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Postbank April bis Juni 2007
Nachspiel zur Fußball-Europameisterschaft 2004 vor dem Bundesgerichtshof19.04.2007 Im Juni 2004 hatte die Postbank kurz vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft unter der Überschrift ”Postbank Bonus Volltreffer. Jetzt auf die Nationalelf setzen!„ für eine Festgeldanlage geworben, bei der neben einer garantierten Basisverzinsung ein zusätzlicher Zinsbonus „von bis zu 150 Prozent” erzielt werden konnte. Der garantierte Basiszinssatz - je nach Höhe der Anlage zwischen 1,3 und 1,5 Prozent - sollte sich bei Erreichen des Viertelfinales um 25 Prozent, des Halbfinales um 50 Prozent, des Finales um 75 Prozent und im Falle des Titelgewinns um 150 Prozent erhöhen. Wäre die deutsche Mannschaft Europameister geworden, hätte der Zinssatz bei einer Anlage von 50.000 Euro also 3,75 Prozent betragen. Tatsächlich schied die deutsche Mannschaft jedoch schon in der Vorrunde aus. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sah in der Beschreibung der Zins-Konditionen eine Form des Glücksspiels und Irreführung der Verbraucher. Dass sich der Bonus bis 150 Prozent lediglich auf den Basiszins bezieht, machte die Postbank lediglich mit einem Sternchenverweis deutlich. Dies sei für den Verbraucher irreführend. Kunden hätten denken können, bei dem Bonus handele es sich um den Zinsertrag, sagte die Anwältin des klagenden Vereins. Zudem sei die Anlage eine Form von Glücksspiel. Nach §§ 3, 4 Nr. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darf die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel nicht vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht werden. Der Verein war mit seiner Klage schon in den Vorinstanzen beim Landgericht Bonn und Oberlandesgericht Köln gescheitert. Der BGH hat nun die Klageabweisung durch die Vorinstanzen bestätigt. Bei der beanstandeten Festgeldanlage habe es sich nicht um ein wettbewerbswidriges Gewinnspiel gehandelt. Die Vorschrift des § 4 Nr. 6 UWG erfasse nur Fälle, in denen die Teilnahme an einem Gewinnspiel von einem Umsatzgeschäft abhängig gemacht werde, und setze daher ein von dem Umsatzgeschäft getrenntes Gewinnspiel voraus. Dies sei etwa dann der Fall, wenn eine Bank den Kunden, die eine bestimmte Geldanlage wählten, die Teilnahme an der Verlosung von Geld- oder Sachpreisen verspreche. Anders verhalte es sich, wenn der Preis für eine bestimmte Ware oder Leistung von dem unsicheren Ausgang eines Sportereignisses abhängig gemacht werde. Bestimme das Spielelement unmittelbar die im Rahmen des Umsatzgeschäftes zu erbringende Gegenleistung, fehle es an der im Gesetz vorausgesetzten Kopplung. Der BGH hat in der beanstandeten Werbung auch keine nach § 4 Nr. 1 UWG verbotene unsachliche Beeinflussung der Verbraucher gesehen. Postbank verbessert Mobile-Banking und Mobile-BrokerageApril 2007 Das Mobile-Banking der Postbank unterstützt auch neueste Handys, PDA (Personal Digital Assistent) und Blackberrys. Diese Endgeräte bieten Displays mit höherer Qualität und damit eine bessere Übersicht und Bedienbarkeit. Das Handy-Banking funktioniert wie das Online-Banking: Online-PIN und TAN gelten für beide Angebote. Per Handy wählt sich der Kunde ins Internet ein - https://mobile.postbank.de -, legitimiert sich mit seiner PIN und kann dann seinen Kontostand prüfen, Überweisungen erteilen, Wertpapiere kaufen und verkaufen oder den nächsten Geldautomaten oder die nächste Postbank-Filiale suchen. Die Postbank berechnet keine Zusatzkosten für diesen Service. Es fallen lediglich die Verbindungskosten des Providers an. Meyer und Lohmann rücken in den Vorstand auf10.05.2007 Meyer war bislang Vorsitzender des Vorstands der BHW Bausparkasse AG, Hameln. Lohmann war Mitglied des Vorstands der Postbank Finanzberatung AG, die die mobilen Vertriebe der Postbank seit Mitte 2006 in einer Gesellschaft zusammenfasst. Analysten sehen die Postbank als Übernahmeziel04.05.2007 Mit Blick auf die aktuelle Konsolidierungswelle im Bankensektor würden derzeit sehr attraktive Bewertungen gezahlt, so die Analysten. Sie errechneten einen Preis von 90 Euro je Postbank-Aktie im Fall eines Verkaufs. Am 4. Mai 2007 notierte die Postbank-Aktie an der Börse bei 69,50 Euro. Die derzeit zu erzielenden Preise für die Postbank dürfte die Post früher oder später zu „pro aktivem Handeln” bewegen. Immerhin habe es in den vergangenen Monaten immer wieder Spekulationen um den Einstieg von Private-Equity-Fonds bei der Deutschen Post gegeben. Ein solcher Finanzinvestor könnte dann recht schnell auf einen Verkauf der Postbank drängen und den daraus erzielten Erlös an die Aktionäre ausschütten lassen. „Da macht es für die Deutsche Post doch viel mehr Sinn, selbst zu handeln und den Gewinn aus dem Postbank-Verkauf in das operative Geschäft zu investieren”, so ein Analyst von Sal. Oppenheim. Demgegenüber betonte die Deutsche Post erneut, der Konzern werde an der Postbank festhalten. „Es gibt derzeit keine Pläne, unsere Beteiligung an der Postbank abzubauen”, versicherte Postsprecher Dr. Martin Dopychai. Postbank SparCard: Jetzt 10 Mal pro Jahr im Ausland kostenlos Bargeld abheben01.06.2007 Postbank Filial-TVJuni 2007 Die bisherigen Erfahrungen aus der Testphase sind „sehr positiv”. „Momentan prüfen wir daher eine bundesweite Einführung”, so Schäfer. ◊ |