. 9 Personalentwicklung VGO). Der durchschnittliche Arbeitskräftebestand lag im Dezember 1991 bei 70.290 VbE. Durch Auslaufen befristeter Verträge bzw. fristgerechter Beendigung unbefristeter Arbeitsverhältnisse zum 31. Dezemer 1991 wurde der geplante Zielwert von 67.400 VbE aber zum 1. Januar 1992 erreicht.

Der Abbau des Personalbestands wurde gefördert durch Vorruhestandsregelungen für die Altersgruppe der 55- bis 65-Jährigen (Zahlung einer außertariflichen Zuwendung zum Altersübergangsgeld, deren Höhe sich nach der in einem Beschäftigungsverhältnis zur Deutschen Bundespost bzw. Deutschen Post zurückgelegten Beschäftigungszeit richtete), durch Abfindungsregelungen bei Abschluss von Auflösungsverträgen mit Arbeitnehmern, die nicht für einen Anspruch auf Altersübergangsgeld in Betracht kamen, ebenfalls gestaffelt nach Beschäftigungszeit, und durch Kündigungen. Nach dem Stand vom 31. Dezember 1991 machten insgesamt 10.172 Kräfte (Angaben nach Kopfzahl) von den genannten Möglichkeiten Gebrauch und zwar 7.176 Kräfte von den Zuwendungen und 2.996 Kräfte von den Abfindungen. Kündigungen wurden nur in 254 Fällen ausgesprochen.

6.2  Arbeits- und Tarifrecht 

Das in sich geschlossene Arbeitsrecht der DDR wurde bereits im Rahmen der Vereinbarungen zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion dahingehend verändert, dass

(Art. 17 des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, ferner Art.29 - Übergangsregelungen im öffentlichen Dienst; hier: Anwendungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes).

Soweit Einrichtungen oder Teileinrichtungen der öffentlichen Verwaltung nach dem Einigungsvertrag auf den Bund überführt wurden, wurden die Arbeitsverhältnisse zum Bund fortgesetzt. Bei den übrigen Arbeitnehmern ruhte das Arbeitsverhältnis für 6 Monate (ab dem 50. Lebensjahr für 9 Monate). In dieser Zeit wurde Wartegeld (70 Prozent des Arbeitsentgeltes) gezahlt. Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf dieser Frist.

Von geringfügigen Ausnahmen abgesehen wurden alle Einrichtungen des Postdienstes auf den Bund überführt und Bestandteil des Teilsondervermögens Deutsche Bundespost POSTDIENST und die in diesen Einrichtungen Beschäftigten Bedienstete der Deutschen Bundespost POSTDIENST.

Für die Rechtsverhältnisse der übernommenen Arbeitnehmer gelten die am Tag vor dem Wirksamwerden des Beitritts maßgeblichen Arbeitsbedingungen fort. Der Einigungsvertrag schreibt allerdings zeitlich befristete Modifikation z.B. hinsichtlich der Kündigung, der Arbeitszeitregelungen, der Urlaubsregelungen vor, deren weitere Ausgestaltung Tarifvereinbarungen vorbehalten ist.

Die bei der Deutschen Post geltende Vielfalt der Tarife und Zulagen (es gab über 20 Prämienlohnsysteme und über 60 Tarifzulagen und -zuschläge) wurden vereinfacht und fanden ihren Niederschlag in der Tarifvereinbarung vom 27. April 1990, die zu den am Tage vor dem Wirksamwerden des Beitritts maßgeblichen Arbeitsbedingungen gehörte. Diese Tarifvereinbarung wurde und wird schrittweise durch die Regelungen des TV Ang [Tarifvertrag für Angestellte] und TV Arb [Tarifvertrag für Arbeiter] abgelöst. So wurden mittlerweile Tarifverträge abgeschlossen zur Einführung der 40-Stundenwoche, zur Regelung von Überzeitarbeit, Urlaubsgeld, Zuwendung, Sterbegeld, Gelöbnis, Nebentätigkeit, Abordnung, Versetzung, Umsetzung, Sozialzuschlag, Vergütung Auszubildender, Rationalisierungsschutz.

6.3  Eingruppierung der Beschäftigten 

Voraussetzung für die Übernahme des Bezahlungssystems nach TV Ang und TV Arb zum 1. Juli 1991 war dle Zuordnung der Beschäftigten zu Lohn- und Vergütungsgruppen (Eingruppierung).

Das Personal der Deutschen Post war in Ranggruppen I-V eingruppiert.

Lern- und Studieninhalte unterschieden sich z.T. erheblich von der Ausbildung im VGW. Dennoch war bei der Eingruppierung grundsätzlich von der erworbenen Qualifikation auszugehen. Eine Herabstufung aufgrund der tatsächlich festzustellenden Eignung bzw. Nichteignung war jedoch zulässig und gegebenenfalls nötig.

  v.H.-Anteil an Gesamtbeschäftigung
Laufbahngruppe VGW VGO
Höherer Dienst A13 - A16
bzw. TGr 13 - 16 // Ranggruppe IV/V
0,16 1,12
Gehobener Dienst A9 - A13
bzw. TGr 9 - 12 // Ranggruppe III
4,64 6,26
Mittlerer Dienst
bzw. TGr 5 - 8 // Ranggruppe II
25,2 61,81
Einfacher Dienst
bzw. TGr 3 - 4 // Ranggruppe I
70,0 30,81

Abb. 10

Wie an anderer Stelle schon ausgeführt, war der Leitungs- und Verwaltungsbereich der Deutschen Post überdimensioniert. Im gesamtgesellschaftlichen Spektrum stand der Postdienst mit am unteren Ende der Lohn- und Gehaltsskala. Durch Einflussnahme auf die Bewertung versuchte man dem entgegenzuwirken. Auf der Ebene der Postämter ergaben sich folgende Relationen:

Eine Angleichung an die Verhältnisse des VGW bedeutete somit vielfach Abschichtungen, die aber wegen des großen Entlohnungsgefälles zwischen West und Ost zum Zeitpunkt der Umstellung keine finanziellen Einbußen für die Betroffenen mit sich brachten.

Gemäß Art. 37 des Einigungsvertrages gelten die im Gebiet der ehemaligen DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen und beruflichen Abschlüsse und Befähigungsnachweise im Bundesgebiet weiter. Im VGO oder VGW abgelegte Prüfungen und Befähigungsnachweise stehen einander gleich und verleihen gleiche Berechtigung, wenn sie gleichwertig sind. Eine mithilfe von Fachleuten erstellte Arbeitshilfe über Bildungsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung, Schulabschluss, Studieninhalte, Beispiele für Tätigkeiten im VGO und ihre Zuordnung zu einer Laufbahnkategorie der Deutschen Bundespost erleichterte die Eingruppierung des Personals im VGO.

6.4  Besetzung von Führungspositionen 

Es war unverkennbar, dass in der 2. Jahreshälfte 1990, einhergehend mit dem wachsenden Misstrauen der Bevölkerung in die weitgehend intakt gebliebenen Verwaltungsstrukturen des alten Regimes, auch die Führungsstrukturen der Post in Misskredit geraten waren. Zahlreiche Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung brachten in Briefen ihren Missmut darüber zum Ausdruck, dass noch immer die SED- und Stasi-konformen Leiter den Ton angaben. Nicht nur vereinzelt wurden Führungskräfte der Post wegen besonderer Linientreue zum SED-System in der Presse angegriffen. Es war ferner nicht zu übersehen, dass nach der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes eine große Zahl ehemaliger offizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, wohl im Rahmen einer konzertierten Aktion, in die Post eingeschleust worden sind. Das Problem der inoffiziellen Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes wurde im Herbst 1990 erst in Umrissen sichtbar.

Das diffuse Bild der Leitungsebenen wurde verstärkt durch den Umstand, dass unter der Regierung Modrow eine Rückgabe der Kaderakte verfügt worden war, offensichtlich zum Zwecke der Bereinigung. Von wenigen Ausnahmen abgesehen wiesen die Personalakten der Führungskräfte nach der Entnahme von Unterlagen Lücken auf und konnten kaum als verlässlich gelten.

Die demokratisch legitimierte Regierung der DDR unter Ministerpräsident Lothar de Maizière hatte zwar die Postzensur abgeschafft und die politischen Spitzenfunktionäre der SED aus ihren Ämtern entfernt. Auch mussten sich Amtsvorsteher und die Leiter von Dienststellen auf Anordnung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen dem Vertrauensvotum der Beschäftigten stellen. Es fehlte aber vielfach an personellen Alternativen. Neue Politik muss durch neue Personen auf allen Ebenen glaubwürdig vertreten werden.

Das Unternehmen stand vor der schwierigen Situation, einerseits das Vertrauen der Beschäftigten in einen Neubeginn wie auch das Vertrauen der Öffentlichkeit der Post gegenüber, das durch den vielfachen Bruch des Post- und Fernmeldegeheimnisses und durch Unterdrückung von Postsendungen in Misskredit geraten war, wiederherzustellen. Aber es war auch notwendig, ungerechtfertigte Beschuldigungen abzuwehren. Vor allem aber war es notwendig, die Funktionsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten.

Der Vorstand hat sich nach Abwägung aller Gesichtspunkte dafür entschieden, die Leitung der Organisationseinheiten zunächst kommissarisch zu übertragen und die endgültige Besetzung im Rahmen der im VGW üblichen Ausschreibungs- und Auswahlverfahren durchzuführen, wobei Bewerber aus dem VGO einen detaillierten Personalbogen zur Ergänzung der Personalakte vorzulegen hatten.

Die damit verbundenen Nachteile - nur begrenzt motivierte und handlungsfähige Leitungen sowie ein erheblicher Zeitaufwand - wurden in Kauf genommen, um eine Führungsstruktur zu etablieren, die Bestand hat.

Einwände gegen das AC-Verfahren (Assessment-Center) als Sonderverfahren für Führungskräfte des VGO ziehen nicht, da dieses Verfahren seit geraumer Zeit im VGW zur Auswahl von Führungskräften üblich ist. Um einer aus Berührungsängsten und mangelnder Vertrautheit mit westlichen Prufungsverfahren eventuell herrührenden Benachteiligung von Bewerbern aus dem VGO zu begegnen, waren den Beobachtergruppen aus dem Personalgutachterausschuss Vertreter aus dem VGO beigegeben.

Die fachlichen Einwände gegen das Verfahren gipfeln in der Feststellung, es sei bisher kein Nachweis dafür erbracht worden, ob mithilfe der Instrumente des Verfahrens tatsächlich potenziell erfolgreiche Mitarbeiter selektiert und die Bewerber mit ihren jeweils spezifischen Stärken erkannt werden. Langjährige Erfahrungen bei der Deutschen Bundespost zeigen aber, dass mit dem Verfahren gute Ergebnisse erzielt werden.

Rd. 280 Positionen des höheren und rd. 1.600 Positionen des gehobenen Dienstes mit Führungsaufgaben bei Direktionen und Ämtern des VGO wurden im Zeitraum von Februar bis September 1991 besetzt, davon rd. 20 v.H. äus dem Westen.

6.5  Politische Verstrickungen 

Eine Erörterung personeller Fragen des Zusammenschlusses des Postwesens in Ost und West kann dem zurzeit heiß diskutierten Thema von Verwicklungen von Personen und Organisationen in die Machenschaften des Staatssicherheitsdienstes nicht ausweichen8). Die Post war für den Staat, wie schon erwähnt, als Einrichtung des privaten, vertraulichen Meinungsaustausches eher suspekt, als Kommunikationsnetz für die Koordinierung wirtschaftlicher Prozesse wegen der nicht vorhandenen Steuerungsfunktion des Marktes bei weitem nicht so bedeutsam wie in entwickelten Marktwirtschaften. Obwohl die Deutsche Post unter schwierigen Bedingungen Beachtliches geleistet hat als Verbindungsglied der Menschen innerhalb der DDR und nach draußen, ist nicht zu übersehen, dass sich ihre Bedeutung in der Werteskala des realen Sozialismus nicht zuletzt ergab aus ihrer Funktion als Instrument der Kontrolle und Bespitzelung sowie der Verbreitung von dem Regime genehmen Informationen.

Die Post war ein Teii des Staatsapparates. Staatsapparat, Parteiapparat und Sicherheitsapparat bildeten eine eng miteinander verschmolzene Einheit auf allen administrativen Ebenen

Die gegenseitige Durchdringung von Partei- und Staatsapparat war kennzeichnend für das Fehlen einer rechtsstaatlichen Ordnung und ist zugleich ein Grund für die Schwierigkeit, personelle Verantwortung aufzudecken und zuzurechnen.

Unter den Ministerien spielte das Ministerium für Staatssicherheit eine zentrale Rolle.

Neben der Territorialstruktur war das Ministerium für Staatssicherheit in eine Vielzahl von Linien gegliedert, die für jeweils bestimmte Aufgaben zuständig waren. So beschäftigten sich eigene Hauptabteilungen bzw. Abteilungen mit der Überwachung des Funk- und Telefonverkehrs innerhalb der DDR, des Funk- und Telefonverkehrs mit dem Ausland sowie mit der Überwachung des Postverkehrs.

Bei den Ein- und Abgangsstellen der Postämter befanden sich Dienststellen der Staatssicherheit, denen bestimmte Sendungen zugeführt werden mussten. Die Aussonderungskriterien und der betriebliche Ablauf waren durch Einzelanweisungen des Ministeriums für das Post- und Fernmeldewesen in Absprache mit dem Ministerium für Staatssicherheit geregelt. Über den Umfang der Verletzungen des Postgeheimnisses, der Beschlagnahme und der Beraubung von Sendungen von Amts wegen gibt es natürlich keine Statistiken. Schwerpunkt der Aktivitäten war der innerdeutsche Verkehr9). Die Menge der beschlagnahmten Paket- und Päckchensendungen war immerhin so groß, dass allein für den Großraum Berlin in Freibrink ein eigenes Lager für die Sendungen und die Verwertung ihres Inhalts - Zuführung zu besonderen, den Angehörigen der Nomenklatura zugänglichen Verkaufsstellen; Umpacken in Geschenkpakete für die Bevölkerung sozialistischer Bruderstaaten, z.B. Vietnam - eingerichtet werden musste.

Für die leitenden Kader der Verwaltungen auf allen Ebenen gehörten Kontakte mit den Funktionären der Partei und des Staatssicherheitsdienstes gewissermaßen zu den Aufgaben des Amtes. Es gab jedoch beachtliche Freiheitsgrade, mit welcher Intensität und Zielrichtung diese Kontakte gepflegt wurden.

Der Staatssicherheit genügte die Einflussnahme über offizielle Kontakte nicht. Außer dem Heer von rd. 100.000 hauptamtlichen Mitarbeitern der Staatssicherheit gab es eine weitaus größere Zahl nebenamtlicher, inoffizieller Mitarbeiter (IM)10) in allen Lebensbereichen: die eigentliche, unsichtbare, geheime Hand des Stasi als wirksamstes Instrument der Repression.

Auch im Bereich der Deutschen Post war ein unsichtbares Netz des Staatssicherheitsdienstes zur Bespitzelung der Postangehörigen, zur Überwachung dienstlicher Kontakte mit den Dienststellen der Deutschen Bundespost sowie ausländischen Postverwaltungen geknüpft worden.

Zur „unsichtbaren Hand” der Staatssicherheit gehörten auch die „Offiziere im besonderen Einsatz” (seit 1968; abgekürzt OibE). Es handelte sich hier um hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, die für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben durch einen sorgfältig getarnten Wechsel in das zivile Leben freigestellt wurden. OibE waren auch bei der Deutschen Post an zentralen Stellen eingesetzt.

Mit der Übernahme der Verantwortung für das Postwesen in der DDR stellte sich die Frage der grundsätzlichen personalpolitischen Linie im Beitrittsgebiet. Übereinstimmung bestand darüber, dass eine Mitgliedschaft in der SED (die SED hatte 1986 nach eigenen Angaben rd. 2,3 Millionen Mitglieder; bei rd. 16,5 Millionen Einwohnern in der DDR sind das rd. 14 v.H. der Bevölkerung) einschließlich der Wahmehmung von Funktionen in den Parteiorganisationen der jeweiligen Dienststellen - des Ministeriums, der Direktionen und der Ämter - allein keinen Anlass für Maßnahmen bot, sofern eine missbräuchliche Nutzung der Stellung - Verschaffung von Vorteilen, Benachteiligung anderer, Handreichung zur Unterdrückung von Postsendungen, Karriere ohne Befähigung usw. - nicht gegeben war.

Anders verhielt es sich mit dem Personenkreis, der ofiiziell oder inoffiziell dem Repressionsapparat des Regimes angehörte. Bereits im Oktober 1990 wurden Maßnahmen eingeleitet, um die rd. 2.000 in den Bereich des Post- und Fernmeldewesens eingeschleusten ehemaligen offiziellen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit ausfindig zu machen. Nach Abschluss der jeweiligen Einzelfallprüfungr11) wurden mittlerweile über 1.000 Kräfte des betreffenden Personenkreises aus dem Postdienst entlassen (aus dem Fernmeldedienst rd. 600 Personen) bzw. kamen durch eigene Kündigung einer Entlassung zuvor. Kurzfristige betriebliche Probleme wurden dabei in Kauf genommen.

In enger Zusammenarbeit der Außenstelle der Generaldirektion in Berlin mit der Behörde Gauck wurde bereits 1991 eine größere Anzahl von ehemaligen inoffiziellen Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes enttarnt und nach jeweiliger Prüfung des Einzelfalles die erforderlichen Konseguenzen gezogen. Obwohl angepasstes Verhalten in der ehemaligen DDR ein Massenphänomen und die Einstellung „im Leben geht es nicht ohne Kompromisse” weit verbreitet war, obwohl die jahrzehntelange Entmündigung der Bürger zur Schädigung der psychischen Verfassung vieler DDR-Bürger führte und zur Auflösung von Werten und Grenzen, die dem Mitmenschen geschuldet werden, ist die Mitarbeit als inoffizieller Mitarbeiter als schwerwiegend unter dem Gesichtspunkt der Nichterkennbarkeit für das Opfer zu bewerten, weil sie auf einem fundamentalen Vertrauensbruch beruht. „Ein IM beging Verrat, und das oftmals an nächsten Freunden und Verwandten” (Gauck, a.a.O. S.28).

Es muss allerdings hinzugefügt werden, dass eine inoffizielle Mitarbeit gelegentlich aufgrund besonderer Repressionen zustande kam. Diese Fälle bilden jedoch die Ausnahme. Die meisten IM machten mit aus Überzeugung oder Opportunismus.

Die Beschäftigung mit dem Problem der politischen Verwicklungen von Postangehörigen der ehemaligen DDR war und ist eine der schwierigsten und unerfreulichsten Aufgaben. Das Handeln der Entscheidungsträger wurde nicht bestimmt durch eine Haltung moralischer Überlegenheit und selbstgerechter Überheblichkeit, sondern von den objektiven Gegebenheiten des Einzelfalls, vom Gedanken, ob eine Weiterbeschäftigung für das Unternehmen und die Betriebsangehörigen zumutbar war, sowie von der Notwendigkeit, die vielfach im Personal immer noch nachwirkende Angst zu brechen und die „Seilschaften Ehemaliger” aufzulösen.

6.6  Zusammenwachsen im Humanbereich 

Die Vereinigung der Postdienste von Ost und West war und ist nicht nur eine Sache von Politik und Organisation und Technik und Finanzen, sondern vor allem auch eine Angelegenheit der beteiligten Menschen. Wie bereits ausgeführt, begann im Bereich der Postdienste die Phase des gegenseitigen Kennenlernens auf den Lenkungsebenen wie auch im operativen Bereich bereits zu Beginn des Jahres 1990. Dienstliche Kontakte, bisher beherrscht von Misstrauen und kühler Formalität, wandelten sich in kollegiale Formen. Mit der Durchlässigkeit der Grenzen entstanden oft spontan informelle Beziehungen zwischen Postämtem in Ost und West, die nach der Vereinigung Deutschlands institutionalisiert wurden (Partnerämter).

Die Wiedervereinigung riss viele Barrieren nieder. Andere, bisher nicht deutlich wahrgenommen, traten ins Bewusstsein. Die Vorstellungen der Menschen in der DDR von der Bundesrepublik

und den westlichen Massenmedien als unbeeinflussten Hütern der Wahrheit, gewissermaßen als Gegenbild zur erfahrenen DDR-Realität waren in vielem idealtypisch überhöht.

Dies ist wohl neben den wirtschaftlichen Konsequenzen des Systemwandels eine wesentliche Ursache für die nach der Vereinigung zu verzeichnenden Enttäuschungen:

Tief sitzt der Schock darüber, dass die Zustände in der ehemaligen DDR schlimmer sind als befürchtet. Die DDR wurde beinahe über Nacht von einer führenden westlichen Industrienation zurückversetzt in den Stand eines Entwicklungslandes. Der Kurssturz der DDR berührt das Selbstwertgefühl der Menschen im VGO.

Die Arbeitswelt des Westens mit ihrer Effizienz, Produktivität, Leistungsorientierung, aber auch mit ihrer Härte und Kälte brach unvermittelt über Menschen herein, die im Betrieb gegängelt und der eigenen Initiative beraubt worden sind, für die der Betrieb nicht nur eine Stätte zur Erzielung von verwertbaren Leistungen, sondern der Indoktrination, aber zugleich auch der Betreuung im Rahmen kultureller Veranstaltungen, durch Kindergärten und Ferienheime gewesen ist. Gewohnt an staatliche Daseinsvorsorge „von der Wiege bis zur Bahre” erfuhren sie nun den wesentlichen, auf Produktivität getrimmten Betrieb sowie die innerbetriebliche leistungsorientierte Konkurrenz um besser bezahlte Arbeitsplätze.

Die Wiedervereinigung stellte sich vielen dar als Übernahme von Werten, Rechten und Pflichten, die nicht mit und in ihnen gewachsen waren und traf die Menschen daher völlig unvorbereitet12). Fast nichts ist geblieben, wie es war; fast alles, was im Guten und im Schlechten sicher schien, war plötzlich bedeutungslos geworden.

Nicht alle schafften die Umstellung auf Anhieb. Gar mancher geriet in eine Sinnkrise des bisherigen beruflichen Lebens. „War denn alles so falsch, was wir gemacht haben?” hörte man öfter fragen. Eine Haltung der Verweigerung war aber selten, gezielte kontraproduktive Aktionen, etwa im Zusammenhang mit der Entlassung ehemaliger Angehöriger der Staatssicherheit, durchschaubar und abstellbar.

Funktionierende Institutionen der Bundesrepublik Deutschland, etwa das komplizierte Rechts- und Steuerwesen, waren weithin unbekannt; eingespielte Verwaltungsprozesse (Rentenanträge, Bafög, Steuererklärungen etc.) werden im VGO oft als Bürokratismus empfunden, der den Bürokratismus der Planwirtschaft noch überbiete. Im Bereich der Post nahm man mit Erstaunen die Menge der Dienstanweisungen, Richtlinien zu allem und jedem, vor allem aber die ununterbrochene Flut von Verfügungen zur Kenntnis. Sie wurden in der Regel verfasst auf der Grundlage westlicher Verhältnisse und waren adressiert an Menschen, die ganz anders geartete Programme und Abläufe im Kopf und andere Verhältnisse vor Augen hatten. Fachsprache und Begriffe waren oft nicht kompatibel. Das vorhandene und gewohnte Berichtswesen, Statistiken, Nachweise, Rechnungslegungen etc. vermittelten die für die zentralen Planungs- und Steuerungssysteme des realen Sozialismus erforderlichen Daten. Das Berichtswesen musste neu aufgebaut werden. Es verwundert nicht, dass es in den ersten Wochen und Monaten manche Irritationen gab. Kommunikationsprobleme gab es bis ins späte Frühjahr 1991 auch wegen der stark eingeschränkten Nutzbarkeit des Telefonnetzes in den Beitrittsländern. Für die Lenkung und Leitung wirkte ferner erschwerend, dass sich die Organisation auf der Ebene der Direktionen und der Ämter in völligem Umbruch befand und die Besetzung leitender Positionen sich bis in das 4. Quartal 1991 hinzog.

Entscheidend für die Stimmung im VGO scheint aber die Enttäuschung darüber zu sein, dass sich mit der Einführung der DM und der Marktwirtschaft die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht schlagartig verbessert haben. Mit dem wirtschaftlichen Systemwechsel sind in der früheren DDR, im Gegensatz zu den übrigen Ländern im ehemaligen Ostblock, deren Bewohner den Übergang zur Marktwirtschaft mit drastisch sinkenden Einkommen und zunehmender Armut bezahlen mussten, die Realeinkommen nicht gesunken, sondern gestiegen. Die Transferzahlungen aus dem VGW in das VGO beliefen sich je Einwohner im VGO 1991 auf rd. 9.600 DM. Trotzdem wird über eine zu geringe Bereitschaft des Westens, zu teilen, geklagt, was wiederum Gegenreaktionen im Westen hervorruft.

Es ist nicht verwunderlich, dass man im VGO gelegentlich nostalgische Einstellungen antrifft: Man habe immer genug zum Lebensunterhalt gehabt und unter dem politischen Druck sei individueller Egoismus kollektiver Solidarität gewichen.

Vor dem skizzierten Hintergrund kam es entscheidend darauf an, für Aufgaben im VGO Führungskräfte aus dern VGW zu gewinnen, die, ausgestattet mit der notwendigen Sensibilität, gestützt auf Fachkenntnisse, persönlichen Einsatz und die Fähigkeit, Werte und Normen der westlichen Welt zu vermitteln, als Repräsentanten des neuen Systems akzeptiert wurden. Die meisten der Kolleginnen und Kollegen, die sich der schwierigen Aufgabe unterzogen, an der Integration des Postwesens im VGO mitzuwirken, haben die Anforderungen in hohem Maße erfüllt. Kräfte, deren Einfühlungsvermögen zu wünschen übrig ließ, bildeten die Ausnahme.

Anzumerken bleibt noch, dass sich unter den Kolleginnen und Kollegen des VGO eine große Anzahl als qualifizierte Führungskräfte ausweisen konnte. Der in Gang gekommene Austausch von Personal zwischen den alten und den neuen Bundesländern wird erheblich dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und noch bestehende Barrieren abzutragen.

Es kam ferner darauf an, Informationen in geeigneter Form zu vermitteln. Das Verständnis und die Akzeptanz des westlichen Systems wie auch die Einführungs- und Umsetzungsdauer neuer Regelungen hingen ab von wohlverbreiteten Informations- und Schulungsmaßnahmen. Sie kamen erstaunlich rasch in Gang und auf breiter Linie und in außergewöhnlicher Fülle auf die Bediensteten im VGO zu.

6.7  Berufliche Bildung; Aus- und Fortbildung 

Um die Voraussetzungen für die Einführung neuer Dienste sowie für eine enge technische, betriebliche und organisatorische Zusammenarbeit zu schaffen, war es notwendig, entsprechende Kenntnisse zu vermitteln. Demzufolge wurden bereits im Rahmen der „Projektorganisation Postunion” Lehrgänge, Seminare und Informationsveranstaltungen gestartet unter der Obhut der Führungsakademie, des Posttechnischen Zentralamts (PTZ) und der entsprechenden Stellen der Deutschen Post. Auf der Ebene der Oberpostdirektionen und der Ämter gab es zahlreiche Kontakte, um sich persönlich, aber auch die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse kennenzulernen und um sich gegenseitig unbürokratisch Hilfe zu leisten.

Systematisiert wurden Aus- und Fortbildung unter der Regie der Außenstelle der Generaldirektion in Berlin nach dem 4. Oktober 1990. Es ging zunächst einmal darum, die Ausbildung der von der Deutschen Post 1989 und 1990 angenommenen rd. 2.400 Nachwuchskräfte für den Beruf

nach den bisherigen, um ideologischen Ballast bereinigten Lehr- und Übungsplänen auslaufend fortzuführen gemäß Einigungsvertrag.

Ebenso war die Fachschulausbildung

auslaufend fortzuführen nach Übergangsstudienplänen in Anlehnung an die Studienpläne der Fachhochschule Dieburg.

Für die im Herbst 1991 neu einzustellenden Nachwuchskräfte AP [einfacher Postdienst] und BP [mittlerer Postdienst] waren die sachlichen (Einrichtung von Postschulen bei den Direktionen, Bestimmen der Ausbildungsämter, Einrichtung von Berufsbildungsstellen bei den Postämtern (V)) sowie die personellen (Eignung von Lehrkräften) Voraussetzungen zu schaffen in Zusammenarbeit mit TELEKOM (Aufteilung und Zuordnung von Grundstücken, Gebäuden, Sachanlagen).

Eine ebenso bedeutsame und quantitativ sehr viel stärker ins Gewicht fallende Aufgabe war es, Zehntausende von Kräften mit zusätzlichem Wissen auszustatten und ihnen entsprechende Fertigkeiten zu vermitteln, damit im Bereich des VGO neue Produkte, neue Technik, neue Betriebs- und Verwaltungsabläufe möglichst reibungslos eingeführt werden konnten.

Hierzu bedurfte es der Ausarbeitung von Fortbildungsplänen, der Erstellung von Unterrichts- und Anschauungsmaterial, von Geräten, Projektoren, Bildschirmen, Computern, dem Nachdruck von Dienstanweisungen, der Heranbildung von Multiplikatoren und der Bereitstellung von für Unterrichtszwecke geeigneten Räumlichkeiten. Es wurde unterschieden zwischen zentralen, bezirklichen und lokalen Aktionen. Zentral durchzuführende Maßnahmen wurden umgesetzt durch das der Außenstelle der Generaldirektion in Berlin angegliederte Zentrum Postdienste und das Posttechnische Zentralamt, bezirkliche durch die Direktionen und lokale Maßnahmen durch die Postämter (V) unter Assistenz der Partnerämter des VGW. Auf lokaler Ebene handelte es sich zumeist um die Vermittlung von praktischem Know-how in Verwaltung, Betrieb und Werkstattwesen und um Erfahrungsaustausch.

Von Januar bis Oktober 1991 wurden im VGO rd. 56.000 Postbedienstete in zentrale und bezirkliche Fortbildungsmaßnahmen einbezogen, eine außerordentliche Leistung (Abb. 11).

1. Zentrale Fortbildung 1991 im Zusammenhang mit der Einführung neuer Dienste/AGB/Betriebsverfahren
Thema Anzahl der Teilnehmer
Schalterdienst
Zustelldienst
Postbeförderungsdienst
Poststellenverwalter
Geschäftskundenberater
Rentendienst
9.994
20.830
8.738
10.088
90
150
Summe 49.890
2. Zentrale Fortbildungsmaßnahmen 1991
(auf Anforderung der Betriebs- bzw. Querschnittsbereiche)
Thema Anzahl der Teilnehmer
Postrecht
Stationäre Bearbeitung
Liegenschaften/Hochbau/Einweisungsseminare
Einführung AGB/Multiplikatorenlehrgänge
Personalbestandsfragen
Bundeskindergeldrecht
Tarifrecht
Organisation und Personalbemessung für Referatsleiter und Sachbearbeiter Organisation und Personalwesen
Organisation und Personalbemessung für Mitglieder der Personalräte
Innerer Dienst (Multiplikatorenlehrgang)
Kursstellendienst
Telebriefdienst (Multiplikatorenlehrgang)
Grundlehrgang für Kräfte der Vorprüfungsstellen
90
46
116
122
194
162
33
290

50

7
50
20
19
Summe 1.209
3. Fortbildungsmaßnahmen 1991 in den Direktionen
(auf Anforderung der Betriebs- und Querschnittsbereiche)
Thema Anzahl der Teilnehmer
Textverarbeitung bei der Deutschen Bundespost/Schriftverkehr
Textverarbeitung
- MS-Word
- MS-DOS-Grundlagen
- Bedienung PC 1715
- unter DCP
Schalterterminal
- zum Bedienen
- K 8924
- Einsatz K Ost
Tabellenkalkulation mit Multiplan
Nachforschungsstellen
Betriebssicherheit
Förmliche Zustellung nach ZPO; Wechselprotestaufträge
Kurswesen
Annahmedienst
Annahme- und Kassendienst
Auslandspostdienst
Postbankinformation
Postbank für Lehrkräfte
Schalterkräfte
Postgirodienst
Sicherheit im Bahnpostdienst
Triebfahrzeugführer
Instandhaltungsorganisation und Materialwirtschaft
Arbeitsrecht
175
 
97
25
133
20
 
112
360
92
24
69
70
3.847
24
60
40
29
301
119
51
73
22
10
57
17
Summe 5.827

Abb. 11: Fortbildungsmaßnahmen 1991

7  Sozialwesen 

Sozialangelegenheiten der Deutschen Bundespost fallen in den Kompetenzbereich des Direktoriums. Dieser wichtige Bereich kann aber in einer Darstellung der Integration der Post im vereinigten Deutschland nicht ausgespart bleiben. Durch die Einrichtung eines Referats „Sozialangelegenheiten” beim Zentrum Postdienste in Berlin wurde das Direktorium bei der Anpassung sozialrechtlicher Regelungen sowie bei der Gewinnung von Personal und der Unterbringung von Dienststellen unterstützt.

Im Bereich der Deutschen Post galt für alle sozialen Teilbereiche, dass die Betriebs- und Gewerkschaftsleitungen in Betriebskollektivverträgen die Ausgestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten vereinbarten. Die sozialen Einrichtungen und Maßnahmen (u.a. Kindergärten, Erholungsheime, Sportvereine, Werkküchen) wurden aus dem durch Zuweisungen des Staates dotierten Kultur- und Sozialfonds finanziert (1989 rd. 90 Millionen Mark). Mit der Herstellung der deutschen Einheit sind die Betriebskollektivverträge fortgefallen, ebenso die Finanzierung der sozialen Einrichtungen aus den Kultur- und Sozialfonds.

Gemäß Einigungsvertrag trat das Postverfassungsgesetz vom 8. Juni 1989 im Beitrittsgebiet am 3. Oktober 1990 in Kraft (Anl. I Kapitel XIII Sachgebiet A Abschnitt III Einigungsvertrag, BGBl. 1990 II S. 1120). Die Deutsche Bundespost wurde Arbeitgeber der übernommenen Beschäftigten aus dem Bereich der ehematigen Deutschen Post. Somit gelten für diese die in den § 9 und 10 enthaltenen Bsstimmungen des Postverfassungsgesetzes [Anmerkung: = Art. 1 PostStruktG] über das Sozialwesen bei der Deutschen Bundespost, die Zug um Zug auf das Beitrittsgebiet zu übertragen sind. Hinsichtlich des Vollzugs des Übergangs ist nach Dringlichkeit zu untersoheiden. Sofortmaßnahmen waren zu ergreifen zum Aufbau der Bundespostbetriebskrankenkasse sowie der Ausdehnung der Kompetenz der Bundespost-Ausführungsbehörde für Unfallversicherung [Anmerkung: Nachfolgeorganisation ab 1995: Unfallkasse Post und Telekom (UK PT)].

Die Bediensteten der Deutschen Bundespost aus dem VGO unterlagen noch bis zum 31. Dezember 1990 den Bestimmungen über die Sozialversicherung der DDR und waren ab 1. Januar 1991 kraft Gesetzes Versicherte der Bundespostbekiebskrankenkasse. Folgende Maßnahmen waren innerhalb kurzer Frist zu ergreifen:

Den 1991 im VGO eingestellten Postassistenten- und Postassistentinnenanwärtern wurde die Mitgliedschaft bei der Postbeamtenkrankenkasse Bezirksstelle Berlin ermöglicht.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1991 erstreckte sich die Zuständigkeit der Bundespost-Ausführungsbehörde für Unfallversicherung auch auf das Beitrittsgebiet. Seitdem werden alle in diesem Gebiet sich ereignenden Arbeitsunfälle von dieser Stelle bearbeitet. Maßnahmen: Information der Ämter des Beitrittsgebiets und Sicherstellen des Meldeverkehrs.

Die weitere Überleitung des Sozialwesens der Deutschen Bundespost gestaltete sich wie folgt:

Die Deutsche Post unterhielt 33 posteigene Kindertagesstätten (Oberbegriff für Kinderkrippen - für Kinder bis zum 3. Lebensjahr -, Kindergärten - für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Schulpflicht - und Kinderhorte - für Kinder im schulpflichtigen Alter) mit rd. 2.840 Betreuungsplätzen. Bei 4 weiteren Kindertagesstätten anderer Träger bestanden Belegungsrechte. Nach Art. 31 Abs. 3 des Einigungsvertrages waren diese Einrichtungen für eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 1991 unter Kostenbeteiligung der Deutschen Bundespost weiterzubetreiben.

Im Beitrittsgebiet gilt seit dem 3. Oktober 1990 das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Gemäß § 24 dieses Gesetzes haben die Länder die Verwirklichung des Grundsatzes, dass alle Kinder, für deren Wohl eine Förderung in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege erforderlich ist, eine entsprechende Hilfe erhalten sollen, durch Landesrecht zu regeln und für einen bedarfsgerechten Ausbau solcher Einrichtungen zu sorgen. Die Versorgung mit Kindertagesstätten ist Aufgabe der öffentlichen örtlichen Träger der Jugendhilfe, das sind die Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden, die die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (Kirchen, Wohlfahrtsverbände) an der Durchführung der Aufgabe beteiligen.

Mit Verfügungen vom 8. Juli 1991 und 8. November 1991 hat das Direktorium der Deutschen Bundespost die Überleitung der posteigenen Kindertagesstätten auf diese Träger geregelt sowie das Weiterbetreiben von Kindertagesstätten durch die Deutsche Bundespost, sofern dies zur Personalgewinnung und -erhaltung angezeigt erscheint.

Mit Verfügung vom 23. Oktober 1991 ordnete die Generaldirektion POSTDIENST die Überleitung der Vorschriften für die Sozialbetreuung auf die Dienststellen im VGO an. Damit einher gingen die Ermittlung des Personalbedarts und die Fortbildung der in der Sozialbetreuung einzusetzenden Kräfte.

Das Sozialamt der Deutschen Bundespost hat am Z9. August 1991 Richtlinien über die Gewährung einer Zuwendung zur verbilligten Versorgung mit Gemeinschaftsverpflegung durch Postkantinen im VGO bereitgestellt.

Die weitere Überleitung des umfangreichen Sozialwesens der Deutschen Bundespost auf das VGO kann nachstehend nur skizziert werden.

1991 wurden irn Rahmen des postbetriebsärztlichen Dienstes die Arztbezirke eingerichtet und die Postbetriebsärzte eingewiesen. Es wurden die Bestirnmungen und Regelungen zum arbeitsmedizinischen wie zum sicherheitstechnischen Arbeitsschutz eingeführt. Zur möglichst raschen Beseitigung von offenkundigen Arbeitssicherheitsmängeln in den Postämern des VGO fanden Betriebsbegehungen unter Beteiligung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit der jeweiligen Partnerschaftsämter statt. Anhand der festgestellten Mängel wurden Maßnahmelisten, nach Prioritäten gegliedert, erstellt. Im Sommer des Jahres 1991 begann die schrittweise Beseitigung der Mängel.

Die Kräfte im Außendienst wurden mit Dienstkleidung ausgestattet, die Ausstattung der Schalterkräfte mit Dienstkleidung - ohne Tragepflicht - angeordnet. Die Ausstattung mit persönlicher Schutzkleidung und Schutzausstattung ist erfolgt.

Die Maßnahmen zur Familienerholungsfürsorge werden ab 1992 auch im VGO durchgeführt (Zuschussregelung wie im VGW). 19 Ferienstätten der Deutschen Post werden übergangsweise weitergeführt. Regelungen für die Errichtung von Ferienstätten im VGO sind vorbereitet.

Gemäß Beschluss des Direktoriums vom 7. Mai 1991 wurden die Bestimmungen der Schwerbehindertenfürsorge im VGO nach Maßgabe der Richtlinien für die Schwerbehindertenfürsorge bei der Deutschen Bundespost in Kraft gesetzt.

Im Bereich der Wohnungsfürsorge waren 1991 der posteigene Wohnungsbestand sowie die Wohnungsbelegungsrechte und Rückzahlungsforderungen aus der Eigenheimförderung zu erfassen. Die im Wirtschaftsplan 1991 VGO eingestellten 40 Millionen DM für Maßnahmen der Wohnungsfürsorge konnten 1991 wegen fehlender Voraussetzungen (Grundstücke etc.) nicht verausgabt werden.

Bezüglich der Jugendwohnheime und der Unterkünfte für Auszubildende sind die zu tragenden Kostenanteile tariflich geregelt. Welche Lehrlingsunterkünfte unter der Regie welchen Unternehmens der Deutschen Bundespost weiterbetrieben werden sollen, ist noch zu klären.

Die im Rahmen des Mutterschutzgesetzes sowie dor Mutterschutzverordnung (beide ab 1. Januar 1991 im Beitrittsgebiet anzuwenden) zu treffenden Regelungen und Maßnahmen sind erlassen bzw. durchgeführt.

Unterstützungen und Vorschüsse nach den vom Bundesminister des Innern herausgegebenen Grundsätzen und Richtlinien werden ab 1. Juli 1991 auch im VGO gewährt.

Mit Beginn des Sommersemesters 1992 wird die Studienförderung aus der Studienstiftung der Deutschen Bundespost auf die Postangehörigen im Beitrittsgebiet ausgedehnt.

Weitere Regelungen für die Aktivitäten der Post-Spar- und Darlehensvereine, der Vereinsförderung und der Postunterstützungskasse wurden 1991 getroffen.

8  Rechnungswesen, wirtschaftliche Ergebnisse, Finanzlage 

8.1  Rechnungswesen 

Das dezentral organisierte Rechnungswesen im VGO stellte sich zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses wie folgt dar:

Auf allen 3 Leitungsebenen (Zentralbuchhaltung, Bezirksdirektionen und zentrale Ämter) bestanden 1990 insgesamt 230 eigenständige abgeschlossene Buchungskreise. Die ab Herbst 1990 vorgenommenen organisatorischen Änderungen bei den Direktionen und bei den Ämtern haben 1991 zu entsprechenden organisatorischen Veränderungen im Rechnungswesen geführt {erhebliche Reduzierung der Buchungskreise).

Die Geschäftsvorfälle werden nach einem einheitlichen Kontenrahmen manuell, mithilfe mechanischer Buchungsmaschinen bzw. PC-gestützt durch den Einsatz der Software FINRE gebucht. 1991 wurde das FINRE-Programm flächendeckend eingeführt.

Die Kostenarten werden in der Finanzbuchführung nur durch ein Kostensammelkonto erfasst. Parallel dazu geschieht die Erfassung der einzelnen Kostenarten, ebenfalls nach einem fest vorgegebenen Kontenrahmen im EDV-Verfahren KOPRAN. Die Daten der Kostenrechnung werden von mehreren Rechenzentren für die Amts-, Bezirks- und Zentralebene verarbeitet und ausgewertet.

Der Post- und Fernmeldewesen und Postbankdienste umfassende Jahresabschluss wurde zentral aus den Kontensalden der einzelnen Buchungskreise und den KOPRAN-Auswertungen additiv abgeleitet. Probleme bei der Ableitung bereiteten insbesondere die Eliminierung von internen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie der internen Erträge und Aufwendungen. Die entsprechenden Geschäftsvorfälle mussten nachrichtlich erhoben und zentral korrigiert werden. Die Aggregation zu einem Gesamtergebnis Post geschieht somit nicht durch eine Konsolidierung der Einzelergebnisse der buchführenden Stellen, sondern ledigllch als statistische Zusammenfassung.

Neben der Finanzbuchführung und Kostenrechnung bestehen zentrale EDV-Verfahren für die Material-, Lohn- und Anlagenrechnung. Nebenbuchhaltungen existieren als Abrechnungsstellen des Fernmelderechnungsdienstes, des Kassenwesens und des Postzeitungsvertriebs.

Finanzbuchführung und Kostenrechnung sind gemäß § 39 Abs. 1 des Postverfassungsgesetzes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu gestalten. Bis zur gemeinsamen Einführung der SAP-Software-Systeme im VGW und im VGO - vorgesehen im Jahre 1993 - bleibt das hier skizzierte Rechnungswesen in seinen Grundzügen erhalten. Die erforderliche Kompatibilität zwischen Ost und West wurde durch Kontenbrücken sichergestellt.

Die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sowie der Sozialversicherungsgesetze gelten im VGO ab 1. Januar 1991. Es waren daher Maßnahmen zu ergreifen, um die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bezirkslohnbuchhaltungen sicherzustellen.

8.2  Struktur der Erlöse und Kosten der Deutschen Post 

Im Jahre 1989 gliederten sich die Erlöse und Kosten im Postdienst der Deutschen Post wie in Abb. 12 dargestellt:

In der Tendenz entsprechen die Ergebnisse denen im VGW {Kostendeckungsgrad der Postdienste im VGW 1989 = 94 v.H.). Allerdings ist anzumerken, dass Grundstücke in der DDR nicht bewertet wurden mit entsprechender Nullauswirkung auf die Kapitalkosten (Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals), ferner dass rd. 50 v.H. der Erträge des Zeitungsdienstes aus dem allgemeinen Staatshaushalt stammen. Berechnet nach westlichen Maßstäben dürfte der Kostendeckungsgrad 1989 unterhalb von 75 v.H. liegen.

Struktur der Erlöse und Kosten des Postdienstes der Deutschen Post 1989
Kostenträger Erlöse 1) Selbstkosten
Mio. Ostmark
Ergebnis Kostendeckungsgrad
in v.H.
1 Briefverkehr
2 Paketverkehr
3 Päckchenverkehr
4 Sammlermarken
5 Rundfunkgebührenbearbeitung
6 Postzeitungsvertrieb
7 Wettspieldienst und Losbriefverkauf
286,1
344,1
32,4
57,9
22,7
475,4 2)
53,3
348,6
375,3
70,3
28,4
24,9
445,9
64,2
- 62,5
- 31,2
- 37,9
29,5
- 2,2
29,5
- 10,9
82,1
91,7
46,1
203,8
91,2
106,6
83,0
Summe 1.271,9 1.357,6 - 119,0 93,7
1) Nur Erlöse und Kosten, die eindeutig dem Postdienst nach Definition VGW zuzuordnen sind, also ohne Geldvermittlungsdienst, Scheckauszahlungen im Freizügigkeitsverkehr, anteilige Leistungen der industriellen Produktion un der Bauwirtschaft
2) einschließlich Preisstützung in Höhe von 220 Millionen DM

Abb. 12

8.3  DM-Eröffnungsbilanz; Bilanz zum 31. Dezember 1990 

Mit Einführung der DM im VGO waren Kaufleute und Unternehmen in der DDR, darunter auch die Deutsche Post verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz in DM mit einer Neubewertung von Vermögensgegenständen und Schulden zum 1. Juli 1990 aufzustellen (Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung, Abschnitt 1 § 1). Die DM-Eröffnungsbilanz wurde aus abrechnungstechnischen Gründen für die Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST und Deutsche Bundespost TELEKOM gemeinsam, für die Deutsche Bundespost POSTBANK aus banktechnischen Gründen aber gesondert aufgestellt. Von besonderer Bedeutung war die Bewertung von Grundstücken, die nach dem Recht der DDR bisher nicht bewertet wurden.

Die Bewertung der posteigenen Grundstücke geschah im Zusammenhang mit der Ersterfassung für die bei der Deutschen Bundespost bestehende DV-Anwendung ISIS (Immobilien-Steuerungs- und Informationssystem) mittels gesonderter Datenerfassungsbelege, um die Grundstücke auch in die im VGO praktizierte DV-Anwendung „Grundmittelberechnung” übernehmen zu können. Grundlage der Bewertung war die „Arbeitsorientierung zur vorläufigen Bewertung von Grund und Boden in der DM-Eröffnungsbilanz”, die vom Ministerrat der DDR herausgegeben wurde.

Die Arbeitsorientierung geht von einem Durchschnittswert in der Bundesrepublik der Jahre 1985 - 1989 in Höhe von 85 DM/qm aus. Dieser Ausgangswert war durch die Faktoren für die

sowie spezieller Wertminderungen für Immissionen, Altlasten, Bauverbote (0,3 ... 0,9) oder Wertsteigerungen bei exponierter Citylage oder in Erholungsgebieten (1,0 ... 1,5) fortzuschreiben.

Der Wert der Grundstücke wurde auf rd. 2 Milliarden DM festgestellt.

Die Gebäude waren in den bisherigen Bilanzen der Deutschen Post viel zu hoch bewertet. Die der gewöhnlichen Abschreibung zugrundeliegende Nutzungsdauer von bis zu 130 Jahren (!) wurde auf maximal 50 Jahre verkürzt. Daraus resultiert, dass ca. die Hälfte aller Gebäude nur mit 1,00 DM bewertet werden konnte.

Alle bisher zu den baulichen Anlagen zählenden „Außenanlagen” (wie Grundstücksbefestigungen, Anlagen für die Be- und Entwässerung usw.) wurden zur DDR-Zeit mit einem Zuschlag von 5 Prozent auf den Wiederbeschaffungswert je cbm umbauten Raumes berücksichtigt. Diese baulichen Anlagen mussten daher ebenfalls mit 1,00 DM bewertet werden.

Die für die Neubewertung vorgegebenen Wiederbeschaffungswerte je cbm umbauten Raumes (80 - 380 DM) waren um die Kosten für den Innenausbau und die technische Gebäudeausstattung (die in der Regel nicht dem Stand der Technik, den Sicherheitsanforderungen und den Einsatzmöglichkeiten für moderne Technik entsprechen) zu reduzieren und konnten deshalb nur mit Werten zwischen 40 und 168 DM je qm angesetzt werden.

Die Bauten wurden nach 10 Gebäudearten gestaffelt, für die jeweils Kosten je cbm umbauten Raumes als Richtwert angegeben waren. Für den Bauzustand waren 4 Kategorien vorgesehen.

Im Ergebnis hat sich der Durchschnittswert je cbm umbauten Raumes für alle Gebäude der Post im VGO von 230 DM {am 1. Januar 1990) auf 50 DM (am 1. Januar 1991) verringert.

Nicht viel anders verhält es sich mit Maschinen, technischen Anlagen, sonstigen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung, die in einem hohen Grade verbraucht sind.

Die Verzerrung der Wirklichkeit und ihre Beschönigung in Büchern und Statistiken war offensichtlich eine Systemeigenschaft des real existierenden Sozialismus. Das Post- und Femmeldewesen im VGO bildete insoweit keine Ausnahme.

Das in den Büchern der Deutschen Post am 1. Januar 1990 mit rd. 10 Milliarden Mark ausgewiesene Sachanlagevermögen des Post- und Fernmeldewesens reduzierte sich nach der Neubewertung auf rd. 4,3 Millarden DM.

Die Ergebnisse der DM-Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 1990 für die Deutsche Post Postdienst und Telekom sind aus Abbildung 13, die Ergebnisse des gemeinsamen Jahresabschlusses der Deutschen Bundespost TELEKOM und Deutsche Bundespost POSTDIENST (Beitrittsgebiet) für das 2. Halbjahr 1990 aus Abbildung 14/1, die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung für das 2. Halbjahr 1990 aus Abbildung 14/2 ersichtlich. Der Jahresabschluss wurde gemäß $ 44 Abs. 1 PostVerfG [= Artikel 1 PoststruktG] nach handelsrechtlichen Grundsätzen sowie den Bestimmungen des § 39 PostVerfG - Grundsätze und Vorschriften für die Wirtschaftsführung - aufgestellt.

Abb. 13 Eröffnungsbilanz 01.07.1990

Abb. 14/1: Bilanz Beitrittsgebiet 31.12.1990

Abb. 14/2 Gewinn- und Verlustrechnung 1990

Nach Unternehmen (POSTDIENST, POSTBANK, TELEKOM) getrennte Wirtschaftspläne, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen für das VGO werden erst ab 1991 erstellt.

8.4  Wirtschaftsplan 1991 

Der Wirtschaftsplan für 1991 ist die erste eigenständige Planrechnung für den Postdienst im VGO. Es gibt keine entsprechenden Vergleichs- und Entwicklungszahlen aus früheren Jahren.

Der Wirtschaftsplan wurde am 23. Februar 1991 vom Aufsichtsrat beschlossen und vom Bundesminister für Post und Telekommunikation Ende März genehmigt.

Seine Daten (siehe Abb. 15/1 und 15/2) spiegeln mit den Daten über die Verkehrsentwioklung von 1989 - 1991 (siehe Abb. 6) die in den vorhergehenden Abschnitten diskutierten Veränderungen des Postwesens im VGO:

Die Betrachtung der Verkehrsmengenentwicklung hat 2 Datenreihen zu unterscheiden:

  1991
Mio. DM
1. Erträge 2.171,6
Umsätze Markt
- Briefe
- Pakete
- Zeitungen
- Leistungen für Rechnung Dritter

Interne Verrechnungen
- Marktleistungen
- Kostenerstattung

Sonstige Erträge
1.774,8
1.190,0
190,0
286,0
108,8

355,1
49,0
306,1

41,7
2. Aufwendungen 2.795,9
Personal

Betriebsführung/Instandhaltung

Interne Verrechnung
- Marktleistungen
- Kostenerstattung

Zinsen

Abschreibungen

Rückstellungen
1.937,7

667,6

67,6
42,6
25,0

43,0

40,0

40,0
3. Ergebnis  
Gewinn vor Ablieferung

Ablieferung

Verlust nach Ablieferung = Finanzausgleich

Gewinn/Verlust nach Finanzausgleich
- 624,3

178,0

802,3

0
Abb. 15/1: Wirtschaftsplan 1991 VGO
- Gewinn- und Verlustrechnung
  1991
Mio. DM
1. Investitionen 477,0
Sachanlagen
- Grundstücke, Gebäude
- Fahrzeuge
- andere Betriebsanlagen
- Eigenleistungen

Finanzanlagen

Disagio
407,0
200,0
124,8
75,6
6,6

40,0

0
2. Schuldentilgung 33,3
Summe Kapitalbedarf 480,3
3. Eigenmittel 81,2
Cash flow
- Abschreibungen
- Rückstellungen

- Verkäufe, Erlöse
- Sachanlagen
- Finanzanlagen
80,0
40,0
40,0

1,2
1,2
0
4. Kreditbedarf 399,1
Schuldentilgung 33,3
5. Netto-Kreditbedarf 365,8
Abb. 15/2: Wirtschaftsplan 1991 VGO
- Investitionen und Finanzierung

Die Änderung der Struktur der Postdienste im VGO wird besonders deutlich im Postzeitungsdienst, der in 1991 auf nahezu 1 Viertel seines früheren Umfangs geschrumpft ist und 1992 gegen Null tendiert. In der beachtlichen Inanspruchnahme der Zeitungsdrucksache bereits im Jahr der Einführung dieser Sendungsart wird der Aufbau einer neuen Zeitungsvertriebsorganisation sichtbar.

Bei den Umsatzerlösen bildeten, neben dem Mengenwachstum bei Brief und Fracht sowie der Schrumpfung des Postzeitungsdienstes, die 1991 im Brief- und Frachtdienst durchgeführten Gebührenmaßnahmen - Anhebung der Gebühren auf das Niveau im übrigen Bundesgebiet - die wichtigste Einflussgröße.

Bei den Personalaufwendungen wurde im Wirtschaftsplan VGO 1991 eine jahresdurchschnittliche Zahl von 71.450 Kräften unterstellt (69,3 v.H. der Gesamtaufwendungen; im VGW rd. 76 v.H.). Sie ist abgestimmt auf die Entwicklung des Verkehrs, die Verbesserung des Services sowie der kostensenkenden organisatorischen und technischen Maßnahmen (siehe unter 6.1). Der Abbau von Kapazitäten unterliegt gewöhnlich der „Kostenremanenz”. Man versteht daruntet, dass die Kosten auf Veränderungen des Beschäftigungsgrades mit einem „time-lag” reagieren. Dies war auch beim Abbau des Postzeitungsdienstes zu beobachten. So musste z.B. die Frühzustellung auch nach dem Übergang des Gros von Zeitungen und Zeitschriften in die Eigenzustellung der Verlage für den verbliebenen Rest noch geraume Zeit in den meisten Amtsbereichen aufrechterhalten werden. Die Überschreitung der Planzahl der im Jahresdurchschnitt zu heschäftigenden Kräfte wurde dadurch sowie durch tarifrechtlich einzuhaltende Fristen beeinflusst.

Betriebsführung und Instandhaltung erfordern im VGO einen relativ höheren Anteil an den Gesamtaufwendungen (23,8 v.H.) gegenüber dem VGW (8,3 v.H.); ebenso verhält es sich mit den Abschreibungen (4,1 v.H. und 1,4 v.H.). Hier schlagen ein relativ hoher Instandhaltungsbedarf im VGO und ein niedriger räumlicher und technischer Ausstattungsgrad zu Buche.

Zur Angleichung der postalischen Verhältnisse im VGO an das Niveau im VGW im baulichen und technischen Bereich sind schätzungsweise 4 - 5 Milliarden DM erforderlich. Im Jahre 1991 konnten wegen der planerischen Abstimmung mlt den Konzeptionen im VGW sowie wegen der verkürzten Umsetzungszeit aufgrund des späten Inkrafttretens des Wirtschaftsplanes (Planungsvorläufe, Beschaffungsdauer) nur verhältnismäßig kleine Schritte zur Deckung des immensen Investitionsbedarfs unternommen werden (siehe Abb. 15/2, Investitionen und Finanzierung).

Der Wirtschaftsplan musste wegen Erhöhungen auf der Aufwandsseite - insbesondere beim Personal - und wegen einer nicht plangerechten Entwicklung der Erträge durch einen Nachtrag ergänzt werden. Der Verlust erhöhte sich dadurch von 802,3 Millionen DM auf 997,6 Millionen DM.

Die ertragsbezogene Verlustquote (Erträge laut Plan einschließlich Nachtrag = 2.152,9 Millionen DM) beträgt demnach vor Ablieferung rd. - 38,0 v.H. (VGW + 0,9 v. H.) und nach Ablieferung rd. - 46,3 v.H. (VGW - 7,8 v.H.). Allerdings repräsentieren diese Zahlen nicht die realen wirtschaftlichen Gegebenheiten in Ost und West.

Zum einen werden im VGO Erträge in einer Größenordnung von rd. 95 Millionen DM erwirtschaftet, die im VGW vereinnahmt und als Erträge verbucht werden. Demgegenüber stehen rd. 10 Millionen DM an Personalaufwendungen für vom VGW in das VGO versetzten/abgeordneten Kräfte, die aus dem Wirtschaftsplan des VGW gezahlt werden. Die Aussagefähigkeit der Ergebnisse des VGW und des VGO werden vor allem aber dadurch beeinträchtigt, dass Erlöse im Quellgebiet abschließend vereinnahmt werden und keine Zurechnung etwa gemäß den anteiligen Kosten des Produktionsprozesses zugunsten des Zielgebietes stattfindet. Die Unpaarigkeit der Verkehrsströme geht insoweit eindeutig zulasten der Ergebnisse im VGO. Zugespitzt ausgedrückt: Im VGW entstehen die Erträge, im VGO die Kosten. Bei wirtschaftlicher Betrachtung und Zurechnung stellt sich das VGO nach internen Berechnungen um einige Hundert Millionen DM besser (und das VGW entsprechend schlechter) als in den offiziellen Erfolgsrechnungen ausgewiesen. Eine Analyse der vorliegenden Zahlen hat dies in die Wertung miteinzubeziehen.

8.5  Ausblick 

Dies ändert jedoch nichts Grundlegendes an der wirtschaftlichen Lage der Post im VGO. In den nächsten Jahren werden aus der Angleichung der Löhne und Gehälter an das westliche Niveau sowie aus Bau- und Sachinvestitionen, aus der Instandhaltung, der Erhöhung von Mieten usw steigende Aufwendungen resultieren, die durch Zusatzerträge aus Verkehrsmengenwachstum und Gebührenmaßnahmen kaum ausgeglichen werden können. Um so mehr muss die Leitung des Unternehmens darauf bedacht sein, die mit dem Aufbau moderner Sachmittel möglichen Produktivitätsfortschritte zu realisieren. Eine durchgreifende Angleichung der Verhältnisse in West und Ost ist jedoch abhängig vom Aufbauprozess der Wirtschaft im VGO. Dieser gestaltet sich weit schwieriger, als vielfach selbst von Experten angenommen.

Wie groß der Abstand, gemessen am Bruttoinlandsprodukt je Einwohner zwischen VGO und VGW ist, zeigt Abbildung 16. Das Bruttoinlandsprodukt lag 1991 in Ostdeutschland niedriger als in den ärmsten Ländern der EG.

Arm und reich in der EG

Bruttoinlandsprodukt je Einwohner 1991 - z.T. geschätzt
Umrechnung in DM mit Kaufkraftparitäten

Abb. 16: Arm und reich in der EG

(Quelle: unbekannt)

Bei der Sanierung geht es nicht nur um den Verkauf und die Privatisierung der rd. 9.000 der Treuhand anvertrauten Unternehmen mit ca. 40.000 Betriebsstätten. Als großes Manko stellt sich immer mehr das Fehlen eines Konzepts über den Umbau der gesamten Wirtschaftsstruktur heraus. Das im März 1991 beschlossene Gemeinschaftswerk „Aufschwung Ost” war nicht das Ergebnis konzeptioneller Überlegungen, sondern eine Reaktion auf die sich zuspitzende Krise. Die Politik war offensichtlich nicht darauf vorbereitet, dass der Systemwechsel die bisherigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen in den Beitrittsländern zusammenbrechen ließ. Vertrauen auf die Selbstheilungskräfte des Marktes macht ein Konzept, das die betriebswirtschaftlichen Aspekte einbindet in struktur-, regional- und sozialpolitische Rahmenbedingungen nicht überflüssig. Der bisherige Finanztransfer läuft faktisch auf eine Strategie der passiven Sanierung hinaus, weil die Zuwendungen hauptsächlich zur Finanzierung laufender Verpflichtungen und nicht zur Umstrukturierung, d.h. zum Aufbau neuer Produktions- und Vermarktungsstrukturen eingesetzt werden.

Die Führung der DDR hatte jahrzehntelang die Schwerindustrie - und damit Problemindustrien, von denen der Westen selbst genug hat - und Großbetriebe bevorzugt. In der gewerblichen Wirtschaft waren 87,9 v.H. der Erwerbstätigen in solchen Betrieben beschäftigt. 27,2 v.H. aller Arbeitnehmer arbeiteten sogar in Betrieben mit mehr als 5.000 Beschäftigten13). In westlichen Wirtschaften wie denen der USA und der Bundesrepublik sind nicht einmal 1 Drittel der Arbeitnehmer in Großbetrieben tätig. Von den 3,2 Millionen Beschäftigten in der Industrie der DDR arbeiteten nur rd. 15 v.H. in der Leichtindustrie. Die Branchenstruktur war abgestellt auf die Arbeitsteilung mit den RGW-Ländern [Anmerkung: RGW = „Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe” (Comecon): war eine internationale Organisation der sozialistischen Staaten unter Führung der Sowjetunion. Siehe auch Fußnote 3].

Die häufig zu hörenden Hinweise auf fortschritthemmende Mängel in der staatlichen und kommunalen Verwaltung, auf Mängel der Infrastruktur und ungeklärte Eigentumsverhältnisse treffen zu, sind aber nicht die alleinigen Investitionshemmnisse. Die Aktivität privater Unternehmer allein kann die hier geforderte Strukturpolitik nicht bewirken; sie setzt Strukturpolitik als Orientierungsdatum voraus. Entscheidend wären Maßnahmen mit Anschub- und Überbrückungscharakter, die geeignet sind, den Aufbau einer mittelständischen Wirtschaft, von Handwerksbetrieben und einem leistungsfähigen Handel zu fördern. Nach 45 Jahren Herrschaft des realen Sozialismus fehlt es aber an bodenständigen Unternehmern und Managern. Als Ansatzpunkt für Sofortmaßnahmen bieten sich die Kommunen an, die in den allen Bundesländern ca. 2 Drittel aller öffentlichen Investitionen tätigen. Ihre Investitionen für Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser, für Straßen und Kanalisation, Kläranlagen, Abwasserkanäle usw. fließen unmittelbar in die Wirtschaft. Die den Kommunen, die kaum über eigene Einnahmen verfügen, zugewiesenen Investitionsmittel waren 1990 und 1991 jedoch denkbar gering.

Nach wie vor ist die elementare Erkenntnis für das VGO relevant, dass die Entwicklung einer wirtschaftlichen Problemzone scheitern kann, wenn kein passendes Lohnniveau gefunden und auch durchgesetzt werden kann.

Für die Betriebe sind die Tarife zu hoch, weil die Produktivität zu niedrig ist, für die Arbeitskräfte sind sie zu niedrig, weil die Lebenshaltungskosten steigen. Es geht also darum, Marktchancen, Produktivitäten und Löhne in Ost und West so auszutarieren, dass das Beschäftigungsrisiko in den neuen Bundesländern nicht ins Uferlose steigt.

Könnte die Idee des Intensivlohnes, die Olaf Sievert, ehemaliger Vorsitzender der Sachverständigenkommission, in der gegebenen Situation ins Spiel bringt, ein Ausweg sein? Ohne Zweifel bedeutet die sozial motivierte Aufholjagd der Löhne das Aus für eine große Zahl von Unternehmen, die auf längere Sicht durchaus die Möglichkeit hätten, am Markt zu bestehen. Ins Zentrum seiner Thesen stellt Sievert die Überführung des Beschäftigungsrisikos in ein Einkommensrisiko durch die Umwandlung von Barlohn in Investivlohn.

Ein Ausweg könnte auch sein, dass den Belegschaften zumindest gefährdeter Unternehmen erlaubt wird, Löhne unterhalb der Tarifabschlüsse anzunehmen; durch erfolgsabhängige Nachzahlungen könnten zusätzliche Anreize zur Produktivitätssteigerung geschaffen werden. Dazu bedarf es aber eines politischen Konsenses. Ein Arbeitsminister wäre politisch überfordert, wenn er daran ginge, wenige Tarife für allgemeinverbindlich zu erklären. Bei den grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen von Regierung und Opposition einschließlich der Gewerkschaften über die zur wirtschaftlichen Sanierung im VGO zu gehenden Wege erscheint ein politischer Konsens kaum erreichbar. Schuldzuweisungen, Appelle, unrealistische Vorstellungen und Forderungen über das Tempo der Anpassung der Lebensverhältnisss im VGO beherschen die politische Diskussion als permanentes Wahlkampfthema.

9  Schluss 

„Alles hängt von allern ab”, das ist ein Gemeinplatz der Wirtschaftswissenschaftler, der die vielfältigen Wechselbeziehungen des wirtschaftlichen Geschehens zum Ausdruck bringen soll. Seine Richtigkeit wird man auch in unserem Fall nicht bestreiten können: Die Post hat Leistungen in der vom Kunden geforderten Qualität zu erbringen; dies ist eine der Voraussetzungen für den Auf- und Umbau der Wirtschaft im VGO. Ihr eigenes Wohl hängt davon ab, wann und wie der Auf- und Umbau gelingt und sich in Nachfrage nach ihren Dienstleistungen umsetzt.

Dem politischen und wirtschaftlichen Prozess der Wiedervereinigung lag kein geschlossenes Konzept zugrunde. Die Wiedervereinigung wurde nicht erwartet, sie kam überraschend, man war auf sie nicht vorbereitet, es gab keine historischen Vorbilder. Die maßgeblichen Politiker nutzten die Gunst der Stunde. Erwin Kurt Scheuch hat daher den Prozess der Wiedervereinigung zu Recht als ungeplantes Experiment bezeichnet14). Dass dieses Experiment darauf hinausläuft, aus Fehleinschätzungen und Irrtümern zu lernen, ein iteratives Verfahren zur Erzielung guter Ergebnisse, das noch nicht abgeschlossen ist, war eigentlich zu erwarten. Auch die Zusammenführung der Postdienste unterlag diesem Mechanismus. Dies betraf weniger Zielsetzungen und die Skala der Prioritäten als die Mittel und Wege. Abschließend darf aber gesagt werden, dass die Integration des Postwesens schneller und reibungsloser vonstatten ging, als ursprünglich angenommen. Dafür gebührt allen Dank in Ost und West, die unter schwierigen Bedingungen einen Beitrag zum großen Werk geleistet haben.

- - -

Anmerkungen:
1) VGO = Verkehrsgebiet Ost / VGW = Verkehrsgebiet West, Abkürzungen, die sich schnell eingebürgert hatten, um Bezeichnungen wie „Beitrittsländer”, „neue Bundesländer”, „alte Bundesländer”, „Beitrittsgebiet”, „ehemalige DDR” etc. zu vermeiden.

2) „Die Post auf dem Weg zur Einheit” aus den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen Nr. 12/1990, Berlin, 1066, den 24. September 1990. Siehe Seiten 5 und 6.

3) RGW-Länder: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (englisch: Council for Mutual Economic Assistance, kurz CMEA oder Comecon) war eine internationale Organisation der sozialistischen Staaten unter Führung der Sowjetunion. Der RGW wurde 1949 als sozialistisches Gegenstück zum Marshallplan im Westen und zur Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) gegründet. Der RGW wurde - wie das 1955 gegründete Militärbündnis Warschauer Pakt - im Jahr 1991 infolge der politischen Umwälzungen des Jahres 1989 aufgelöst.

4) Siehe Materialien zum Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland; BT-Drucksache 1l/11 vom 18. Februar l987, S.392. Ferner: Gutmann, Gernot: Produktivität und Wirtschaftsordnung. Die Wirtschaft der DDR im Wandel. Aus: Politik und Zeitgeschehen, B 33/90, 10. August 1990.

5) Arbeitslosigkeit darf es im sozialistischen Staat nicht geben. Die Betriebe hatten daher Kräfte vorzuhalten, die sie gar nichl benötigten.

6) Es wurde vielfach folgende Auffassung vertreten: „Bei frei an den Devisenmärkten gebildeten Wechselkursen zwischen der Mark der DDR und der DM sowie anderen westlichen Währungen, würde sich zunächst ein Kursniveau herausbilden, bei welchem es für potenzielle Käufer im Westen attraktiver wäre, mancherlei Produkte in der DDR einzukaufen anstatt bei westlichen Firmen. Andererseits wäre der Einkauf - insbesondere von Konsumgütern - aus der Bundesrepublik und anderen Hartwährungsländern für die Bevölkerung der DDR eben wegen dieses Wechselkurses sehr teuer, sodass sich die Binnennachftage stark auf die in der DDR selbst hergestellten Güter konzentrieren würde. Beide Effekte, so meinte man, würden vorläufig vielen DDR-Betrieben eine gewisse Nachfrage nach den Gütern erhalten, die sie produzieren, was sich dann auch günstig für die Beschäftigung auswirke. Da jedoch bei freiem Außenhandel und bei Konvertibilität der Mark der DDR die Struktur der Weltmarktpreise auch auf die DDR übergreifen würde, könne der beginnende Prozess der Umstrukturierung der Produktion dadurch in die richtige Richtung gelenkt werden.” (Gutmann, Gernot: Produktivität und Wirtschaftsordnung. Die Wirtschaft der DDR im Wandel. In: Aus Politik und Zeitgeschehen, B 33/90 vom 10.August 1990 S. 24).

7) Dabei wurde unterschieden nach: Zustellbucherzeugnissen: Tageszeitungen und Wochenzeitungen mit großen Auflagen, die unbeanschriftet vom Verlag eingeliefert, nach vorgegebenen Stückzahlen auf die Zustellpostämter bzw. Zustellstützpunkte verteilt und dem Briefzusteller stückzahlmäßig ausgehändigt werden. Der Zusteller stellt die Zeitungen anhand eines Zustellbuches zu, in dem die Zeitungsabonnenten nach Straßen/Hausnummern (Laufordnung) geordnet aufgeführt sind. Rd. 84 v.H. aller zuzustellenden Zeitungen sind nach Zustellbuch zuzustellen.

Alle anderen Zeitungen und Zeitschriften sind sogenannte Adressiererzeugnisse: Die Zeitungen/Zeitschriften werden vom Verlag zum Zeitungsvertriebsamt nach Berlin vetsandt. Dort werden sie maschinell beanschriftet und verpackt, zum Bahnpostamt weitergeleitet und an die Zustellpostämter als Pakete verschickt. Die Zeitungen sind bereits vorsortiert, d.h. nach der „Laufordnung der Zusteller” geordnet. Rd. 16 v.H. aller zuzustellenden Zeitungssendungen werden beanschriftet und verpackt.

Für die Zustellbucherzeugnisse wurde ein Mittelwert zwischen der Äquivalenzziffer der gewöhnlichen Briefsendungen und der Äquivalenzziffer der Massendrucksache angesetzt (Ein- und Abgangsbearbeitung vereinfacht. Ähnliche Handhabung wie bei Massendrucksachen).

Für die Adressiererzeugnisse kam die Äquivalenzziffer für den gewöhnlichen Brief im VGO zur Anwendung und für die Beanschriftung und sonstige Bearbeitung beim Zeitungsvertriebsamt Berlin ein entsprechend errechneter Zuschlag, ebenso für Inkasso (rund 20 v.H. der Abonnenten bezahlten an den Zusteller) und für die Abonnentenverwaltung. Für die sonstigen nur im VGO aufkommenden Dienstleistungen (Rundfunkgebühreninkasso, Lotto/Totodienst usw.) wurde analog verfahren.

8) Zum Thema Staatssicherheit siehe: Gauck, Joachim: Die Stasi-Akten. Das unheimliche Erbe der DDR. rororo Taschenbuch Verlag, Hamburg 1991,
ferner Stephan, Cora (Hrsg.): Wir Kollaborateure. rororo Taschenbuchverlag, Hamburg 1992.

9) Die Verlustrate in der Verkehrsrichtung Bundesrepublik - DDR und Westberlin - DDR lag weit über der sonstigen Verlustrate im Inlands- und Auslandsdienst.

10) Ältere Bezeichnung „GI”, Geheimsr Informant.

11) Ein wesentliches Kriterium waren Stellung und Funklion des/der Betreffenden im System. An Reinigungspersonal, Kraftfahrer, Küchenangestellte etc. des Ministeriums für Staatssicherheit waren andere Maßstäbe anzulegen als beispielsweise an Führungsoffiziere. Die Quote der Entlassungen beträgt rund 80 v.H. des in Betracht kommenden Personenkreises.

12) Siehe hierzu: Peter Christ, Ralf Neubauer: Kolonie im eigenen Land. Die Treuhand, Bonn und die Wirtschaftskatastrophe der fünf neuen Länder, Rowohlt, Berlin 1991.

13) Erwin Kurt Scheuch: Wie deutsch sind die Deutschen. Eine Nation wandelt ihr Gesicht. Bergisch Gladbach 1991, S. 449.

14) E. K. Scheuch: a.a.O., S. 405


Wiedervereinigung aus Sicht der Deutschen Telekom:

25 Jahre Mauerfall: Mit der Öffnung der DDR-Grenzen am 9. November 1989, dem Mauerfall und dem beginnenden Prozess der Wiedervereinigung Deutschlands standen die mit der Postreform gerade neu gebildeten Nachfolge-Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST und Deutsche Bundespost TELEKOM vor einer Jahrhundertaufgabe: die Zusammenführung der beiden Postsysteme der Bundesrepublik und der DDR, die Modernisierung und der Aufbau der Telekommunikation im Bereich der DDR.

Informationen und Zeitzeugenberichte von Telekom-Mitarbeitern finden Sie ebenfalls im Register „Der Gastbeitrag” unter dem Stichwort „Telekom Aufbau Ost”.