![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Post und Telekommunikation Telekommunikation |
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Handy-Parken:
© Simty GmbH, 35510 Butzbach, 2009 Siehe auch Informationen zum Handy-Parken im Chronik-Teil „Telekommunikation Oktober bis Dezember 2009” Bevor der Autofahrer seine Parkgebühren per Handy bezahlen kann, muss er sich bei einem von derzeit ca. 7 Anbietern anmelden und registrieren. Er bekommt dann eine Plakette für die Windschutzscheibe. Daran erkennt der Kontrolleur, dass der Fahrer des geparkten Kfz den Service Handyparken nutzt. Mit seinem Mobilgerät kann er dann per Internet die eingestellte Parkzeit überprüfen. Weil beim Handy-Parken minutengenau abgerechnet werden kann, entfällt das Überzahlen. Die Fahrer können ihren Wagen abstellen, ohne vorher überlegen zu müssen, wie lange sie parken werden. Dank einer speziellen Erinnerungsfunktion wird der Autobesitzer per SMS rechtzeitig vor dem Ablauf der Höchstparkdauer gewarnt. Handyparken war Anfang 2010 u.a. in folgenden Orten möglich (nach dem Datum der Einführung des Handyparkens sortiert): Die Presseagentur AFP erklärt das Handy-Parken in einem YouTube-Video-Clip „Handyparken - die mobile Alternative zum Parkscheinautomaten” am Beispiel Berlin: Weitere Informationen - so über Städte mit Handyparken und Anbieter - finden Sie auf der Internetseite http://www.mobil-parken.de/cms/ Dieses Video ist erstellt/konvertiert mit Free Video to Flash Converter(konvertiert von mpg-Format in flv-Flashformat) ◊ |
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