![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Post und Telekommunikation Kurier-, Express-, Postdienste |
|
|
|
Januar - Juni 1997
Post soll 5-jährige Exklusivlizenz für Briefe unter 100 Gramm erhalten05.03.1997 Ursprünglich war im Entwurf für ein neues Postgesetz eine 5-jährige Exklusivlizenz zugunsten der Deutschen Post AG für Briefe bis 350 Gramm vorgesehen. Bundespostminister Dr. Wolfgang Bötsch zeigte sich mit dem Kompromiss zufrieden. „Die Exklusivlizenz sichert in der Übergangsphase vom Monopol zum Wettbewerb die Infrastrukturleistungspflicht durch die Deutsche Post AG und ermöglicht es dem Unternehmen, den Strukturwandel zu meistern”, sagte der Minister. Nach dem Postgesetz-Entwurf ist die Beförderung von Briefsendungen von 100 Gramm und höher ab 1. Januar 1998 grundsätzlich jedermann gestattet, sofern er hierfür eine Lizenz beantragt und erhalten hat. Die Exklusivlizenz erstreckt sich nicht auf den Markt der Massensendungen (Infopost). Dieser Bereich soll mit Inkrafttreten des Gesetzes ab 1. Januar 1998 vollständig dem lizenzierten Wettbewerb geöffnet werden. Derzeit ist der Markt für Infopost oberhalb von 100 Gramm für lizenzierte Wettbewerber frei. Künftig soll die Gesamtheit der Lizenznehmer zu der in Artikel 87 f des Grundgesetzes vorgesehenen Grundversorgung mit Postdienstleistungen beitragen. Zum Koalitionsbeschluss äußerte sich die Deutsche Post AG sehr kritisch. Daraufhin ging der Minister am 18. Februar 1997 mit folgender Erklärung an die Öffentlichkeit: „Auf großes Unverständnis meinerseits stößt die Erklärung der Deutschen Post AG zum Beschluss der Koalitionsrunde zum neuen Postgesetz. Die Deutsche Post AG mußte spätestens mit der Entscheidung zur Privatisierung der Postunternehmen und der Grundgesetzänderung von 1994 wissen, dass einer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft Marktliberalisierungsschritte folgen würden. Die vorgesehene Exklusivlizenz ist als Ausnahme von der ordnungspolitisch richtigen Entscheidung für eine Marktliberalisierung zu sehen. Die von der Koalitionsrunde getroffene Festlegung ist weder Anlass für polemische Stellungnahmen noch für die Ankündigung erneuter Portoerhöhungen, bevor die vom Regulierungsrat zum 1. September 1997 genehmigte Erhöhung in Kraft getreten ist.” Am 5. März 1997 beschloss das Bundeskabinett den vom Bundespostminister vorgelegten Gesetzentwurf. Das neue Gesetz ist erforderlich, da das derzeit geltende Postgesetz und mit ihm das derzeitige Briefmonopol am 31. Dezember 1997 außer Kraft treten. Post erhält 17,5 Prozent an der Deutschen Postbank07.05.1997
Nachdem sich die beiden Bundespost-Unternehmen bis zu diesem Termin nicht einigen konnten, erklärte der Staatssekretär im Bundesministerium für Post und Telekommunikation, Gerhard O. Pfeffermann, am 11. April 1997 in Bonn: „Es ist völlig unverständlich, dass die Unternehmen die Zeit nicht genutzt haben, sich in den wesentlichen Fragen der Inanspruchnahme des Schalternetzes der Deutschen Post AG durch die Deutsche Postbank AG und der hierfür zu zahlenden Vergütung zu einigen.” Er kündigte an, die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnstPT) werde nun bis 21. April 1997 einen Entwurf für einen Kooperationsvertrag fertigstellen und den beiden zerstrittenen Schwestern vorlegen. Den Unternehmen werde dann eine Erklärungsfrist bis zum 30. April 1997 eingeräumt. Am 7. Mai 1997 haben schließlich die beiden Schwester-Unternehmen den von der BAnstPT vorgelegten Kooperationsvertrag unterzeichnet. Für die Deutsche Post AG unterzeichneten Vorstandsvorsitzender Dr. Klaus Zumwinkel und Vorstandsmitglied Dr. Hans-Dieter Petram, für die Deutsche Postbank AG die Vorstandsmitglieder Achim Scholz und Rainer Neumann das Vertragswerk. Bundespostminister Wolfgang Bötsch dazu: „Es ist sichergestellt, dass die Deutsche Postbank und die Deutsche Post selbstständige Unternehmen bleiben und die Post die Postbank nicht beherrscht.” Gegenstand des Kooperationsvertrages ist der Vertrieb von Leistungen und Produkten der Postbank in der Bundesrepublik Deutschland über das stationäre Vertriebsnetz der Post. Die bisherige Zusammenarbeit beruhte auf der Rahmenvereinbarung zwischen Post und Postbank vom 23. August 1993 nebst Nachtrag vom 6. Juni 1994 über ein gemeinsames Vertriebskonzept, der Abgeltungsvereinbarung vom 19. April 1994 sowie weiteren Sondervereinbarungen. Zur Regelung ihrer künftigen Zusammenarbeit hatten beide Unternehmen am 4. November 1996 einen Grundlagenvertrag für die Kooperation geschlossen. Mit dem nun geschlossenen Vertrag werden die im Grundlagenvertrag niedergelegten Grundsätze konkretisiert und ergänzt. Danach vertreibt die Postbank auch künftig exklusiv Finanzdienstleistungen über das Vertriebsnetz der Post. Geregelt sind mit dem Vertrag auch die Abgeltungszahlungen der Postbank an die Post sowie die künftige Ausgestaltung des Vertriebsnetzes der Post. Die Finanzdienstleistungen sollen durch neue Produkte ergänzt werden. Die Postbank ist berechtigt, Produktpartnerschaften einzugehen. Die Auswahl der Partner bedarf der Zustimmung der Post. Auf Basis der Transaktionsmengen von 1996 zahlt die Postbank für die Inanspruchnahme des stationären Vertriebsnetzes der Post 1,14 Milliarden DM. Dieser Betrag verringert sich jährlich bis zum Jahr 2000 um eine Rationalisierungsvorgabe von je 8 Prozent und im Jahr 2001 von 13 Prozent. Über die jährliche Abgeltungssumme hinaus zahlt die Postbank einen jährlichen Beitrag in Höhe von 37,5 Millionen DM. Die Ausgestaltung des Filialnetzes obliegt der Post. Dabei hat sie auf die Belange der Postbank Rücksicht zu nehmen. Zugesichert wird eine Mindestzahl von stationären Vertriebspunkten: Bis zum Jahr 2000 wird die Post mindestens 12.000 und bis zum Ablauf der Exklusivlizenz und darüber hinaus mindestens 10.000 solcher Vertriebspunkte unterhalten. Aus Protest gegen die Unterzeichnung des Vertrages durch seine beiden Vorstandskollegen hat der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Postbank AG, Dr. Günter Schneider, sein Vorstandsamt niedergelegt. Postminister legt Grundstein für das Haus der Philatelie und Postgeschichte12.03.1997 Herausgabe von Briefmarken bleibt hoheitliche AufgabeJuni 1997 Deutsche Post und Deutsche Postgewerkschaft einigen sich auf Sanierungskonzept FrachtpostFebruar 1997 Danach wird die Vereinbarung schon kurzfristig zu Kostenentlastungen für das Unternehmen führen. So wird für die befristete Neueinstellung ungelernter Arbeiter eine niedrigere Lohngruppe als bisher üblich eingeführt. Ein bislang noch gewährter freier Tag zur Arbeitszeitverkürzung entfällt. Außerdem soll bei Fracht und Brief Stückentlohnung eingeführt werden. Im Gegenzug erklärte sich das Unternehmen zu einem Verzicht auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen in der Sparte Frachtpost bis zum 31. Dezember 2000 bereit. Die Deutsche Post AG verzichtet auf die Bildung einer Tochtergesellschaft und für 1997 auf den Einsatz von Subunternehmen. Danach wird Outsourcing in kontrolliertem Umfang zugelassen. Ein Eingriff in die laufenden Einkommen der Beschäftigten findet nicht statt. Beide Seiten bezeichneten dieses Verhandlungsergebnis als tragfähige Lösung für die Beschäftigten wie für die Deutsche Post AG. Wichtiger Erfolg der Post im Remailing-VerfahrenApril 1997 Durch das Remailing, bei dem Inlandspost durch einen inländischen Absender über ein ausländisches Postunternehmen nach Deutschland versandt wird, entstehen der Deutschen Post AG gravierende wirtschaftliche Nachteile. Denn aufgrund veralteter internationaler Abmachungen (Weltpostvertrag) erhält das deutsche Postunternehmen für jeden Brief, der aus dem europäischen Ausland eingeht, allenfalls rd. 40 Pfennig vom jeweiligen ausländischen Postunternehmen als sogenannte Endvergütung. Die Kosten für Sortierung, Transport und Zustellung in Deutschland liegen aber wesentlich höher. Verschiedene deutsche Versender haben dieses historisch bedingte Ungleichgewicht zum Schaden der Deutschen Post AG und aller deutschen Postkunden gezielt ausgenutzt. In Zusammenarbeit etwa mit der niederländischen und der dänischen Post, die kaum Aufwand mit den für Deutschland bestimmten Sendungen haben und deshalb für Remailing-Sendungen niedrigere Preise als bei ihrer eigenen Inlandspost anbieten, werden immer größere Sendungsmengen über die Grenze nach Deutschland geschafft. Zum Schutz vor diesem illegalen Vorgehen bietet Artikel 25 Weltpostvertrag einem Postunternehmen die Möglichkeit, für derartige Briefe das entsprechende Inlandsporto vom Versender nachzufordern. Dies hat die Deutsche Post in 2 aktuellen Fällen bei den Unternehmen Citicorp Kartenservice GmbH und Gesellschaft für Zahlungssysteme (GZS) getan. Schon in der Vergangenheit hat die Deutsche Post zahlreiche Prozesse in ähnlich gelagerten Fällen gewonnen. Im April 1997 ist auch das Frankfurter OLG zu der Auffassung gelangt, „dass der Weltpostvertrag in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz des Bundestages der Deutschen Post AG einen Anspruch auf Nachentrichtung der Inlandsgebühren gibt.” Dabei macht das Gericht keinerlei Unterschied zwischen den beiden Varianten des Remailing, dem „physical Remailing” (Sendung wird als Brief ins Ausland verbracht) und dem „non-physical Remailing” (Briefdaten werden elektronisch ins Ausland transportiert und dort erst ausgedruckt). Die endgültige Entscheidung hat das OLG allerdings noch ausgesetzt. Der Grund: durch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) soll u.a. noch geklärt werden, ob der laut Artikel 25 Weltpostvertrag nach deutschem Recht gegebene gesetzliche Anspruch auf Nachentrichtung des Inlandsportos in vollem Umfang EG-rechtlich durchsetzbar ist. Einigung zwischen Post und TNT30.04.1997 Die Deutsche Post AG hatte den Vertrag mit NetLog über den Transport zwischen den Frachtpostzentren zum 1. Juli 1997 vorzeitig gekündigt, nachdem die niederländische Post die TNT einschließlich NetLog übernommen hatte. Dagegen hatte die niederländische Post gerichtliche Schritte eingeleitet. Ergebnis der Einigung: TNT veräußert die Geschäftsanteile an NetLog an die Deutsche Post AG. Vom 1. Juli 1997 an führt die Deutsche Post die Frachttransporte in Eigenregie durch. Für Mitarbeiter und Dienstleistungspartner tritt keine Änderung ein. Grenzüberschreitender Paketversand aus einer HandMai 1997 Hintergrund dieser Initiativen: Die Postkunden erwarten auch im internationalen Frachtgeschäft komplette Dienstleistungen aus einer Hand und einen nachweislichen Transportverlauf bis hin zum Empfänger. Dieser Entwicklung trägt die Post mit ihren neuen Aktivitäten auf internationaler Ebene Rechnung. Neue Postkleidung im TestMai 1997 Die neue Postkleidung wird den Mitarbeitern kostenlos geliefert. Jede Kraft erhält ein jährliches Kleiderbudget, aus dem die neue Kleidung bestellt werden kann. Verbund-Zustellung wird wieder hoffähigJuni 1997 Deutsche Post und Gewerkschaften vereinbarten in einem Tarifvertrag, zu erproben, die Zustellung von Frachtpostsendungen durch die Briefzusteller mit Stücklöhnen oder auf Wunsch des Zustellers in Freizeit abzugelten. Seit 15. Mai 1997 (zunächst bis Jahresende) werden 3 Modelle der Stückentlohnung bei der Verbundzustellung im Bereich der Frachtpostzentren Bielefeld, Greven, Kitzingen, Neumark, Regensburg und Staufenberg erprobt. Für jede im Verbund vom Briefzusteller zugestellte Frachtpostsendung ohne Empfangsbestätigung (Infopost schwer und Päckchen) erhält der Zusteller 85 Pfennige (Beamte 70 Pfennige), für jede Sendung mit Empfangsbestätigung 1,10 DM (Beamte 90 Pfennige). Die Stücklöhne sind in den alten und neuen Bundesländern gleich hoch. In den 27 anderen Frachtpostregionen wird bei der Verbundzustellung die Zustellung von Frachtpost zunächst in Freizeit ausgeglichen: 42 zugestellte Frachtpostsendungen ohne oder 32 Sendungen mit Empfangsbestätigung entsprechen einer Stunde Freizeitausgleich. Der mit den Gewerkschaften abgeschlossene Tarifvertrag sieht auch bei der reinen Frachtpostzustellung die Stückentlohnung bei Infopost schwer und bei Päckchen vor. |
|||
BP-Kfz-Kennzeichen haben ausgedientMai 1997 Zuständig ist die Zulassungsstelle, in deren Bereich die jeweilige Post-Niederlassung ihren Sitz hat. Beispiel: Alle Kfz, die zur Niederlassung Frachtpost Feucht gehören (auch die Zustellfahrzeuge bei den Zustellbasen) erhalten Kennzeichen der Zulassungsstelle Nürnberger Land („LAU”). Dies gilt für die Sparten Briefpost und Frachtpost. Fahrzeuge der Sparte Postfilialen werden wie die Fahrzeuge der Leitenden Angestellten in Bonn zugelassen („BN”). Umgestellt werden bis Jahresende rd. 60.000 Kfz und Anhänger. Erfolgreiches Geschäftsjahr 199627.05.1997 Die Umsätze stiegen um 20 Millionen DM auf 26,7 Milliarden DM. Das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit konnte im Vergleich zum Vorjahr um 212 Millionen DM auf 576 Millionen DM verbessert werden. Da die Deutsche Post AG ab dem Geschäftsjahr 1996 keine Ablieferung an den Bundeshaushalt mehr zu zahlen hat, verbleibt nach Abzug der Steuern erstmals ein Jahresüberschuss. Dieser Gewinn beläuft sich auf 337 Millionen DM. Positiv weiterentwickelt hat sich auch die Finanzlage der Deutschen Post AG. Der Cashflow konnte auf 1,9 Milliarden DM gesteigert werden. Die Eigenkapitalquote ist gegenüber 1995 um 3 Prozentpunkte auf 27 Prozent gestiegen. Ende 1996 verfügte die Post bei einer Bilanzsumme von 19,4 Milliarden DM über ein Eigenkapital von 5,2 Milliarden DM. Die mit Abstand größte Sparte mit einem Jahresumsatz von 19,2 Milliarden DM (+1,8 Prozent) ist nach wie vor die Briefpost. Am stärksten konnte in dieser Sparte die Produktgruppe Infopost zulegen (+12,5 Prozent auf 4,4 Milliarden DM). 1,5 Milliarden DM setzte die Deutsche Post im Bereich Pressepost um (+6 Prozent). Die Frachtpost setzte 3,1 Milliarden DM um, die Internationale Post erwirtschaftete 2,1 Milliarden DM Umsatz. Auf der Aufwandsseite konnten die Personalaufwendungen reduziert werden. Sie lagen erstmals unter 70 Prozent Anteil am Gesamtaufwand. 1996 wurden 7,2 Prozent des Personalbestandes (22.000 Stellen) sozialverträglich abgebaut. Am Jahresende 1996 beschäftigte die Post 285.000 Mitarbeiter. Für 1997 kündigte Vorstandsvorsitzender Dr. Klaus Zumwinkel bei der Bilanzpressekonferenz am 27. Mai 1997 wieder einen Gewinn an. 16.000 Postfilialen27.05.1997 Deutsche Post gründet neues Tochterunternehmen: Deutsche Kontraktlogistik GmbHJuni 1997 Das neue Unternehmen bietet als Outsourcing-Partner Logistikfunktionen für Unternehmen aus Industrie und Handel an, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren wollen. Das Dienstleistungsspektrum umfasst Mehrwert-Dienstleistungen zur Versandoptimierung von Unternehmen, z.B. Tageskommissionierung, Versandvorbereitung und Warenverteilung. Die GmbH betreibt zunächst 2 Logistik-Center in Stuttgart und Köln. Weitere sind noch für 1997 geplant. Frachtpost: UPS beschwert sich bei EU über angebliches Preis-DumpingJuni 1997 Wenn sich der Vorwurf erhärten lässt, will die Kommission die Post zwingen, die Frachttarife zu erhöhen. Die Folge einer solchen Entscheidung wäre, dass die Deutsche Post ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber privaten Anbietern verlieren und vom Markt verdrängt würde, meinte ein Bonner Postsprecher. Auf dem deutschen Frachtmarkt herrscht scharfer Wettbewerb. Der Kampf um Marktanteile hat zu einem drastischen Preisverfall geführt, bei dem die Deutsche Post oft nicht mithalten kann. Im Gegensatz zu privaten Paketdiensten hat die Deutsche Post politische Vorgaben zu erfüllen wie den Infrastrukturauftrag mit der flächendeckenden Versorgung der ganzen Bundesrepublik und die sogenannten Pflichtleistungen. Postkartenformat wird größerJuni 1997 Im Auslandsverkehr gilt weiter das im Weltpostvertrag festgelegte DIN A 6-Höchst-Format. Erste Shop-in-Shop-Filiale hat Bewährungsprobe bestandenMai 1997 Bei der Einrichtung der Filiale wurde auch an die Kunden gedacht, die schon vor Kaufhausöffnung an ihre Postfächer wollen. Die Postfachanlage ist rund um die Uhr von außen zugänglich, ebenso ein Ausgabeschalter, über den Sendungen für Postfachabholer bis zur Öffnung des Kaufhauses ausgegeben werden. Mit dem neuen Filialtyp reagiert die Post auf sinkende Kundenfrequenz in den eigenen Filialen in den vergangenen Jahren. Kaufhaus-Chef Wagener lobte nach den Erfahrungen der ersten 4 Monate die Zusammenarbeit mit der Deutschen Post: „Wir wollen mit Hilfe der Post die Kundenfrequenz in unserem Haus kräftig steigern. Unser Kaufhaus und die Post sind Dienstleister erster Klasse.” Die Post stellte fest: „Auf der Kundenseite lässt sich durchwegs eine sehr hohe Akzeptanz feststellen.” 1997 will die Post noch 20 weitere Shop-in-Shop-Filialen in Deutschland eröffnen. Postgesetzentwurf: „Ordnungs- und europapolitisch nicht sauber”25.07.1997 Die Postminister der Europäischen Union haben - so Zumwinkel - entschieden, dass die europäischen Postunternehmen in einer ersten Stufe des Wettbewerbs einen reservierten Bereich für alle Briefe bis 350 Gramm behalten. „Diese Entscheidung hat Deutschland am 18. Dezember 1996 mitunterzeichnet.” Für die Deutsche Post AG hieße das: Von über 21 Milliarden Postsendungen jährlich würden 8 Milliarden in den Wettbewerb gestellt. 63 Prozent der Sendungsmenge verblieben im reservierten Bereich. Das geplante deutsche Postgesetz geht mit der geplanten Beschränkung des reservierten Bereiches auf Briefe unter 100 Gramm weit über die europäischen Vereinbarungen hinaus. Zusammen mit der geplanten vollständigen Freigabe der Infopost würden nur 35 Prozent der Sendungsmenge für einen Fünfjahres-Zeitraum im reservierten Bereich verbleiben. Damit blieben von 27 Milliarden DM Umsatz der Post nur 8,7 Milliarden DM im Monopolbereich. „Dieses Umsatzvolumen würde nicht ausreichen, um die gesamten politischen Sonderbelastungen der Post wie Pensionslasten und den Infrastrukturauftrag zu finanzieren.” ◊
|
PTNeuOG Art. 12 (76) Nr. 3 - Änderung StVG - und (81) Nr. 9 - Änderung StVO - | |||