![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Post und Telekommunikation Allgemeines |
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Januar - Dezember 1998
Vorbemerkung: Seit dem 1. Januar 1998 sind der Postmarkt nach Inkrafttreten des neuen Postgesetzes bis auf den von der sogenannten Exklusivlizenz geschützten Bereich und der Telekommunikationsmarkt vollständig dem Wettbewerb geöffnet. Die Nachfolge-Unternehmen der früheren Deutschen Bundespost - Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG - stehen damit im vollen Wettbewerb. Die Aktivitäten der Wettbewerber beeinflussen sehr stark die Unternehmenspolitik der Bundespost-Nachfolgeunternehmen. Mehr noch: Sie prägen mehr und mehr im Sinn der Zielsetzung der Postreform den Postmarkt und den Telekommunikationsmarkt und die Entwicklung des Dienstleistungsangebots und der Techniken in diesem Wirtschaftsbereich. Folglich bestimmen sie künftig zunehmend auch die Aufzeichnungen dieser Chronik. Studienstiftung Post, Postbank und TelekomMai 1998 Vormals hatte die Studienstiftung den Namen „Heinrich-von-Stephan-Stiftung und Dr. Karl-Sautter-Stiftung”. Die Stiftung wird von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost unentgeltlich verwaltet. Sie hat ihren Sitz in Stuttgart. Pensionen sind sicher23.07.1998 „...In letzter Zeit ist die finanzielle Lage der Unterstützungskassen der 3 Post-Aktiengesellschaften in der Presse mehrfach kritisch angesprochen worden... Ich möchte Sie ... über die Haltung der Bundesregierung wie folgt informieren: Die Finanzierung der Post-Pensionen sollte nach dem ursprünglichen Konzept ohne Belastung des Bundeshaushalts erfolgen. Entgegen den Gutachten und Prognosen und den daraus abgeleiteten Finanzierungsbeiträgen der 3 Bundespost-Nachfolgeunternehmen in den Jahren 1995 bis 1999 sind die Unterstützungskassen bereits in 1998 und 1999 auf weitere Einnahmen angewiesen, weil die von den Post-Nachfolgeunternehmen zu leistenden Jahresfestbeträge zur Deckung der Aufwendungen für Pensionen und Beihilfen nicht ausreichen. Trotzdem sind die Pensionen der ehemaligen Postbediensteten und ihre Beihilfeleistungen sicher! Der Bund ist nach dem Postpersonalrechtsgesetz verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit der Unterstützungskassen jederzeit zu gewährleisten. Es ist daher beabsichtigt, die Unterdeckungen in den Jahren 1998 und 1999 insbesondere durch Dividendeneinnahmen und teilweise Veräußerung von Beteiligungsrechten an den Bundespost-Nachfolgeunternehmen zu decken, d.h. ohne Belastung des Bundeshaushaltes. Der Bund wird damit vorzeitig auf Vermögenswerte zurückgreifen, die im Konzept der Postreform II ab dem Jahr 2000 ohnehin der Finanzierung der Unterstützungskassen dienen sollten. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen ... vor allem in der unerwartet hohen Inanspruchnahme des Vorruhestandes und der großen Zahl der Zurruhesetzungen wegen Dienstunfähigkeit...” ◊
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