Deutsche Post AG Briefzustellung in Berlin, 2006UPS AirlinesPostbank Centerfiliale Berlin-Charlottenburg, Goethestr. 2-3, 2006PIN Briefzustellung in Leipzig, 2005DHL Paketzustellung, Post in neuem DHL-Design, 1.4.2003Deutsche Telekom, Gebäudekennung, Digi Park Flughafen Köln/Bonn, 2006Vodafone Gebäude Am Seestern Düsseldorf, 2004

Post und Telekommunikation

Telekommunikation

April bis Juni 2008

ver.di befürchtet massiven Stellenabbau bei Telekom durch die Zusammenführung der Sprach- und Datennetze

01.04.2008
Logo ver.diDie Gewerkschaft ver.di sieht in den kommenden Jahren bundesweit bis zu 10.000 Arbeitsplätze im Netzbetrieb der Deutschen Telekom bedroht. Grund dafür sei der Ausbau der Glasfaser-Technik und die Zusammenführung unterschiedlicher Sprach- und Datennetze. „Die neue Netztechnik wird kommen und Wirkung entfalten”, sagte ver.di-Vorstandsmitglied Lothar Schröder. Die Telekom wollte die von ver.di genannten Zahlen nicht bestätigen. Es seien noch keine konkreten Aussagen zum künftigen Personalbedarf möglich, sagte ein Telekom-Sprecher der Presse.

Ende März 2008 hatte der Bonner Generalanzeiger berichtet, nach Aussagen von Telekom-Managern sei wegen der technischen Veränderungen im Jahr 2012 mit etwa 30 bis 50 Prozent weniger Personal im Netzbetrieb zu rechnen. Laut ver.di sind derzeit etwa 20.000 Telekom-Mitarbeiter im Netzbetrieb beschäftigt. Sie betreuen mehr als 200.000 km Glasfaserkabel und 1,5 Millionen km Kupferkabel, außerdem 1.700 Ortsvermittlungsstellen, 7.900 Hauptverteiler und 325.000 kleine Endverteiler am Straßenrand.

Mobiles Internet immer erfolgreicher / Bundesnetzagentur stellt Jahresbericht 2007 vor

02.04.2008

Logo BNetzA8 Jahre nach der Versteigerung der UMTS-Frequenzen entwickeln sich die mobilen Datenübertragungen zu einem Wachstumstreiber im Telekommunikationsmarkt. Zu dieser Feststellung kam die Bundesnetzagentur bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2007.

„Wie jede neue Technik benötigen auch die UMTS-Technologie und ihre mittlerweile erfolgreichen Weiterentwicklungen Zeit, um zum Massengeschäft zu werden. Mit 8,7 Millionen UMTS-fähigen Mobiltelefonen oder Laptopkarten und einer Steigerung der Anzahl der regelmäßigen Nutzer um 263 Prozent von 2005 bis 2007 ist der Knoten jetzt geplatzt und das mobile Internet auf der Überholspur”, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, bei der Präsentation des Jahresberichts in Bonn.

Auch das Datenvolumen, das mobil übertragen wird, hat sich 2007 gegenüber dem Vorjahr auf inzwischen 1,7 Millionen GByte verdoppelt. Entscheidende Faktoren des Erfolgs sind natürlich die Netzabdeckung, die bis zu 80 Prozent der Bevölkerung erreicht, und die immer besser werdenden Übertragungsgeschwindigkeiten von 3 bis 7 Mbit/s.

„Eine wichtige Rolle spielen auch die erfolgten Preissenkungen für mobile Datendienste sowie transparente Tarifmodelle für die Datennutzung wie Paket- oder Flatrateangebote. Die Netzbetreiber sollten aus wohlerwogenem Eigeninteresse bei der mobilen Datennutzung weitere Schritte zur Klarheit und Verbraucherfreundlichkeit einleiten. Wer erneute regulatorische Eingriffe auf EU-Ebene z. B. beim Datenroaming vermeiden will, sollte durch eigenes Handeln aktiv werden”, mahnte Kurth. „Angesichts der absehbaren Wachstumsraten bei den mobilen Datendiensten wird die Linie der Bundesnetzagentur bestätigt, bereits jetzt die Grundlagen für die Vergabe weiterer Frequenzen zu schaffen und die begonnenen Vergabeverfahren zügig weiterzuführen”, betonte der Präsident.

„Das Wachstumspotential des Mobilfunks ist in Deutschland bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Mit 97 Millionen Mobilfunkteilnehmern und einer Penetrationsrate *) von 118 Prozent im statistischen Durchschnitt ist das Potenzial bei weiteren Verträgen zwar begrenzt, aber durch Flatrates und günstige Angebote sind 2007 ca. 11 Milliarden (ca. 20 Prozent) zusätzliche Gesprächsminuten aus Mobilnetzen geführt worden”, so Kurth weiter.

10 Prozent aller Haushalte haben nur noch ein Mobiltelefon und verzichten auf den Festnetzanschluss. Die Entwicklung, Festnetz- durch Mobilfunktelefonate zu ersetzen, ist damit noch keineswegs abgeschlossen, sondern wird weitergehen. Andererseits hat das Festnetz europaweit einmalige Zuwachsraten bei Breitbandanschlüssen zu verzeichnen. Mit fast 20 Millionen Breitbandanschlüssen hat Deutschland eine Zuwachsrate von 5 Millionen Kunden gegenüber dem Vorjahr und ist damit Spitzenreiter in Europa.

Im Festnetz werden mehr als die Hälfte der neuen Breitbandanschlüsse von Wettbewerbsunternehmen geschaltet und etwas mehr als die Hälfte der DSL Kunden nutzen Angebote der Wettbewerber. Die neuen Anschlüsse führten zu einem sprunghaften Anstieg der Datennutzung auf über 1,7 Milliarden GByte Ende des letzten Jahres. Rund 3,9 Millionen Deutsche nutzen sogenanntes VoIP (Voice over IP), die damit schätzungsweise umgerechnet 16 Milliarden Gesprächsminuten abwickeln.

„Im Jubiläumsjahr - 10 Jahre Regulierung in Deutschland - kann nicht deutlich genug betont werden, dass die Öffnung der Märkte für den Wettbewerb die Vorteile für Kunden und Verbraucher durch mehr Angebote und günstige Preise erst ermöglicht hat. Auch die Investitionen in moderne Netze, die in den letzten Jahren erfreulicherweise angestiegen sind und allein 2006 rund 6,5 Milliarden Euro betrugen, machen schlaglichtartig deutlich, dass moderne Infrastrukturen im Bereich der Daseinsvorsorge ohne Steuergelder privat finanziert werden können. Rund 58 Prozent dieser Investitionen, also 3,8 Milliarden Euro, werden von Wettbewerbern getätigt, die damit seit Jahren mehr als die Deutsche Telekom AG investieren.

Wer die Lehren dieser Marktöffnung hin zu Wettbewerb und privatem Kapital beachtet, sollte auch in anderen Netzsektoren des Infrastrukturbereichs und der Daseinsvorsorge nicht allzu schnell nach dem Staat rufen. Gerade die derzeitige Finanzmarktkrise zeigt, dass Investitionen in öffentliche Infrastrukturen zwar sehr langfristig erfolgen, aber auch sichere und stabilere Erträge bringen als hochriskante und weitgehend gescheiterte spekulative Engagements wie z. B. im US-Immobilienmarkt”, sagte Matthias Kurth.

Zu den Aufgaben seiner Behörde sagte der Präsident: „Die Rolle der Bundesnetzagentur hat eher steigende als sinkende Bedeutung. Sie ist die Mittlerin in einem Markt mit politisch und gesellschaftlich kontroversen Themen. Der Katalog von Zielen wie Förderung des Wettbewerbs, Schutz der Verbraucherinteressen, Arbeitsplatzsicherheit und Wahrung der Arbeitnehmerbelange, Umwelt- und Klimaschutz sowie langfristige Versorgungssicherheit ist eher umfangreicher als in anderen Märkten. Unsere Aufgabe ist es, eine praktische Konkordanz dieser Ziele anzustreben. Konflikte wie beim Leitungs- und Kraftwerksbau müssen daher benannt und dürfen nicht verschwiegen werden. Lösungen können allerdings nicht von der Netzagentur allein erreicht werden. Transparenz in den Fakten, Dialogfähigkeit bei der Erarbeitung von Lösungen, Glaubwürdigkeit gegenüber den Akteuren in Politik und Wirtschaft sind und bleiben daher wichtige Prinzipien unserer Arbeit.

Auf dieser Basis wollen wir auch die Zukunft gestalten. Nicht alles aus der Vergangenheit ist übertragbar; aber wer den Instrumentenkasten von Netz und Wettbewerb kennt und die technischen und ökonomischen Strukturen analysiert hat, ist auch in der Lage, langfristige Konzepte, die in sich stimmig sind, zu entwickeln und vorhandene Probleme zu bewältigen.”

*) Penetrationsrate, lateinisch penetrare = eindringen, durchdringen
Die Penetrationsrate beschreibt das Verhältnis der tatsächlichen Käufer eines Produkts oder einer Dienstleistung zur Gesamtzahl potenzieller Käufer zu einem bestimmten Zeitpunkt (in Prozent). Sie ist ein Maß für die Marktdurchdringung und wird vom Marketing als wichtige Information zur Bildung einer erfolgreichen Markt- und Preispolitik verwendet.

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Mobilfunkentscheidung der Bundesnetzagentur

03.04.2008
Handy-Besitzer in Deutschland können mit sinkenden Preisen für Mobilfunkgespräche rechnen. Dafür wird nicht nur der verschärfte Wettbewerb um Kunden in einem zunehmend gesättigten Markt sorgen. Auch die Preissenkungen für die Durchleitung von Telefonaten in die Handynetze, die die Bundesnetzagentur verordnet hat, sollen mobiles Telefonieren billiger machen.

Gegen die Vorgaben der Bundesnetzagentur, die sogenannten Terminierungsentgelte, hatten die 4 deutschen Mobilfunknetzbetreiber geklagt. Am 3. April 2008 wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen in letzter Instanz zurück. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, zeigte sich erleichtert über die Grundsatzentscheidung. „Wir haben jetzt Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Dies ist eine gute Grundlage für die Zukunft des Mobilfunkmarkts, auch für das Verhältnis von Mobilfunk zum Festnetz”, stellte Kurth fest.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), in dem zahlreiche regionale und kommunale Netzbetreiber organisiert sind, triumphierte. Verbandschef Rainer Lüddemann sprach von der „Zerschlagung des Mobilfunkkartells”.

Tatsächlich verdienen die Mobilfunkbetreiber Milliardenbeträge, indem sie Festnetzunternehmen wie T-Home, Arcor, Freenet und andere für die Weiterleitung von Handygesprächen aus dem Festnetz kräftig zur Kasse bitten. Im Dezember 2007 hatte die Bundesnetzagentur die Entgelte um 10 Prozent auf 7,9 Cent (T-Mobile, Vodafone) und 8,8 Cent je Minute (E-Plus und O2) reduziert. Ursprünglich hatten einige Betreiber bis zu 20 Cent je Minute gefordert.

Auch die EU-Kommission fordert seit Langem eine Senkung der Terminierungsentgelte. EU-Kommissarin Viviane Redding drängt auf eine europaweite Verbilligung der Handy-Tarife, langfristig von derzeit durchschnittlich 9,6 Cent je Minute auf 1,5 Cent. Matthias Kurth hält dieses Ziel für wenig realistisch und verweist auf die hohen Kosten für die UMTS-Lizenzen vor allem in Deutschland und Großbritannien.

Bundeskartellamt genehmigt Kabel Deutschland den Erwerb von Kabelnetzen mit 1,1 Millionen angeschlossenen Haushalten

04.04.2008
Logo BundeskartellamtDas Bundeskartellamt hat Kabel Deutschland (KDG) am 4. April 2008 grünes Licht für den Kauf von Kabelnetzen mit rund 1,1 Millionen angeschlossenen Kabelhaushalten gegeben. Der Verkäufer der Kabelnetze ist die Orion-Gruppe. Die angeschlossenen Haushalte liegen in den Bundesländern Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.

„Durch die heute genehmigte Transaktion wird vielen Kabel-Kunden erstmals eine attraktive Alternative zu DSL-Angeboten ermöglicht. Das Angebot von Internet und Telefonie über das TV-Kabel nehmen immer mehr Kunden in Anspruch”, sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung von Kabel Deutschland, Adrian von Hammerstein.

KDG hat im 4. Quartal 2007 bereits 12 Prozent der gesamten Abonnement-Umsätze mit Internet- und Telefon-Produkten generiert (Vorjahresquartal 6 Prozent).

Mammutprozess um verlustreiche Telekom-Aktien

05.04.2008
7 Jahre nach den ersten Klagen ging im April 2008 der millionenschwere Prozess enttäuschter Kleinaktionäre gegen die Deutsche Telekom in die vorentscheidende Runde. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wurde ab 7. April 2008 um die Frage gestritten, ob der Verkaufsprospekt zum 3. Börsengang im Jahr 2000 alle relevanten Fakten enthielt oder nicht. Die Beteiligten mussten sich bei der Klärung an ein eigens für derartige Fälle geschaffenes Gesetz halten, das nach Einschätzung der Anwälte beider Seiten zahlreiche Probleme mit sich bringen kann.

Nach der aktuellsten Zählung der Deutschen Telekom verlangen in dem Verfahren derzeit noch 16.098 Kläger Schadenersatz für die erlittenen Kursverluste der für einen Einzelpreis von 63,50 Euro ausgegebenen Aktien. Die T-Aktie notierte zwischenzeitlich auf einem Tiefststand von 8,55 Euro und hat sich bis heute nur unwesentlich erholt. Der aktuelle Streitwert liegt bei 78,9 Millionen Euro, nachdem rund 1.000 Kläger ihre zusammen 12,7 Millionen Euro schweren Klagen aufgegeben haben. Ein Rentner trat als Musterkläger auf, um das Verfahren überhaupt noch handhaben zu können.

Die Telekom hält daran fest, dass mit ihrem Prospekt alles in Ordnung war - von der Bewertung des eigenen Immobilienbestandes bis zu den geschäftlichen Erwartungen.

Richter Meinrad Wösthoff hatte in der ersten Runde des Verfahrens gegen die von 800 Anwaltskanzleien produzierten Papierberge zu kämpfen. Über seinen 200 Seiten starken Fragenkatalog wurde in einem angemieteten Kongresszentrum verhandelt. Erster Verhandlungspunkt war der Erwerb des US-Mobilfunkanbieters VoiceStream, für den die Deutsche Telekom einen Monat nach dem 3. Börsengang 40 Milliarden Euro bezahlt hatte. Anleger vermuten, dass das „verlustreiche” Geschäft schon während der Zeichnungsfrist beschlossene Sache war, obwohl davon nichts im Börsenprospekt zu lesen war.

Wann das Verfahren abgeschlossen werden kann, bleibt offen.

Bundesnetzagentur sorgt für neue Regelungen beim Breitbandzugang

09.04.2008
Logo BNetzABisher waren die Mitwettbewerber der Deutschen Telekom gezwungen, erst aufwendige Verhandlungen mit der Telekom zu führen, bevor sie einen Breitbandanschluss, den sogenannten IP-Bitstrom-Zugang, beim Endkunden installieren konnten. Nun hat die Bundesnetzagentur am 8. April 2008 neue Regelungen bereitgestellt, die das Verfahren für die Mitwettbewerber erheblich einfacher und schneller machen.

Wesentliche Punkte des Standardangebots sind

„Mit der Entscheidung haben wir eine weitere wichtige Weiche für mehr Wettbewerb im Breitbandmarkt gestellt. Wir haben einige Regelungen in dem von der Deutschen Telekom vorgelegten Standardangebot ändern müssen, damit das Vertragswerk den rechtlichen Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes genügt und die Wettbewerber konkrete Bitstrom-Zugangsverträge mit der Deutschen Telekom abschließen können, ohne hierfür zunächst zeitaufwendig verhandeln zu müssen”, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, bei der Bekanntgabe der Entscheidung.

Die Deutsche Telekom war bereits in einer vorab ergangenen Regulierungsverfügung dazu verpflichtet worden, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls, den sogenannten IP-Bitstrom, zu gewähren. Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten. Zugleich mit dieser Regulierungsverfügung hatte die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom auferlegt, einen Standardvertragsentwurf für den IP-Bitstrom-Zugang vorzulegen. Ende August 2007 verlangte die Agentur von der Telekom, den inzwischen vorgelegten Standardangebotsentwurf in einigen Punkten zu ändern. „Da sie dieser Aufforderung nicht vollständig nachgekommen ist, musste die Bundesagentur die erforderlichen Änderungen selbst vornehmen”, so Kurth.

Telekom scheitert mit Klage vor EU-Gericht

10.04.2008
Logo Deutsche TelekomDie Deutsche Telekom ist mit ihrer Klage gegen ein Brüsseler Bußgeld in Höhe von 12,6 Millionen Euro gescheitert. Das Europäische Gericht Erster Instanz wies am 10. April 2008 die Telekom-Klage ab und bestätigte eine Entscheidung der EU-Kommission vom Mai 2003, wonach die Telekom ihre beherrschende Stellung auf dem Markt der Festnetzanschlüsse missbraucht hat.

Die Telekom hatte von 1998 bis 2001 Wettbewerbern für den Zugang zu ihrem Festnetz höhere Entgelte in Rechnung gestellt, als sie selbst ihren eigenen Endkunden berechnete. Sie hat somit nach Ansicht der EU-Kommission ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Die Telekom - so die EU-Richter in Luxemburg - war trotz der Genehmigung ihrer Tarife durch die Bundesnetzagentur für ihre Tarife wettbewerbsrechtlich selbst verantwortlich und hätte Anträge auf Änderung der Entgelte stellen müssen.

Zu welchem Netz gehört eine Handy-Nummer?

21.04.2008
Wer seinen Mobilfunknetzbetreiber wechselt, kann von der Möglichkeit Gebrauch machen, seine Handy-Nummer mitzunehmen. Damit wird es für Gesprächspartner schwieriger, festzustellen, zu welchem Netz die Rufnummer gehört. Dies erschwert die Prüfung der Entgeltberechnung: Viele Mobilfunknetzbetreiber verlangen bekanntlich für Gespräche im eigenen Netz geringere oder sogar keine Entgelte.

Die Rufnummern im Mobilfunk gehören zu den sogenannten Einwahlblöcken der 4 Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile (D1-Netz), Vodafone (D2-Netz), E-Plus und O2 (E-Netze).

Die Rufnummernblöcke sind generell wie folgt verteilt:

D1-Netz: Netzvorwahl 0151, 0160, 0161, 0170, 0171, 0175
D2-Netz: Netzvorwahl 0152, 0162, 0172, 0173, 0174
E-Plus-Netz: Netzvorwahl 0155, 0157, 0163, 0177, 0178
O2-Netz: Netzvorwahl 0159, 0176, 0179.

Um mit dem eigenen Handy zu ermitteln, in welches Netz man telefoniert, wählt man als Kunde von T-Mobile vor der eigentlichen Handy-Nummer mit seinem Handy die Nummer 4387, Vodafone-Kunden wählen 12313, E-Plus-Kunden 10667. O2-Kunden schicken eine SMS mit dem Wort Netz an die Kurzwahl 4636.

World Wide Web wird 15 Jahre alt

23.04.2008
Kein anderes Medium hat die Wirtschaft und die Menschen so stark beeinflusst wie das noch sehr junge Internet, das World Wide Web (www). Am 30. April 1993 - vor 15 Jahren erst - wurde die Technologie für Internet-Inhalte zur allgemeinen Nutzung freigegeben. „Internet ist nur ein Hype”, meinte der Microsoft-Mitbegründer Bill Gates 1995. Er hielt das Medium für eine Eintagsfliege. Er irrte.

„Das Web hat als Fenster zum Internet unsere Lebensgewohnheiten revolutioniert”, sagte Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbandes Bitkom, zum Jubiläum. „Ohne das www hätte sich das Internet nicht so rasant als Informationsquelle durchsetzen können. Keine andere Technologie hat sich so schnell zu einem Massenphänomen entwickelt.” Weder Telefon noch Fernsehen ist es gelungen, in 15 Jahren eine solche Marktstellung zu erringen.

Rund 1,3 Milliarden Menschen nutzen weltweit das Internet. In Deutschland gibt es rund 52 Millionen Internetnutzer, das sind 63 Prozent der Bevölkerung. 12 Millionen Homepages (Domains) mit der deutschen Endung .de waren Anfang 2008 bei der Registrierungsstelle Denic angemeldet.

Mittlerweile bestellen 41 Prozent der deutschen Nutzer Waren und Dienstleistungen im Web. Jeder 5. liest online-Nachrichten oder stellt persönliche Informationen ins Netz. Ferner ist das Internet zu einem Ort geworden, an dem jeder publizieren, kommunizieren („chatten”) und Kontakte pflegen kann. Zahlreiche Eheverbindungen sind über einen Internet-Kontakt zustande gekommen.

Erfinder des Web ist der 1955 in London geborene Tim Berners-Lee, der das neue Info-System 1989 beim Europäischen Kernforschungszentrum CERN als Projekt startete. Die Idee entstand ursprünglich, um die Informationsflut in komplexen wissenschaftlichen Projekten besser beherrschbar zu machen. Bis zu seinem weltweiten Standard war es freilich noch ein weiter Weg. 1990 entstanden der erste Browser und die erste Webseite (info.cern.ch). 3 Jahre später veröffentlichte der damalige Informatikstudent Marc Andreessen (1971 im US-Bundesstaat Iowa geboren) den Browser Mosaic, der als Vorläufer des Programms Netscape das Web populär machte.

1994, ein Jahr nach der Freigabe der Web-Technologie, wurde das „World Wide Web Consortium” (W3C) gegründet, ein internationales Gremium, das seitdem an der Weiterentwicklung der Web-Standards und technischen Protokolle arbeitet. Das Internet ist mit seinem Heer von Computern, die über Leitungen miteinander vernetzt sind, die technische Basis für das www.

Bundesnetzagentur legt verbindliche Standards für den Einzelverbindungsnachweis fest

25.04.2008
Logo BNetzADie Bundesnetzagentur hat am 25. April 2008 erstmals verbindliche Mindeststandards für den sogenannten Einzelverbindungsnachweis festgelegt. Dies war nach der Änderung des Telekommunikationsgesetzes möglich geworden. Der Verbraucher hat jetzt einen Anspruch auf eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung, wenn er diese zuvor bei seinem Telekommunikationsanbieter beauftragt hat. Erstmals gilt dieser Anspruch auch für Datendienste wie Internetverbindungen und SMS.

Zwingend vorgeschriebene Angaben sind neben dem Kalenderdatum und der dem Teilnehmer zugeteilten Nummer, von welcher der Telekommunikationsvorgang ausgeht, auch die Zielnummer des Vorgangs. Soweit der Teilnehmer die ungekürzte Mitteilung der von ihm gewählten Rufnummern im Einzelverbindungsnachweis wünscht, ist die Zielnummer ungekürzt anzugeben. Der Teilnehmer kann die Zielnummer aber auch um die 3 letzten Ziffern verkürzt ausdrucken lassen. Bei SMS- und MMS-Verbindungen ist in der Regel die Zielnummer, die der Nutzer angewählt hat, auszuweisen.

Bei Internetverbindungen besteht für das genutzte Datenvolumen eine Nachweispflicht. Der Ausweis hat mindestens auf Tagesbasis zu erfolgen. Bei vertraglichen Vereinbarungen von Flatrates muss generell kein detaillierter Ausweis erstellt werden, da dieser zur Prüfung der Rechnung nicht notwendig ist.

Beim Call-by-Call, der Betreiberauswahl im Einzelwahlverfahren, muss zur Transparenzsteigerung für den Verbraucher die genutzte Betreiber-Kennzahl im Einzelverbindungsnachweis angegeben werden. Diese Regelung ist in 12 Monaten ab Veröffentlichung der Regel umzusetzen.

Für die Form der Angaben hat die Bundesnetzagentur folgende Regel festgelegt:

freenet AG erwirbt debitel

28.04.2008
Nach langem Hin und Her über den Verkauf von freenet an United Internet hat nun freenet selber zugeschlagen und Ende April 2008 überraschend den Kauf der debitel Gruppe bekannt gegeben. Verkäuferin ist die von den Permira Fonds mehrheitlich kontrollierte Holding-Gesellschaft debitel (Netherlands) Holding B.V.

Als Gegenleistung für den Erwerb der debitel Gruppe gewährt freenet der Verkäuferin 32 Millionen neue freenet Aktien (ca. 24,99 Prozent nach der Kapitalerhöhung) sowie ein langfristiges verzinsliches Verkäuferdarlehen in Höhe von 132,5 Millionen Euro.

T-Home bietet per Telefonleitung besseres Fernsehen zum günstigeren Preis

05.05.2008
Logo T-HomeMit einem deutlich erweiterten Leistungsumfang und günstigeren Preisen machte T-Home Anfang Mai 2008 die Entertain-Komplettpakete attraktiver. Den Einstieg in das multimediale Fernsehen bietet T-Home nun schon ab 49,95 Euro im Monat an. Das sind nur 10 Euro mehr im Vergleich zum Call & Surf-Paket von T-Home. Dieses Paket umfasst den Telefonanschluss und Internetzugang mit DSL 6000, Telefonflatrate ins deutsche Festnetz und Flatrate für unbegrenztes Internet-Surfen ohne Zeit- und Volumenbegrenzung.

Die Geschäftseinheit der Deutschen Telekom forciert damit die Vermarktung ihrer Angebote für das internetbasierte Fernsehen. Die 3 Paket-Angebote Entertain Comfort, Entertain Comfort Plus und Entertain Premium bieten den Kunden alles, was sie für Fernsehen in Top-Qualität, Highspeed-Surfen im Internet und Telefonieren zum Festpreis benötigen. Den Entertain-Kunden von T-Home stehen außer Telefon- und Internet-DSL 16.000-Flatrate rund 150 Free- und Pay-TV-Sender und eine Online-Videothek mit 2.600 Titeln zur Verfügung.

Technische Basis für die Entertain-Pakete von T-Home sind die schnellen Internetanschlüsse der Deutschen Telekom auf Grundlage der ADSL2+ und der VDSL-Technik. Damit versorgt T-Home schon jetzt 750 Städte in Deutschland mit IPTV. Bis Ende 2008 will T-Home den Versorgungsgrad auf 1.000 Städte mit 20 Millionen Haushalte ausbauen.

Bundesnetzagentur stellt Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom ein

08.05.2008
Logo BNetzADie Bundesnetzagentur hat am 8. Mai 2008 die Verfahren gegen die Deutsche Telekom wegen missbräuchlichen Verhaltens bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL), der sogenannten letzten Meile, für Wettbewerber eingestellt. Wegen des starken Anstiegs der TAL-Nachfrage war es bei der Telekom zu einem erheblichen Rückstau von TAL-Umschaltungen auf Wettbewerber gekommen. Dadurch konnten die Wettbewerber ihren Endkunden teilweise nur mit erheblichen Zeitverzögerungen Telefon- und DSL-Anschlüsse zur Verfügung stellen. Nachdem 2 betroffene Wettbewerber sich deswegen bei der Bundesnetzagentur beschwert hatten, leitete die Agentur noch Ende 2007 Missbrauchsverfahren gegen die Telekom ein.

„Die Einstellung des Verfahrens konnte nur erfolgen, weil die Deutsche Telekom unter dem Druck möglicher Entscheidungen den Auftragsstau abgebaut hat. Zugleich hat sie sich mit den Beschwerdeführern auf verbesserte Bedingungen für die Bestellung und Bereitstellung von TAL geeinigt. Ich begrüße, dass die Telekom den Missbrauchsvorwurf selbst beseitigt hat”, begründete Matthias Kurth, Chef der Agentur, die Einstellung des Verfahrens.

Als „letzte Meile” wird bei Telekommunikationsnetzen der Abschnitt der Leitung zwischen der örtlichen Vermittlungsstelle und dem Anschluss des Kunden bezeichnet. Der Fachbegriff ist „Teilnehmeranschlussleitung (TAL)”.

Deutsche Telekom und griechische Regierung einigen sich über Beteiligung an Telekommunikationskonzern OTE

14.05./ 19.06.2008
Logo Deutsche TelekomDie griechische Regierung hat sich mit der Deutschen Telekom über eine Beteiligung an der griechischen Telekommunikationsgesellschaft OTE geeinigt. Telekom-Vorstandsvorsitzender René Obermann sagte dazu: „Wir freuen uns auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, von der die OTE und ihre Mitarbeiter ebenso profitieren wie die Deutsche Telekom.”

Entsprechend der geschlossenen Gesellschaftervereinbarung übernimmt die Deutsche Telekom die Management-Kontrolle bei OTE und wird das Unternehmen vollständig im Konzern konsolidieren.

Die Deutsche Telekom verfügt künftig über eine Beteiligung von 25 Prozent plus 1 Stimme an OTE. Der Gesamt-Kaufpreis liegt bei 3,2 Milliarden Euro.

Am 19. Juni 2008 stimmte auch das griechische Parlament in Athen der Vereinbarung zwischen dem griechischen Staat und der Deutschen Telekom zu. Telekom-Chef René Obermann dazu: „Die Zustimmung des griechischen Parlaments ist eine Geste der Wertschätzung für die Deutsche Telekom als Partner von OTE, auf die wir stolz sind. OTE und Deutsche Telekom werden gemeinsam Innovationen vorantreiben und die Konsolidierung in der europäischen Telekommunikationsindustrie forcieren.”

Mobilfunkbetreiber Vodafone übernimmt Festnetzbetreiber Arcor

19.05.2008
Logo VodafoneDer Mobilfunkanbieter Vodafone hat im Mai 2008 den Telekommunikationskonzern Arcor AG & Co. KG in Eschborn bei Frankfurt am Main vollständig übernommen. Für die bisher von der Deutschen Bahn und der Deutschen Bank gehaltenen Anteil in Höhe von 26,4 Prozent zahlt Vodafone 474 Millionen Euro aus Barmitteln.

Logo Arcor

Mit der Komplettübernahme entsteht ein starker Kommunikationskonzern mit Mobilfunk, Festnetz, Datendiensten und Breitband-Internet und einem Gesamtumsatz von 10 Milliarden Euro.

Handy mit „Überall-Fernsehen” DVB-T

15.05.2008
TV-Handy

LG-Handy, Modell HB620 T /Foto: LG Electronics

LG Electronics brachte am 15. Mai 2008 ein Handy - HB-620 T - auf den deutschen Markt, das nicht nur über die Telefonfunktion, eine 2 Megapixel-Kamera, einen Browser fürs Internet und einen MP3-Spieler verfügt. Eingebaut ist auch ein DVB-T-Tuner und eine Antenne für den Empfang des terrestrischen Fernsehens. Als erstes Mobiltelefon nutzt das HSDPA-Handy die gleiche Technik wie Fernsehgeräte in vielen Wohnzimmern: das digitale Antenntenfernsehen DVB-T, das „Überall-Fernsehen”. Das terrestrische Antennenfernsehen ist bereits in vielen Städten Deutschlands zu empfangen und löst bis 2010 bundesweit den analogen TV-Empfang ab.

Mit DVB-T-Fernsehen auf dem Handy - Display-Diagonale: 5,1 cm - spielt LG einen klaren Vorteil gegenüber speziellen Handy-TV-Techniken wie DVB-H aus: Der Empfang ist - wie beim Fernsehgerät - kostenlos. Je nach Region lassen sich 8 bis 30 Programme empfangen. Im TV-Betrieb soll der Akku des Geräts gut 2 Stunden durchhalten.

Kabelnetzbetreiber Unitymedia: Zuwachs von Telefonkunden

21.05.2008
Logo UnityMediaDer Kabelnetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen und Hessen, Unitymedia, meldete im Mai 2008 ein „starkes Kundenwachstum” bei seinen Triple Play-Angeboten: 1,1 Millionen Kabel-TV-Kunden von Unitymedia nutzen den Kabelanschluss auch für Telefon und Internet. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 71 Prozent.

Das Triple Play-Angebot von Unitymedia für monatliche 30 Euro umfasst jetzt einen 10 Mbit/s-Internetanschluss, Telefon und Digital-TV. Auch das Festnetzangebot hat Unitymedia um neue Flatrate-Angebote für Gespräche ins Ausland ausgebaut.

Spiegel macht Spitzel-Affäre bei Telekom publik / Staatsanwälte durchsuchen Telekom-Zentrale

26.05.2008
Das Nachrichtenmagazin Spiegel berichtete Ende Mai über eine Überwachungs-Affäre bei der Deutschen Telekom. Danach hat die Telekom 2005 und 2006 Hunderttausende von Verbindungsdaten überprüfen lassen. Das Unternehmen wollte herausfinden, wer aus dem Konzern bestimmte Medien mit vertraulichen Informationen versorgt. Die Telekom soll dazu eine Beratungsfirma aus Berlin beauftragt haben. Die externen Spione - so der Spiegel - durchleuchteten sowohl die Verbindungsdaten von Managern und Aufsichtsräten der Telekom als auch von Wirtschaftsjournalisten. In eine Redaktion soll sogar für einige Monate ein „Maulwurf” eingeschleust worden sein, der direkt an die Konzernsicherheit der Telekom berichtet habe. Wen die Detektive unter die Lupe genommen haben, darüber wollte die Deutsche Telekom zunächst nichts sagen. Der Vorstandsvorsitzende René Obermann räumte am 24. Mai 2008 vor der Presse lediglich ein, es sei „zu Fällen von missbräuchlicher Nutzung von Verbindungsdaten gekommen”. „Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und werden sie bei ihren Bemühungen um eine lückenlose Aufklärung unterstützen”, so Obermann.

Ins Rollen kam die Spitzel-Geschichte durch ein Fax, das am 28. April 2008 in der Telekom-Zentrale in Bonn einging. Der Chef der Berliner Firma Network Deutschland forderte von der Telekom Geld. In einem 3-seitigen Brief erklärte er, er habe für das Unternehmen früher diskrete Spähoperationen durchgeführt. Es sei darum gegangen, die Kontakte von Leuten aus der Konzernspitze zu Journalisten auszukundschaften. Wie der Spiegel aus dem Brief zitierte, gehörte dazu „die Auswertung mehrerer hunderttausend Festnetz- und Mobil-Verbindungsdatensätze”.

Die Telekom-Juristen prüften laut Spiegel, ob das Schreiben tatsächlich einen realen Hintergrund haben könnte und ob Mitarbeiter der Abteilung Konzernsicherheit ihre Kompetenzen überschritten haben. In Konzernkreisen sei der Verdacht geäußert worden, die Spähoperation sei mit dem Wissen des damaligen Aufsichtsratschefs Klaus Zumwinkel geschehen. Ein Sprecher Zumwinkels dementierte dies heftig: „Ein Aufsichtsratsvorsitzender kann Mitarbeitern des Unternehmens keine Anweisungen geben. Die behaupteten Datenspeicherungen sind - wenn sie tatsächlich geschehen sind - nicht mit dem Einverständnis des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden erfolgt.”

Als gesichert galt Ende Mai laut Süddeutsche Zeitung nur, dass von den Spähangriffen mindestens ein Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats, Konzernbetriebsratschef Wilhelm Wenger, betroffen war. Network wies Wenger Telefongespräche mit Capital-Journalist Reinhard Kowalewsky nach. Capital hatte regelmäßig über Geheimpläne der Telekom berichtet.

Am 24. Mai 2008 fasste die Deutsche Telekom die Aussagen Obermanns in einer Pressemitteilung zusammen: „Bei der Deutschen Telekom ist es nach derzeitigen Erkenntnissen in 2005 und nach aktuellen Behauptungen auch in 2006 zu Fällen von missbräuchlicher Nutzung von Verbindungsdaten gekommen. Die dem Unternehmen zur Kenntnis gebrachten Vorwürfe betreffen keine rechtswidrige Nutzung von Gesprächsinhalten, also kein Abhören von Gesprächen. Bei Verbindungsdaten handelt es sich um Angaben zu Uhrzeit, Länge und Teilnehmern von Gesprächen...Bereits am 14. Mai hat das Unternehmen Anzeige erstattet...

Im Sommer 2007 war das Unternehmen aufgrund interner Hinweise bereits einem Einzelfall nachgegangen und konnte diesen Vorfall aufklären. Die in dieser internen Ermittlung gefundenen Erkenntnisse haben in 2007 zu weitreichenden personellen und organisatorischen Veränderungen in der Konzernabteilung Sicherheit geführt...Wir haben uns angesichts der erkennbaren Schwachstellen und hohen Sensibilität eines langjährigen und erfahrenen Experten aus dem polizeilichen Bereich des Bundesinnenministeriums versichert: Ministerialdirektor a.D. Reinhard Rupprecht wurde noch in 2007 als Sicherheitsbevollmächtigter des Vorstands eingesetzt, erklärt Obermann.

Am 28. April 2008 wurden dem Vorstand nun neue, wesentlich umfangreichere und noch gewichtigere Vorwürfe durch ein Schreiben eines offenbar an den Vorgängen extern Beteiligten bekannt, der aus der Konzernabteilung Sicherheit heraus beauftragt worden war.”

Am 28. Mai 2008 wies die Telekom in einer weiteren Pressemitteilung „aktuelle Spekulationen” zurück: „Die Redaktion des Magazins Capital hat heute bekannt gegeben, dass es sich bei dem Einzelfall aus dem Jahr 2005, den die Deutsche Telekom im Sommer 2007 aufgrund interner Hinweise aufgeklärt hat, um einen Redakteur des Magazins gehandelt hat.

Dazu möchte das Unternehmen Folgendes klarstellen: Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, René Obermann, hat mit den Vorgängen aus 2005 nichts zu tun. Bei der Aufklärung in 2007 hatte René Obermann deswegen auch nichts zu verbergen. Entsprechende Spekulationen weist das Unternehmen klar zurück... Durch die unverzüglichen internen Ermittlungen der mit einem Ex-Staatsanwalt besetzten Stabsstelle Wirtschaftsstrafrecht wurde es möglich, kurzfristig noch 2007 weitreichende personelle und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Damit wurde sichergestellt, dass sich derartige Vorkommnisse nicht wiederholen. Bei einem von vornherein publizistisch begleiteten staatlichen Ermittlungsverfahren, wie es bei einer frühzeitigen Information des Journalisten unvermeidlich gewesen wäre, wären in diesem Fall nicht so rasch umsetzbare Erkenntnisse zu haben gewesen. Der gewählte Weg erforderte es, die Publizität gegenüber dem betreffenden Journalisten zurückzustellen...”"
30.05.2008
Deutsche Telekom beruft externen Sachverständigen
Am 30. Mai 2008 teilte der Konzern der Presse mit: „Die Deutsche Telekom AG hat heute den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Dr. Gerhard Schäfer, als Sachverständigen für die Aufklärung um die Vorwürfe zum Missbrauch von Daten gewonnen. Dr. Schäfer wird als unabhängiger Experte alle relevanten Datensicherheitsaspekte der Vorwürfe prüfen und ein neues Datensicherungskonzept für den Konzern erarbeiten...Dr. Schäfer wird zusammen mit dem Vorstandsbeauftragten für Konzernsicherheit, dem Ex-BKA-Vize Reinhard Rupprecht, die Telekom-internen Untersuchungen zum missbräuchlichen Zugriff auf Telefonverbindungsdaten prüfen.”

Ebenfalls am 30. Mai berichteten Tageszeitungen, der Staatsanwaltschaft lägen Anhaltspunkte dafür vor, die Spähaktionen der Telekom könnten von der früheren Konzernspitze angeordnet worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittle in dem Zusammenhang gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke und Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel. „Beide sind Gegenstand der Ermittlungen”, sagte Oberstaatsanwalt Fred Apostel. 30 Fahnder durchsuchten am 29. Mai die Telekom-Zentrale in Bonn. Dies bestätigte ein Unternehmenssprecher.

Die Bonner Staatsanwälte ermitteln gegen 8 Beschuldigte, darunter 5 Sicherheitsleute der Telekom und den Chef des Berliner Recherchedienstes Network, Ralph Kühn, wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis sowie gegen das Datenschutzgesetz. Außerdem prüft die Staatsanwaltschaft auch den Verdacht auf Untreue. In diesem Zusammenhang untersuchen die Ermittler auch eine Rechnung der Berliner Firma Network über 359.000 Euro, die Ende November 2006 über die Kostenstelle des Vorstandsvorsitzenden der Telekom beglichen wurde. Obermann war zu diesem Zeitpunkt erst wenige Tage im Amt. Er steht nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht im Visier der Ermittler.

Heinz Klinkhammer, der frühere Personalvorstand der Deutschen Telekom, sagte dem Handelsblatt zu der Bespitzelungsaffäre: „Der Mitarbeiter der Konzernsicherheit, der diesen Auftrag bekommen hat, hat mir versichert, dass Ricke und Zumwinkel ihm in der Angelegenheit einen Maulkorb erteilt haben.” Klinkhammer war von 1996 bis 2006 als Personalvorstand auch für die Konzernsicherheit verantwortlich. „Der Auftrag, die Lücken für die Indiskretionen zu finden und zu schließen, ist an mir sowie am Chef der Konzernsicherheit vorbei aus dem Umfeld Ricke und Zumwinkel erteilt worden”, sagte Klinkhammer. „Der Mann, der diesen Auftrag hatte, durfte weder mit mir noch mit seinem Chef darüber sprechen.”

Ricke, heute Aufsichtsratsmitglied bei United Internet, wies die Behauptungen seines ehemaligen Vorstandskollegen Klinkhammer zurück. „Diese Vorwürfe sind unwahr und haltlos”, sagte er dem Handelsblatt.

Vodafone: 3,6 Millionen Mobilfunkkunden gewonnen

27.05.2008
Logo VodafoneDer Mobilfunkprovider Vodafone berichtete im Mai 2008 von einem starken Wachstum im Festnetzbereich und den mobilen Datendiensten. 5,836 Millionen Vodafone-Kunden nutzen UMTS-Handys oder Laptops mit UMTS. Mit Datendiensten ohne SMS/MMS hat Vodafone im letzten Geschäftsjahr 823 Millionen Euro umgesetzt. Dies ist ein Plus von 34,9 Prozent.

Im vergangenen Geschäftsjahr hat Vodafone 3,6 Millionen neue Kunden gewonnen. Der Anteil der Datendienste am Service-Umsatz betrug schon 11,4 Prozent. Auch die Zahl der Festnetzkunden ist deutlich angestiegen, im letzten Jahr um 1,3 Millionen auf 3,71 Millionen. Bis Ende März 2008 nutzten 201.000 Kunden Vodafone DSL. Insgesamt hat Vodafone gemeinsam mit Arcor 2,646 Millionen DSL-Kunden.

Der Umsatz belief sich im vergangenen Geschäftsjahr auf 7,650 Milliarden Euro. Das ist ein Rückgang um 4,7 Prozent. Vodafone begründete den Rückgang mit Preisreduktionen in den regulierten Märkten Auslandstelefonie und Terminierungsentgelte.

US-Gericht lehnt Vivendi-Klage gegen die Deutsche Telekom ab

06.06.2008
Der französische Medienkonzern Vivendi ist mit einer weiteren Klage gegen die Deutsche Telekom wegen angeblichen „Diebstahls” von 48 Prozent der Anteile des polnischen Mobilfunkunternehmens PTC in den USA gescheitert.

Das Bezirksgericht in Seattle im US-Bundesstaat Washington lehnte am 5. Juni 2008 eine Vivendi-Klage nach dem sogenannten „Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act” (RICO) gegen die Deutsche Telekom ab. Das Gericht hielt in seiner Entscheidung Vivendi vor, zu versuchen, weltweit Gerichte zuständig zu machen, um eine dem Unternehmen genehme Entscheidung zu erreichen („Forum Shopping”).

In der US-Entscheidung heißt es wörtlich: „An examination of the record reveals that Vivendi S.A. has sought relief in numerous courts for the alleged theft of the PTC shares and, when it is not satified with the results in a particular forum, if finds a different forum and files a new lawsuit or arbitration hoping to obtain a different result. This court is just the latest stop on Vivendi S:A.'s world-wide search to find a court to rule in its favor.”

Wenige Wochen zuvor hatte bereits ein französisches Gericht eine Klage von Vivendi gegen die Deutsche Telekom zu PTC abgelehnt. Ebenso hatten zuvor österreichische Gerichte bis hin zum Obersten Gerichtshof Klagen auf Aufhebung des Wiener Schiedsspruchs aus dem Jahr 2004 zurückgewiesen.

E-Plus mit 16 Millionen Kunden

18.06.2008
Logo EplusDer Mobilfunkprovider E-Plus vermeldete im Juni 2008 seinen 16-millionsten Kunden. „In weniger als einem halben Jahr - seit Ende Januar 2008 - ist der Kundenbestand von 15 Millionen auf 16 Millionen gewachsen.”

 

BITKOM: „Internet-Fernsehen kommt nur langsam voran”

17.06.2008
Logo BITKOM„Um über das Internet Fernsehen oder Videos zu schauen, bedarf es eines schnellen DSL-Anschlusses. Obwohl ein schneller DSL-Anschluss in weiten Teilen Deutschlands möglich ist, melden die Anbieter von IPTV-Angeboten wie die Deutsche Telekom, HanseNet/Alice und Arcor nur insgesamt 240.000 Nutzer”, so der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM).

Rund 40 Prozent der deutschen Internetnutzer können sich vorstellen, über das Internet auch fernzusehen. Die neuen Daten sind das Ergebnis einer Studie der GfK Panel Services.

Studie: Internet für Behördengänge wird immer beliebter

18.06.2008
Logo BITKOMDas Internet ermöglicht den schnellen Zugriff auf Informationen. Daher ist es auch bequem, von zu Hause aus Behördengänge zu erledigen. 2007 haben 43 Prozent der Deutschen elektronische Dienste der öffentlichen Verwaltung in Anspruch genommen, teilte BITKOM im Juni 2008 mit.

Die Online-Dienste der Ämter reichen vom Download von Formularen bis zur Abgabe der elektronischen Steuererklärung. Im internationalen Vergleich konnte Deutschland einen Platz gut machen und lag in Europa im Jahr 2007 auf Rang 6. Spitzenreiter sind Norwegen und Dänemark, wo 60 Prozent bzw. 58 Prozent der Bürger online mit ihren Behörden kommunizieren.

Ursache für die höheren Nutzerzahlen ist neben einer grundsätzlich stärkeren Verbreitung des Internets das bessere Angebot der öffentlichen Verwaltungen. Ein positives Beispiel in Deutschland ist die Elektronische Steuererklärung (ELSTER), die nach BITKOM-Schätzung 2008 von 6,3 Millionen Steuerpflichtigen in ganz Deutschland genutzt wird. Außerdem ist es in fast allen Bundesländern möglich, Strafanzeigen per Internet zu stellen.

Strato bietet bundesweit DSL-Anschlüsse einschließlich Telefonanschluss

11.06.2008
Der Telekommunikationsanbieter Strato bietet seit Juni 2008 seinen Strato DSL3+ Anschluss bundesweit an. Bisher musste der Kunde neben dem Strato-DSL-Anschluss in einigen Regionen noch 16,37 Euro für einen Telekom-Telefonanschluss zusätzlich bezahlen.

Der Strato DSL3+ Anschluss umfasst einen Telefonanschluss mit einer DSL- und Telefon-Flatrate, wobei immer mit der für den Anschluss maximalen Bandbreite von bis zu 16.000 kbit/s angeschlossen wird. Das monatliche Entgelt beträgt 24,95 Euro. Bei Strato DSL3+ gibt es wie bei ISDN 3 Rufnummern. Die Telefon-Flatrate umfasst Gespräche in die Festnetze von Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich, Niederlande, Österreich, Dänemark und Großbritannien.

Domain: Zusätzliche Webseiten-Kennungen wie .berlin ab 2009 möglich

27.06.2008
Beim Namen für die eigene Website haben Unternehmen und Bürger in Zukunft mehr Möglichkeiten. Die zuständige Internet-Verwaltung ICANN hat auf ihrer Sitzung in Paris am 26. Juni 2008 grundsätzlich grünes Licht für neue Homepage-Endungen („Top Level Domains”) gegeben. Bald sind nicht nur Länderkennungen wie .de und andere bekannte Kürzel wie .com, .net und .org möglich. Auch Städte und Regionen können künftig eigene Webseiten-Endungen haben. So sind in Deutschland Bewerbungen für die Adressen .berlin und .hamburg geplant. „Damit wird das Internet noch flexibler und vielseitiger”, sagte der Präsident des Bundesverbandes BITKOM, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, in Berlin.

Mit der Entscheidung hat ICANN der Erweiterung des Internet-Namensraums zwar grundsätzlich zugestimmt. Die Nutzer müssen sich aber noch mindestens bis 2009 gedulden, ehe sie Webseiten mit den neuen Endungen registrieren lassen können. Zuerst müssen interessierte Städte, Regionen und Unternehmen die gewünschten Namensräume beantragen. Die nötige Ausschreibung startet nach der Einschätzung von BITKOM frühestens im 2. Quartal 2009.

„Einzelne Homepages mit den neuen Endungen sollen dann nach einem fairen und transparenten Verfahren vergeben werden”, sagte Prof. Scheer. „In der Startphase muss verhindert werden, dass große Mengen an Domains zu Spekulationszwecken reserviert werden.” Dazu hat ICANN in den vergangenen Monaten Regeln entwickelt. Unternehmen und Bürger mit berechtigten eigenen Interessen sollen in den ersten Monaten Vorrang haben. Eine solche sogenannte Sunrise-Periode hat sich Scheer zufolge bereits bei der Einführung der Endung .eu bewährt.

Neben Städtekürzeln wie .berlin sind regionale Endungen wie .bzh für die französische Bretagne oder .quebec für die gleichnamige kanadische Provinz im Gespräch. Auch neue themenbezogene Kennungen wie .sport oder Domain-Endungen für große Unternehmen und Institutionen sind denkbar. Wie die Zulassung im Detail läuft, muss ICANN noch entscheiden.