Deutsche Post AG Briefzustellung in Berlin, 2006UPS AirlinesPostbank Centerfiliale Berlin-Charlottenburg, Goethestr. 2-3, 2006PIN Briefzustellung in Leipzig, 2005DHL Paketzustellung, Post in neuem DHL-Design, 1.4.2003Deutsche Telekom, Gebäudekennung, Digi Park Flughafen Köln/Bonn, 2006Vodafone Gebäude Am Seestern Düsseldorf, 2004

Post und Telekommunikation

Allgemeines

Januar - Dezember 1995

Die Postreform im Bundestag

Drs 13/553 v. 15.02.1995
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten ... - Drucksache 13/346 -
Vollzug der Postreform und deren Konsequenz für die Versorgung des ländlichen Raumes mit Postdienstleistungen

Plenarprotokoll 13/30 v. 29.03.1995
Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1995 (Haushaltsgesetz 1995) (Drucksachen 13/50, 13/414), Einzelplan 13 BMPT - Postreform II
Seiten 2289 - 2302

Plenarprotokoll 13/50 vom 05.09.1995
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) (Drucksache 13/2000), Einzelplan 13 BMPT
Seiten 4201 - 4213

Bundesregierung ernennt Mitglieder des Regulierungsrates

14.03.1995
Die Bundesregierung hat am 14. März 1995 die 32 Mitglieder des Regulierungsrates beim Bundesminister für Post und Telekommunikation ernannt. 16 Mitglieder gehören dem Deutschen Bundestag an, die anderen 16 den Regierungen der Bundesländer.

Der mit der Postreform II geschaffene Regulierungsrat ist Nachfolgeorgan des bisherigen Infrastrukturrates.

Kuratorium der Museumsstiftung für Post und Telekommunikation

15.03.1995
Auf seiner konstituierenden Sitzung hat das Kuratorium der Museumsstiftung für Post und Telekommunikation am 15. März 1995 Gerhard O. Pfeffermann, Staatssekretär im Bundespostministerium, zu seinem Vorsitzenden und Frerich Görts, Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG, zu dessen Stellvertreter gewählt.

Das Kuratorium - bestehend aus 12 Mitgliedern - beschließt über alle grundsätzlichen Fragen der Stiftung.

Liberalisierungsfahrplan steht

Juni 1995
Der Bundesminister für Post und Telekommunikation, Dr. Wolfgang Bötsch, ist fest entschlossen, seinen Fahrplan für die Liberalisierung des deutschen Post- und Telekommunikationsmarktes ab 1998 einzuhalten.

Der Fahrplan in den Wettbewerb I (Telekommunikation) sieht vor, den Referentenentwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz bis Ende Juli 1995 fertigzustellen. Er soll nach Abstimmung mit den beteiligten Bundesressorts noch im Dezember 1995 dem Kabinett zur Entscheidung vorliegen.

Auch die „gelbe Post” bekommt bald Konkurrenz. Nach dem Fahrplan in den Wettbewerb II (Postdienste) des Postministers soll noch im Herbst 1995 ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regulierung des Postmarktes erarbeitet werden. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren soll bis Herbst 1996 abgeschlossen sein. Bis Herbst 1997 wird dann das Bundespostministerium Musterlizenzen und Rechtsverordnungen vorbereiten, sodass ab 1. Januar 1998 das Gesetz in Kraft treten kann.

Am 16. Juni 1995 stellte Bötsch ein Eckpunktepapier für einen ab 1998 liberalisierten und dem Wettbewerb unterworfenen Markt für die Beförderung von Briefen, Päckchen und Paketen vor.

Nach dem Eckpunktepapier umfasst der lizenzierte Bereich die Beförderung adressierter schriftlicher Mitteilungen bis zu einem Gewicht bis 2.000 Gramm. Keine Lizenzen sind erforderlich für die Beförderung
- schriftlicher Mitteilungen, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen,
- wiederkehrend erscheinende Druckschriften sowie
- Kuriersendungen.

Innerhalb des lizenzierten Bereichs sollen 3 Lizenzklassen gebildet werden und zwar:

Lizenzklasse A für die Beförderung gewöhnlicher Briefsendungen, deren Gewicht unter einer bestimmten Gewichtsgrenze und deren Preis unterhalb einer bestimmten Preisgrenze liegt. Nach dem Stand der Diskussion in der EU-Kommission (Mitte 1995) soll der sogenannte reservierte Bereich durch eine maximale Gewichtsgrenze von 350 Gramm und eine Preisgrenze, die beim Fünffachen des Entgelts für einen Standardbrief liegt, abgegrenzt werden.

Lizenzklasse B für die Beförderung gewöhnlicher Briefsendungen, deren Gewicht diese Gewichtsgrenze oder deren Preis die genannte Preisgrenze übersteigt.

Lizenzklasse C für die Beförderung adressierter Massensendungen.

Die Anzahl der zu vergebenden Lizenzen ist nach den vorgelegten Eckpunkten grundsätzlich nicht begrenzt. Die Deutsche Post AG soll aber nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (1998) bis zum Ablauf des 5. Jahres (also bis Ende 2002) eine Exklusivlizenz für die Lizenzklasse A erhalten.

Der Postminister unterstrich, dass es sich dabei nicht um eine Fortschreibung des bestehenden Postmonopols handele, weil durch die Lizenzierung mit weitgehenden Eingriffen im lizenzierten Bereich eine andere Rechtsqualität entstehe.

Die Lizenzklasse A wird den Eckpunkten zufolge auch nach Auslaufen der Ausnahmeregelung für die Deutsche Post AG besonderen Vorschriften unterworfen sein. So sollen alle A-Lizenz-Nehmer gesamtschuldnerisch verpflichtet werden, bundesweit flächendeckend Briefsendungen bis 2.000 Gramm zu befördern. Lizenznehmer, die dazu nicht beitragen, müssen eine Ausgleichsabgabe leisten. Diese Abgabe soll über einen Infrastrukturfond demjenigen zufließen, der den flächendeckenden Dienst tatsächlich erbringt.

Postminister lehnt SPD-Forderung nach Festschreibung des Postmonopols ab

November 1995
Der Bundesminister für Post und Telekommunikation, Dr. Wolfgang Bötsch, hat die von der SPD vorgelegten Vorstellungen zur Postpolitik zurückgewiesen. Die Forderungen der SPD sind die Antwort auf das Eckpunktepapier des Ministers über die Liberalisierung der Postdienste (siehe „Liberalisierungsfahrplan steht”, Juni 1995). Sie laufen - so Bötsch - im Kern auf eine unbefristete Verlängerung des heute bestehenden Postmonopols hinaus. Damit bleibe die SPD die Antwort auf die Frage schuldig, wie der Verfassungsauftrag des Art. 87f des Grundgesetzes sichergestellt werden kann. Darin wird eindeutig festgelegt, dass der postalische Infrastrukturauftrag durch die Deutsche Post AG und durch andere private Anbieter erfüllt wird, was nur auf geöffneten Märkten möglich ist. Insbesondere aus diesem Grund könne es Monopolrechte für die Deutsche Post AG nur noch für eine kurze Zeit geben.

Anstelle des heutigen wenig kundenorientierten Postmonopols wird nach den Vorstellungen des Postministers zukünftig ein Lizenzsystem den postalischen Infrastrukturauftrag sicherstellen. Lizenznehmer werden - so Bötsch - zur Übernahme direkter Leistungen oder zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet. So könne die Infrastruktursicherung mit dem Wettbewerbsgedanken in Einklang gebracht werden.

Ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Postreform II

11.12.1995
Am 11. Dezember 1995 stimmte das Bundeskabinett 3 vom Postminister vorgelegten Verordnungen für den Kundenschutz im Bereich von Post und Telekommunikation und für den Datenschutz im Postwesen zu. Die beiden Kundenschutzverordnungen treten am 1. Januar 1996 in Kraft. Sie regeln die Rahmenbedingungen, zu denen die Deutsche Post AG und die Deutsche Telekom AG ihre Monopol- und Pflichtdienstleistungen anzubieten haben.

Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung bringt u.a. Neuerungen und Verbesserungen für den Kunden. So ist z.B. der Kunde künftig bereits bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit seiner Telefonrechnung berechtigt, nur den durchschnittlichen Rechnungsbetrag der letzten Monate zu zahlen. Es muss also nicht mehr feststehen, dass die Rechnung fehlerhaft ist.

Die Post-Kundenschutzverordnung legt Mindestqualitäten für Laufzeiten sowie die Ausstattung mit Postfilialen und Briefkästen fest. Kernpunkte der Qualitätsvorgaben sind:

  1. Mindestens 80 Prozent der an einem Werktag eingelieferten Briefe sind am folgenden Werktag auszuliefern. Am 2. Werktag müssen mindestens 95 Prozent der Briefe und 80 Prozent der Päckchen und Pakete bis 20 kg zugestellt sein.
  2. Postfilialen sollen auch künftig nicht weiter als 2.000 m vom Kunden entfernt sein. Ggf. übernimmt der Landzusteller die Aufgaben der Postfiliale.
  3. Der Kunde soll bis zum nächsten Briefkasten in der Regel nicht weiter als 1.000 m gehen müssen. Die Briefkästen sind an allen Werktagen sowie bedarfsgerecht an Sonn- und Feiertagen zu leeren.
  4. Die Postzustellung ist für jeden Werktag, also auch für den Samstag, vorgeschrieben; ebenso der 2. Zustellversuch für am Schalter eingelieferte Paketsendungen.

Der neuen Datenschutzverordnung, die das Kabinett ebenfalls verabschiedet hat, muss noch der Bundesrat zustimmen. Sie regelt den Umfang der zulässigen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der am Postverkehr Beteiligten. Der Geltungsbereich wurde über die bisherigen Regelungen hinaus auf sämtliche Anbieter von Postdienstleistungen aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit ausgedehnt.