Deutsche Post AG Briefzustellung in Berlin, 2006UPS AirlinesPostbank Centerfiliale Berlin-Charlottenburg, Goethestr. 2-3, 2006PIN Briefzustellung in Leipzig, 2005DHL Paketzustellung, Post in neuem DHL-Design, 1.4.2003Deutsche Telekom, Gebäudekennung, Digi Park Flughafen Köln/Bonn, 2006Vodafone Gebäude Am Seestern Düsseldorf, 2004

Post und Telekommunikation

Allgemeines
Postreform

Januar - Dezember 1989

1988/1989: Vorbereitung auf die Reform

Die Postreform wirft ihre Schatten voraus. Nachfolgend wichtige Dokumente im Vorfeld der Postreform:

Weitere Protokolle:
http://pdok.bundestag.de/index.php?qsafe=&aload=off&q=Postreform&x=13&y=11&df=07.09.1949&dt=06.12.2016

Schwarz-Schilling-Mitarbeiterbrief 1987

Am 16. September 1987 informierte der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen, Dr. Christian Schwarz-Schilling, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Stand der Planung der Bundesregierung für eine Neuordnung des Post- und Fernmeldwesens. Gerade hatte die Regierungskommission Fernmeldewesen - Leitung Prof. Dr. Eberhard Witte - ihren Abschlussbericht dem Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl übergeben.
vollständiger Brief, vergrößert (PDF)

In vielfältiger Weise informierte die Deutsche Bundespost schon 1988 die Öffentlichkeit und auch die Postmitarbeiter über Gründe und Ziele einer Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens. Hier eine Auswahl:

Broschüren-Titel Strukturpolitische Verpflichtung Broschüre Christian Schwarz-Schilling „Die strukturpolitische Verpflichtung der Deutschen Bundespost bleibt gewahrt -
Gründe und Ziele der Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens”
Oktober 1988
Hier die Broschüre im PDF-Format
Postwurfsendung 3/1988 Seite 1 Postwurfsendung „Post” Nr. 3/1988, Seite 1
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Mitarbeiter-Info vom 11. Mai 1988 Mitarbeiter-Information zum Stand des Postreform-Vorhabens vom 11. Mai 1988
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Faltblatt Neustrukturierung 1988 Faltblatt der DBP 1988 mit Informationen über Sinn und Ziel der Neustrukturierung, Seite 1
hier alle Seiten des Faltblatts vergrößert
MA-Brief vom Mai 1989 Mitarbeiter-Information des Bundespostministers vom Mai 1989,
hier der Brief im PDF-Format, vergrößert
Briefmarken-Blatt zur Postreform Rückseite Zum Inkrafttreten der Postreform erhielten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bundespost eine Briefmarkenkarte mit einem Dankwort des Ministers.
Vorderseite vergrößert
Rückseite vergrößert
Info-Broschüre Eine Informationsbroschüre des BMPT für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1989
hier die vollständige Broschüre
Am 22. Februar 1989 empfing Bundeskanzler Helmut Kohl den Vorsitzenden der Deutschen Postgewerkschaft, Kurt van Haaren, und seine Stellvertreter zu einem Gespräch über die strittigen Themen der Postreform. Das Ergebnis gab die Bundesregierung in einer Pressemitteilung am 23. Februar 1989 der Öffentlichkeit bekannt.
Hier die vollständige Pressemitteilung vergrößert
aus „Zeitung für Postkunden” Nr. 2/1989, Themen u.a. Postreform und 500 Jahre Post
Bild 1 vergrößert
Bild 2 vergrößert
Seite aus der „Zeitung für Postkunden” Nr. 2/1989
vergrößert
aus Zeitung für Postkunden aus der „Zeitung für Postkunden” Nr. 2/1989: Die neuen Vorstände
vergrößert
Pressemitteilung BPM Pressemitteilung des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen vom 20. April 1989: 2. und 3. Lesung des Poststrukturgesetzes;
hier die Pressemitteilung - ohne Seite 3 - vergrößert im PDF-Format

Neujahrsgruß des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen

02.01.1989

Heinrich Windelen Schwarz-Schilling
Heinrich Windelen, Vorsitzer des 10. Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost Dr. Christian Schwarz-Schilling,
seit 4. Oktober 1982 Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen,
ab 1. Juli 1989 Änderung der Amtsbezeichnung in Bundesminister für Post und Telekommunikation
Fotos: Deutsche Bundespost / Quelle: Geschäftsbericht 1989 Deutsche Bundespost

Amtsblatt BPM
Fortsetzung

Organisation DBP 01.07.1989

Postreform - eine tiefe Zäsur in der 500-jährigen Postgeschichte:
Das Post- und Fernmeldewesen in der Bundesrepublik wird neu strukturiert
Das Poststrukturgesetz tritt in Kraft

01.07.1089
Am 1. Juli 1989 trat das „Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost” vom 8. Juni 1989, kurz: Poststrukturgesetz (PostStruktG) in Kraft (BGBl I S. 1026). Damit beginnt eine neue Geschichtsperiode in der 500-jährigen Geschichte des Postwesens in Deutschland.Besonderer Stempel Poststrukturgesetz

Der Geschäftsbericht 1989 der Deutschen Bundespost umschreibt das Reformvorhaben so:
„Die Reform des Post- und Fernmeldewesen konzentriert sich auf die beiden folgenden Schwerpunkte:

Ordnungspolitisch hält der Geschäftsbericht folgende Eckpunkte fest:

Um das Zustandekommen des Gesetzes wurde nicht nur im Bundestag, auch in der Öffentlichkeit und vor allem bei der Deutschen Postgewerkschaft hart und kontrovers diskutiert. Von Zeitenwende und Paradigmenwechsel war die Rede. Die Befürworter sind überzeugt, dass mit der Neustrukturierung vor allem das Fernmeldewesen, das jetzt mit „Telekommunikation” umschrieben wird, fit gemacht wird, um mit der stürmischen, mehr und mehr international ausgerichteten technischen Entwicklung Schritt halten zu können. Die Deutsche Postgewerkschaft beklagt dagegen die Zerschlagung der Deutschen Bundespost und sieht einen Abbau der öffentlichen Daseinsvorsorge, der flächendeckenden Versorgung mit Post- und Fernmeldediensten zu gleichen Bedingungen und der Mitbestimmungsrechte der Postangehörigen voraus. Sie lehnt die Reform strikt ab und organisierte schon während des Gesetzgebungsverfahrens bundesweite Protestaktionen.

Das Poststrukturgesetz gliedert die Deutsche Bundespost (DBP) in 3 eigenständige öffentliche Unternehmen mit Teilsondervermögen:

Hier ein Film aus 1989 zu den Gründen für die geplante Postreform (13.47 Minuten):

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© Bonn-TV Produktion. Autor und Redaktion: Alois Schwoim.
Dank seiner freundlichen Zustimmung wird der Film Teil dieser Chronik.

Die politischen und hoheitlichen Aufgaben werden von den betrieblich-operativen getrennt: Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen - jetzt Bundesminister für Post und Telekommunikation - ist verantwortlich für die hoheitlichen Aufgaben der Deutschen Bundespost und vertritt die DBP im Bundeskabinett und politischen Bereich. Der Minister stimmt sich ab mit dem „Infrastrukturrat”, bestehend aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrats. Dem Ministerium sind angegliedert das Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation und das Bundesamt für Post und Telekommunikation.

Für die unternehmerischen und operativ-betrieblichen Aufgaben sind bei den 3 Nachfolgeunternehmen Vorstände und Aufsichtsräte verantwortlich.

Die Aufsichtsräte bestehen aus Vertretern des Bundes, der Anwender und Kunden und Vertretern des Personal des jeweiligen Unternehmens. Die Vertreter des Bundes benennt der Postminister, er benennt auch die Vertreter der Anwender und Kunden im Benehmen mit den Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft, der Landwirtschaft und der Verbraucher. Die Vertreter des Personals schlagen die in den Unternehmen vertretenen Gewerkschaften dem Postminister vor. Einen Gesamtvorschlag der Aufsichtsratsmitglieder legt der Postminister der Bundesregierung vor, die die Aufsichtsratsmitglieder beruft.

Die Vorstände schlägt der Postminister im Einvernehmen mit den Aufsichtsräten vor. Auf Beschluss der Bundesregierung bestellt der Bundespräsident die Vorstandsmitglieder. Mit der Aushändigung der Ernennungsurkunden werden die Bestellungen wirksam.

Die institutionelle Struktur der Deutschen Bundespost nach der Postreform 1989 sieht wie folgt aus:

Regulierungs- u. Unternehmensbereich ab 1989

Ziel der Reform war es, die Angebotsvielfalt in den Marktbereichen zu erweitern und zu fördern. Die Deutsche Bundespost behält weiterhin ihre Monopole bei der Briefbeförderung und beim Telefonnetz, Ausnahme: der Mobilfunk. Alle übrigen Dienste können auch private Dienstleister anbieten.

Das Poststrukturgesetz finden Sie zum Download auf der Website des Bundesanzeiger Verlags (http://www.bundesanzeiger-verlag.de/)

Im Register „Der Gastbeitrag” finden Sie Beiträge zur Postreform, u.a. ein Interview mit dem ehemaligen Postminister Dr. Christian Schwarz-Schilling und dem früheren SPD-MdB Arne Börnsen, die 2014 nach 25 Jahren auf die Diskussionen um die Reform zurückblicken, dazu die Bundestagsprotokolle über die Beratung des Poststrukturgesetzes (1988/89) und des Postneuordnungsgesetzes (1994) und weitere Materialien.

Organsation BPM 1989

Quelle: Geschäftsbericht 1989 Deutsche Bundespost

Hier ein Ausschnitt aus einer Pressekonferenz zum Thema Postreform mit dem Bundesminister für Post und Telekommunikation, Dr. Christian Schwarz-Schilling, aus 1989.

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© Bundesministerium für Post und Telekommunikation (1989)

1990 veröffentlichte Bonn-TV - Autor und Redaktion ebenfalls Alois Schwoim (siehe oben) - einen 22-Minuten-Film zum Thema Postreform „Die Post geht ab - eine Reform macht mobil”. Auch hier Dank an den Autor für die Zustimmung zum Einstellen des Films in diese Chronik.

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© Bonn-TV Produktion

Aus dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen wird der Bundesminister für Post und Telekommunikation

29.06.1989
Mit dem Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes am 1. Juli 1989 ändert sich die Behördenbezeichnung des Postministeriums. Nach § 1 des Postverfassungsgesetzes (PostVerfG) - das ist Artikel 1 des Poststrukturgesetzes - werden die Aufgaben des Post- und Fernmeldewesens in der Bundesrepublik Deutschland vom Bundesminister für Post und Telekommunikation wahrgenommen. Damit ändert sich ab 1. Juli 1989 die Behördenbezeichnung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (BPMin) in Bundesminister für Post und Telekommunikation (BMPT). Die Änderung wurde im Amtsblatt Nr. 70 des Ministeriums vom 29. Juni 1989 mit Verfügung 634/1989 bekanntgegeben.

Vorläufige Regelung für die Vertretung der Deutschen Bundespost und der 3 Nachfolgeunternehmen

03.08.1089
Mit einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 124 vom 7. Juli 1989 und im Amtsblatt des BMPT Nr. 86 vom 3. August 1989 - Verfügung 768/1989 regelte der Postminister die Vertretung der Deutschen Bundespost und der 3 Nachfolgeunternehmen:

Neufassung des Postgesetzes und des Gesetzes über Fernmeldeanlagen

10.08.1989
Aufgrund des Artikels 5 des Poststrukturgesetzes vom 8. Juni 1989 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1449 vom 21. Juli 1989 die Neufassung des Gesetzs über das Postwesen und in derselben Ausgabe des Bundesgesetzblattes, Seite 1455, die Neufassung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen bekanntgegeben. Beide Gesetzes-Neufassungen wurden auch im Amtsblatt des Bundesministers für Post und Telekommunikation bekanntgegeben: Das Postgesetz im Amtsblatt Nr. 87 vom 3. August 1989 und das Gesetz über Fernmeldeanlagen im Amtsblatt Nr. 90 vom 10. August 1989.

Die „Geburtsurkunde” für das Direktorium und die Generaldirektionen POSTDIENST, POSTBANK und TELEKOM

21.12.1989
Mit einer Organisationsverfügung - Verfügung 1211/1989 - im Amtsblatt Nr. 142 des BMPT erblickten das „Direktorium der Deutschen Bundespost” und die 3 Generaldirektionen der Bundespost-Nachfolgeunternehmen „das Licht der Welt”. In der Verfügung wurden auch Behördenbezeichnungen bestehender Einrichtungen wie das Posttechnische und das Fernmeldetechnische Zentralamt und die Fachhochschulen im Bereich der Deutschen Bundespost neu gefasst und die Aufbauorganisation - Zuordnung der Postämter mit Verwaltungsdienst (PÄ (V)), der Postgiro- und Postsparkassenämter und der Fernmeldeämter und Fernmeldezeugämter - den Verhältnissen der Neustrukturierung angepasst.

AmtsblVfg 142 vom 21.12.1989

Aus dem Geschäftsbericht der Deutschen Bundespost 1989:
Zur wirtschaftlichen Lage

Dezember 1989
Das Jahr 1989 brachte in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Steigerung von 4 Prozent des realen Bruttosozialprodukts ein neues Rekordergebnis für das abgelaufene Jahrzehnt. Dies verdeutlicht die überaus positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung zum Ende der 1980er-Jahre. Angesichts dieser dynamischen Wirtschaftsentwicklung ist die Preissteigerungsrate von + 2,8 Prozent durchaus vertretbar - vor allem wenn man bedenkt, dass diese über das ganze Jahr hin relativ konstant blieb.

Den wesentlichsten Faktor dieser äußerst positiven Konjunkturentwicklung stellten die Ausrüstungsinvestitionen der deutschen Unternehmen dar. Gleichzeitig konnte die deutsche Wirtschaft ihre sehr gute Position auf den Weltmärkten behaupten und ihre Exporte real um 10,8 Prozent erhöhen. Besonders erfreulich ist die breite Basis der verschiedensten Sektoren der Wirtschaft, die diesen Aufschwung trägt.

Die Zahl der Erwerbstätigen nahm von 1988 auf 1989 im Jahresdurchschnitt um rund 374.000 Personen (+ 1,4 Prozent) auf 27,6 Millionen Personen zu, womit die höchste Erwerbstätigenzahl seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland erreicht wurde. Die gute Konjunkturlage bewirkte auch eine deutliche Abnahme der Zahl der Arbeitslosen um ca. 10 Prozent auf rd. 2 Millionen. Besonders bemerkenswert ist diese Reduzierung im Hinblick auf die über 700.000 Aus- und Übersiedler, die 1989 in die Bundesrepublik einreisten.

Die neue politische Entwicklung, die die Schaffung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion mit der DDR zum 2. Juli 1990 einleitete, deutet darauf hin, dass auch 1990 die Dynamik des Wirtschaftsprozesses in der Bundesrepublik unvermindert anhalten wird. Die damit verbundenen Chancen werden von vielen höher eingeschätzt als etwaige Risiken.

Zu diesem Prozess des Zusammenwachsens wird die Deutsche Bundespost einen wichtigen Beitrag leisten, so wie sie auch 1989 und auch in allen vorangegangenen Jahren eine bedeutende Rolle bei der wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik spielte. Dies verdeutlicht auch die Tatsache, dass die Deutsche Bundespost 1989 in Sachanlagen den Rekordbetrag von 19,3 Milliarden DM (1,2 Milliarden DM mehr als im Vorjahr) investierte.

Die Nachfrage nach den Dienstleistungen der Deutschen Bundespost erhöhte sich 1989 real um 6 Prozent, also um 50 Prozent mehr als die Steigerung des realen Wirtschaftswachstums in unserer Volkswirtschaft. Dies verdeutlicht die Vorreiterrolle der Post, die bei einer nahezu konstanten Zahl an Beschäftigten ihren Beitrag zur Produktivitätssteigerung in der Bundesrepublik leistete.

Neben den Anstrengungen der Deutschen Bundespost, durch ihre enormen Investitionen der Volkswirtschaft den Weg in das anbrechende Zeitalter der Telekommunikation zu ebnen, wurde eine wirtschaftliche Handlungsweise nicht außer Acht gelassen. So erwirtschaftete die Deutsche Bundespost im Rechnungsjahr 1989 einen Jahresüberschuss von 3,1 Milliarden DM, der sich aus der Gegenüberstellung von Erträgen in Höhe von 59,9 Milliarden DM und Aufwendungen in Höhe von 56,8 Milliarden DM ergibt. Damit verbesserte die Deutsche Bundespost ihr Vorjahresergebnis um ca. 0,9 Milliarden DM. Dies ist vor allem auf die erheblichen Umsatzerlössteigerungen zurückzuführen.

Diagramm Gewinn- und Verlustrechnung 1989

Quelle: Geschäftsbericht 1989 Deutsche Bundespost

Die Deutsche Bundespost benötigt diese verbesserte Gewinnsituation dringend zur Finanzierung ihrer Investitionen. Einen weiteren Beitrag dazu leisteten die in den Umsatzerlösen verdienten Abschreibungen in Höhe von 12,3 Milliarden DM und eine Neuverschuldung von 2,0 Milliarden DM.

Mit dem wirtschaftlichen Ergebnis des Jahres 1989 liegt die Deutsche Bundespost im Trend der vergangenen Jahre, konstant Jahresüberschüsse in nicht unerheblichem Umfang zu erwirtschaften. Trotzdem musste die Deutsche Bundespost aufgrund ihres steigenden Investitionsbedarfs weiterhin Fremdmittel aufnehmen, sodass die Verbindlichkeiten sich mittlerweile auf 73,4 Milliarden DM belaufen. Allerdings kann die Eigenkapitalquote mit 43,4 Prozent als befriedigend bezeichnet werden. Die Deutsche Bundespost benötigt eine solche Eigenkapitalausstattung, um nach der Neustrukturierung ihren Unternehmen POSTDIENST, POSTBANK und TELEKOM zum 1. Januar 1990 eine gute Ausgangslage zu verschaffen und um die Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterstützung der Deutschen Post der DDR zu bewältigen.

Tabelle Arbeitsproduktivität

Quelle: Geschäftsbericht 1989 der Deutschen Bundespost

 Ertragslage 
Die Deutsche Bundespost erreichte die Steigerung des Jahresüberschusses auf 3,1 Milliarden DM durch eine Erhöhung ihrer Erträge im Vergleich zum Vorjahr um 7,5 Prozent auf 59,9 Milliarden DM, wohingegen die Aufwendungen lediglich um 6,2 Prozent auf 56,8 Milliarden DM stiegen. Diese Entwicklung wurde von einer Umsatzerlössteigerung des Gesamtunternehmens von 7,4 Prozent getragen. Dabei fällt auf, dass die Umsatzerlöse der Postdienste überdurchschnittlich (+ 15 Prozent) und die der Fernmeldedienste (+ 4,5 Prozent) unterdurchschnittlich gestiegen sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass nach 7-jähriger Gebührenstabilität die Post im Briefdienst (1. April 1989) und im Kleingutdienst (1. September 1989) Gebührenerhöhungen durchführen musste und gleichzeitig beim Telefondienst die Gebühren für Inlandsferngespräche reduzierte (1. April 1989). Die Fernmeldedienste blieben aber weiterhin mit 67,9 Prozent aller Umsatzerlöse der Hauptumsatzträger der Deutschen Bundespost.

Während die Steigerung der Umsatzerlöse bei der Deutschen Bundespost POSTDIENST größtenteils auf die Erhöhung der Gebühren zurückzuführen ist, resultierte dies bei der Deutschen Bundespost TELEKOM aus einer beträchtlichen Nachfrageausweitung. Die Nachfrage nach den von der Post angebotenen Dienstleistungen stieg insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent.

Beförderte Briefsendungen Beförderte Paketsendungen

Die stürmische Aufwärtsentwicklung im Bereich Telekom hielt auch 1989 an, und so konnte mit einem Verkehrszuwachs von 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr die höchste Zuwachsrate seit 1970 erzielt werden. Dies belegt, dass die Bundesrepublik Deutschland sich auf dem Weg zur Informationsgesellschaft befindet, wobei die Deutsche Bundespost dafür Wegbereiter und Antriebsmotor ist.

Der Telefondienst stellt hierfür mit Umsatzerlösen in Höhe von 33,8 Milliarden DM das solide Fundament dar. Die Ertragszunahme von 3,3 Prozent war im Vergleich zum Vorjahr (+ 5,4 Prozent) zwar rückläufig, doch ist dies auf die bereits erwähnte Gebührensenkung zurückzuführen. Dieser Rückgang stimmt jedoch nicht bedenklich, da die Nachfrageentwicklung im Telefondienst weiterhin positiv verläuft. Dies belegt auch die nochmalige Erhöhung der Telefonanschlüsse um 1 Million auf 29,4 Millionen Anschlüsse. Allerdings ging der Verkehrsanteil des Telefondienstes im gesamten Bereich TELEKOM von 80 Prozent auf 78 Prozent leicht zurück. Dies ist jedoch ein deutliches Zeichen dafür, dass bei TELEKOM zielbewusst die Weichen für eine stärkere Differenzierung der Telekommunikationsdienstleistungen gestellt werden.

Telefonanschlüsse

Telefax- und Btx-Anschlüsse

Telex- und Teletex-Anschlüsse

Die größten Verkehrszuwächse erzielte die Deutsche Bundespost TELEKOM beim Telefaxdienst mit 108 Prozent und bei den Autotelefonen mit über 50 Prozent. Aber auch der Btx-Dienst verzeichnete einen Nachfragezuwachs von 33 Prozent. Damit bestätigt sich der Trend des vergangenen Jahres, wobei aber nicht unberücksichtigt bleiben darf, welche Möglichkeiten die Zukunft noch bietet (lSDN, weiter zunehmende internationale Verflechtungen, EG-Binnenmarkt 1992). Ein weiteres zukunftsweisendes Dienstleistungsangebot ist das Kabelfernsehen. Insgesamt waren am Ende des Berichtsjahres 14,1 Millionen Wohnungen und damit 53,7 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik anschließbar. Damit verzeichnete dieser inzwischen zweitstärkste Dienst im Telekom-Bereich einen neuerlichen Rekordzuwachs von 2,5 Millionen neuen Anschlussmöglichkeiten. Besonders erfreulich ist, dass 45 Prozent dieser Haushalte (1988: 39,5 Prozent) das Dienstleistungsangebot nutzen. Die weiter zunehmende Akzeptanz bestätigt eindrucksvoll die Investitionspolitik der Deutschen Bundespost in den letzten Jahren.

Die Deutsche Bundespost POSTDIENST konnte ihre Umsatzerlöse um 15,0 Prozent gegenüber 1988 steigern. Die Ursache dafür lag in den Gebührenerhöhungen im Brief- und Kleingutdienst, die nach 7-jähriger Gebührenstabilität zur Deckung der in diesem Zeitraum gestiegenen Kosten dringend geboten waren. Die steigenden Produktivitätskennzahlen auch im Postdienst belegen, dass es sich die Deutsche Bundespost keineswegs einfach mit einer Gebührenerhöhung machte, sondern alle Anstrengungen unternahm, zunächst die Kosten zu begrenzen, bevor eine solche Maßnahme ergriffen werden musste. Die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungskraft der Postdienste dient letztendlich dazu, die Wettbewerbsfähigkeit bei zunehmendem Wettbewerbsdruck zur Wahrung der Infrastrukturleistungen zu erhalten.

Gleichzeitig geht die „gelbe” Post mit der Einführung neuer Dienstleistungsangebote (z.B. Postkurierdienst) in die Offensive, um im Zusammenhang mit der Ausnutzung sämtlicher Rationalisierungsspielräume der Öffentlichkeit ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen zu präsentieren. Hierfür spricht auch, dass es im Briefdienst trotz erhöhter Gebühren gelang, die Verkehrsmengen leicht zu steigern (+ 0,3 Prozent). Dies bürgt für die Qualität dieser Dienstleistung in der Einschätzung der Kunden.

Postkurier-Fahrzeug

Der Postkurier -„schnell, pünktlich, zuverlässig”
Foto Deutsche Bundespost/Ertogan

Die Deutsche Bundespost POSTBANK erhöhte ihren Ertragszuwachs um 9,0 Prozent (Vorlahr: + 6,9 Prozent). Diese Erträge, die zum Großteil aus Zinserträgen bestehen, wurden von der Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus positiv beeinflusst.

Postgirokarte

Die neue Postgirokarte

Im Postgirodienst bestanden Ende 1989 4,7 Millionen Konten, auf denen im Jahresdurchschnitt 15,6 Milliarden DM gehalten wurden. Dieser Rekord für das abgelaufene Jahrzehnt ist nach einer Steigerung von 8,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr für die Deutsche Bundespost als Liquiditätsreserve von großer Bedeutung. Auch die Zahl der abgewickelten Buchungen erreichte mit 2,4 Milliarden Stück einen neuen Höchststand. Diese Dienstleistung wird, wie bei den Kreditinstituten, nicht kostendeckend abgewickelt, zeigt aber durch ihre Größenordnung ihre Bedeutung für die Volkswirtschaft.

Postgirokonten Postsparkassenkonten

Im Postsparkassendienst verlief die Zunahme der Anzahl der Konten auf 22,4 Millionen (+ 1,9 Prozent) durchaus befriedigend. Zwar befanden sich auf den Postsparkonten Ende 1989 mit 41 Milliarden DM 330 Millionen DM an Guthaben mehr als zum Jahresbeginn, doch entspricht die Zunahme nicht einmal der Zinskapitalisierung. Damit bestätigt sich auch bei der Postbank der allgemein zu beobachtende Trend, der vom traditionellen Sparbuch zu anderen Geldanlageformen geht. Die Postbank verstärkte aus diesem Grund ihre Privatkundenberatung und wird dies auch in Zukunft forcieren, um im Verbund mit Modernisierung und Präsenz in der Fläche ihre Marktstellung auszubauen.

Das immense Investitionsvolumen der Deutschen Bundespost bedingt, dass sich der Anteil der Abschreibungen an den gesamten Aufwendungen bei einem gleichzeitigen Absinken des Anteils der Personalaufwendungen erhöht. Dieser über die letzten Jahre anhaltende Trend findet auch seinen Ausdruck in den ständig steigenden Produktivitätskennzahlen.

Die Personalaufwendungen sind aber immer noch mit einem Anteil von 48,7 Prozent die stärkste Aufwandsposition. Sie stiegen um 2,2 Prozent (Vorjahr: + 4,5 Prozent) auf insgesamt 27,7 Milliarden DM. Dieser relativ geringe Anstieg ist auf die gemäßigte Besoldungserhöhung um + 1,4 Prozent zum 1. Januar 1989, aber auch auf die im Vergleich zum Vorjahr geringere Bildung von Rückstellungen im Bereich der Personalaufwendungen zurückzuführen.

Personal

Personal nach Art

Grafik Mitarbeiter

Der Anteil der Abschreibungen am Gesamtaufwand vergrößerte sich von 20,8 Prozent auf 21,6 Prozent. Absolut ausgedrückt belaufen sich die Abschreibungen auf 12,3 Milliarden DM. Die dynamisch wachsende Investitionstätigkeit der Deutschen Bundespost führte im Bereich der Aufwendungen neben der Ausdehnung der Abschreibungen wieder zu einer nicht geringfügigen Belastung durch Zinsen für aufgenommenes Kapital, da die Post diese nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Zwar ging trotz eines geringfügigen absoluten Anstiegs von 39,5 Millionen DM ihr Anteil an den Aufwendungen auf 5,6 Prozent (Vorjahr 5,8 Prozent) zurück, doch ist bei dem steigenden Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt mit einer Ausweitung dieser Aufwandsart zu rechnen.

Die Sachaufwendungen für Betriebsführung und Instandhaltung des Sachanlagevermögens haben sich um 10,2 Prozent aul 6,2 Milliarden DM erhöht. Ursache hierfür ist u. a die Tatsache, dass eine Ausdehnung des Sachanlagevermögens auch erhöhte Folgekosten bedingt. Die letzte erwähnenswerte Aufwandsart stellt die Ablieferung an den Bund dar, die 1989 die Rekordsumme von 5,7 Milliarden DM ausmachte. Der Zuwachs der Summe aller Aufwendungen schließlich liegt mit +6,2 Prozent im Trend der vergangenen Jahre. Dies bedeutet, dass es der Post gelungen ist, die Kostenzuwächse bei steigendem Investitionsvolumen in vertretbaren Grenzen zu halten.

Verkehrsleistungen

Finanzdaten

 Investitionen 
Die vergangenen Jahrzehnte waren deutlich vom Strukturwandel der Volkswirtschaften geprägt. Während zu Beginn der 1960er-Jahre in der Bundesrepublik Deutschland erst 43 Prozent aller Erwerbstätigen ihren Arbeitsplatz im Dienstleistungssektor hatten, waren es zum Ende des vergangenen Jahrzehnts über 60 Prozent. Innerhalb dieser Sparte gewinnen angesichts der technologischen Entwicklung die Informations- und Kommunikationsdienstleistungen eine immer überragendere Bedeutung. Es kann sich mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit kein Unternehmen mehr leisten, auf modernste Kommunikations- und Informationsmittel zu verzichten. Hinzu kommt, dass mit den zunehmenden internationalen Handelsverflechtungen (insbesondere auch nach Osteuropa) die Handelswege räumlich länger, die dazu benötigten Informationswege aber kürzer werden. Aber auch die privaten Haushalte haben erkannt, welche Qualitäten und welchen damit verbundenen Komfort die neuen Telekommunikationsmittel beinhalten.

Fernmeldeamt1 Köln

Erweiterungsbau des Fernmeldeamts 1 in Köln
Foto Deutsche Bundespost/Riehle

In der Bundesrepublik schuf die Post mit ihren Investitionen die Grundlage für diese Entwicklung und wird auch in Zukunft ihr Wegbereiter sein. Die Bruttoinvestitionen in Sachanlagen in Höhe von 19,3 Milliarden DM belegen dies deutlich. Die nochmalige Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 6,7 Prozent liegt deutlich über dem Wachstum des Bruttosozialprodukts. Den Großteil der Bruttoinvestitionen mit ca. 90 Prozent des gesamten Investitionsvolumens der Deutschen Bundespost tätigte der Bereich Telekom mit 17,7 Milliarden DM. Dies liegt auf der Hand, da der Wachstumsschwerpunkt im Bereich der immateriellen Informationsübermittlung liegt.

Die beiden größten Investitionsbereiche sind die „Einrichtungen der Fernsprechdienste” und die „Ortsliniennetze und Fernkabellinien”, in die die Deutsche Bundespost 6,2 Milliarden DM investierte. In beiden Positionen vereinen sich Altbewährtes und Innovationen. Die darin enthaltene Digitalisierung der Fernmeldedienste ermöglicht zum einen eine bessere Dienstleistungsgüte, zum anderen die Entwicklung neuer Dienstleistungsangebote, wie z.B. ISDN. Dieses diensteintegrierende digitale Fernmeldenetz, das Anfang 1989 regulär in Betrieb genommen wurde, wird Ende 1991 bereits eine 60-prozentige Flächendeckung erreichen.

Daneben intensiviert die Deutsche Bundespost TELEKOM ihr Streben, eine Dienstleistung wie ISDN auch im internationalen Bereich standardisiert einzuführen. Solche Entwicklungen und die Ausweitung der Angebotspalette verdeutlichen, dass die Deutsche Bundespost auch in Zukunft durch ihre Investitionstätigkeit ein wesentlicher Wirtschaftsmotor in der Bundesrepublik sein wird. Dadurch sichert die Post in Industrie, Handel und Handwerk ca. 200.000 Arbeitsplätze. Die Deutsche Bundespost verausgabte für Lieferungen und Leistungen 21,1 Milliarden DM und damit 13,3 Prozent mehr als im Vorjahr, und für 1990 plant sie eine nochmalige Steigerung um 8,8 Prozent. Dabei fördert die Post gezielt den Mittelstand, der über 40 Prozent des Auftragsvolumens erhielt. Dies trägt wesentlich dazu bei, dass die Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf einer breiten und soliden Basis steht.

Telefonladen

Vertrieb und Entstörung - Der Telefonladen, Partner mit Telekom-Service
Foto Deutsche Bundespost/LINTAS

 Finanzierung und Kapitalstruktur 
Die Deutsche Bundespost benötigte 1989 für ihre Investitionen und für die Schuldentilgung 24,0 Milliarden DM. Der dadurch entstandene Kapitalbedarf konnte wie im Vorjahr zu rd.70 Prozent aus Eigenmitteln gedeckt werden. Ohne die im Fremdkapitalanteil enthaltenen passiven Rechnungsabgrenzungsposten musste die Deutsche Bundespost neue Verbindlichkeiten in Höhe von 6,77 Milliarden DM eingehen. Unter Berücksichtigung der Schuldentilgung in Höhe von 4,73 Milliarden DM ergab sich eine Neuverschuldung von 2,04 Milliarden DM.

Mit der Erhöhung des Gewinns konnte trotz gestiegener Investitionen eine Verbesserung des Eigenkapitalanteils auf 43,4 Prozent (Vorjahr: 43,1 Prozent) erreicht werden. Die Eigenkapitalquote liegt damit im Trend der vergangenen 10 Jahre, in denen sie sich zwischen 42,2 Prozent und 44,3 Prozent bewegte.

Die zum 31. Dezember 1989 erreichte Eigenkapitalausstattung benötigt die Post dringend, um den 3 Unternehmen POSTDIENST, POSTBANK und TELEKOM zum 1. Januar 1990 gute Startbedingungen zu ermöglichen. Besonders wichtig ist dies im Hinblick auf die zukünftigen Investitionen im Telekommunikationsbereich und die noch nicht befriedigende wirtschaftliche Lage der Postdienste.

Hinzu kommt noch, dass das Poststrukturgesetz der Deutschen Bundespost vorschreibt, künftig nach handelsrechtlichen Grundsätzen ihre Jahresabschlüsse zu erstellen. Das im Handelsgesetzbuch kodifizierte Vorsichtsprinzip zwingt damit die Unternehmen der Post, Positionen verstärkt zu berücksichtigen, die die Aufwendungen und/oder das Fremdkapital erhöhen (Pensionsrückstellungen, in bestimmten Bereichen degressive Abschreibungen, Wertberichtigungen etc.).

Die Teilbilanz der Post- und Fernmeldedienste weist eine Bilanzsumme von 129,7 Milliarden DM und damit um 6,2 Milliarden DM mehr als im Vorjahr {Steigerung: +5,0 Prozent) aus. Auf Sachanlagen entfallen davon 92,9 Prozent, die durch das Eigenkapital und das langfristig ausgewiesene Fremdkapital zu gut 100 Prozent abgedeckt werden.

 Ausblick 
Für 1990 wurden erstmals getrennt Vorschau-Gewinn- und Verlustrechnungen für die Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST, POSTBANK und TELEKOM aufgestellt. Bei einer Konsolidierung aller 3 Vorschau-Gewinn- und Verlustrechnungen ergibt sich ein erwarteter Jahresüberschuss von 1,3 Milliarden DM. lm Einzelnen schneidet erwartungsgemäß TELEKOM mit einem prognostizierten Jahresüberschuss von 3,2 Milliarden DM am besten ab. Beim Unternehmen POSTDIENST wird ein Jahresfehlbelrag von 1,6 Milliarden DM prognostiziert, bei POSTBANK ein Jahresfehlbetrag von 0,3 Milliarden DM. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die roten Zahlen jeweils die Ablieferungen an den Bund enthalten. Ließe man diese Ablieferungen unberücksichtigt, ergäben sich schwarze Zahlen. Die Deutsche Bundespost POSTDIENST erwirtschaftete dann nach der Vorschau-Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 64 Millionen DM, die Deutsche Bundespost POSTBANK einen Jahresüberschuss von 3 Millionen DM.

Insgesamt planen die 3 Unternehmen der Deutschen Bundespost für 1990 eine Ausweitung der Bruttoinvestitionen in Sachanlagen in Höhe von 20,7 Milliarden DM, wovon alleine 19,1 Milliarden DM in den Bereich Telekom fließen. Dabei bilden die Digitalisierung der Telefonnetz- und Vermittlungseinrichtungen und der verstärkte Einsatz von Glasfasern bei den Fernkabellinien Schwerpunkte.

Insgesamt beabsichtigen die Unternehmen der Deutschen Bundespost für 1990 Investitionen in Höhe von 21,4 Milliarden DM, an Verbindlichkeiten sollen 5,7 Milliarden DM planmäßig nach Fälligkeit getilgt werden.

Das Poststrukturgesetz hat nicht nur Auswirkungen auf die Öffnung der Deutschen Bundespost zu mehr Wettbewerb und auf die Organisationsstruktur mit ihrer Neugliederung in die Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST, POSTBANK und TELEKOM, sondern auch auf die Darstellung der wirtschaftlichen Lage im Jahresabschluss und Geschäftsbericht. Ab 1990 hat jedes der 3 Unternehmen einen Jahresabschluss und einen Lagebericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Jahresabschlüsse werden überdies zu einem Gesamtjahresabschluss der Deutschen Bundespost zusammengefasst, der ebenfalls zu veröffentlichen ist. Zu diesem Zweck wird jedes Unternehmen der Deutschen Bundespost per 1. Januar 1990 eine Eröffnungsbilanz aufstellen.

Ein Vergleich der 3 Bilanzsummen mit der Bilanzsumme der Gesamtbilanz der Deutschen Bundespost zum 31. Dezember 1989 wird allerdings nicht möglich sein, da in den Eröffnungsbilanzen gegenseitige Ausgleichsforderungen der Unternehmen enthalten sind und zudem weitere Konsolidierungen vorgenommen werden.

Die 3 Unternehmen werden auf jeden Fall entsprechend ihrer unterschiedlichen Struktur und Größe angemessen mit Eigenkapital ausgestattet sein, um so bei optimalen Startbedingungen für die anstehenden Herausforderungen gerüstet zu sein.

Die Herausforderungen gehen von 2 Seiten aus. Zum einen verschmelzen die nationalen und internationalen Märkte immer mehr zu einem Weltmarkt. Dies bedingt eine Steigerung der Informationsbedürfnisse. Die Deutsche Bundespost kann und muss dafür sorgen, dass die deutsche Wirtschaft mit einer optimalen Infrastruktur im Bereich der Telekommunikation ausgestattet ist. Zugleich drängen aber auch verstärkt nationale und internationale Wettbewerber auf Märkte, auf denen sich die Post unternehmerisch betätigt. Zum anderen bedarf die Kooperation mit der Deutschen Post der DDR gewaltiger Anstrengungen finanzieller und personeller Art, um es den Bürgern der DDR zu ermöglichen, über einen für uns völlig alltäglichen Kommunikationsstandard zu verfügen und um der Wirtschaft der DDR zu helfen, den Anschluss an den internationalen Handel herzustellen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Die Deutsche Bundespost geht aktiv die internationalen Märkte an. Dies zeigt die Beteiligung an Telekommunikationsgesellschaften, in denen ausländische Fernmeldeverwaltungen ebenfalls wirken. Darüber hinaus beabsichtigt die Deutsche Bundespost TELEKOM die Gründung von Auslandsbüros In Washington, Tokyo, Paris, Brüssel und London. Aber auch die Deutsche Bundespost POSTDIENST rüstet sich für den EG-Binnenmarkt und die internationale Konkurrenz. Innerhalb der von 20 anderen europäischen Postverwaltungen 1988 gegründeten Tochtergesellschaft UNIPOST wird das Vorgehen auf dem stark expandierenden Kurierdienstmarkt harmonisiert und forciert werden. Die Deutsche Bundespost POSTBANK versteht sich als Spezialinstitut für den Zahlungsverkehr und das Einlagengeschäft und wird zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in diesen Geschäftsfeldern ihre Aktivitäten erheblich forcieren, ohne die Schwelle zum Individualkreditgeschäft und zur Vollbank zu überschreiten.

Die Deutsche Bundespost geht mit großer Zuversicht in ihre eigene Leistungsstärke an die zukünftigen Aufgaben heran. Die Lizenzvergabe für das digitale Mobilfunknetz an die Mannesmann Mobilfunk als direkten Wettbewerber ist dafür ein deutliches Signal. Dies bedeutet den ersten Schritt zur Öffnung vieler Telekommunikationsmärkte. Die Tatsache, dass die Deutsche Bundespost 1989 bei einem Gesamtumsatz von 56,4 Milliarden DM den siebtgrößten Werbungsaufwand aller Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland hatte, verdeutlicht, dass die Unternehmen der Deutschen Bundespost sich als wirtschaftliche Handlungsträger verstehen, die sich verstärkt dem Markt zuwenden. Dies geschieht zudem auf der Basis solider Infrastrukturleistungen für jeden einzelnen Bürger.

Die Deutsche Bundespost kann ihr 500-jähriges Jubiläum 1990 selbstbewusst feiern, ohne sich auf ihren Lorbeeren auszuruhen. Die Beschäftigten der Post wissen, welchen Engagements eines jeden einzelnen es bedarf, damit die Bestandsaufnahme auch in den nächsten Jahren ähnlich zufriedenstellend ausfällt.

 Kraftfahrbetrieb und Umweltschutz 
Die Deutsche Bundespost hat sich schon sehr früh den umweltpolitischen Herausforderungen unserer Zeit gestellt. Außer der strikten Einhaltung umweltschutzrelevanler Normen hat sie zusätzlich in Bereichen, für die keine zwingenden normativen Vorgaben und Regelungen zum Umweltschutz erlassen sind, eigene Aktivitäten entwickelt. Besonderes Augenmerk fand dabei der Kraftfahrzeugbereich. Als größter ziviler Fahrzeughalter in Europa mit rd. 94.000 Kraft- und Anhängefahrzeugen fühlte sich die Deutsche Bundespost hier vor allem verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu ergreifen.

So werden mit dem Ziel der Luftverbesserung seit Ende der 1950er-Jahre in der schweren und in der mittleren Nutzfahrzeugklasse ausschließlich Dieselfahrzeuge eingesetzt. Der Vorteil des Dieseltriebwerks gegenüber Vergasertriebwerken liegt in seinem um rd. 35 Prozent reduzierten Treibstoffverbrauch als Folge besserer Energieausnutzung, wodurch weniger Schadstoffe wie Kohlenmonoxyde, Kohlenwasserstoffe und Stickoxyde emittiert werden.

Ende 1977 hat sich die Deutsche Bundespost dann entschlossen, auch in der leichten Kraftfahrzeugklasse generell Dieselmotoren einzusetzen. Demzufolge werden Pkw seit 1978 und Transporterfahrzeuge seit 1982 ausschließlich in Dieselversion beschafft, nachdem die Automobilindustrie erstmals ab 1982 auch Transporterfahrzeuge mit Dieselmotoren auf den Markt gebracht hatte. Die seit 1985 beschafften Fahrzeuge sind schadstoffarm nach der strengen US-Norm und entsprechen gleichzeitig auch dem in den USA geltenden Partikelgrenzwert (Ruß). Diesel-Pkw der Baujahre 1981 bis 1984 wurden auf schadstoffarmen Betrieb nachgerüstet und entsprechen seither ebenfalls der US-Norm.

Bis Anfang der 1990er-Jahre wird die Umstellung auf Dieselbetrieb abgeschlossen sein. Die wenigen und nur für Ausnahmefälle vorgesehenen Pkw mit Ottomotoren werden ausnahmslos mit geregeltem Dreiwegekatalysator beschafft. Weitere Bestrebungen der Deutschen Bundespost führten letztlich dazu, dass die Industrie speziell für die Kraftfahrzeuge der Deutschen Bundespost einen neuen schwermetallfreien Lack entwickelte, der seit 1981 unter der Bezeichnung „Ginstergelb” verwendet wird.

Ein großer Teil der Kraftfahrzeuge der Deutschen Bundespost ist, soweit technisch möglich, bereits mit asbestfreien bzw. asbestarmen Bremsbelägen ausgestattet. Außerdem werden asbestfreie Kupplungsbeläge verwendet, wenn und soweit solche vom Hersteller zugelassen sind. Runderneuerte Reifen kommen regelmäßig zum Einsatz, wodurch wertvolle Rohstoffe geschont und Abfälle vermieden werden.

Zum Fuhrpark der Deutschen Bundespost gehört auch das umweltfreundliche Elektro-Fahrzeug. Rd. 2.400 Fahrzeuge dieser Art setzt die Deutsche Bundespost im innerbetrieblichen Bereich ein. Für die innerstädtische Postversorgung werden derzeit Möglichkeiten für den Einsatz von Elektro-Pkw geprüft.

 Fahrzeugtechnik 
Für die verschiedenen Post- und Fernmeldedienste waren insgesamt ca. 97.000 Kraftfahrzeuge, Anhänger und Flurförderzeuge mit motorischem Fahrantrieb eingesetzt, die im Berichtsjahr mehr als 1 Milliarde km zurückgelegt haben. Die Kfz mit Verbrennungsmotoren haben rd. 120 Millionen Liter Kraftstoff verbraucht.

Durch den Einsatz von Dieselfahrzeugen konnte der Durchschnittsverbrauch weiter auf rd. 11,5 l/100 km herabgesetzt werden. Der Anteil der Diesel-Fahrzeuge Ende des Jahres 1989 betrug 90 Prozent. Im Berichtsjahr wurden zur Erhöhung der Sicherheit alle druckluftgebremsten Lkw und Anhängefahrzeuge, soweit lieferbar, nur noch mit automatischen Blockierverhinderern (ABV) beschafft. Pkw und Transporter bis 2,8 t wurden weiterhin ausschließlich in schadstoffarmer Ausführung eingekauft.

Die Entwicklung von Rußfiltern wird mit besonderem Interesse verfolgt. 1989 wurde entschieden, 3 Kfz mit Rußfiltern einzusetzen, um Erfahrungen im Betriebseinsatz zu gewinnen.

Auf die Verwendung umweltfreundlicher Stoffe beim Betrieb der Kfz, z. B. asbestarme, wenn möglich asbestfreie Brems- und Kupplungsbeläge, wird besonders geachtet.

Zur Herabsetzung des Geräuschpegels, insbesondere zur Nachtzeit auf Posthöfen, werden alle Lkw ab 6 t zulässigem Gesamtgewicht, soweit lieferbar, nur noch in besonders lärmgeschützter Ausführung beschafft.

Gegen Ende des Berichtsjahres wurden Untersuchungen angestellt, ob für die innerstädtische Postversorgung die Verwendung von Elektro-Pkw möglich ist. Die Ergebnisse werden Anfang 1990 ausgewertet.

Die für die Instandhaltung der rd. 97.000 Post- und Fernmeldefahrzeuge eingerichteten posteigenen Werkstätten wurden weiter auf ihre Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu privaten Werkstätten überprüft. Es ist auch weiterhin vorgesehen, nicht wettbewerbsfähige kleinere Werkstätten aufzulösen und die Arbeiten ausschließlich nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit entweder anderen posteigenen oder privaten Werkstätten zu übertragen. Es bleibt sichergestellt, dass bei allen damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen die Sozialverträglichkeit besonders berücksichtigt wird. Von den zu Beginn des Jahres 1989 noch vorhandenen 300 Werkstätten sind bis zum Jahresende 8 weitere aufgelöst worden.

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Gewinn- und Verlustrechnung, 1. Teil

Gewinn- und Verlustrechnung, 2. Teil

DBP 10-Jahresübersicht

Leistungs- und Kostenrechnung

Aus dem Geschäftsbericht 1989 der Deutschen Bundespost:
Neuerungen im Dienstrecht

Dezember 1989
Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung wird im Bereich der Deutschen Bundespost das öffentliche Dienstrecht künftig durch einige Besonderheiten gekennzeichnet sein.

Zur Förderung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen der Deutschen Bundespost sieht das Postverfassungsgesetz vor, dass die Inhaber bestimmter leitender Positionen (Unternehmensvorstände, Geschäftsbereichsleiter bei einer Generaldirektion, Präsidenten und Vizepräsidenten der regionalen und zentralen Mittelbehörden) künftig in einem - bereits in anderen öffentlichen Unternehmen bewährten - öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund stehen. Die Rechtsverhältnisse dieser Amtsinhaber werden durch Verträge geregelt Besondere Merkmale des öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses sind eine zeitliche Befristung und die Möglichkeit der Abberufung aus wichtigem Grund.

Außertarifliche Angestellte können von den Unternehmensvorständen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Post und Telekommunikation eingesetzt werden, wenn Dienste, Projekte oder besondere Zielsetzungen des Unternehmens dies erfordern. Gedacht ist vornehmlich an Funktionen in Projektgruppen zur Betreuung technischer Neuentwicklungen (insbesondere Software-Entwicklungen) sowie in den Bereichen Marketing, Verkauf neuer Dienstleistungen und Controlling.

Für die Beamten der Deutschen Bundespost gelten nunmehr neben der Bundeslaufbahnverordnung die Sonderregelungen der Postlaufbahnverordnung. Die Postlaufbahnverordnung ermächtigt die Unternehmen, die Laufbahnen in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich selbst zu gestalten, d.h. insbesondere eigene, an den betrieblichen Bedürfnissen ausgerichtete Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu entwickeln; allerdings ist dazu das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Post und Telekommunikation erforderlich.

Im Übrigen enthält die Postlaufbahnverordnung verschiedene Einzelregelungen. die den Unternehmen der Deutschen Bundespost zusätzliche Möglichkeiten im Hinblick auf die Einstellung berufserfahrener Arbeitskräfte und die berufliche Förderung des leistungsfähigen Personals eröffnen. Im Rahmen der Postleistungszulagenverordnung können über die regelmäßigen Anforderungen hinausgehende Leistungen der Beamten künftig besonders honoriert werden. Es sind Zulagen für eine besondere Leistungsgüte, für eine erhebliche Verbesserung des betriebswirtschaftlichen Unternehmenserfolgs, für besondere Erfolge bei der Vermittlung von Verträgen und für besondere erbrachte Arbeitsmengen vorgesehen. Zulagen können in 4 Stufen bis maximal zum Unterschiedsbetrag zwischen dem Endgrundgehalt des Beamten und demjenigen der zweithöheren Besoldungsgruppe gewährt werden. Sie werden regelmäßig für die Dauer eines Jahres gezahlt; Verlängerungen sind möglich.

Diese Neuerungen des öffentlichen Dienstrechts im Bereich der Deutschen Bundespost sollen dazu dienen, qualifiziertes und engagiertes Personal zu gewinnen, bedarfsgerecht auszubilden, einzusetzen und zu fördern, die Leistungen der Beschäftigten angemessen zu honorieren sowie weitere Leistungsanreize zu schaffen, um so die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Bundespost zu sichern.

 Unterbringung der Nachwuchskräfte 
Im Jahre 1989 beendeten fast 16.000 Nachwuchskräfte bei der Deutschen Bundespost ihre Ausbildung/ihren Vorbereitungsdienst. Allen konnte ein Arbeitsplatz bei der Deutschen Bundespost angeboten werden, wenn auch nicht immer im Ausbildungsbezirk.

Alle ausgebildeten Fernmeldehandwerker erhielten ein Angebot für eine ausbildungsgerechte Beschäftigung. Diese günstige Entwicklung ergab sich aufgrund der Arbeitszeitverkürzung in den Jahren 1989 und 1990 und des überdurchschnittlichen Wachstums in den Innovationsbereichen der Telekommunikationsdienste.

 Personal- und Nachwuchssituation im gehobenen fernmeldetechnischen Dienst 
Im gehobenen fernmeldetechnischen Dienst – mit 18.600 überwiegend als Fachhochschulingenieure der Nachrichten- und Fernmeldetechnik ausgebildeten Kräften der größte Ingenieurbereich der Deutschen Bundespost - besteht ein erheblicher Bewerbermangel, der zu einem Fehlbestand von 2.500 Kräften geführt hat. Die Gründe hierfür liegen im allgemeinen Mangel an stellungssuchenden Elektroingenieuren auf dem Arbeitsmarkt sowie in der steigenden Nachfrage bei einschlägigen Industrieunternehmen und der Deutschen Bundespost nach solchen Fachkräften. Die Deutsche Bundespost bemüht sich intensiv um den Abbau dieses Personalfehlbestandes. Hierzu wurden bereits in den Vorjahren zahlreiche Maßnahmen eingeleitet. Mit einer intensiven Nachwuchswerbung und mit Studienförderung an 2.100 Ingenieurstudenten konnten im Berichtsjahr 878 Fernmeldeingenieure und Fernmeldeingenieurinnen für die Deutsche Bundespost gewonnen werden. Die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen ab 1. Januar 1987 hat das Anfangseinkommen im gehobenen fernmeldetechnischen Dienst erheblich verbessert und die Nachwuchssituation positiv beeinflusst. Die neu eingestellten Ingenieure stellen zusammen mit den Aufstiegsbeamten eine personelle Verstärkung von über 1.000 Kräften für den gehobenen fernmeldetechnischen Dienst dar. Für einen kurzfristigen Abbau des Personalfehlbestandes reichen diese Neuzugänge aber noch nicht aus. Die Bemühungen um eine Verringerung des Fehlbestandes müssen daher unvermindert fortgeführt werden.

Aus dem Geschäftsbericht 1989 der Deutschen Bundespost:
Post- und Fernmeldebeziehungen zur DDR

Dezember 1989
Die neuen Entwicklungen in der DDR haben auch die deutsch-deutschen Beziehungen auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens in Bewegung gesetzt. Nach vorbereitenden Gesprächen auf Fachebene konnten Bundesminister Dr. Christian Schwarz-Schilling und der neue Minister für Post- und Fernmeldewesen der DDR, Dr. Klaus Wolf, am 12. Dezember 1989 erste in die Zukunft weisende Absprachen treffen.

Dr. Christian Schwarz-Schilling

Dr. Christian Schwarz-Schilling/Foto: Deutscher Bundestag

Beide Minister unterstrichen die Notwendigkeit, die gegenseitigen Post- und Fernmeldebeziehungen weiterzuentwickeln. Für besonders wichtig hielten sie den Ausbau des Fernmeldenetzes in der DDR sowie die bedarfsgerechte Erweiterung der Verbindungswege zwischen den Netzen der Deutschen Bundespost TELEKOM und der Deutschen Post der DDR. Beide Minister waren sich einig, dass die hierfür technisch und wirtschaftlich günstigste Lösung die Errichtung eines digitalen Fernmeldenetzes unter Verwendung digitaler Vermittlungs- und Übertragungstechnik sowie der Glasfasertechnologie ist. Dabei wurde klar, dass ein solcher Netzausbau viele Jahre in Anspruch nehmen und Investitionen in Milliardenhöhe erfordern wird.

Als Sofortmaßnahme für eine Verbesserung des gegenseitigen Telefonverkehrs wurde im Rahmen der derzeit gegebenen technischen Möglichkeiten die Schaltung weiterer Fernsprechleitungen vorgesehen. Bis Ende des Jahres 1989 wurden daraufhin 284 weitere Leitungen von der DDR zum Bundesgebiet geschaltet, sodass am Ende des Jahres 1989 insgesamt 1.819 Telefonleitungen in beiden Verkehrsrichtungen vorhanden waren. Als weitere Sofortmaßnahme bot Dr. Schwarz-Schilling der Deutschen Post die Übernahme einer größeren Zahl von analogen Ortsvermittlungseinrichtungen und sonstigen Ausrüstungen an.

Zur Verbesserung des gegenseitigen Postverkehrs wurden insbesondere die Aufnahme eines Dienstes zur schnellen Übermittlung von Sendungen (EMS) und die Verbesserung der Laufzeiten für Postsendungen durch Weiterentwicklung der Beförderungstechnologien und der Beförderungskapazitäten vereinbart. Außerdem sagte Bundesminister Dr. Schwarz-Schilling der Deutschen Post die Überlassung von 500 Krattfahrzeugen aus dem Bestand der Deutschen Bundespost POSTDIENST zu.

Flagge Deutsche Bundespost

Flagge der Deutschen Bundespost 1950 - 1994

Die Deutsche Post der DDR erklärte sich ihrerseits bereit, die Fernmeldetransitverbindungen nach Berlin (West) wesentlich zu erweitern. Dies betrifft vor allem die Errichtung weiterer Glasfaserkabelverbindungen nach Berlin sowie die Schaffung digitaler Richtfunk-Sichtverbindungen. Die im einzelnen erforderlichen technischen Maßnahmen werden inzwischen in gemeinsamen Arbeitsgruppen vorangetrieben. Eine Arbeitsgruppe befasst sich auch mit den technischen Möglichkellen, wie der Empfang von Fernsehprogrammen im jeweils anderen Staat flächendeckend realisiert werden kann.

Flagge der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bis 1990

Auch Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und DDR-Ministerpräsident Dr. Hans Modrow griffen bei ihrem Treffen am 19. Dezember 1989 die Probleme des gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehrs auf. Beide hielten einen zügigen Ausbau des Fernmeldenetzes der DDR für dringend notwendig. Sie beschlossen, zur weiteren Ausgestaltung der Post- und Fernmeldebeziehungen eine Gemeinsame Regierungskommission unter der Leitung der Postminister beider Staaten einzusetzen.

In diesem Zusammenhang erklärte Bundeskanzler Kohl die Bereitschaft, die Postpauschale von bisher 200 Millionen DM jährlich bereits ab 1990 um 100 Millonen DM zu erhöhen, jedoch nur unter der Bedingung, dass der Gesamtbetrag ab sofort ausschlie8lich für den Ausbau der Post- und Fernmeldeinfrastruktur der DDR verwendet wird.

Links zum Thema Zusammenführung der beiden Postsysteme Deutsche Bundespost und Deutsche Post der DDR und zum Aufbau Telekommunikation Ost:

Aus dem Geschäftsbericht 1989 der Deutschen Bundespost:
Bautätigkeit der Deutschen Bundespost

Dezember 1989
Im Berichtsjahr hat die Deutsche Bundespost wieder mit einem umfangreichen Bauprogramm wesentlich zur Stabilisierung der Beschäftigungssituation auf dem Baumarkt beigetragen. Sie hält mit einem Bauvolumen von rd. 2,6 Milliarden DM die Spitzenposition unter den öffentlichen Verwaltungen. Bei der Bautätigkeit wurde angestrebt, in verstärktem Maße energiesparende und behindertengerechte Bauweisen anzuwenden, die Neubauten harmonisch in die Umwelt einzufügen und den Belangen des Umwelt-, Natur- und Denkmalschutzes Rechnung zu tragen.

Der Wert der fertiggestellten Bauvorhaben lag 1989 bei 1.808 Millionen DM. Für die Bauunterhaltung bzw. Instandhaltung der Dienstgebäude des Post- und Fernmeldewesens wurden 718 Millionen DM aufgewendet. Es wurden u. a. 178 Typen- und Normengebäude für Ortsvermittlungsstellen, 92 Fernmelde- bzw. Fernmeldetypentürme, 229 Funkgebäude, darunter 45 Rundfunkempfangsstellen für Breitbandkommunikationsanlagen, 314 Neu- und Erweiterungsbauten für die Post- und 327 für die Fernmeldedienste errichtet. Allein die Kosten für 112 in Betrieb genommene Großbauten (Bauvorhaben mit einer Bausumme von mehr als 1,5 Millionen DM) sind mit 1.332 Millionen DM zu beziffern.

Begonnen wurde mit 1.283 Bauvorhaben, deren veranschlagte Kosten sich auf ca. 2.226 Millionen DM belaufen. Darunter befinden sich 142 Großbauten mit voraussichtlich 1.5l2 Millionen DM Baukosten.

 Bemerkenswerte Großbauten für die Postdienste 
Unter den fertiggestellten Gro8bauten sind die Erweiterungsbauten für die Oberpostdirektion und das Postamt 1 in Kiel an erster Stelle zu nennen. Dabei sind es nicht so sehr die Baukosten - rd. 150 Millionen DM - oder die 152.000 umbauten Raummeter, die auffallen. Es ist vielmehr die Art, in der die Bauaufgabe gelöst wurde. Nach Abbruch einiger auf vermodernden Holzpfählen stehender Altbauteile waren die vielfältigen betrieblichen Forderungen auf beengtem Grundstück unter Berücksichtigung der besonderen städtebaulichen Lage zu erfüllen. Es galt vor allem, die Einkaufsstadt nicht vom Hafen zu trennen. Der Durchblick von der Ostseehalle über die Holstenstraße zur Förde sollte - so war es der Wunsch der Stadt Kiel - Bewohnern und Besuchern erhalten bleiben. Dies ist unter Wahrung aller funktionaler Prämissen so gut gelungen, dass nach einhelliger öffentlicher Meinung die Inbetriebnahme der Gebäude ein „ganz besonderes Ereignis für die Stadt” war.

OPD und PA 1 Kiel

Gesamtansicht Oberpostdirektion und Postamt 1 Kiel
Foto: DBP/von Bassewitz

Gleichrangige Bedeutung hat der Neubau für das Postamt Hamburg 90 - rd. 120.000 umbaute Raummeter, rd. 68 Millionen DM - für Stadtteil und Bezirk Harburg. Die Einweihung des neuen Gebäudes beendet fast aufs Jahr die 100-jährige Epoche des bisherigen Amtes am Harburger Rathausplatz. Stadtentwicklung und erhöhte Nachfrage nach Dienstleistungen waren für den neuen Standort bestimmend. Zwischen Schnellstraße, Bundesbahn und innerstädtischer Fußgängerzone gelegen, dokumentiert der Neubau eindrucksvoll die enge Verbindung eines auf schnellen und zuverlässigen Kundendienst ausgerichteten Postwesens zu seinen Kunden. Das Amt ist mit seinen Einrichtungen auf künftige Entwicklungen vorbereitet. Nach Ansicht der Bezirksvertretung hat die Post mit ihrem Neubau Harburg einen guten Dienst erwiesen. In einem Grußwort der Freien und Hansestadt Hamburg nennt ihn ihr Erster Bürgermeister einen „städtebaulich gelungenen Gebäudekomplex, der sehr beeindruckt”.

Postverwaltungszentrum in Stuttgart

Postverwaltungszentrum in Stuttgart-Bad Cannstatt
Foto Deutsche Bundespost/av Studio

Nach Fertigstellung des 3. Bauabschnitts zum Neubau für das Postamt 2 in Stuttgart können nunmehr auch die letzten Mitarbeiter des bisherigen „Paketpostamtes” ihre provisorischen Arbeitsplätze verlassen. Zusätzlich wurden 285.000 umbaute Raummeter für rd. 115 Millionen DM gebaut, damit Paketumschlag, Päckchenbearbeitung und Paketzustellung in angemessenen, nach neuesten Erkenntnissen ausgestatteten Räumen den Ansprüchen der Kunden gerecht werden können. Die Päckchenbeutel-Verteilung ist jetzt voll mechanisiert.

Von den begonnenen Großbauten ist der Neubau für das Postgiroamt in Dortmund besonders hervorzuheben. Das neue Gebäude mit rd. 160.000 umbauten Raummetern soll dazu dienen, nach Umstrukturierung und Neuorganisation den Postgirodienst so unterzubringen und auszustatten, dass er zukunftssicher konkurrenzfähig arbeiten kann. Hierbei stellte die Lage des Grundstücks - einerseits Grenze des historischen Stadtkerns gegenüber einem kulturellen und gesellschaftlichen Schwerpunkt der Stadt, andererseits Angrenzung an mehrgeschossige Wohnhausbebauung - hinsichtlich eines harmonischen Übergangs besondere Anforderungen an die Planung. Für den Neubau sind rund 108 Millionen DM veranschlagt.

FA Aachen

Fernmeldeamt Aachen / Foto Deutsche Bundespost/Stahl

Folgende Großbauvorhaben wurden ebenfalls begonnen:

 Bemerkenswerte Großbauten im Fernmeldebereich 

Neben den begonnenen Großbauten sind auch einige Bauvorhaben erwähnenswert, die im Berichtsjahr fertiggestellt worden sind: Dazu zählt der Neubau für das Fernmeldeamt Aachen (Verwaltungsgebäude mit Berufsbildungsstelle). Er bereichert durch die besondere Gestaltung der Gebäude sowie die landschaftsgärtnerischen Maßnahmen das Stadtbild. Die Gesamtbaukosten betrugen rd. 46 Millionen DM.

Im Stadtkern von Saarbrücken konnte der 2. Bauabschnitt des Fernmeldedienstgebäudes der sanierten historischen Fassade fertiggestellt werden (11 Millionen DM) sowie im Bezirk der Oberpostdirektion Stuttgart der Umbau des Laborgebäudes (8 Millionen DM) im Fernmeldezeugamt Rottenburg.

Ein architektonisch besonders bedeutsames Bauwerk wurde in Berlin dem Fernmeldedienst übergeben: die Zentralvermittlungsstelle in der Winterfeldtstraße neben dem alten Fernmeldeamt 1. Der 5-geschossige Neubau (55 Millionen DM) gilt als Musterbeispiel für das harmonische Einfügen in eine Stadtstruktur. Auffallend ist die Idee, die Backsteinfassade im mittleren Teil vertikal zu öffnen, um so den Außenraum in das Gebäude eindringen zu lassen, wobei eine Art kristalline Höhlung entsteht. Auch die gut einsehbare, attraktive Rückfassade beweist, dass es für Architekten und Bauherrn bedeutsam war, sich auch für Stadtstruktur und Stadtbild verantwortlich zu fühlen.

aus dem Geschäftsbericht 1989 der Deutschen Bundespost:
Entwicklungszusammenarbeit

Dezember 1989
Die Deutsche Bundespost hat ihre bisherige gute Zusammenarbeit mit den Ländern der Dritten Welt 1989 erfolgreich fortgeführt. Die Durchführung von Projekten lag, wie auch im vergangenen Jahr. überwiegend in den Händen der Deutschen Telepost Consulting GmbH (DETECON), einem Tochterunternehmen der Deutschen Bundespost, das unter anderem auch im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit und der Kreditanstalt für Wiederaufbau tätig wird.

Für Auslandsprojekte in mehr als 45 Entwicklungsländern waren 242 Experten, überwiegend Ingenieure, mit insgesamt 1.290 Mann-Monaten eingesetzt. Diese Fachleute unterstützten und berieten die ausländischen Verwaltungen bei der Planung und Bauausführung, der Unterhaltung und Instandsetzung sowie beim Betreiben ihrer Post- und Fernmeldeanlagen. Sie waren außerdem als Ausbilder, Berater, Gutachter oder auch als Vortragende in Seminaren tätig.

Als herausragendes Projekt der deutschen bilateralen technischen Zusammenarbeit ist zurzeit die Förderung des indischen „Telecommunications Research Centre” in Delhi - einem anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsinstitut - mit 12 Kräfte-Jahren in Vorbereitung. Ziel ist die Entwicklung eigener indischer Kommunikationssysteme bis zur Produktionsreife.

Im Berichtsjahr wurde das neue Postverteilzentrum in Ankara fertiggestellt. Seit Beginn der Planungen im Jahre 1978 sind Fachleute der Deutschen Bundespost auf den Gebieten Postarchitektur, Bauherrenbelange, Postbetrieb und Postbetriebstechnik beratend tätig. Alle fördertechnischen Einrichtungen wurden aus Mitteln der deutschen Entwicklungszusammenarbeit finanziert und entsprechen modernem Standard. Die Baukosten, die von türkischer Seite getragen werden, belaufen sich auf umgerechnet etwa 130 Millionen DM. Etwa 2.000 Arbeitskräfte sind in dem neuen Amt beschäftigt. 530.000 Sendungen werden täglich verteilt und 350.000 zugestellt. Das Projekt ist Musteramt für ähnliche Neubauten, die in Istanbul und Izmir geplant sind.

Postverteilzentrum in Ankara

Das neue Postverteilzentrum in Ankara / Foto Deutsche Bundespost

lm Rahmen der deutschen bilateralen finanziellen Zusammenarbeit werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau Darlehen zu sehr günstigen Bedingungen für besonders förderungswürdige und klar definierte Telefon- und Telex-Projekte in Entwicklungsländern gegeben. Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation wirkte bei der Auswahl und Freistellung der Gutachter sowie bei der Findung und Abgrenzung geeigneter Projekte im Ressortkreis mit. Zurzeit werden in Afrika 5, in Asien 8 und in Mittelamerika und Europa je 1 Vorhaben durchgeführt. Weitere 7 Projekte sind in der Abstimmungs- bzw. Planungsphase und werden ebenfalls zum notwendigen Ausbau der Individualkommunikation in Entwicklungsländern unter Einsatz deutscher Telekommunikationstechnik beitragen.

Erfreulicherweise hat sich der seit 1987 zu beobachtende Trend, dass immer mehr Entwicklungsländer neben dem nach wie vor mit Priorität geförderten Ausbau des Fernmeldewesens auch eine Verbesserung der Betriebsgüte ihrer Post- und Postbankdienste anstreben, fortgesetzt. Mit der Freistellung von 5 Experten der Deutschen Bundespost im Berichtsjahr 1989 ist das 1988 als vorrangig förderungswürdig anerkannte Projekt zur Verbesserung und Modernisierung des Postgirodienstes in Indonesien in eine entscheidende Phase getreten. Die Experlen werden im Verlauf des Jahres 1990 nach Indonesien ausreisen und dort ihre Arbeit aufnehmen.

Nach wie vor sind in der Dritten Welt die Stipendien, die die Bundesrepublik Deutschland u.a. auf dem Sektor Post und Telekommunikation vergibt, begehrt. 272 Fach- und Führungskräfte aus Entwicklungsländern wurden im Berichtsjahr bei der Deutschen Bundespost geschult und fortgebildet. Sie können eine Fülle von Kenntnissen und Erfahrungen bei den Verwaltungen ihrer Heimatländer verwerten und an ihre Kollegen weitergeben.

aus dem Geschäftsbericht 1989 der Deutschen Bundespost:
Bericht des Infrastrukturrats

Dezember 1989
 Neubildung 
Nach § 32 Abs. 1 des Postverfassungsgesetzes (PostVerfG) vom 8. Juni 1989 (BGBl. I S. 1026) ist ein Infrastrukturrat beim Bundesminister für Post und Telekommunikation zu bilden. Er besteht aus je 11 Vertretern des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu ernennen. Der Deutsche Bundestag hat das Vorschlagsrecht für seine Vertreter sowie für deren Stellvertreter, die sämtlich Mitglieder Deutschen Bundestages sein müssen. Die vom Bundesrat vorzuschlagenden Mitglieder sowie die Stellvertreter müssen der Regierung ihres Landes angehören. Der Infrastrukturrat wird durch die Bundesregierung für die Dauer der Wahlperiode des Deutschen Bundestages berufen (§ 32 Abs. 3 und 5 PostVerfG).

Der Deutsche Bundestag hat seine Vertreter durch Beschluss vom 20. Oktober 1989 benannt; der Bundesrat fasste seine Beschlüsse am 22. September und 1. Dezember 1989.

Gerhard O. Pfeffermann

Gerhard O. Pfeffermann, Vorsitzender des Infrastrukturrats beim Bundesminister für Post und Telekommunikation (ab 1. Januar 1990)

 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder 
 des 1. Infrastrukturrats beim Bundesminister für Post und Telekommunikation 

Vorsitzender
Pfeffermann, Gerhard O.
Stellvertretender Vorsitzender
Hoffmann, Hajo
1 Bundestag
Mitglieder
Stellvertreter
Pfeffermann, Gerhard O., Ingenieur Hörster, Joachim, Bürgermeister a. D.
Bühler, Klaus, Referent für politische Bildung Nelle, Engelbert, Diplomhandelslehrer
Bohlsen, Wilfried, Kaufmann Lattmann, Herbert, Betriebswirt
Hauser, Hansheinz, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf Neumann, Bernd, Pädagoge
Stücklen, Richard, Vizepräsident des Deutschen Bundestages Regenspurger. Otto, Postoberinspektor a. D.
Börnsen, Arne, Diplomingenieur Bernrath, Hans Gottfried, Ministerialdirektor a. D.
Paterna, Peter, Lehrer Faße, Annette, Erzieherin
Roth, Wolfgang, Diplomvolkswirt Kretkowski, Volkmar, Realschuldirektor a. D.
Walther, Rudi, Bürgermeister a.D. Weiler. Barbara, Kaufmännische Angestellte
Funke, Rainer, Rechtsanwalt Gries, Ekkehard, Rechtsanwalt, Staatsminister a. D.
Hoss, Willi, Hochdruckschweißer Dr. Briefs, Ulrich, Diplomvolkswirt
2 Bundesrat
Mitglieder
Stellvertreter
Schlee, Dietmar, Innenminister des Landes Baden-Württemberg Ruder, Robert, Staatssekretär lnnenministerium Baden-Württemberg
Lang, August R., Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr des Freistaates Bayern Zeller, Alfons, Staatssekretär, Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr des Freistaates Bayern
Prof. Dr. Pfarr, Heide, Senatorin für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin Dr. Mitzscherling, Peter, Senator für Wirtschaft des Landes Berlin
Kunick, Konrad, Senator für Häfen, Schifffahrt und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen Beckmeyer, Uwe, Senator für Wirtschaft, Technologie und Außenhandel der Freien Hansestadt Bremen
Rahlfs, Wilhelm, Senator für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Gobrecht, Horst, Senator, Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund
Schmidt, Allred, Minister für Wirtschaft und Technik des Landes Hessen Milde, Gottfried, Minister des Innern des Landes Hessen
Hirche, Walter, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Jürgens, Heinrich, Niedersächsischer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Prof. Dr. Jochimsen, Reimut, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen Matthiesen, Klaus, Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Brüderle, Rainer, Minister für Wirlschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz Caesar, Peter, Minister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz
Hoffmann, Hajo, Minister für Wirtschaft des Saarlandes Kasper, Hans, Minister der Finanzen des Saarlandes
Dr. Froschmaier, Franz, Minister für Wirtschaft, Technik und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein Tidick, Marianne, Ministerin für Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein

 Aufgaben 
Dem Infrastrukturrat obliegen die im § 34 PostVerfG beschriebenen Aufgaben. Er tritt für den politisch-hoheitlichen Bereich an die Stelle des am 15. Dezember 1989 verabschiedeten Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost. Er ist u.a. mit Beschlussrechten ausgestattet und wird bei den vorgesehenen Rechtsverordnungen mit infrastrukturellem Bezug anstelle des Bundesrates auch die Länderinteressen angemessen vertreten. Zu diesen Interessen gehört auch die Mitwirkung bei der Festlegung sogenannter Pflichtleistungen, die die Unternehmen der Deutschen Bundespost insbesondere unter Berücksichtigung ihres Infrastrukturauftrags erbringen müssen.

Der Infrastrukturrat tritt in der Regel einmal im Vierteljahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.

 Konstituierung 
Der neugebildete Infrastrukturrat trat auf Einladung des Bundesministers für Post und Telekommunikation am 15. Dezember 1989 in Bonn zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Bundesminister {ür Post und Telekommunikation wählte der Infrastrukturrat Gerhard O. Pfeffermann, Mitglied des Deutschen Bundestages und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Post und Telekommunikation der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zum Vorsitzenden und Hajo Hoffmann, Minister für Wirtschaft des Saarlandes, zu seinem Stellvertreter.

Aus dem Geschäftsbericht der Deutschen Bundespost 1989: Zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens

Dezember 1989

Mit der Verabschiedung des Poststrukturgesetzes durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat im Jahre 1989 hat in der Geschichte der Post eine neue Ära begonnen. Die organisatorischen Strukturen der Deutschen Bundespost und die bisherige ordnungspolitische Konzeption werden in einer Weise geändert, die die Bundespost und ihre neuen Unternehmen in die Lage versetzen, die Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte zu bestehen. Die Reform des Post- und Fernmeldewesens konzentriert sich auf die beiden folgenden Schwerpunkte:

Weitere Reformteile - d. h. die ordnungspolitischen Entscheidungen im Fernmeldewesen und die Neustrukturierung der Deutschen Bundespost - erforderten gesetzliche Maßnahmen. Durch das Poststrukturgesetz wurde die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost in ihrer Gesamtheit neu gestaltet und in einem Verfassungs- und Organisationsgesetz geregelt, das das Gesetz über die Verwaltung der Deutschen Bundespost ablöst.

Parallel zu diesen gesetzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung wegen des ordnungspolitischen Entscheidungsbedarfs im Fernmeldewesen eine Konzeption der Neuordnung des Telekommunikationsmarktes beschlossen. Möglichst schnell soll eine den Wettbewerb ausdrücklich fördernde Fernmeldepolitik verwirklicht werden. Gesetzlich umgesetzt wird dies in 2 Schritten:

Die Informations- und Kommunikationstechniken sind in den vergangenen Jahren wesentlich durch die Entwicklung der Fernmeldetechnik und Datenverarbeitung geprägt worden. Beide Bereiche bildeten bis vor Kurzem wegen ihrer Unterschiede weitgehend eigenständige, nach technischen Kriterien abgrenzbare Segmente. Die Übermittlungsfunktion der Fernmeldetechnik konnte geräte- und anwendungsmäßig eindeutig von der Verarbeitungsfunktion der Datenverarbeitung unterschieden werden. Damit existierte über lange Jahre eine schlüssige ordnungspolitische Grenzziehung zwischen den staatlichen Monopolrechten des Bundes im Bereich des Fernmeldewesens und dem Wettbewerb im Bereich der Informationsverarbeitung und hierauf aufbauenden Dienstleistungen.

Durch das unaufhaltsame Zusammenwachsen der Telekommunikation, Datenverarbeitung, Unterhaltungselektronik und Bürokommunikation gewinnt der Bereich, in dem Telekommunikationsdienstleistungen in einem offenen Wettbewerbsmarkt als unternehmerische Aufgabe wahrzunehmen sind, ständig an Bedeutung. Dies musste zu einem ordnungspolitlsch ungeregelten Raum führen.

Mit der Neustrukturierung fügt sich die Bundesrepublik Deutschland mit einem sehr maßvollen Weg in eine Reformbewegung ein, die in anderen wichtigen Industrieländern bereits innerhalb der letzten Jahre oder Jahrzehnte aufgegriffen wurde.

Die Deutsche Bundespost wird durch die Trennung der Verantwortungsbereiche der Vorstände und Aufsichtsräte einerseits und des Bundesministers für Post und Telekommunikation andererseits aus dem unmittelbaren Regierungsbereich herausgelöst. Die notwendige größere Distanz von der Politik wird dadurch erreicht werden. Bei den Unternehmen der Deutschen Bundespost wird ein größerer Freiraum für ein Handeln nach marktwirtschaftllchen Prinzipien entstehen. Es wird auch eine größere Beweglichkeit im personellen und finanziellen Bereich ermöglicht.

Die Eckpunkte der Postreform haben zur Konsequenz, dass die unternehmerischen Aufgaben aus dem bisherigen Ministerium ausgegiiedert und in 3 öffentliche Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDlENST, Deutsche Bundespost POSTBANK und Deutsche Bundespost TELEKOM übertragen werden. Die Unternehmen werden durch Vorstände als Kollegialorgane geleitet werden.

Mit den neuen Management-Strukturen kann sich jedes Unternehmen seinen Aufgaben mit entsprechenden Strategien, mit entsprechenden Kompetenzen, mit der notwendigen Flexibilität und Schnelligkeit widmen. Gerade darin liegen nicht nur die Chancen für die TELEKOM, sondern auch für die Unternehmen POSTDIENST und POSTBANK.

Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Situation wird die Einheit der Deutschen Bundespost nicht angetastet; sie bleibt auch weiterhin als einheitliche Verwaltung „Bundespost” im Sinne von Art. 87 GG erhalten. Die Einheit der Deutschen Bundespost wird auch durch die Schaffung eines Direktoriums dokumentiert, das jedoch keine neue Ebene im Sinne einer weiteren Managementstufe darstellt. Es übernimmt im Wesentlichen koordinierende Aufgaben und hat im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens durch die Zuweisung von zentralen Aufgaben aus dem Bereich des Sozialwesens eine Zuständigkeitserweiterung erfahren.

Die Einheit der Deutschen Bundespost manifestiert sich aber auch in einer Reihe von Vorschriften, die die Beziehung der Unternehmen untereinander in einer besonderen Weise regeln. So sind die Unternehmen ausdrücklich gehalten, im Rahmen ihres Bedarfs und unter Beachtung der Wirtschaftiichkeit ihre Dienstleistungen gegenseitig in Anspruch zu nehmen. Das Postverfassungsgesetz schreibt den Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit für jedes der 3 Unternehmen als grundlegende Voraussetzung für eine eigenständige Wirtschaftsführung vor. Ein Finanzausgleich zwischen den Unternehmen ist jedoch dann vorzunehmen, wenn finanzielle Ungleichgewichte zwischen den Unternehmen ausgeglichen werden müssen. Innerhalb der einzelnen Unternehmen müssen auch Anlaufverluste bei der Einführung neuer Dienste ggf. durch Erträge anderer Produkte kompensiert werden können.

Im Interesse einer klaren ordnungspolitischen Kompetenz-Abgrenzung verbleiben die Hoheitsaufgaben beim Bundesminister für Post und Telekommunikation und seinen nachgeordneten Behörden, bleiben also von den Unternehmensaufgaben getrennt. Das Ministerium ist neutrale Aufsichts- und Regulierungsinstanz. Mit einem System von ministerieilen Aufgaben und Eingriffsrechten wird der verfassungsrechtliche Grundsatz der parlamentarischen Verantwortlichkeit gewahrt, andererseits jedoch auch sichergestellt, dass die Unternehmensinteressen deutlich zum Ausdruck gebracht werden können.

Eine entscheidende Änderung im Vergleich zur gegenwärtigen Situation tritt auch für die Ablieferungspflicht der Deutschen Bundespost gegenüber dem Bund ein. Nach einer festgelegten Übergangszeit wird eine neue Berechnungsgrundiage eingeführt. Sie knüpft an die Ertragskraft der Unternehmen statt an ihrem Umsatz an. Dies bedeutet, dass die künftigen Unternehmen - und hier insbesondere das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST - von Abiieferungen an den Bund ganz entscheidend entlastet werden.

Im Bereich des Personalwesens ist die Deutsche Bundespost bisher einer Reihe restriktiver Regelungen des Beamten-, Besoldungs- und Tarifrechts ausgesetzt gewesen, die sich an der Aufgabenstellung von Verwaltungen orientieren, aber an den Belangen eines am Markt operierenden und im Wettbewerb stehenden modernen Wirtschaftsunternehmens vorbeigehen. Das Bemühen war erfolgreich, im Rahmen des heute gültigen Beamtenrechts dynamischere und flexiblere Elemente in die Strukturen der postspezifischen Regelungen einzubringen. Von den personellen Sonderregelungen im Bereich der Unternehmen der Deutschen Bundespost werden Anreize ausgehen, die geeignet sind, die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter und damit die Wirtschaftlichkeit des Personaleinsatzes wirksam zu steigern und die zum Markterfolg notwendige Personalgewinnung bedaifsgerecht zu ermöglichen.

Bei der notwendigen Reform der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für den Telekommunikationsbereich geht das Poststrukturgesetz davon aus, dass in diesem Bereich dem Wettbewerb ein größtmöglicher Spielraum eröffnet werden muss. Auf den Wettbewerbsmärkten sollen den Anbietern freizügige Rahmenbedingungen eröffnet werden. Die Deutsche Bundespost erhält die Möglichkeit, auf allen Teilmärkten des Fernmeidewesens als Wettbewerber aufzutreten. Es wird bewusst nicht ordnungspolitischen Konzeptionen gefolgt, die Aktivitätsmöglichkeiten öffentlicher Unternehmen ausschließlich auf Monopolbereiche beschränken wollen.

Zu den künftigen Aufgaben des Ministers für Post und Telekommunikation gehört es, das öffentliche Interesse im Post- und Fernmeldewesen festzustellen und dementsprechend Rechtsverordnungen der Bundesregierung über Pflichtleistungen vorzubereiten. Den Unternehmen der Deutschen Bundespost obliegt es dann, Aufgaben nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu erfüllen und effizient für die Befriedigung der Nachfrage nach Post-, Postbank- und Fernmeldedienstleistungen zu sorgen.

Für die bei der Bereitstellung der Fernmeldenetze bestehende Monopolposition der Deutschen Bundespost gab und gibt es nach wie vor gute Gründe. Es wird deshalb am Netzmonopol der Deutschen Bundespost grundsätzlich festgehalten. Telekommunikationsnetze sollen auch weiterhin flächendeckend ausgebaut und in alien Regionen zu gleichen Bedingungen zugänglich sein. Ein weiterer Grund für die Beibehaltung des Netzmonopols zugunsten des Bundes steht im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Telefondienstmonopols. Dieses Monopol ist zur Erhaltung der Finanzkraft der Deutschen Bundespost erforderlich. Es lässt sich aber praktisch nur bei gleichzeitigem Festhalten am Netzmonopol aufrechterhalten.

Bereits vor Inkrafttreten des neuen Poststrukturgesetzes im Jahre 1989 gab es kein uneingeschränktes Netzmonopol der Deutschen Bundespost. Im Fernmeldeaniagengesetz war schon bisher eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen. Diese bestehen auch in Zukunft weiter. Darüber hinaus wird nunmehr gewährleistet, dass Private in Randbereichen des Netzes tätig werden können. Diese Randbereiche werden so festgelegt werden müssen, dass durch sie das zur Einnahmesicherung bestimmte Telefondienstmonopol nicht ausgehöhlt werden kann. Diese Voraussetzung ist aus heutiger Sicht im Bereich der Satelliten und der Mobilfunkkommunikation gegeben.

Ordnungspolitisch sind folgende Eckpunkte festzuhalten:

Mit der Bildung der Aufsichtsräte und Vorstände noch im Jahre 1989 wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass mit Wirkung vom 1. Januar 1990 die 3 Generaidirektionen Postdienst, Postbank und Telekom und das Bundesministerium für Post und Telekommunikation in neuer Organisationsform ihre Aufgaben übernehmen konnten.

Mit der Bildung der neuen Unternehmen sind für die Deutsche Bundespost ausgezeichnete Startbedingungen in die 1990er-Jahre geschaffen worden. Für das Unternehmen TELEKOM geht es insbesondere darum, die Chancen in einem dynamischen Wachstumsmarkt zu nutzen. Die Innovationsgeschwindigkeit der Telekommunikation ist so ungeheuer groß, dass innerhalb von 3 bis 4 Jahren neue Strukturen, neue Techniken und neue Nachfragesituationen zu erwarten sind.

Das Unternehmen POSTDIENST erhält durch die Postreform neue Perspektiven. Es besteht eine ausgezeichnete Chance, im Bereich der Postdienste Mitte der 1990er-Jahre in die schwarzen Zahlen zu kommen, weil für dieses Unternehmen sehr positive Voraussetzungen gegeben sind: eine ausgezeichnete Eröffnungsbilanz, die stark schrumpfende Ablieferung, das verbesserte Management.

Und auch im Bereich des Unternehmens POSTBANK werden durch neue Marktstrategien neue Kundenkreise gewonnen werden.

Die neuen Instrumente im Personalwesen und die neuen Organisationsformen eröffnen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Bundespost außerordentlich positive Aspekte. Mit dem Poststrukturgesetz und der ordnungspoiitischen Konzeption der Bundesregierung zur Entwicklung des Telekommunikationsmarktes sind Maßstäbe gesetzt worden, die auch für die weitere Entwicklung in Europa richtungsweisend sein können.

Abbildungen: Alle Fotos und Grafiken dieser Seite sind - soweit nichts anderes vermerkt - dem Geschäftsbericht 1989 der Deutschen Bundespost entnommen.

Weitere Informationen zum Thema Postreform finden Sie im Register „Der Gastbeitrag”.

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