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Telekommunikation Januar - Juni 1997
Bundespostministerium erteilt Sprach- und NetzlizenzenJanuar 1997 Die COLT Telecom GmbH erhielt 2 weitere Lizenzen der Lizenzklasse 3 gemäß Telekommunikationsgesetz (Netzlizenz) für das Betreiben von Übertragungswegen für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit. Eine regionale Lizenz der Lizenzklasse 3 erhielt die M'net Telekommunikations GmbH für das Gebiet der Stadt München und die Gemeinde Unterföhring. Damit hat das Bundespostministerium insgesamt 24 Lizenzen - 6 Sprachlizenzen und 18 Netzlizenzen - erteilt. Dabei gelten 3 Sprachlizenzen und 5 Netzlizenzen bundesweit. Die Lizenzklassen 3 und 4 umfassen nach dem Telekommunikationsgesetz folgende Felder:
Die Telefondienstlizenzen sind vom 1. Januar 1998 an wirksam. Postministerium vergibt die 4. Mobilfunklizenz an E2 Mobilfunk
Februar 1997 Den Zuschlag für ein digitales zellulares Mobilfunknetz auf der Basis des europäischen DCS-1800 Standards (E2-Netz) erhielt die E2 Mobilfunk GmbH & Co KG, München, ein Unternehmen der Viag AG und British Telecommunications plc. Bisherige Betreiber von Mobilfunknetzen sind die Deutsche Telekom MobilNet GmbH, Mannesmann Mobilfunk GmbH und die E-Plus-Mobilfunk GmbH. Ende 1996 wurden die Mobilfunknetze wie folgt genutzt:
Neues Amateurfunkgesetz in Vorbereitung25.02.1997 Zu den augenfälligen Neuerungen gehöre, dass das neue Amateurfunk-Gesetz keine Altersbegrenzung für das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure mehr enthalten solle. Darüber hinaus sei das Gesetz an den heutigen Stand der Technik angepasst. Neue Regelungsbereiche, z.B. die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und die elektromagnetische Umweltverträglichkeit auch beim Betreiben von Amateurfunkstellen mussten berücksichtigt werden, so der Minister. Weil im neuen Gesetz ausschließlich die Besonderheiten geregelt werden sollen, mussten außerdem auch die allgemein für den Telekommunikationsbereich geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen, im Wesentlichen also das Telekommunikationsgesetz mit seinen Verordnungen, die 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. Das Telekommunikationsgesetz kenne den Begriff der „Genehmigung” nicht mehr, verlange aber eine Frequenzzuteilung für jede Frequenznutzung, die aus dem Gesetz heraus erfolgen soll. Im neuen Amateurfunk-Gesetz entfalle daher die bisherige „Genehmigung”. Dem Funkamateur werde dafür nach bestandener fachlicher Prüfung von der Regulierungsbehörde die „Teilnahme am Amateurfunkdienst” in Form eines Amateurfunkzeugnisses gestattet und ein personenbezogenes Rufzeichen zugeteilt. Mit dieser Zuteilung erwerbe der Funkamateur das Recht, die im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen zu nutzen. Kabinett beschließt Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz21.05.1997 Das Begleitgesetz ist Basis für die Errichtung der Regulierungsbehörde, die gemäß dem zum 1. August 1996 in Kraft getretenen Telekommunikationsgesetz zum 1. Januar 1998 - nach Auflösung des heutigen Bundesministeriums für Post und Telekommunikation - voll funktionsfähig ihre Arbeit aufnehmen soll. Die Regulierungsbehörde hat für die Öffnung des Telekommunikations- und des Postmarktes eine sehr hohe Bedeutung. Sie wird als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft errichtet. Das bisherige Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) in Mainz wird in die Regulierungsbehörde integriert. Darüber hinaus regelt das Begleitgesetz die Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG) und deren Wettbewerber. Sonderreglungen zugunsten der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost werden aufgehoben, z.B. Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die Straßenverkehrsordnung, oder angepasst, z.B. das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen und das Baugesetzbuch. Neue Rufnummern für Free-Phone-Dienste von 1998 anJuni 1997 Das Bundespostministerium folgt mit der Bereitstellung des (0)800er Nummernraumes einer Empfehlung der International Telecommunication Union (ITU). In mehreren Ländern sind solche kostenfreien Servicenummern bereits unter der (0)800 erreichbar. Zugleich kommt das Postministerium durch die vollständige Bereitstellung des Nummernraumes hinter der Dienste-Kennzahl (0)800 dem wachsenden Bedarf an solchen Service-Nummern nach. Bundespostminister Bötsch ordnet Interconnection-Regelung an: Telekom muss entbündelten Netzzugang anbieten01.07.1997 Aufgrund von Beschwerden der genannten Firmen hatte das Bundespostministerium die Deutsche Telekom am 28. Mai 1997 wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung gerügt und abgemahnt. Die Telekom hatte kein dem Gesetz entsprechendes Angebot auf entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung abgegeben. Die Teilnehmeranschlussleitung ist der Teil des Telefonnetzes, der von der letzten Vermittlungsstelle zum jeweiligen Endkunden führt („lezte Meile”). Die Wettbewerber der Telekom sind hier auf Vereinbarungen mit dem Unternehmen angewiesen, da die Bereitstellung eigener Leitungen mit einem für sie unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Gleichzeitig war die Deutsche Telekom aufgefordert worden, diesen Missbrauch bis zum 4. Juni 1997 abzustellen. Nachdem die Telekom auch nach Ablauf dieses Termins keine hinreichenden Angebote vorgelegt hatte, erging am 1. Juli 1997 gemäß § 33 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz die Anweisung. Die Entscheidung war mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Elektromagnetische Feldstärken: Bundesweite Messaktion des Bundesamtes für Post und TelekommunikationJuni 1997 Die messtechnisch ermittelten Feldstärken werden in Beziehung zu den weltweit wissenschaftlich anerkannten Personenschutzgrenzwerten gesetzt, sodass nicht nur Aussagen zu den Feldstärken selbst, sondern auch eine Wertung bezüglich des Personenschutzes gewährleistet ist. Konkret: Das BAPT ermittelt, um das Wievielfache der Personenschutzgrenzwert unter- oder überschritten wird. Messorte sind u.a. öffentliche Straßen, Anlagen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser in der Nähe ortsfester Sendefunkanlagen, insgesamt 1250 Messorte. Die Messergebnisse wird das BAPT in Kürze über das Internet - http://www.bapt.de - der Öffentlichkeit zugänglich machen. Rufnummer am Standort bleibt auch bei Wechsel des Netzbetreibers15.05.1997 Seit 15. Mai 19997 können Netzbetreiber, die ihren Kunden einen Anschluss im Ortsnetzbereich anbieten wollen, nach diesen Regeln die Zuteilung von Rufnummernblöcken für die Ortsnetzbereiche beantragen, in denen sie tätig werden wollen. Die Zuteilung erfolgt in Rufnummernblöcken mit grundsätzlich 1.000 Teilnehmerrufnummern. Die Zuteilung von Rufnummernblöcken in den rd. 5.200 Ortsnetzbereichen Deutschlands gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen, damit vom 1. Januar 1998 an ein diskriminierungsfreier Wettbewerb im Kerngeschäft der Telekommunikation - dem Sprachtelefondienst - entstehen kann. Die Zuteilung erfolgt so, dass alle Netzbetreiber ihren Neukunden Teilnehmerrufnummern auch hinter den bisherigen Ortsnetzkennzahlen anbieten können. Somit können 2 Teilnehmer, die im selben Ortsnetzbereich wohnen, aber bei unterschiedlichen Netzbetreibern Kunde sind, weiterhin ein Ortsgespräch führen, ohne dass irgendeine Vorwahl gewählt werden muss. Wer künftig - am Standort verbleibend - den Netzbetreiber wechseln will, kann seine Rufnummer einschließlich der Ortsnetzkennzahl (Vorwahlnummer) beibehalten. Denn alle Netzbetreiber sind durch das Telekommunikationsgesetz verpflichtet, vom 1. Januar 1998 an die sogenannte „Portabilität von Rufnummern” zu gewährleisten. Erste Netzbetreiberkennzahlen und Rufnummern ausgelost10.06.1997 Im Losverfahren hat das BAPT am 10. Juni 1997 die ersten 20 Netzbetreiberkennzahlen und 30 Rufnummern für Auskunftsdienste ermittelt und zugeteilt. Kennzahlen für Verbindungsnetzbetreiber haben die Struktur 010xy. Rufnummern für Telefonauskunftsdienste haben die Struktur 118xy. Nutzer des Telefondienstes können ab 1. Januar 1998 einer Rufnummer Verbindungsnetzbetreiber-Kennzahlen vorangestellen, um einen bestimmten Fernnetzbetreiber auszuwählen. Damit haben Nutzer die Möglichkeit, bei jeder Verbindung individuell den günstigsten Anbieter zu bestimmen (Call-by-Call). Rufnummern für Telefonauskunftsdienste werden für das In- und Ausland zugeteilt. Sie können von Unternehmen beantragt werden, die einen bundesweit vorwahlfrei erreichbaren Auskunftsdienst anbieten wollen, der ausschließlich der Weitergabe von Rufnummern und Teilnehmerdaten von Telekommunikationsnutzern dient. Die bislang existierenden Rufnummern 0 11 88 und 0 11 99 entfallen. Folgende Verbindungsnetzbetreiber-Kennzahlen wurden bisher vergeben:
Folgende Rufnummern wurden für inlandsbezogene Telefonauskunftsdienste vergeben:
Die folgenden Rufnummern wurden für auslandsbezogene Telefonauskunftsdienste vergeben:
16,7 Millionen Haushalte mit KabelanschlussJanuar 1997 Damit sind 66,6 Prozent der Wohneinheiten anschließbar versorgt. Die Anschlussdichte (Verhältnis der angeschlossenen zu den anschließbaren Wohnungen) betrug Ende Dezember 1996 66,9 Prozent. Die höchste Anschlussdichte aller 16 Bundesländer haben Mecklenburg-Vorpommern (74,9 Prozent) und Brandenburg (71 Prozent). Telekom und RTL Television: Erster Feldversuch für digitales terrestrisches FernsehenJanuar 1997 Das digital auf Kanal 40 abgestrahlte RTL-Fernsehprogramm kann im Raum Köln mit einer herkömmlichen UHF-Zimmerantenne in bester Qualität empfangen werden. Das System ermöglicht auch kleinere Sendeleistungen sowie Gleichwellennetze, d.h. bei räumlich benachbarten Sendern kann das gleiche Programm auf der gleichen Frequenz abgestrahlt werden. Weitere Feldversuche sind in Berlin und Sachsen geplant. Anrufe bei Telefonseelsorge künftig kostenlosApril 1997 Die Deutsche Telekom wird für zunächst 5 Jahre alle anfallenden Verbindungsentgelte übernehmen. Realisiert werden die kostenfreien Verbindungen über neue bundeseinheitliche Rufnummern im „intelligenten Netz” der Telekom. Die bislang geltenden Rufnummern 1 11 01 und 1 11 02 (Telefonseelsorge) und 1 11 03 (Freie Wohlfahrtspflege, Kinder- und Jugendtelefon) entfallen. Ortsnetze der 50 größten deutschen Städte digitalisiertFebruar 1997 Insgesamt sind nun rd. 3.000 von 5.200 Ortsnetzen komplett auf digitale Technik umgestellt. Die restlichen Ortsnetze sollen bis Jahresende 1997 umgestellt sein. Vorstandsmitglied Gerd Tenzer bezifferte die Telekom-Investitionen für die Digitalisierung seit 1995 auf 12 Milliarden DM. Für den Kunden bedeutet die Digitalisierung eine deutlich verbesserte Qualität beim Telefonieren. Die Verbindung wird wesentlich schneller aufgebaut, Knacken und andere Nebengeräusche treten nicht auf. Zudem sind die neuen T-Net-Komfortleistungen wie Anklopfen, Rückfragen/Makeln, Dreierkonferenz, Anrufweiterschaltung möglich. T-Online und Swiss Online planen ZusammenarbeitMärz 1997 T-Online (früher: Btx) ist mit 1,45 Millionen Teilnehmern und über 36 Millionen Verbindungen im Monat der führende Online-Dienst in Deutschland. Darüber hinaus ist T-Online mit über 1 Million Internet-Kunden der größte europäische Internet-Access-Provider. Swiss Online hat derzeit 130.000 Abonnenten und über 300 Inhalte-Anbieter. Telekom strafft Satelliten-Aktivitäten21.03.1997 Endspurt beim Aufbau Ost18.04.1997 Inzwischen liegt der Digitalisierungsgrad in den neuen Bundesländern bei 99 Prozent. Bundesweit beträgt er deutlich über 80 Prozent. Seit Ende 1990 hat die Deutsche Telekom über 45 Milliarden DM in den Aufbau der Telekommunikationsinfrastruktur der neuen Bundesländer und Berlins investiert. Dadurch konnte binnen 6 Jahren ein Netto-Zuwachs von 5,2 Millionen Telefonanschlüssen geschaffen werden. Ende Dezember 1996 waren in den neuen Bundesländern insgesamt 8.265.000 Anschlüsse geschaltet. Die Zahl der Mobilfunkkunden hat die Millionengrenze überschritten. Deutsche Telekom bleibt auf Erfolgskurs13.05.1997 Die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens ist - bedingt durch den Börsengang - gegenüber dem Vorjahr auf 46,6 Milliarden DM gestiegen. Die Eigenkapitalquote hat sich damit auf 25,8 Prozent nahezu verdoppelt. Die Bilanzsumme stieg von 160 (1995) auf 174 Milliarden DM. Die Verbindlichkeiten sanken von 125 Milliarden auf 82 Milliarden DM. Die Investitionen in Sach- und Finanzanlagen konnten vollständig aus dem Cashflow von 22,3 Milliarden DM finanziert werden. „Deutlich besser als erwartet” - so Sommer in der Bilanzpressekonferenz am 13. Mai 1997 - verlief der Personalabbau. Zum Jahresende hatte die Telekom 201.000 Mitarbeiter, das sind 12.500 weniger als im Vorjahr. Die Personalproduktivität stieg 1996 um 9 Prozent auf 295.000 DM je Mitarbeiter. Im Telefondienst konnten durch überproportionales Mengenwachstum von 7,5 Prozent im 2. Halbjahr 1996 die Preissenkungen der Tarifreform überkompensiert werden. Die Zahl der Anschlüsse lag bei über 44 Millionen, der Umsatz bei 44,5 Milliarden DM. Mobilfunk: Im D1-Netz verbuchte die Telekom einen Kundenzuwachs von 50 Prozent. Der Umsatz konnte um mehr als 19 Prozent auf 3,7 Milliarden DM gesteigert werden. Internet-Telefonie: Zunehmend wichtiger für das Online-Geschäft wird das Internet. So investierte die Telekom auch in die Internet-Telefonie, um hier die sich bietenden enormen Wachstumschancen wahrzunehmen. Die Internet-Telefonie - so Sommer - stelle keine Gefahr, sondern im Gegenteil eine Chance für die Deutsche Telekom dar. Die Kursentwicklung der Telekom-Aktie verlief bis Mai 1997 sehr zufriedenstellend. Gegenüber dem Ausgabekurs von 28,50 DM bzw. 28 DM für Privat-Anleger legte die T-Aktie mehr als ein Drittel zu. Mit einem Unternehmenswert von deutlich über 100 Milliarden DM liegt Telekom weltweit auf einem Spitzenplatz, eindeutig vor den führenden US-Telekommunikationsunternehmen. Grenzüberschreitende Nutzung von Telefonkarten mit den NiederlandenMai 1997 Die Telefonkarte im „Cross Border Use” ist durch den verwendeten Eurochip von Anfang an als gemeinsame europäische Telefonkarte konzipiert worden. So können Niederländer und Deutsche ihre Telefonkarte in beiden Ländern nutzen. Für die Kunden gelten die normalen nationalen Tarife. Dazu kommt ein Zuschlag von 20 Prozent im jeweils anderen Land. Noch 1997 soll die grenzüberschreitende Nutzung von Telefonkarten mit Ungarn und der Schweiz, in absehbarer Zeit auch mit Österreich, Italien, der Slowakei, Polen, Dänemark und Belgien realisiert werden. Telekom beteiligt sich an Glasfaser-Seekabel nach GroßbritannienJuni 1997 Im Erstausbau wird das neue Seekabel eine Übertragungskapazität von 20 Gigabit pro Sekunde haben, das entspricht etwa 300.000 gleichzeitig geführten Telefongesprächen. Telekom gewinnt 60-Millionen-DM-KontraktJuni 1997 „Die Realisierung weltweiter Erreichbarkeit mit einem Satelliten-Handy bedarf weltweiter Kooperation”, so Telekom-Vorstandsmitglied Gerd Tenzer bei der Vertragsunterzeichnung. Mit dem Satelliten-Handy wird die weltweite Kommunikation erheblich komfortabler. Das Handy nutzt wahlweise den terrestrischen oder den satellitengestützten Mobilfunk und kann auch dort eingesetzt werden, wo kein GSM-Netz verfügbar ist. Insgesamt werden zum Betrieb des ICO-Systems weltweit nur 12 Satelliten und 12 Erdfunkstellen benötigt, davon eine in Europa: Standort Usingen. Von hier aus wird künftig der Verkehr nach ganz Europa, in einen großen Teil Afrikas und Vorderasiens sowie in die GUS-Staaten geführt. Auf dem Areal der Erdfunkstelle Usingen werden 5 nachführbare Antennen (7,6 m-Schüsseln) errichtet. ◊ |