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Post und Telekommunikation

Telekommunikation

Juli - Dezember 1997

Kabinett stimmt Gebühren für Telekommunikationslizenzen zu

23.07.1997
Das Bundeskabinett hat am 23. Juli 1997 der vom Bundesminister für Post und Telekommunikation im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Wirtschaft erarbeiteten neuen Telekommunikationslizenzgebührenverordnung (TKLGebV) zugestimmt. Sie tritt rückwirkend zum 1. August 1996 in Kraft.

Die TKLGebV beruht auf einer Ermächtigung im Telekommunikationsgesetz von 1996, wonach für Telekommunikationsdienstleistungen - z.B. für das Angebot von Sprachtelefondienst - erforderliche Lizenzen gegen Gebühr zu erteilen sind. Die Verordnung sieht folgende Lizenzgebühren vor:

  1. Erteilung einer Lizenz zum Betreiben von Übertragungswegen für Mobilfunkdienstleistungen für die Öffentlichkeit durch den Lizenznehmer oder andere (Lizenzklasse 1): 15.000 - 5.000.000 DM.
  2. Erteilung einer Lizenz zum Betreiben von Übertragungswegen für Satellitenfunkdienstleistungen für die Öffentlichkeit durch den Lizenznehmer oder andere (Lizenzklasse 2): 15.000 - 30.000 DM.
  3. Erteilung einer Lizenz zum Betreiben von Übertragungswegen für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit durch den Lizenznehmer oder andere in einem Flächengebiet (Lizenzklasse 3): 2.000 - 10.600.000 DM.
  4. Erteilung einer Lizenz für Sprachtelefondienst auf der Basis selbst betriebener Telekommunikationsnetze in einem Flächengebiet (Lizenzklasse 4): 2.000 - 3.000.000 DM.

Den Gebühren liegen Berechnungen des reinen Verwaltungsaufwandes für die Lizenzerteilung und der danach notwendigen Kontrolle zur Einhaltung der Rechte und Pflichten aus der Lizenz zugrunde. Die Einnahmen des Bundes aus den Lizenzgebühren für 1997 werden auf 170 Millionen DM geschätzt.

Bötsch trifft erste Interconnection-Entscheidung

September 1997
Bundespostminister Dr. Wolfgang Bötsch hat am 12. September 1997 nach Anrufung durch die Mannesmann Arcor AG & Co. auf Anordnung einer Zusammenschaltung nach § 37 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 4. Juli 1997 seine Entscheidung zu Interconnection-Tarifen bekannt gegeben. Dabei geht es um die Preise, die Wettbewerber der Deutschen Telekom AG pro Minute für die Nutzung des Telekom-Netzes im Wege der Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen zu zahlen haben.

Für die City-Zone wurden 1,97 Pfennig pro Minute im Standardtarif für die Zeit zwischen 9 und 21 Uhr angeordnet; 1,24 Pf/Min. sind in der sogenannten Off-Peak-Zeit zwischen 21 und 9 Uhr zu zahlen. Den Beträgen liegt ein Durchschnittsentgelt über alle Tarifzonen (City-Zone, Regio 50, Regio 200 und Fernzone) von 2,7 Pfennig zugrunde. Dieser Wert liegt deutlich unter den von der Telekom und über den von Arcor geforderten Entgelten.

Die Entscheidung stützt sich auf einen internationalen Tarifvergleich. Ein von der Deutschen Telekom geltend gemachtes Anschlussdefizit - dies sind nicht gedeckte Kosten der Teilnehmeranschlüsse - wurde dabei aufgrund rechtlicher Erwägungen nicht berücksichtigt.

Die Deutsche Telekom wird nach Angaben ihres Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer gegen die Regulierungsentscheidung klagen. Nachdem das Unternehmen fast eine Woche zu der umstrittenen Entscheidung des Postministers geschwiegen hatte, fuhr Sommer bei der Halbjahrespressekonferenz des Unternehmens schweres Geschütz gegen den amtierenden Wettbewerbsregulierer auf. Dessen Entscheidung sei sachlich falsch, wettbewerbsverzerrend und belaste völlig einseitig die Deutsche Telekom. Da sich aus der Anordnung des Regulierers weitreichende Konsequenzen für das Unternehmen, dessen Mitarbeiter und Aktionäre ergäben, müsse diese von den zuständigen gerichtlichen Instanzen geklärt werden. Dem Minister warf Sommer politische Nebelwerferei vor. So sei es abwegig, unter Hinweis auf das Gesamtpaket von City-, Regional- und Ferntarifen davon zu sprechen, dass die Telekom 2,7 Pf/Min. an Durchleitungsgebühren von ihren Konkurrenten verlangen könne, denn diese seien nahezu ausschließlich nur an der Nutzung der Ortsnetze und der Teilnehmeranschlüsse interessiert. Deren Kosten lägen aber weit über den Tarifen der Regulierungsentscheidung. Die neuen Anbieter würden damit fast zum Nulltarif in den Wettbewerb starten, betonte Sommer.

41 Rufnummern für Auskunftsdienste zugeteilt

Oktober 1997
Seit 1. Oktober 1997 gelten neue Rufnummern für das Angebot von Auskunftsdiensten. Zugleich haben die beiden etablierten Wettbewerber, Deutsche Telekom AG und Telegate AG, ihre Preise verändert.

Bis Oktober 1997 hat das Bundespostministerium 41 Rufnummern der Struktur 118xy für beide Auskunftsdienst (In- und Ausland) zugeteilt. Seit 1. Oktober 1997 bieten die einzigen bisher konkurrierenden Anbieter, Telekom und Telegate, ihre Dienste bundesweit unter den neuen Nummern an.

Zum 1. Oktober 1997 hat die Deutsche Telekom ihre Preise für ihre Auskunftsdienste angehoben. Statt bisher 60 Pfennig werden künftig in den ersten 30 Sekunden 96 Pfennig berechnet. Dies ist die Folge einer Regulierungsentscheidung des Bundespostministeriums vom 28. April 1997. Damals hatte das Bundespostministerium entschieden, dass die Deutsche Telekom ihre Entgelte für die Standardauskunft bis spätestens 1. Januar 1998 an die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung anzupassen hat.

Vorausgegangen war eine Beschwerde der Firma Telegate, wonach die Deutsche Telekom deren Wettbewerbsmöglichkeiten beeinträchtige, da sie Preise, die unter den Gestehungskosten lägen, erhebe. Bislang war die Preisgestaltung für diese Pflichtleistung u.a. an sozialen Komponenten zu messen.

Regeln für die Zuteilung von „Persönlichen Rufnummern” veröffentlicht

Oktober 1997
Wer künftig überall und unabhängig vom Netzbetreiber erreichbar sein will, kann seit Oktober 1997 beim Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) die Zuteilung von Persönlichen Rufnummern beantragen. Die Persönlichen Rufnummern können etwa bei einem Umzug innerhalb Deutschlands beibehalten werden. Auch der Wechsel von einem Festnetz in ein Mobilnetz unter Beibehaltung der Rufnummer oder die Erreichbarkeit in beiden Netzen unter derselben Nummer ist mit einer Persönlichen Rufnummer möglich.

Persönliche Rufnummern haben hinter der Dienstekennzahl (0)700 eine achtstellige Teilnehmerrufnummer.

Bötsch: Wettbewerb bringt niedrigere Verbraucherpreise

29.10.1997
Bundespostminister Wolfgang Bötsch zeigte sich bei einem Gesprächskreis mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft am 29. Oktober 1997 überzeugt, dass die vollständige Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes zum 1. Januar 1998 deutliche Wachstumsimpulse auslösen werde. Durch den Marktzutritt neuer Wettbewerber rechne er bereits mittelfristig mit deutlich niedrigeren Verbraucherpreisen für Dienstleistungen im Telekommunikationsmarkt. Bislang habe das Ministerium 55 Lizenzen für das Angebot von Übertragungswegen und 28 Lizenzen für künftige Anbieter von Sprachtelefondienst erteilt.

Telekommunikations-Begleitgesetz unter Dach und Fach

28.11.1997
Am 28. November 1997 hat der Bundesrat das Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz (TKG) verabschiedet. Das Gesetz trat mit seiner Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Nach dem TKG, der gesetzlichen Grundlage für den vollständigen Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt ab 1. Januar 1998, wird eine Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft errichtet. Sie nimmt die Aufgaben der Regulierung wahr, die sich aus dem TKG und anderen Gesetzen ergeben.

Mit dem Artikel 1 des Begleitgesetzes werden die personalrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung dieser Behörde geschaffen und Rahmenbedingungen für die Überleitung der Bediensteten des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation und seines nachgeordneten Bereiches festgelegt. Das bisherige Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) in Mainz, das flächendeckend z.B. durch Funkentstörung, Frequenzmanagement und EMV-Verträglichkeitsprüfung den hohen technischen Standard der elektronischen Kommunikation gewährleistet, wird in die Regulierungsbehörde integriert.

Im Artikel 2 sorgt das Gesetz für die Angleichung rechtlicher Rahmenbedingungen der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost und deren Wettbewerber. So werden diverse Sonderregelungen in Bezug auf die Nachfolgeunternehmen der Bundespost aufgehoben - z.B. Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - oder angepasst - z.B. Straßenverkehrsordnung, Baugesetzbuch.

Hier einige Beispiele:

Die Funktionsnachfolge für das Bundesministerium für Post und Telekommunikation dagegen regelt nicht das Begleitgesetz, sondern ist in einem Organisationserlass des Bundeskanzleramtes geregelt (siehe dazu auch unter „Allgemeines Juli - Dezember 1997” die Notiz „Letzte Meldung des Bundespostministeriums” vom 23.12.1997).

Kabinett beschließt Kundenschutzverordnung

09.12.1997
Das Bundeskabinett beschloss am 9. Dezember 1997 die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) endgültig. Sie tritt am 1. Januar 1998 in Kraft. Die Verordnung gewährleistet, dass der Kunde künftig von den Vorteilen des Wettbewerbs uneingeschränkt profitieren kann. Die neue TKV löst die übergangsweise allein für die Deutsche Telekom AG geltende TKV 1995 ab. Anders als die Vorgänger-Verordnung richtet sie sich an einen allgemeinen Adressatenkreis von Anbietern.

Um die Angebotsvielfalt für den Kunden zu erhöhen, ist erstmals geregelt, dass ein marktbeherrschender Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze seine Leistungsangebote auch Diensteanbietern zum Weiterverkauf zur Verfügung stellen muss. Dabei darf er den Diensteanbietern keine ungünstigeren Bedingungen einräumen als dem eigenen Vertrieb oder verbundenen Unternehmen, es sei denn, dies wäre sachlich gerechtfertigt.

Die wichtigsten Inhalte:

Telefonseelsorge bundesweit zum Nulltarif erreichbar

Juli 1997
Die Telefonseelsorge ist seit Juli 1997 unter den Rufnummern 0800-1 11 01 11 und 0800-1 11 02 22 bundesweit zum Nulltarif erreichbar. Einen entsprechenden Vertrag unterzeichneten am 11. Juli 1997 in Lindau die Deutsche Telekom AG und die Telefonseelsorge-Einrichtungen der evangelischen und katholischen Kirche. Die Telekom übernimmt für zunächst 5 Jahre alle anfallenden Verbindungsentgelte.

Auch das Kinder- und Jugendtelefon sowie bestimmte Beratungstelefone der Freien Wohlfahrtspflege sind seit Juli 1997 für den Anrufer kostenlos erreichbar. Die entsprechenden Nummern 0800-1 11 03 33 und 0800-1 11 04 44 gelten ebenfalls bundesweit.

Die Anonymität der Anrufenden bleibt weiterhin gewahrt.

Tour de France: Team Deutsche Telekom mit grandiosem Erfolg

Juli 1997
Das von der Deutschen Telekom gesponserte Radrennteam belegte bei der Tour de France 1997 Spitzenplätze. Als erster Deutscher gewann der 23-jährige Jan Ullrich in der mehr als 90-jährigen Geschichte der Tour de France dieses schwerste Radrennen der Welt. Erik Zabel fuhr als bester Sprinter und Vorjahressieger Bjarne Riis als Siebter ins Ziel in Paris. Auch in der Mannschaftswertung belegt das Team Deutsche Telekom Platz 1.

Ron Sommer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom, beim Empfang nach der Schlussetappe in Paris: „Sie haben das 'T' der Deutschen Telekom weltweit zu einem Symbol für perfekte Teamleistung, für Können, Kampfgeist und sympathisches, faires Verhalten gemacht.”

Neue Super-Infobahn von Europa nach Westafrika und Lateinamerika

23.07.1997
Die Deutsche Telekom unterzeichnete am 23. Juli 1997 gemeinsam mit 23 internationalen Telekommunikationsnetzbetreibern in Brasilien einen Vertrag über die Verlegung eines neuen Glasfaser-Seekabels von Europa über Westafrika nach Südamerika. Die Gesamtbaukosten betragen 455 Millionen DM.

Die Deutsche Telekom ist mit 70 Millionen DM größter europäischer Investor in diesem Atlantis-2 genannten Glasfaser-Seekabel der neuesten Technologie. Im Erstausbau wird es eine Übertragungskapazität von 20 Gigabit pro Sekunde haben, das entspricht ca. 300.000 gleichzeitig geführten Telefongesprächen. Das Seekabel soll Mitte 1999 in Betrieb gehen. Die Anbindung Deutschlands erfolgt über das neue Glasfaserkabel Sea-Me-We3, das kurz vor Atlantis-2 in Betrieb gehen wird.

Funkrufdienst Eurosignal wird Ende März 1998 eingestellt

Juli 1997
Als letzter europäischer Netzbetreiber wird nun auch die Deutsche Telekom zum 31. März 1998 den Funkrufdienst Eurosignal einstellen. Die zuletzt knapp 90.000 Kunden wurden bereits Mitte 1997 darüber informiert. Den Kunden wird zu besonders attraktiven Konditionen der Umstieg auf andere Dienste der Deutschen Telekom angeboten.

Bei der bisherigen Technik gibt es seit Jahren Schwierigkeiten hinsichtlich der Frequenzen und der Ersatzteilbeschaffung der Sendeeinrichtungen. Deshalb konnte Eurosignal auch nicht in den neuen Bundesländern angeboten werden.

Eurosignal wurde in der Bundesrepublik 1974 in Betrieb genommen. Die bei heutigen Funkrufdiensten selbstverständlichen Leistungen wie die Übertragung von nummerischen Zahlen oder ganzen Texten konnte Eurosignal nie bereitstellen. Dieses Angebot übernahm 1989 der Cityruf. Mit Cityruf international besteht auch die Möglichkeit, in Frankreich, der Schweiz, in England, den Niederlanden sowie in allen größeren Städten Italiens gerufen zu werden.

Telekom und DPG schließen Umwelt-Tarifvertrag

August 1997
Die Deutsche Telekom und die Deutsche Postgewerkschaft (DPG) haben im August 1997 einen Tarifvertrag zur Förderung des Umweltmanagements bei der Deutschen Telekom geschlossen. Erstmals liegt damit für ein großes Unternehmen in Deutschland ein derartiger Vertrag vor.

Wesentlicher Bestandteil des Umwelt-Tarifvertrages, der am 1. August 1998 in Kraft treten wird, ist die Einbeziehung der Beschäftigten in alle Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes. Auch soll der Umweltschutz verstärkt in die Berufsausbildung eingebunden werden.

Jeder Arbeitnehmer - so die Gewerkschaftsvertreter - hat bei begründetem Verdacht einer Gefahr von Umweltbelastungen gegenüber seinen Vorgesetzten ein Beschwerderecht.

Internationale Funkausstellung 1997: Start des Digital-TV in den Kabelnetzen

Oktober 1997
Mit einer Fülle neuer Produkte und Services setzte die Deutsche Telekom Ende August 1997 bei der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin neue Maßstäbe. Vorstandsvorsitzender Dr. Ron Sommer bei der Pressekonferenz: „Wir werden den Startschuss für das digitale Fernsehen in unseren Breitbandkabelnetzen geben.”

Am 10. Oktober 1997 begann die Telekom mit der Einspeisung der digitalen Programmangebote von DF 1 und Premiere in die Kabelnetze von Bayern und Rheinland-Pfalz. Damit können bereits zum Start über 3,2 Millionen Haushalte die ersten digitalen Fernseh-Angebote nutzen. Zum Empfang der digitalen Programme ist ein Decoder sowie ein Abonnement notwendig. Mit dem Sprung zum Digitalfernsehen wurde der bisherige Kabelanschluss umgetauft in T-MediaNet.

Enorme Wachstumschancen sieht die Telekom für die Internet-Telefonie. Um diesen Zukunftsmarkt zu erschließen, kündigte Sommer eine Beteiligung an dem israelischen Unternehmen VocalTec Communications Ltd. an.

Deutsche Telekom schließt Interconnection-Verträge

Dezember 1997
Die Deutsche Telekom AG und die Isis Multimedia Net GmbH haben am 2. September 1997 einen Vertrag über die Zusammenschaltung ihrer öffentlichen Telekommunikationsnetze abgeschlossen (Interconnection-Vertrag). Mit dem Vertrag ist die Voraussetzung für die ungehinderte Kommunikation der Kunden über die Netze beider Gesellschaften zum 1. August 1998 gewährleistet.

Isis Mulitmedia Net wurde 1994 als erster deutscher City Carrier von der Westdeutschen Landesbank und der Stadtwerke Düsseldorf AG gegründet und betreibt das Glasfaser Citynetz Düsseldorf.

Der mit Isis abgeschlossene Vertrag ist die 3. Interconnection-Vereinbarung der Telekom mit einem Wettbewerber und die erste mit einem rein deutschen Netzbetreiber. Im Mai und Juni 1997 waren bereits Abschlüsse mit dem US-Unternehmen Worldcom und der Tele Danmark Internetz GmbH erzielt worden.

Im Laufe der folgenden Monate folgte eine Reihe weiterer Abschlüsse von Interconnection-Verträgen:

Telekom-Auskunft mit neuer Rufnummer und Komfort-Leistungsangebot

01.10.1997
Die Standard-Auskunft der Deutschen Telekom ist seit 1. Oktober 1997 unter der neuen Rufnummer 1 18 33 (bisher 0 11 88) erreichbar. Mit der durch die Liberalisierung des deutschen Telekommunikationsmarktes notwendigen Rufnummernumstellung wird gleichzeitig das Leistungsangebot deutlich ausgeweitet. Der Preis für die Inlandsauskunft: 96 Pfennig für die ersten 30 Sekunden, danach je 12 Pfennig für 3,8 Sekunden. Mit dem neuen Preiskonzept kommt die Telekom einer Aufforderung des Bundespostministeriums nach, das die Telekom aufgrund der Beschwerde eines Wettbewerbers zur Einführung kostendeckender Tarife verpflichtet hatte. Vor dem 1. Oktober 1997 kostete die Inlandsauskunft 60 Pfennig.

Mit der Umstellung auf die neue Rufnummer bietet die Telekom ihren Kunden ein breites Leistungsspektrum, das neben der Nennung von Rufnummern z.B. auch Branchenauskünfte, die regionale und bundesweite Suche und die Angabe von Anschriften und Postleitzahlen umfasst.

Die Auslandsauskunft ist künftig unter der Nummer 1 18 34 (bisher 0 01 18) zu erreichen. Der Preis: einmalig 96 Pfennig, dazu je 3,8 Sekunden 12 Pfennig. Bislang kostete die Auslandsauskunft pauschal 96 Pfennig.

Die neuen Preise gelten nicht für öffentliche Telefonstellen. Von dort kostet die Inlandsauskunft wie bisher 60 Pfennig, die Auslandsauskunft 2 DM statt bisher 1 DM.

Deutsche Telekom: Gewinnsprung im 1. Halbjahr 1997

18.09.1997
Der Deutsche Telekom Konzern hat das 1. Halbjahr 1997 mit einem Gewinnsprung und deutlichem Umsatzplus abgeschlossen. Trotz steigenden Wettbewerbsdrucks konnte der Konzernumsatz um mehr als 2,2 Milliarden DM oder 7,3 Prozent auf 32,9 Milliarden DM (Vergleich zum 1. Vorjahreshalbjahr) verbessert werden. Das Ergebnis vor Steuern stieg um 2,7 Milliarden DM auf 3,6 Milliarden DM. Diese Zahlen stellte am 18. September 1997 Vorstandsvorsitzender Dr. Ron Sommer und der Finanzvorstand, Dr. Joachim Kröske, in Bonn vor.

Sommer geht davon aus, dass sich im 2. Halbjahr 1997 die Konjunktur belebt und der Umsatz weiter steigt. Der Geschäftsverlauf bestätige das Ziel, der nächsten Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 1997 eine Dividende in Höhe von 1,20 DM pro Aktie vorschlagen zu können.

Der Personalabbau wurde überplanmäßig und sozialverträglich fortgesetzt. Im 1. Halbjahr 1997. verringerte sich die Beschäftigten-Zahl um 11.735 auf 198.961 Mitarbeiter. „Damit konnte”, so Kröske, „der geplante Personalabbau im Umfang von 60.000 Mitarbeitern innerhalb von 2 ½ Jahren um 32.000, d.h. um mehr als die Hälfte sozialverträglich realisiert werden.”

1998 werde es spürbare Preissenkungen geben, versprach Sommer. So werde im Frühjahr 1998 das Telefonieren nochmals um etwa 5 Prozent günstiger, vor allem für Vieltelefonierer und für Fernverbindungen.

Erste direkte Glasfaserverbindung Deutschland - China vor Fertigstellung

September 1997
„Trans-Asia-Line” (TAE), die erste direkte Glasfaserverbindung zwischen Frankfurt am Main und Schanghai, - so kündigte die Deutsche Telekom im September 1997 an - soll bis Jahresende 1997 in Betrieb gehen. Die Telekom ist einer der Initiatoren des Gesamtprojekts. Die Haupttrasse der TAE entspricht dem Verlauf der früheren „Seidenstraße” von Schanghai über Kasachstan, Usbekistan, Turkmenistan, Iran, Türkei, das Schwarze Meer, Bulgarien, Ungarn und Österreich nach Frankfurt am Main.

Die Deutsche Telekom ist zur Zeit Miteigentümer von 73 modernen digitalen Seekabelsystemen quer durch die Weltmeere mit einer Gesamtlänge von 285.000 km. Zudem hat sich die Telekom an bereits fest geplanten Projekten mit einer Gesamtlänge von 115.000 km beteiligt.

T-Online weiter auf Erfolgskurs

November 1997
Mit 450.000 Neukunden in den ersten 10 Monaten des Jahres verzeichnet Europas führender Online-Service ein neues Rekordergebnis. T-Online hat jetzt bereits 1,8 Millionen Anschlüsse.

Im November 1997 registrierte Deutsche Telekom über 51 Millionen erfolgreiche Verbindungen. Der Durchschnittswert des Vorjahres lag bei „nur” 27 Millionen Verbindungen.

T-View - ein Bildtelefon für jedermann

Dezember 1997
Die Deutsche Telekom hat ihre Produktpalette um das neue ISDN-Bildtelefon T-View 100 erweitert. Die ersten Geräte wurden Anfang Dezember 1997 an die Kunden ausgeliefert. Das Einzelgerät kostete zur Markteinführung 998 Mark, das Gerätepaar 1798 Mark.

Damit ist der Startschuss für ein neues Zeitalter des Telefonierens gefallen. Die Deutsche Telekom ist weltweit das einzige Telefonunternehmen, das seinen Kunden ein qualitativ hochwertiges, ISDN-basiertes Bildtelefon zu einem günstigen Preis anbietet.

Mit T-View bietet die Deutsche Telekom interessante Zusatz-Leistungen, u.a. 11 sogenannte view-points, die es vor einer Reise erlauben, bildlich in die Ferne zu schweifen. Live-Bilder kann man z.B. aus Helgoland, vom Berliner Fernsehturm und von der Zugspitze abrufen.

Deutsche Telekom und France Telecom gründen mit ENEL Joint Venture

25.11.1997
Am 25. November 1997 gründeten die Deutsche Telekom und France Telecom mit dem italienischen Energieversorgungsunternehmen ENEL ein Joint Venture mit dem Ziel, ein führender alternativer Telekommunikationsanbieter in Italien zu werden. Das neue Unternehmen - „WIND” - wird sich an der Ausschreibung für die 3. Mobilfunklizenz in Italien beteiligen. Die 3 Partner wollen zudem gemeinsam Telefonlizenzen im Festnetz in Italien beantragen.

Digitale Netze für ARD und ZDF errichtet

Dezember 1997
Die Deutsche Telekom hat die Umstellung der Leitungsnetze von ARD und ZDF auf eine neue digitale Infrastruktur abgeschlossen. Damit steht den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ein leistungsfähiges, hochbitratiges Verbindungsnetz für Hörfunk- und Fernsehübertragungen zur Verfügung. Es berücksichtigt bereits zukünftige Anforderungen wie Digitalisierung der Studios oder neue digitale Programme. Die digitalisierten Leitungsabschnitte haben eine Gesamtlänge von 103.000 km.

Aufbau Ost abgeschlossen

10.12.1997
Mit einem Festakt in der Hauptvermittlungsstelle Neubrandenburg hat die Deutsche Telekom am 10. Dezember 1997 offiziell den Aufbau Ost abgeschlossen. Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und Telekom-Chef Dr. Ron Sommer übergaben das modernste Telekommunikationsnetz der Welt symbolisch seiner Bestimmung. „Mit dem schnellen Aufbau der Telekommunikationsnetze und -Dienstleistungen in den neuen Bundesländern haben wir einen wichtigen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Osten Deutschlands geleistet und gleichzeitig den Telefonnotstand bei den Privatkunden beendet”, sagte Sommer.

Seit 1990 hat die Deutsche Telekom im Rahmen des Programms „Telekom 2000” in den neuen Bundesländern insgesamt 50 Milliarden Mark investiert. Innerhalb von 7 Jahren wurde die Zahl der analogen Telefonanschlüsse von 1,8 Millionen auf 7,6 Millionen mehr als vervierfacht. Hinzu kommen noch über 1,1 Millionen ISDN-Kanäle. Hatten vor der Wende 9 von 10 Einwohnern in der damaligen DDR kein Telefon, verfügt nun nahezu jeder 2. Bürger in den neuen Ländern über einen eigenen Anschluss. Außerdem sind 4,6 Millionen Haushalte mit Kabelfernsehen versorgt. Eine breite Palette von Mobilfunkdiensten steht ebenso wie Datenanschlüsse flächendeckend zur Verfügung.

Die Telekommunikationsinfrastruktur wurde auf dem neuesten Stand der Technik realisiert. Orts- und Fernnetz sind vollständig digitalisiert.

Telekom-Vorstandsmitglied Gerd Tenzer erinnerte bei dem Festakt an die katastrophale Ausgangssituation 1990. So existierten zwischen dem Osten und dem Westen Deutschlands lediglich 800 Leitungen. 2 Drittel der technischen Einrichtungen waren älter als 40 Jahre, ein Teil der Fernmeldetechnik stammte noch aus den 20er Jahren. Öffentlichen Mobilfunk und Kabelfernsehen gab es nicht. 3.500 Orte hatten nicht einmal ein Münztelefon. Die DDR-Bürger mussten teilweise mehr als 10 Jahre auf einen Telefonanschluss warten. Heute liegen im Allgemeinen zwischen Auftrag und Installation des Anschlusses höchstens 5 Tage.

Die Deutsche Telekom hat mit „Telekom 2000” nicht nur über 40.000 ostdeutsche Arbeitsplätze im eigenen Unternehmen gesichert. Mit den Aufträgen an Fremdunternehmen wurden zudem 50.000 Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern geschaffen.

Siehe auch im Register „Der Gastbeitrag” den Beitrag „Telekom Aufbau Ost”

Preisfeuerwerk zum Start des freien Telekommunikationsmarktes

Dezember 1997
Mit einem Preisfeuerwerk startet die Deutsche Telekom in den vollständig liberalisierten Telekommunikationsmarkt. Mitte Dezember 1997 kündigte Telekom-Chef Ron Sommer eine umfassende und langanhaltende Angebotsoffensive an. „Wir werden weiterhin der entscheidende Motor der Entwicklung in Deutschland sein.” Der Wettbewerb werde nicht allein über den Preis entschieden. Deshalb verfolge die Deutsche Telekom eine Doppelstrategie und will mit einer Fülle von Produkt- und Dienstleistungs-Innovationen Meilensteine setzen.

Zum 1. März 1998 treten - vorbehaltlich der Genehmigung durch den Regulierer - die neuen Standardtarife in Kraft. Sie sollen den Telekom-Kunden 2 Milliarden Mark Entlastung bringen. Auslandstarife sollen neugeordnet, Nordamerika-Verbindungen bis zu 45 Prozent billiger werden, die Tarifzonen „Fern” und „Region 200” werden zusammengefasst, die Verbindungen aus dem Telekom-Festnetz in die Mobilfunknetze D1 und C werden um bis zu 28 Prozent billiger.

Für ein 20-minütiges Vormittags-Telefonat von Berlin nach New York will die Deutsche Telekom ab 1. März 1998 statt 26,39 DM nur noch 13,67 DM (Analog-Anschluss) bzw. 12,23 DM (ISDN-Anschluss) in Rechnung stellen.

Durch den Wegfall der Fernzone profitieren vor allem Privatkunden. Insbesondere am Wochenende sind dann Gespräche wesentlich preiswerter. So kostet ein 5-minütiges Telefonat von München nach Hamburg am Sonntag künftig statt 1,68 DM nur noch 1,20 DM (- 29 Prozent).

Telekom und NetCologne schließen Vertrag über Zugang zu Teilnehmeranschlussleitung

22.12.1997
Die Deutsche Telekom und NetCologne haben am 22. Dezember 1997 den ersten Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung unterzeichnet. Damit ist nach dem Abschluss zahlreicher Vereinbarungen über die Netzzusammenschaltung ein weiterer wichtiger Schritt zur Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes getan. Der Vertrag läuft ab 1. Januar 1998. Damit kann NetCologne in Köln flächendeckend Telefonanschlüsse anbieten.

Einzelverbindungsübersicht künftig kostenlos

Dezember 1997
Ab dem 1. Januar 1998 bietet die Telekom ihren Kunden die Einzelverbindungsübersicht zum Nulltarif an.